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Prof. Dr. Fröschle, Tobias
FamRZ-Buch 37: Sorge und Umgang in der Rechtspraxis, 2. Aufl. (Mai 2018)
2., neu bearb. Auflage (Mai) 2018
€ 49,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1197-3
2018/05 | XXIII und 303 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Das FamRZ-Buch vom Spezialisten bietet einen komprimierten und verständlichen Zugang zu sämtlichen praxisrelevanten Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Die Neuauflage berücksichtigt neben neuer Literatur und Rechtsprechung auch zahlreiche Gesetzesänderungen, u.a. die Gesetze…
… zur Regelung der vertraulichen Geburt (neuer § 1674a BGB)
… zur Bekämpfung von Kinderehen (Eheverbot für Minderjährige, Aufhebung des § 1633 BGB u.a.)
… zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern (Änderung § 1631b BGB)
… zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (Anpassung § 1629 BGB)
… zur "Ehe für alle".
Den kinderschutzrechtlichen Maßnahmen (§§ 1666-1667 BGB) ist nunmehr ein eigenes Kapitel gewidmet!
"… Richtern, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen und anderen, die mit Fragen des Kindschaftsrechts befasst sind, kann es als nützliche, wenn nicht gar notwendige Hilfe in der Bewältigung der sich in der täglichen Praxis stellenden Probleme nur wärmstens ans Herz gelegt werden."
(Christina-Maria Leeb/Martin Weber, ZKJ 2013, 471 f., zur Voraufl.)
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Hersteller:
Verlag E. u. W. Gieseking GmbH
Deckertstr. 30, 33617 Bielefeld
E-Mail: kontakt@gieseking-verlag.de
... zur 2. Auflage:
"(…) Bei all dem ist das Werk sehr eingängig geschrieben und überzeugt auch durch seinen pragmatischen Ansatz, die die Praxis bewegenden Probleme in den Blick zu nehmen, ohne dabei die Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Seinem Anspruch, der Praxis damit ein Werk an die Hand zu geben, das sowohl die rechtlichen Grundlagen beleuchtet als auch Rechtsprechung und Literatur in dem gebotenen Maße darstellt und kommentiert, wird auch diese Auflage in vollem Umfang gerecht. Es handelt sich um ein in jeder Hinsicht zu empfehlendes, höchst nützliches und gewinnbringendes Werk, das auch der Rechtspflegerpraxis uneingeschränkt zu empfehlen ist."
(Dipl.-Rpfl. Dagmar Zorn, Rpfleger 2018, 574 f.)
"(...) Zwar beschreibt sich Fröschle im Vorwort bescheiden als Chronist, aber indem er viele und wertvolle Praxishinweise setzt, geht er über diese Rolle doch deutlich hinaus - zum Glück für den Leser. Denn die wertungsmäßige Positionierung ist das, was ein Buch für den Rechtsanwender wertvoll macht. Mir gefällt das Buch außerordentlich gut und ich kann es für die tägliche Praxis in Familiensachen nur empfehlen."
(Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger, aus: "Die Rezensenten: http://dierezensenten.blogspot.com/2018/08/rezension-sorge-und-umgang-in-der.html)
"(…) Insgesamt handelt es sich um einen äußerst hilfreichen Wegweiser durch das Sorge- und Umgangsrecht. Wenn der Autor im Vorwort den Wunsch ausspricht, dass der eine oder die andere aus seinem Werk einen kleinen Nutzen ziehen möge, dann dürfte diese bescheidene Erwartung bei weitem übertroffen werden."
(Richter am AG Dr. Daniel Wache, NZFam 2018, 699)
"(…) Kurzum: Das Buch ist ein unentbehrlicher Ratgeber!"
(Dipl.-Rpfl. Anne Mitschke, RpflStud 2018, 162)
„(…) Das Werk kann allen Praktikerinnen und Praktikern des Familienrechts uneingeschränkt und mit Nachdruck empfohlen werden.“
(Prof. Dr. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz, fachbuchjournal 5/18, 56 f.)
"(…) Richtern, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen, Rechtspsychologen, Familienrechtspsychologen und vor allem Sachverständigen in der Familiengerichtsbarkeit, die mit Fragen des Kindschafts- und Familienrechts befasst sind, bietet dieses praxis-, aber auch fundiert theoriegeleitete Buch eine aktuelle, nützliche und leicht verständliche Darstellung zentraler Problembereiche im Kindschafts- und Familienrecht an."
(Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff, RPsych 2018, 429f.)
"Nach wie vor prägen Kindschaftssachen mit teils hoher emotionaler Aufladung maßgeblich den Alltag des Familienrechtspraktikers, der sich mit einer kaum überschaubaren Vielfalt von Problemlagen und Argumenten konfrontiert sieht. Da tut klare Orientierung not. Eine solche bietet der nun in der zweiten Auflage erschienene Band dank seiner kompakten und knappen, aber durchweg wissenschaftlich fundierten Darstellung aller praktisch bedeutsamen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Fröschle bereitet die Materie klar strukturiert auf und erörtert zu jedem Regelungsbereich zusammenhängend die materielle Rechtslage, das Verfahrensrecht und die Abänderbarkeit von Entscheidungen, was die Probleme leicht zugänglich macht. (…) Um es abschließend so, wie es dem Autor mit seinem Werk gelingt, möglichst auf den Punkt zu bringen: Kompakt bereitet der Band das Kindschaftsrecht auf und zeigt durchweg praktisch gangbare und wissenschaftlich tragfähige Lösungen auf. Jedem Familienrechtspraktiker wird das Buch ein kundiger und verlässlicher Begleiter im Alltag der Fallbearbeitung sein."
(Richter am OLG Ulrich Rake, FamRZ 2019, 351 f.)
"(...) Für den Praktiker ist dieses Buch hervorragend geeignet. Alle Facetten des Sorge- und Umgangsrechts werden aufgegriffen und abgehandelt. In jedem Einzelfall wird der Einstieg in die konkrete Fallbearbeitung gelingen. (...)
Das Buch schließt nach wie vor eine Lücke im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Es bleibt das zu empfehlende Praxishandbuch und gehört als Standardwerk in die Handbibliothek des Praktikers. (...)"
(Richterin am AG Dr. Alexandra Altrogge, famrb 2019, 465 f.)
„(...) In klar verständlicher Sprache und mit wohldosierten Nachweisen aus der aktuellen Rechtsprechung und Literatur gelingt es dem Verfasser sehr ansprechend „das Fallmaterial zu ordnen und in das große Ganze einzufügen"."
(Vors. Richter am OLG Dr. Alexander Schwonberg, ZfF 2020, 239)
... zur 1. Auflage:
"Nach der Vorlage mehrerer anderer Fachbücher etwa zum Betreuungsrecht und zum Vormundschaftsrecht hat der Autor, Professor an der Universität Siegen, nunmehr ein weiteres, breit angelegtes Werk vorgelegt: nämlich eine Monographie zu "dem kindschaftsrechtlichen Großthema schlechthin", nämlich dem Sorge- und Umgangsrecht. Um es gleich vorweg zu sagen: damit ist dem Autor ein großer Wurf gelungen! Und es handelt sich um weit mehr als ein "Büchlein", wie der Autor in übergroßer Bescheidenheit im Vorwort (S. VII) bemerkt hat. Auf fast 300 Druckseiten werden die Themen Sorge und Umgang sowie Auskunft über das Kind in einer fachlichen Stringenz und einem Detaillierungsgrad präsentiert, der kaum Wünsche offen lässt.
Obwohl die einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur in Hunderten von Fußnoten weitgehend erschöpfend referiert wird (zu Recht sieht sich der Autor hier als "Chronist"; vgl. Vorwort S. VI), richtet sich das Buch dennoch nicht an die Wissenschaft, sondern ausdrücklich an die Fachpraxis der Familiengerichte, Rechtsanwälte, Jugendämter und anderer Institutionen, Verbände und Organisationen, die sich tagtäglich mit diesem Themenkreis befassen. Dabei setzt sich der Autor auch mit Fragen auseinander, mit denen sich bisher die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof noch nicht beschäftigt haben. Für Studierende, die auch nach Auffassung des Autors nicht zum Adressatenkreis des Werkes gerechnet werden, erscheint dieses Buch verständlicherweise als zu komplex und zu detailliert.
