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Dr. Dölitzsch, Simone
Band 230: Vom Kindesschutz zu Kindesrechten
- Ein Plädoyer für eine spezielle Handlungsfähigkeit in höchstpersönlichen Angelegenheiten aus rechtsvergleichender Sicht zum Schweizer Recht -
€ 84,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0980-2
2005/12 | XCVI und 337 Seiten | Broschur
Die Situation des Kindes hat sich im letzten Jahrhundert
verändert mit der Folge, dass Kinder zunehmend
als Subjekte gesehen werden. Der Wandel der Einstellungen
zur Kindheit als einer besonderen und wichtigen
Phase des Lebens und die neuen Erkenntnisse in der
Kinderpsychologie blieben nicht ohne Auswirkungen
auf das Familienrecht. Das Kind ist längst nicht mehr
der Willkür seiner Eltern ausgeliefert, sondern wird
geschützt und zum Teil auch schon als Rechtssubjekt,
also Träger eigener Rechte, anerkannt.
Anders als in Deutschland können urteilsfähige Minderjährige
in der Schweiz jedoch Rechte ausüben, die
ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen, Art. 19
Abs. 2 ZGB und Art. 11 Abs. 2 BV. Der Urteilsfähige in
der Schweiz ist im gesamten Persönlichkeitsbereich
voll handlungsfähig. Hingegen äußert sich die Generalentscheidung
des deutschen Gesetzgebers – abgesehen
von wenigen Ausnahmen auch im Persönlichkeitsbereich
des urteilsfähigen Kindes – in der Festsetzung
des Volljährigkeitsalters. Die Tendenz, verstärkt auf
den Willen des Kindes und sein Selbstbestimmungsrecht
Rücksicht zu nehmen, spiegelt sich jedoch auch
in anderen Rechtsordnungen wider.
Die Arbeit stellt die Rechtslage des Kindes in Bezug auf
seine persönlichkeitsbezogenen Rechte in Deutschland
und in der Schweiz rechtsvergleichend dar und
bewertet sie. Dabei wurde berücksichtigt, dass die
kindliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit im psychologischen
und juristischen Sinne mit dem Alter des Kindes
zunimmt, weshalb die Arbeit neben dem rechtsvergleichenden
auch einen interdisziplinären (psychologischen)
Ansatz enthält. Im Weiteren wurden verfassungsrechtliche
Vorgaben, die Rechtsstellung des
minderjährigen Kindes in internationalen Abkommen
sowie rechtspolitische Argumente und Einwendungen
umfassend gewürdigt. Mit Bezug auf die erarbeiteten
Untersuchungsergebnisse werden schließlich konkrete
Reformvorschläge unterbreitet.
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Hersteller:
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(Wolfgang Binschus in ZfF 3/2006, S. 71)