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Aufsicht führender Richter am AmtsG a.D. Dr. Cirullies, Michael
FamRZ-Buch 28: Vollstreckung in Familiensachen, 2. Aufl. (Juni 2017)
2. völlig neu bearbeitete Auflage (Juni) 2017
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1177-5
2017/06 | XXXVIII und 426 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Titel errungen - und dann? Gerade im Familienrecht macht die Vollstreckung besondere Schwierigkeiten (unklare FamFG-Regelungen etc.). Fehlende Kenntnisse (z.B. zum neuen Formularzwang!) führen zu Verzögerungen und in die Haftungsfalle!
Das gänzlich neu konzipierte FamRZ-Buch hilft ab: Systematische Darstellung im Ganzen sowie fallbezogene Erläuterung von A(bstammung) bis Z(ugewinnausgleich), dazu viele Schaubilder, zahlreiche Praxistipps! Schwerpunkte sind:
- Vollstreckung wegen Unterhalts (sofortige Wirksamkeit - Gläubigervorrecht - Forderungsübergang - Insolvenz - Auslandsbezug)
- Mobiliarvollstreckung (Reform der Sachaufklärung)
- Vollstreckung von Zwangs- und Ordnungsmitteln
- Immobiliarvollstreckung (Zwangshypothek/Teilungsversteigerung)
- Vollstreckung in Ehewohnungs-/Gewaltschutzsachen
- Vollziehung von Kindesherausgabe-/Umgangstiteln (auch Rückführung entführter Kinder)
… einschließlich Gläubigeranfechtung und Arrestverfahren.
Für (Fach-)Anwälte und Richter, aber auch für Rechtspfleger, Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und RENO-Gehilfen.
"(…) Es ist, auch didaktisch gesehen, ein vortreffliches Werk (…)" (Richter am AG a.D. Dr. Hans van Els, ZKJ 2009, 426 f., zur Voraufl.)
... zur 2. Auflage:
"(…) Insgesamt handelt es sich bei dem Werk - man muss es wiederholen - um eine kompakte, aber instruktive Darstellung sämtlicher Fragestellungen, die aus praktischer Sicht relevant sind. Angereichert mit zahllosen Hinweisen und Schaubildern nebst Formulierungsvorschlägen kommt eine reichhaltige praktische Erfahrung des Autors zur Geltung, der die einzelnen familienrechtlichen Bereiche stringent und umfassend abarbeitet. Aber auch für den an reiner Zwangsvollstreckung Interessierten stellt es einen beachtlichen Gewinn dar. Kurzum: ein vorbildliches Werk, das zu Recht bereits mit der 1. Auflage eine wohlwollende Aufnahme gefunden hat."
(Vorsitzender Richter am Landgericht Albert Spitzer, Rpfleger 2018, 299f.)
"(…) Insgesamt besticht das Werk durch seinen Detailreichtum und viele wertvolle Hinweise zur Systematik, ohne rechtswissenschaftliche Belege zu vernachlässigen. Wegen fehlender Rechtsklarheit an manchen Stellen ruft Cirullies zu Recht nach notwendigen Reformen. In dieser überragenden Fleißarbeit ist es gelungen, das Vollstreckungs- und Familienverfahrensrecht in allen seinen Bezügen zueinander umfassend darzustellen. Der Autor schließt damit eine wichtige Lücke, dieses komplizierte Rechtskonstrukt vor allem für Familienrichter, Rechtsanwälte in Familiensachen, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger sowohl in Praxis, Ausbildung und Fortbildung nahe zu bringen. Für sie ist es ein unverzichtbares Werk."
(Stefan Mroß, DGVZ 2018, 52)
"Das - nach der Erstauflage im Jahr 2009 - nunmehr in der 2. Auflage vorliegende Werk "Vollstreckung in Familiensachen" ist nicht nur äußerlich im Umfang beträchtlich gewachsen. Es trägt auch dem Umstand Rechnung, dass in Familiensachen nach wie vor eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter Vollstreckungsarten bestehen. Inhaltlich befindet sich das Buch mit Blick auf die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGBl 2008 I 2585) auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung und ist vollständig neu konzipiert. Gerade die Fußangeln eines Nebeneinanders von Vollstreckungsinstrumenten einerseits nach den Vorschriften der ZPO und den fG-Grundsätzen andererseits, die immer noch beträchtlich für Verwirrung sorgen können, sowie die damit möglicherweise verbundenen Haftungsrisiken lassen erwarten, dass die mit Vollstreckungssachen befassten (Fach-)Anwälte, Jugendamtsmitarbeiter und RENO-Gehilfen, aber auch Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher in der praktischen Umsetzung erstrittener Titel immer wieder einen Blick in das systematisch sorgfältig gegliederte Buch werfen werden. Dabei weist der Autor zusätzlich auch immer wieder auf die möglichen Fehlerquellen bereits im Verfahren zur Errichtung eines Titels hin, um so schon konsequent Probleme in der Vollstreckung im Vorfeld zu vermeiden.