Teil I des Buches ist der Elterlichen Sorge gewidmet und stellt mit über 200 Druckseiten den eindeutigen Schwerpunkt des Werkes dar. Es ist in die folgenden Kapitel 1 bis 5 untergliedert: Elterliche Sorge als Rechtsverhältnis, Gemeinsame und alleinige Sorge, 1nhalt der elterlichen Sorge, Ausübung der elterlichen Sorge sowie Grenzen der elterlichen Sorge. Teil II des Buches betrifft die Themen Umgang und Auskunft mit den drei Kapiteln 6 bis 8. 1n allen Kapiteln werden die sich stellenden Rechtsfragen ausführlich und gründlich dargestellt und durchweg praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Als Beispiel sei auf die ganz hervorragenden Ausführungen zum Themenkreis Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung gemäß § 1671 BGB verwiesen, insbesondere auf die komplexen Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang regelmäßig dann stellen, wenn strittig ist, ob gemeinsame Sorge oder Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entspricht (vgl. Rz. 274 ff). Der Autor hat in seinem Werk auch bereits die aktuellen gesetzgeberischen Neuerungen berücksichtigt und detailliert kommentiert:
- das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern,
- das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters sowie
- die Neuregelung des § 1631d BGB betreffend die Beschneidung von kleinen Jungen.
Gibt es überhaupt etwas Kritisches anzumerken? Meines Erachtens so gut wie nicht (…) Das Werk kann allen Praktikern des Familienrechts uneingeschränkt und mit allem Nachdruck empfohlen werden."
(Ministerialdirektor a.D. Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz in JAmt 2014, 57 f. und Fachbuchjournal 5/13, S. 17 f.)
"… Insgesamt bietet das Werk von Fröschle mit seinen knapp 290 Seiten eine höchst präzise und verdichtete, dabei aber zugleich umfassende und verständliche Darstellung sämtlicher relevanter Bereiche des Sorge- und Umgangsrechts. Richtern, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen und anderen, die mit Fragen des Kindschaftsrechts befasst sind, kann es als nützliche, wenn nicht gar notwendige Hilfe in der Bewältigung der sich in der täglichen Praxis stellenden Probleme nur wärmstens ans Herz gelegt werden."
(Verfahrensbeiständin Christina-Maria Leeb und Rechtsreferendar Martin Weber in ZKJ 2013, 471 f.)
"Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Gesetze zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (am 19.5.2013 - BGBl 2013 I 795) und zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (am 13.7.2013 - BGBl 2013 I 2176) legt Fröschle eine umfassende Darstellung des Rechts der elterlichen Sorge und des persönlichen Umgangs von Eltern und anderen Umgangsberechtigten mit dem Kind vor. Dargestellt werden materielles Recht und Verfahrensrecht, Letzteres aber nicht erschöpfend, sondern gewollt nur kursorisch. Wer also zu Verfahrensfragen vertieft Rat sucht, muss zu den einschlägigen Kommentaren oder Handbüchern greifen. Das Buch hat nach dem lesenswerten Vorwort des Autors die Rechtspraxis im Blick, es ist in erster Linie eine Sammlung der neueren Rechtsprechung. Das Buch gibt nur die Rechtslage in Deutschland wieder. Fröschle verweist für grenzüberschreitende Sachverhalte auf das FamRZ-Buch 18 von Motzer/Kugler/Grabow. Die Darstellung wendet sich an Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und an Einrichtungen der freien und staatlichen Jugendhilfe. Lehrbücher und Handbücher zum Familienrecht gibt es in Hülle und Fülle. Ein vergleichbares Konkurrenzwerk (nur) zur elterlichen Sorge und zum persönlichen Umgang habe ich in unserer OLG-Bibliothek nicht gefunden.
Mein Blick galt zunächst den Neuerungen in Kindschaftssachen: Besonders praxisrelevant ist der neue § 1626a Abs. 2 BGB (Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern). Die neue Rechtslage ist in Rz. 200 ff. ausführlich dargestellt, mit dem zutreffenden Hinweis darauf, dass eine Vermutung dafür besteht, dass eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht (Rz. 216: Darlegungslast der Mutter). Auch die Neuregelung zum Umgangsrecht des biologischen, nicht rechtlichen Vaters ist in Rz. 1271 ff. gut und umfassend kommentiert. Es wird deutlich herausgearbeitet, welche Probleme auf die Praxis zukommen werden (z. B. die Frage, in welcher Reihenfolge das Gericht die Voraussetzungen für den Anspruch auf persönlichen Umgang prüfen soll). Eingearbeitet, allerdings nur sehr kurz kommentiert, ist auch der neue § 1631d BGB über die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung eines Jungen (in Rz. 529 ff.).
