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Dr. Nordmeyer, M.Jur. (Oxford), Matthias
Band 231: Die Institution des gemeinsamen Vertreters im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren
€ 74,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-0979-6
2005/12 | XLVII und 329 Seiten | Broschur
Das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren, das unter
anderem bei einem Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag,
einer Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss,
einem Squeeze-out sowie einer Verschmelzung,
einer Spaltung, einer Vermögensübertragung und
einem Formwechsel eingeleitet werden kann, hat in jüngerer
Zeit mit der Ausdehnung seines Anwendungsbereichs
durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und
den Gesetzgeber erheblich an praktischer Bedeutung
gewonnen. Damit rückt auch der gemeinsame Vertreter
stärker in den Blickpunkt. Er wird vom Gericht bestellt, um
die Rechte der Anteilsinhaber zu wahren, die – obwohl
dazu berechtigt – keinen eigenen Antrag auf Festsetzung
von Ausgleich, Zuzahlung, Abfindung oder Barabfindung
gestellt haben, die aber von der für und gegen alle wirkenden
Entscheidung des Gerichts hierüber ebenfalls betroffen
werden.
Der Nutzen dieser im deutschen Rechtssystem einzigartigen
Institution wird im Schrifttum seit langem kontrovers
beurteilt. Darüber hinaus sind viele Fragen zur Anwendung
der bestehenden gesetzlichen Regelung in Rechtsprechung
und Schrifttum heftig umstritten. Dazu gehört z. B.
die Frage, in welchen Fällen die Bestellung eines gemeinsamen
Vertreters unterbleiben kann, weil die Wahrung der
Rechte der nichtantragstellenden Anteilsinhaber auf andere
Weise sichergestellt ist.
Der Autor behandelt nicht nur diese Fragen unter eingehender
Darstellung des Streitstandes, sondern zeichnet
unter Einbeziehung der historischen Entwicklung sowie
der Rechtslage in Österreich und der Schweiz ein geschlossenes
Bild der Institution des gemeinsamen Vertreters.
An zahlreichen Stellen unterbreitet er Vorschläge für
eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung.
Zudem setzt er sich mit der im Schrifttum teilweise erhobenen
Forderung nach einer Abschaffung der Institution
des gemeinsamen Vertreters auseinander. In diesem Zusammenhang
thematisiert er zum einen, ob die Beibehaltung
dieser Institution aus europarechtlichen, verfassungsrechtlichen
oder sonstigen Gründen erforderlich ist, und
diskutiert zum anderen alternative Möglichkeiten zur Wahrung
der Rechte der nichtantragstellenden Anteilsinhaber
im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren.
anderem bei einem Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag,
einer Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss,
einem Squeeze-out sowie einer Verschmelzung,
einer Spaltung, einer Vermögensübertragung und
einem Formwechsel eingeleitet werden kann, hat in jüngerer
Zeit mit der Ausdehnung seines Anwendungsbereichs
durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und
den Gesetzgeber erheblich an praktischer Bedeutung
gewonnen. Damit rückt auch der gemeinsame Vertreter
stärker in den Blickpunkt. Er wird vom Gericht bestellt, um
die Rechte der Anteilsinhaber zu wahren, die – obwohl
dazu berechtigt – keinen eigenen Antrag auf Festsetzung
von Ausgleich, Zuzahlung, Abfindung oder Barabfindung
gestellt haben, die aber von der für und gegen alle wirkenden
Entscheidung des Gerichts hierüber ebenfalls betroffen
werden.
Der Nutzen dieser im deutschen Rechtssystem einzigartigen
Institution wird im Schrifttum seit langem kontrovers
beurteilt. Darüber hinaus sind viele Fragen zur Anwendung
der bestehenden gesetzlichen Regelung in Rechtsprechung
und Schrifttum heftig umstritten. Dazu gehört z. B.
die Frage, in welchen Fällen die Bestellung eines gemeinsamen
Vertreters unterbleiben kann, weil die Wahrung der
Rechte der nichtantragstellenden Anteilsinhaber auf andere
Weise sichergestellt ist.
Der Autor behandelt nicht nur diese Fragen unter eingehender
Darstellung des Streitstandes, sondern zeichnet
unter Einbeziehung der historischen Entwicklung sowie
der Rechtslage in Österreich und der Schweiz ein geschlossenes
Bild der Institution des gemeinsamen Vertreters.
An zahlreichen Stellen unterbreitet er Vorschläge für
eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung.
Zudem setzt er sich mit der im Schrifttum teilweise erhobenen
Forderung nach einer Abschaffung der Institution
des gemeinsamen Vertreters auseinander. In diesem Zusammenhang
thematisiert er zum einen, ob die Beibehaltung
dieser Institution aus europarechtlichen, verfassungsrechtlichen
oder sonstigen Gründen erforderlich ist, und
diskutiert zum anderen alternative Möglichkeiten zur Wahrung
der Rechte der nichtantragstellenden Anteilsinhaber
im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren.