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Dr. Hoppe, Ann Kathrin
Band 257: Präventionsmaßnahmen bei drohender weiblicher Genitalverstümmelung
€ 44,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1121-8
2013/09 | XXX und 154 Seiten | Broschur
Laut Schätzungen der WHO sind zwischen 100 und 140 Millionen Mädchen und Frauen weltweit an ihren Genitalien beschnitten. Jedes Jahr kommen etwa zwei Millionen Frauen hinzu. Allein in Deutschland sind potenziell 50.000 Mädchen von diesem grausamen Ritual bedroht.
Nach einer Einleitung über die tatsächlichen Gegebenheiten wird die aktuelle Situation in Europa, insbesondere der in Deutschland lebenden Frauen und Kinder, denen eine Verstümmelung bevorsteht, dargelegt. Anschließend werden die derzeitigen Defizite der deutschen Rechtslage zum Schutz der hier bedrohten Kinder anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung herausgearbeitet.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung möglicher Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Einführung von verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen und den verschiedenen Alternativen bei den Sorgerechtsentziehungen. Dabei wird auch auf eine mögliche Strafrechtsverfolgung eingegangen, wobei der kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedete Straftatbestand (§ 226a StGB) noch mit aufgenommen wurde.
Abschließend wird ein Konzept zur Prävention der hier lebenden bedrohten Mädchen vorgestellt.
Nach einer Einleitung über die tatsächlichen Gegebenheiten wird die aktuelle Situation in Europa, insbesondere der in Deutschland lebenden Frauen und Kinder, denen eine Verstümmelung bevorsteht, dargelegt. Anschließend werden die derzeitigen Defizite der deutschen Rechtslage zum Schutz der hier bedrohten Kinder anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung herausgearbeitet.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung möglicher Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Einführung von verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen und den verschiedenen Alternativen bei den Sorgerechtsentziehungen. Dabei wird auch auf eine mögliche Strafrechtsverfolgung eingegangen, wobei der kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedete Straftatbestand (§ 226a StGB) noch mit aufgenommen wurde.
Abschließend wird ein Konzept zur Prävention der hier lebenden bedrohten Mädchen vorgestellt.