So wird der Leser einleitend in aller Kürze mit der fortbestehenden Wirrnis zweier Verfahrensordnungen und der nicht einfachen Verweisungstechnik der zentralen Vorschriften der §§ 113 Abs. 1, 117 FamFG vertraut gemacht.
Sodann werden in insgesamt sieben weiteren Kapiteln die bei der Vollstreckung in Familiensachen im Einzelnen aufgeworfenen Themenbereiche dargestellt. An erster Stelle rangiert dabei im 2. Kapitel, der praktischen Relevanz wegen, die Vollstreckung in Familienstreitsachen mit den Vollstreckungsmöglichkeiten nach der ZPO, auch soweit Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes betroffen sind. Im 3. Kapitel wird die Vollstreckung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 86 ff. FamFG erläutert. Kapitel 4 ist der Ahndung von Verstößen gegen gerichtliche Anordnungen im laufenden Verfahren nach § 35 FamFG gewidmet. Vollstreckungsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Regelungsgegenstände in Familiensachen werden in Kapitel 5 einschließlich möglicher Auslandsberührung aufgegriffen. Ausführungen zu den Auswirkungen des Insolvenzrechts in der Vollstreckung sowie zu den Grundzügen - der häufig vernachlässigten - Gläubigeranfechtung enthalten die Kapitel 6 und 7. Letztlich wird in Kapitel 8 noch ein Überblick über die Teilungsversteigerung gegeben.
Besonderen Nutzen können alle, die bei der Vollstreckung mit FamFG/ZPO arbeiten müssen, aus dem Umstand ziehen, dass allein der Vollstreckung von Familienstreitsachen mit Schwerpunkt Unterhalt 179 Seiten gewidmet werden. Klassisch werden hierzu die Problemkreise Titel, Klausel und Zustellung behandelt und der geltende - zum 1.3.2017 neu gefasste - Formularzwang bei der Gerichtsvollziehervollstreckung ausführlich beschrieben sowie die Reform der Sachaufklärung dargestellt. Ebenso gründlich erweist sich die Darstellung zur Vollstreckung in fG-Verfahren (63 Seiten) zu Umgangsregelungen und Herausgabe von Personen sowie bezüglich Abstammungs-, Gewaltschutz-, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (wobei für die zuletzt genannten vier Verfahren die Besonderheit gilt, dass sie wiederum im Wesentlichen nach der ZPO vollstreckt werden, soweit im FamFG nichts Abweichendes geregelt ist, §§ 86-94 FamFG). Abgerundet werden diese allgemeinen Ausführungen in einem umfangreichen Kapitel 5, das praktisch alle im Alltag auftretenden Fallgestaltungen für alle Regelungsmaterien in alphabetischer Gliederung leicht und intuitiv zugänglich vertieft und insbesondere zum immer bedeutsamer werdenden Aspekt der Vollstreckung mit Auslandsbezug, seien es Mitgliedstaaten der EU oder Drittstaaten, auf den richtigen Weg weist.
Gerade im Bereich der vormals geläufigen vorläufigen Vollstreckbarkeit musste seit der Reformgesetzgebung grundsätzlich umgedacht werden, denn im Bereich der bedeutsamen Unterhaltssachen ist nunmehr die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit (§ 116 Abs. 3 S. 2 und 3 FamFG auch ohne Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen) die Regel, was erhebliche Auswirkungen auf die Vollstreckbarkeit hat. Wie schnelllebig die Zeit auch im Vollstreckungsverfahren geworden ist, zeigt sich exemplarisch an den Fragestellungen zur Vollstreckung nach § 35 FamFG. Insoweit hat der BGH - nach Redaktionsschluss des Werks - die Ausführungen des Autors bestätigt und entschieden, dass hinsichtlich eines auf der Grundlage eines rechtskräftigen Festsetzungsbeschlusses nach § 35 FamFG beigetriebenen Zwangsgelds auch die danach noch erfolgende Erfüllung der gerichtlichen Anordnung die Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses und die Rückzahlung des Zwangsgelds nicht begründen kann (BGH, Beschluss v. 6.9.2017 - XII ZB 42/17 -, FamRZ 2017, 1700). Gleichermaßen bestätigt kann sich der Autor fühlen, was die (zulässige) Verhängung eines Ordnungsgelds im Gewaltschutz gegen ein befristetes Unterlassungsgebot nach § 1 GewSchG selbst nach Fristende anlangt, wenn der Verstoß noch innerhalb der Verbotsfrist erfolgte (BGH, Beschluss v. 10.5.2017 - XII ZB 62/17 -, FamRZ 2017, 1329). Bereits eingearbeitet - und das zeigt die Aktualität des Werks - ist die jüngste Entscheidung des BGH zur Vollstreckung des Auskunftsanspruchs der Eltern nach § 1686 BGB durch den Rechtspfleger (§§ 3 Nr. 2 lit. a, 14 Abs. a Nr. 16 RPflG), der den Vorschriften des § 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG folgt und zur Anwendung von § 888 ZPO führt (BGH, Beschluss v. 15. 3. 2017 - XII ZB 245/16 -, FamRZ 2017, 918). Auch wer mit den Schnittstellen der Vollstreckung zum Insolvenzrecht, zur Gläubigeranfechtung und zur Teilungsversteigerung konfrontiert ist, wird die Ausführungen von Cirullies hierzu schätzen.
