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Ministerialrat a. D. Dr. Pohlmann, Hans
Ministerialdirigent a. D. Dr. Jabel, Hans-Peter
Vors. Richter am LG Dr. Wolf, Thomas
Strafvollstreckungsordnung, 9. Aufl. (Nov. 2015)
Kommentar
9., neu bearbeitete Auflage (erscheint Nov. 2015)
€ 184,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1073-0
2015/11 | XLVI und 688 Seiten | Gebunden
Bedeutender noch als die Änderungen der StVollStrO selbst sind vor allem die Änderungen des materiellen Straf- und Strafprozessrechts (Führungsaufsicht, Sicherungsverwahrung), des JGG (Warnschussarrest), des § 31 RPflG (Wegfall der Begrenzungsverordnung) und der maßgeblichen Verordnungen (MiStra, VGO, EBAO, RiStBV, StVO). Die neuen Ländervollzugsgesetze sind vorerst nur mit entsprechenden Hinweisen aufgenommen. Eine in wichtigen Fragen für alle Nutzer des Kommentars gleichermaßen verwertbare Rechtslage wird hier erst in einigen Jahren eintreten.
Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der Strafvollstreckung.
Hans-Peter Jabel war über 25 Jahre an maßgeblicher Stelle in den nacheinander federführenden Landesjustizverwaltungen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für das Recht der Strafvollstreckung verantwortlich.
Thomas Wolf ist - nach früherer Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter im für die Strafvollstreckung zuständigen Zweiten Senat des BVerfG - seit Langem Vorsitzender einer Strafvollstreckungskammer. Die vorliegende Neuauflage hat er fast in Gänze allein bearbeitet.
... zur 9. Auflage:
„Die einzelnen Kommentierungen sind insgesamt informativ, übersichtlich gestaltet und leicht zu lesen. ... Alles in allem handelt es sich bei dem Kommentar um ein nützliches Werkzeug, das nicht nur Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern, sondern auch Referendaren und Studierenden des Studiengangs Rechtspflege empfohlen werden kann."
(Prof. Dr. Anastasia Baetge, M.L.E., in RpflStud. 2016, 86)
... zur 7. Auflage:
„... Fazit: Mit der Neuauflage wird ein Fachbuch von besonderem Wert vorgelegt, das zu Überblick und Durchblick verhilft in einem ebenso grundrechtsnahen wie zerklüfteten Rechtsgebiet.“
(Richter des BVerfG Konrad Kruis in NJW 1997, 3297)