Zusammenfassend stellt sich das Buch "Vollstreckung in Familiensachen" als ein rundum gelungenes und an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtetes Werk dar: ein äußerst zweckmäßiges und praxistaugliches, dabei hochaktuelles Buch, das jederzeit in der Lage ist, kompetent durch das Dickicht der Vollstreckung zu führen. Wertzuschätzen sind - soweit dies noch zusätzlich hervorzuheben ist - zahlreiche als solche kenntlich gemachte Praxistipps und ebenso einprägsame und prägnante Schaubilder, die auf den ersten Blick Orientierung und Zielführung bei der Suche erleichtern. Ein klarer Aufbau und ein im Übrigen ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis runden den insgesamt positiven Eindruck noch ab. Das FamRZ-Buch bietet viel Leistung bei einem noch als sehr vernünftig zu bezeichnenden Preis. Dem Autor ist mit der 2. Auflage ein rundum gereiftes Werk gelungen."
(Vizepräsident des LG a. D. Martin Streicher, FamRZ 2018, 91 f.)
"(…) ein vorzügliches, sehr zweckmäßiges Werk, das dem Praktiker, nicht nur dem Richter oder Rechtsanwalt, sondern insbesondere auch den Rechtspflegern sowie Gerichtsvollziehern oder Mitarbeitern von Jugendämtern, ungeheuer viel zu bieten hat und ihn sicher durch den Dschungel des Vollstreckungsrechts in Familiensachen leitet: Dem überzeugenden Band ist eine weite Verbreitung zu wünschen."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RpflStud 2018, 65 f.)
"Fast 450 Seiten erwarten den Leser mit der zweiten Auflage des Buches von Cirullies. Während die Erstauflage damals noch unter dem Blickwinkel des neuen FamFG stand, das viele Elemente des Familienrechts auf neue Füße bzw. neue Normen stellte, kann nunmehr mit einigem zeitlichen Abstand zur Reform die Rechtslage anhand der tatsächlichen Entwicklung auch in der Rechtsprechung dargestellt werden. Cirullies wird aber nicht müde, auf weiterhin bestehende Unsicherheiten der Praxis (z.B. beim Umgang mit Zwangs- und Ordnungsmitteln, S. 125) spezifisch hinzuweisen, gerade was das Zusammenspiel zwischen Zwangsvollstreckungsrecht und Familienrecht angeht. Von großem Vorteil ist hierbei, dass Cirullies das Vollstreckungsrecht nicht nur als erkennender Richter, sondern auch als Ausbilder für Gerichtsvollzieher genauestens kennt und somit manchen Gedanken dem Leser quasi vom Ergebnis her vermitteln kann und nicht nur aus der theoretischeren Warte des Familienrechts.
Das Buch ist optisch einladend, denn der Leser wird nicht mit einer Bleiwüste abgeschreckt, sondern findet einen gut gestalteten, mit vielen graphischen Elementen aufgepeppten Fließtext vor, der Hervorhebungen, Praxistipps, Formulierungshilfen und sogar Schaubilder beinhaltet. Beispiele, Hinweise und tabellarische Übersichten vervollständigen den guten Eindruck.
Was wird inhaltlich geboten? Cirullies führt zuerst in die Terminologie ein und die Rechtslage nach dem FamFG ein, bevor er sich in sieben weiteren Kapiteln den einzelnen Unterthemen widmet. Dazu gehören große Kapitel zur Vollstreckung in Familienstreitsachen im Gegensatz zu den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, aber auch Kapitel zur Vollstreckung von Zwangsmitteln, zu Insolvenz und Anfechtungsgesetz sowie zur Teilungsversteigerung. Zusätzlich gibt es ein Kapitel "Verfahrensgegenstände von A-Z", das die zuvor erfolgten allgemeinen Erläuterungen nun noch mit den spezifischen Verfahrenstypen ergänzt, etwa zu Ehewohnungssachen, zum Gewaltschutz (schon mit Hinweis auf den neuen § 214a FamFG, S. 268), zur Rückführung entführter Kinder, zu Unterhalt oder Zugewinn.
Besonders positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass Cirullies auf die Pflicht der Verfahrensbeteiligten pocht, einen vollstreckungsfähigen Titel zu generieren (S. 11 ff.; aber auch im Umgangsrecht, S. 196 ff.). Gerade bei Vergleichen oder dynamischen Unterhaltstiteln sollten die Formulierungen eindeutig sein. Des Weiteren ergänzt Cirullies die Ausführungen zu den einzelnen Themen auch um praktische Fragen, etwa wenn er das Problem aufwirft, wann sich eine Sachpfändung überhaupt lohnt (S. 81), oder wenn er auf die Problematik der VKH-Bewilligung in Vollstreckungssachen hinweist (S. 170).
Natürlich ist auch viel allgemeine Wissensvermittlung im Buch enthalten, etwa wenn es um die Unterscheidung der Vollstreckungsarten, der möglichen Rechtsbehelfe oder die Darstellung des dinglichen Arrests geht. Aber insgesamt ergibt sich ein rundum stimmiges Bild und meiner Ansicht nach kann man dieses Lehr- und Praxisbuch mit Nachdruck empfehlen, um das Familienrecht auch für die Zeit nach der Erlangung des Titels zu begreifen. Eine gelungene Neuauflage."
(Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger, in "Die Rezensenten": http://dierezensenten.blogspot.de/2017/09/rezension-vollstreckung-in.html)
... zur 1. Auflage:
"Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um einen Spezialtitel zu einem Gebiet, das durch das FamFG ebenfalls in weiten Bereichen umgestaltet wird: Denn eines der Ziele des neuen Familienverfahrensrechts ist es bekanntlich, die unübersichtliche, lückenhafte und häufig wenig effiziente Vollstreckung familiengerichtlicher Entscheidungen zu vereinheitlichen, transparenter und insgesamt leichter handhabbar zu machen. Inwieweit es dem Gesetzgeber gelungen ist, dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen, wird von Michael Cirullies, der an einem Amtsgericht als Familien- und Vollstreckungsrichter mit der komplizierten Materie bestens vertraut ist, eingehend untersucht. Aufbau und Herangehensweise sind dabei ebenso unorthodox wie geschickt gewählt, da sich der Autor dem Stoff von zwei Seiten nähert - einmal, in dem er die zur Vollstreckung geeigneten Titel, die Vollstreckungsvoraussetzungen und die einzelnen Vollstreckungsarten (u.a. Mobiliarvollstreckung, Forderungspfändung, Immobiliarvollstreckung) erörtert, und zum anderen, in dem er die einzelnen Gegenstände darstellt, die beispielsweise wie das Unterhalts- oder Güterrecht, Ehewohnung und Hausrat, Gewaltschutz oder Kindesherausgabe, Umgangsregelung oder die Erzwingung einer Abstammungsuntersuchung zur Vollstreckung gelangen können. Das Ganze wird noch überlagert von der Unterscheidung zwischen der ZPO-Vollstreckung, der insbesondere Unterhalt, Güterrecht, Ehewohnung, Hausrat, Gewaltschutz und Versorgungsausgleich unterliegen, und der Durchsetzung von Umgangsregelungen und Kindesherausgabeansprüchen, die von den Vorschriften des FGG bzw. des FamFG bestimmt sind. Schwerpunkt des Werkes ist die Vollstreckung nach der ZPO. Hier werden nicht nur sehr genau die Voraussetzungen und die Möglichkeiten der Vollstreckung im eigentlichen, engeren Sinn dargelegt, sondern es werden auch Randbereiche wie etwa das Arrestverfahren, die Gläubigeranfechtung oder insolvenzrechtliche Aspekte eingehend untersucht. Die neuesten Entwicklungen im Vollstreckungsrecht, dessen Reform ebenfalls demnächst bevorsteht, sowie die aktuelle Rechtsprechung werden aufgezeigt. Im zweiten, großen Teil des sehr empfehlenswerten Bandes wird sodann auf die Vollstreckung nach dem FGG bzw. dem FamFG eingegangen und Besonderheiten einzelner Regelungsgegenstände wie etwa der Kindesherausgabe, der Wegweisung oder der Vollstreckung von Umgangsregelungen im Einzelnen aufgezeigt. Insbesondere in diesem Bereich setzt sich der Autor ausführlich mit einer markanten Neuerung des FamFG, dem Wechsel von Zwangs- zu Ordnungsmitteln, auseinander. Gerade der Praktiker wird die Ausführungen des Autors etwa zur Kindesherausgabe sehr zu schätzen wissen, zumal von ihm auch entlegene und schwierige Themen wie beispielsweise die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sachkundig und äußerst kompetent abgehandelt werden. Der Familienrechtler findet hier die Hilfen, die er benötigt; etwa die Hinweise auf die deutschen Verbindungsrichter, wenn eine Kontaktaufnahme zu einem ausländischen Gericht notwendig wird, oder auf den Sachverstand des Bundesamtes für Justiz in Fällen internationaler Kindesentführungen (S. 216 f.; Fn. 975 und Text). Im Ergebnis handelt es sich bei dem Werk von Cirullies um eine echte Bereicherung der familienrechtlichen Literatur und einen wichtigen Spezialtitel, auf den Familienrechtspraktiker, aber auch Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher sowie Beratungsstellen oder die Mitarbeiter von Jugendämtern sicher gerne und mit großem Gewinn zurückgreifen werden. Daher das Prädikat: Unbedingt empfehlenswert!"
(Richter am KG Dr. Martin Menne in ZKJ 2010, 81 f.)
"Der Autor bemerkt einleitend, dass der Gläubiger in kaum einem anderen Rechtsgebiet seine Ansprüche so häufig durchsetzen muss wie im Familienrecht. Es besteht daher dringender Bedarf für diese zusammenfassende Darstellung der Vollstreckung in Familiensachen, die dadurch erschwert wurde, dass das Werk kurz vor Inkrafttreten des FamFG erschien. Deshalb werden bisherige und neue Rechtslage soweit notwendig stets nebeneinander erläutert. Das ist besonders überzeugend gelungen bei der Vollstreckung in Personenherausgabe- und Umgangsverfahren. Als erfahrener gerichtlicher Praktiker zeigt Cirullies dabei nicht nur die Voraussetzungen und Modalitäten der Vollstreckung von Umgangsregelungen sondern auch Alternativen - vom Vermittlungsverfahren bis zur Änderung der Sorgerechtsregelung - zu dieser häufig erfolglosen Vollstreckung auf. Gesetze, die sich bei Erscheinen des Werks noch im Gesetzgebungsverfahren befanden und mittlerweile verabschiedet wurden, sind bereits berücksichtigt. Das gilt insbesondere für das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts. Der Arrest zur Sicherung einer zukünftigen Zugewinnausgleichsforderung, der nach Streichung von § 1389 BGB a.F. an Bedeutung gewinnen dürfte, wird ausgiebig erörtert. Auch das Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und das Kontopfändungsschutzgesetz werden angesprochen. Eine sehr aufschlussreiche Übersicht gibt der Autor zur Bestimmung des notwendigen Unterhalts im Sinne von § 850d I ZPO. Hier wie an anderer Stelle wird die aktuelle Rechtsprechung des BGH ebenso kurz wie prägnant zusammengefasst. Dabei findet sich auch Kritik an schwer verständlichen Entscheidungen, etwa zur Notwendigkeit der Klauselzustellung vor der Sicherungsvollstreckung gemäß § 750 III ZPO. Ferner gibt der Autor an vielen Stellen Praxistipps, die diesen Namen verdienen. Zum Beispiel wird darauf hingewiesen, dass es nach Festsetzung der Ersatzzwangshaft gem. § 888 ZPO nicht mehr eines besonderen Haftbefehls bedarf.
Die "Vollstreckung in Familiensachen" stellt für alle Zielgruppen des Buches - Anwälte, Notare, Richter, Rechtspfleger, Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und Reno-Gehilfen - eine wertvolle Hilfestellung dar. Dem Werk ist nicht nur eine weite Verbreitung sondern auch eine baldige Neuauflage zu wünschen, die sich allein mit der Rechtslage nach dem FamFG beschäftigen und die zwischenzeitlich erschienene Literatur sowie gegebenenfalls erste Rechtsprechung zu der Vielzahl neuer Vorschriften berücksichtigen kann."
(Direktor des AG Dr. Michael Giers in FPR 2009, 522 f.)
"Die Bandbreite der Vollstreckungsarten ist in Familiensachen beträchtlich. Die Vorschriften der Vollstreckung waren zudem unübersichtlich und lückenhaft, vor allem wegen des Dualismus, ja "Verwirrungswirrwarrs" von ZPO- und FGG-Verfahren. Durch die Neuregelung der Vollstreckung im FamFG soll die Vollstreckung nunmehr einfacher und übersichtlicher geregelt werden. Allein der genannte Dualismus wird - wenn auch in etwas neuen Kleidern - bleiben. Wie das neue Regelwerk und seine gewöhnungsbedürftige neue Terminologie aussieht, wird im einleitenden 1. Kapitel (S. 1 - 7) dargelegt und im Schaubild transparent gemacht.
Das 2. Kapitel erörtert auf 182 Seiten (S. 9 - 190) eingehend die ZPO-Zwangsvollstreckung. In der Tat unterliegen ihr die meisten Regelungsgegenstände, insbesondere Unterhalt, Gewaltschutz, Ehewohnung und Hausrat. Nach Darstellung der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Vollstreckung erläutert der Autor spezielle Fragen wie die Auswirkungen der Insolvenz auf die Zwangsvoll-streckung sowie Fragen, die sich ergeben, wenn der Unterhaltsschuldner insolvent wird (S. 110 - 114). Ferner wird auf den Seiten 133 - 144 der Arrest dargestellt, der vor Erlangung des Vollstreckungstitels Gläubigeransprüche sichern soll und der u.a. durch § 119 Abs. 2 FamFG eine "Aufwertung" erfährt, weil er nunmehr in Unterhalts- wie auch Güterrechtssachen neben der einstweiligen Anordnung möglich ist. Bei Darstellung speziell der Unterhaltsvollstreckung (S. 145 - 157) erörtert Michael Cirullies ausführlich die grenzüberschreitende Unterhaltsvollstreckung, die bei der gewachsenen Mobilität der Bürger und der Zunahme gemischt-nationaler Ehen und Partnerschaften immer bedeutsamer wird.
Im 3. Kapitel (S. 191 - 243) behandelt Michael Cirullies die Vollstreckung nach den Bestimmungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies kommt vor allem bei Um-gangsstreitigkeiten zum Tragen, aber auch bei Streitigkeiten zur Herausgabe des Kindes und - nach neuem Recht - auch in Abstammungssachen. Dabei stellt der Verfasser das bisherige, durch § 33 FGG ziemlich unzulänglich geregelte Recht dem neuen Recht gegenüber, das umfassendere und differenziertere Regelungen enthält und daher in mehrfacher Hinsicht für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen dürfte (Rn. 512). Dabei geht der Autor auch auf die Fragen ein, die nach neuem wie altem Recht streitig sind, also streitig bleiben, sowie auf Fragen die das FamFG neu aufwirft, z.B. die Frage, ob durch die Verhängung von Ordnungsmitteln (statt Zwangsmitteln) die Vollstreckung bei Umgangs- und Herausgabeentscheidungen wirklich effektiver werden wird (s. Rn. 530 - 532). Wie bei der Unterhaltsvollstreckung geht der Verfasser auch hier auf Fragen ein, die vor allem bei Rückführung entführter Kinder der sog. Auslandsbezug mit sich bringt (S. 214 - 222 u. S. 234 f.).
Bei Erörterung von Streitfragen, z.B. dem boykottierten Umgang (S. 228 - 233), berücksichtigt der Autor außer der neuesten Kommentarliteratur die bis Anfang März 2009 erschienene Aufsatzliteratur der Fachzeitschriften, aber auch einschlägige Dissertationen neuester Zeit, z.B. die von Alexandra Altrogge zum Umgang unter Zwang oder die von Philipp Schweitzer über die Vollstreckung von Umgangsregelungen. Unerwähnt bleibt leider die glänzende Dissertation von Markus Lotz über die Vollstreckung in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (rez. FamRZ 2008, 2010).
Michael Cirullies, Familien- und Vollstreckungsrichter am Amtsgericht Hagen, schreibt, anerkannten Stilregeln folgend, mit meist kurzen Sätzen lesbar und verständlich. Die leichte Verständlichkeit in einer relativ schwierigen Materie wird weiter erhöht durch zahlreiche Schaubilder und Praxistipps, die in der Praxis sehr brauchbar sind. Auch ein eingehendes, 20 Seiten langes Stichwortverzeichnis hilft neben der eingehenden Gliederung, wenn man in dem Buch schnell etwas finden will. Es ist ein Buch, um sich einzulesen, und gleichzeitig eins, in dem man gut und schnell etwas nachschlagen kann. Es ist, auch didaktisch gesehen, ein vortreffliches Werk für Anwälte, Richter und Rechtspfleger, aber eben auch für auf dem Gebiet der Familiengerichtsbarkeit tätige Psychologen oder Sozialpädagogen, wenn sie als Gutachter oder Verfahrensbeistände arbeiten und sich in das Vollstreckungsrecht in Familiensachen einarbeiten müssen."
(Richter am AG a.D. Dr. Hans van Els in ZKJ 2009, 426 f.)
"In kaum einem anderen Rechtsgebiet gelten für die Durchsetzung titulierter Ansprüche so viele unterschiedliche Regelungen wie in den Familiensachen. Das gilt umso mehr, als das Verfahrensrecht in Familiensachen durch die am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-Reform weitreichende Änderungen erfahren hat - zusätzlich sorgen die maßgebenden Überleitungsvorschriften dafür, dass die Rechtsanwender bei der Vollstreckung in Familiensachen für geraume Zeit altes und neues Verfahrensrecht nebeneinander beherrschen müssen.
Cirullies ist es gelungen, das damit verbundene Normendickicht zu entwirren und in einem geschlossenen Werk umfassend und detailliert darzustellen. Der Autor differenziert sorgfältig zwischen den verschiedenen Arten vollstreckbarer Ansprüche und Titel in Familiensachen. Dabei beschränkt sich Cirullies nicht auf das eigentliche Vollstreckungsrecht, sondern zeigt auch auf, worauf man bereits im Erkenntnisverfahren bei der Anwendung des materiellen- und Verfahrensrechts mit Blick auf die spätere Vollstreckung achten sollte. Neben den Standardfällen der familiengerichtlichen Praxis werden auch vollstreckungsrechtliche Randbereiche eingehend erläutert, sodass das Werk den Anspruch auf eine vollständige Darstellung der Vollstreckung in Familiensachen erheben kann.
Eine Vielzahl von Praxistipps, Schaubildern und Mustertexten macht die Ausführungen zu den teilweise äußerst komplizierten Regelungszusammenhängen leicht verständlich. Dadurch bietet das Werk nicht nur für Rechtsanwälte, Notare und Familienrichter, sondern gleichermaßen für Rechtspfleger, Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und RENO-Gehilfen eine nützliche Arbeitshilfe. Dank seiner übersichtlichen Gliederung eignet es sich als Nachschlagewerk für erfahrene Praktiker genauso gut wie als Lehrbuch für Anwärter oder Berufseinsteiger."
(RiAG Christian Breuers in ZFE 2009, 386)
"Den Beschluss in der Akte, das Ziel erreicht, doch was passiert nun damit? Vollstreckung in Familiensachen bedeutet nicht nur, die jeweilige Verfahrensordnung zu kennen, sondern auch, die Kniffe der Praxis zu kennen und anzuwenden. Begriffe wie Wirksamkeit, Rechtskraft, Vollziehung, Vollstreckung und dazu noch Bestimmtheit sind sauber zu trennen und müssen verstanden sein. Hinzu kommt die Differenzierung zwischen ZPO und FGG, die durch das FamFG im Ergebnis nicht aufgelöst wird.
Der Autor gibt dazu zunächst einen guten Überblick und kritische Anmerkungen zur Verfahrensreform. Dann stellt er jeweils die Vollstreckung der ZPO und die nach dem FGG/FamFG mit umfangreichen Unterkapiteln (u.a. Arrest, Unterhalt, Gewaltschutzgesetz und Kindesherausgabe mit Bezug zu internationalem Recht) dar. Dies erfolgt kurz und präzise, verständlich und übersichtlich, teilweise in Schaubildern. Die Erläuterungen sind mit Rechtsprechung und auf fast jeder Seite mit Praxistipps unterlegt. Auch Musteranträge sind zu finden.
Dem Autor gelingt eine kompakte Zusammenstellung einer hochkomplexen Materie. Er präsentiert das Thema praxisgerecht und scheut sich nicht vor der Benennung von Hindernissen. Es ist zu merken, dass er Familien- und Vollstreckungsrichter ist und als Prüfer in einem engen Austausch mit Gerichtsvollziehern steht.
(RAin und FAin FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2009, 331)
"Der Autor Dr. Michael Cirullies ist Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Hagen und hat sich in dem in drei Kapitel gegliederten Werk mit dem für Praxis und Theorie gleichermaßen wichtigen Thema der Vollstreckung in Familiensachen befasst.
Im ersten Kapitel führt er in die zum 1.9.2009 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ein und stellt hier u. a. die neue Terminologie des FamFG vor. Das den Schwerpunkt des Buches bildende zweite Kapitel ist der Vollstreckung nach der ZPO gewidmet. Hier finden sich u. a. grundlegende Ausführung etwa zur Bestimmtheit des Titels, die für die Vollstreckung von entscheidender Bedeutung ist, sowie solche zu dynamisierten Unterhaltstiteln nach § 1612a BGB, die nicht nur für die familiengerichtliche Praxis von besonderem Interesse sind.
Im dritten Kapitel geht Cirullies schließlich auf die Vollstreckung nach dem FGG/FamFG ein und stellt hier die alte Rechtslage der seit dem 1.9.2009 geltenden gegenüber, wobei hier zu Recht auch kritische Töne zu finden sind. Dem folgen im Anhang Auszüge aus dem FamFG, dem FGG-RG, der EGZPO, dem FGG, dem BGB und der GVGA, was den Umgang mit dem Buch sehr erleichtert, weil dem Leser auf diese Weise das Heranziehen zusätzlicher Materialien erspart wird.
Zahlreiche Schaubilder und Beispiele erleichtern das Verständnis ebenso wie die sehr gut verständliche Sprache, zudem gibt der Autor viele nützliche Praxistipps.
Das Werk richtet sich u. a. an (Fach-)Anwälte, Notare und Richter, Rechtspfleger, Jugendamtsmitarbeiter und Gerichtsvollzieher und kann ihnen - nicht nur zur Einarbeitung in das neue Recht - uneingeschränkt empfohlen werden."
(Dipl.-Rechtspflegerin Dagmar Zorn in RpflStud 2010, 73)
"Der vorliegende Band gibt einen vertiefenden Überblick über sämtliche Vollstreckungsarten bzw. -möglichkeiten im Grenzbereich zwischen Familien- und Vollstreckungsrecht. Schon die richtige "Titulierung" zu erwirken, kann mitunter problematisch sein, ein inhaltlich unbestimmter Titel ist aber zur Zwangsvollstreckung nicht geeignet (Rdnr. 10, S. 9). Auch die Anpassung von "Alttitel" bzw. die Neutitulierung ab dem 1.1.2008 (dargestellt mit Beispielen Rdnr. 19 ff.) kann Probleme aufwerfen; ein Rechtsanwalt, der Unterhaltsansprüche einklagt und ein nicht hinreichend bestimmtes Urteil erwirkt, kann sich schadensersatzpflichtig machen (hierzu Rdnr. 41). Die Art der Darstellung ausgehend von der gesetzlichen Grundlage unter Auswertung von Literatur und Rechtsprechung verbunden mit der großen eigenen Erfahrung des Autors durchzieht das gesamte Werk von der Sachpfändung, Forderungspfändung über die Immobiliarvollstreckung, Insolvenz bis zu grenzüberschreitenden Vollstreckung, Wohnungszuweisung oder Kindesherausgabe. Eine gelungene und lesenswerte Neuerscheinung."
(Prof. U. Hintzen in Rpfleger 2009, 536)
"Das Buch, dessen Verfasser Richter am Amtsgericht Hagen ist, gibt einen Überblick über die Vollstreckung in Familiensachen, die sich von der "gewöhnlichen" Zwangsvollstreckung dadurch unterscheidet, dass ein Teil der Titel nicht unmittelbar nach den Regeln der ZPO, sondern nach § 33 FGG bzw. (seit 1.9.2009) §§ 35, 86 ff. FamFG vollstreckt wird. Die Neuregelung ist übersichtlicher als die Normierung im FGG: §§ 86, 87 FamFG bringen allgemeine Bestimmungen, §§ 88 bis 94 FamFG befassen sich mit der Vollstreckung der Herausgabe von Personen (Kindern, Betreuten), § 95 FamFG regelt durch Verweisung auf die ZPO die Vollstreckung von Geldforderungen (z. B. Unterhalt), Gewaltschutz und Wohnung sind in § 96 FamFG geregelt, die Abstammungsuntersuchung in § 96a FamFG. Seit 1.9.2009 gibt es keine Unterhaltsurteile mehr (sie heißen "Beschluss"), keine vorläufige Vollstreck-barkeit mehr (allenfalls eine Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, § 116 Abs. 3 FamFG).
Behandelt wird die Vollstreckung nach der ZPO (Titel, Klausel, Zustellung; §§ 887 ff. ZPO). Bei der Forderungspfändung nennt der Verf. den seit 2007 neu gefassten Schutz der privaten Altersvorsorge (Rz. 208). Das in Rz. 210 als in Planung befindlich bezeichnete Gesetz betreffend das Pfändungsschutzkonto ist inzwischen höchst kompliziert durch Änderungen in §§ 833a ff. ZPO erlassen worden (v. 7.7.2009, BGB1 2009 I 1707) und wird im Wesentlichen am 1.7.2010 in Kraft treten. Der Verf. erörtert ferner die Zwangshypothek, die Teilungsversteigerung, insolvenzrechtliche Probleme und Gläubigeranfechtung, Arrest, grenzüberschreitende Unterhaltsvollstreckung, Zugewinn, Ehewohnung und Haushaltsgegenstände, Gewaltschutz. Bei der Vollstreckung nach FGG/FamFG wäre es übersichtlicher gewesen, die auslaufende Regelung in § 33 FGG nicht mehr zu erwähnen. Nicht gefunden habe ich einen Hinweis auf das Übergangsrecht (Art. 111 FGG-ReformG), das wohl noch längere Zeit eine Rolle spielt. Das Verbot der Wohnungsnutzung (§ 1666aBGB) nennt der Verf. zeitgeistgemäß "Wegweisung" (Rz. 639). Insgesamt ist das ein informatives Buch für jeden, der sich mit Zwangsvollstreckung befasst.
(Vizepräsident des LG a. D. Prof. Dr. Walter Zimmermann in FamRZ 2009, 1652)