Ein Praxisratgeber der vorliegenden Art muss sich vorrangig zunächst den Dauerthemen in Kindschaftssachen widmen: Eine Darstellung der Rechtslage für eine streitige Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB findet sich in Rz. 260 bis 306. Die dafür maßgeblichen Kriterien (doppelte Kindeswohlprüfung) sind vollständig und anschaulich dargestellt und mit vielen Nachweisen in der Rechtsprechung abgesichert. Damit lässt sich gut arbeiten. Auch der Kinderschutz (§ 1666 BGB) ist gut und umfassend dargestellt (in Rz. 911 ff.). In Rz. 408 ff. findet sich auch eine allerdings eher knappe Darstellung über die zunehmend praxisrelevante Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes (§ 1631b BGB). Auch die Entscheidungen zu den Genehmigungsvorbehalten in §§ 1643, 1645 BGB sind erläuternd dargestellt. Die Gerichte tun sich mit solchen Verfahren manchmal schwer, wegen wirtschaftlich nur schwer überschaubarer Sachverhalte (Erwerbsgeschäfte) oder auch wegen ungenügender Mitwirkung der Beteiligten bei der Feststellung des Sachverhalts (z. B. im Fall OLG Schleswig, ZKJ 2013, 261, betreffend die Genehmigung der Erbausschlagung). (…)
Fröschle hat mit großer Sorgfalt die einschlägige aktuelle Rechtsprechung zur elterlichen Sorge und zum persönlichen Umfang gesichtet und übersichtlich zusammengestellt. Darin liegt der Wert des Buches: Es ist eine Fundgrube für den Praktiker. Beim Nachlesen von Fundstellen in den Fußnoten habe ich in keinem Fall Schiffbruch erlitten. Insgesamt steht außer Frage, dass die abschließende Hoffnung des Autors in seinem Vorwort, der eine oder die andere möge einen Nutzen aus diesem Werk ziehen, wirklich berechtigt ist."
(Vors. Richter am OLG Eberhard Stößer in FamRZ 2013, 1542)
"... Diese Neuerscheinung ist uneingeschränkt zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2013, 216)
"Bereits im Vorwort seines Buches bringt der Autor zum Ausdruck, dass sein zentrales Anliegen sich darauf richtet, den Leser auf den aktuellsten Stand der Gesetzgebung zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht zu bringen, um von dort aus relevante Fragen der Praxis zu thematisieren. Diesem Anliegen wird der Autor gerecht. Auf rund 285 Seiten gibt er einen Überblick zu den wichtigsten Fragen dieser Teilbereiche des Familienrechts, wobei aus dem Umfang des Buches per se bereits folgt, dass sich die angesprochenen Aspekte auf den jeweiligen Kernbereich beschränken müssen. Der erste Teil des Buches ist dem Recht der elterlichen Sorge gewidmet, wobei unter dem Stichwort der elterlichen Sorge als Rechtsverhältnis zunächst eine umfassende Darstellung der grundrechtlich relevanten Fragen erfolgt mit Blick auf die originären Rechte der Kinder, der Eltern sowie der jeweiligen Wechselwirkungen dieser Rechte. Hinweise auf aktuelle Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung werden mit Bezügen zu praxisrelevanten Fragen versehen, wobei die Stellungnahmen des Autors zu den (teilweise) in der Rechtsprechung noch nicht entschiedenen Fragen, etwa dem Umgangsrecht der genetischen Mutter oder der rituellen Beschneidung, hervorzuheben sind. Neben Fragen der elterlichen Pflichtverletzung wird auch das Verfahrensrecht dargestellt. (…) Unter dem Stichwort der Abgrenzung von gemeinsamer und alleiniger Sorge stellt der Autor sodann die aktuelle Gesetzeslage des § 1626a BGB dar. (…)
Zum Inhalt der elterlichen Sorge gibt das Buch einen soliden Überblick der dort praxisrelevanten Facetten, d.h. sowohl zur Personensorge als auch der Vermögenssorge werden die wichtigsten Fragen thematisiert, wie etwa die Obliegenheiten des Sorgerechtsinhabers, freiheitsentziehende Maßnahmen oder genehmigungsbedürftige Geschäfte einschließlich der Vorgaben des Genehmigungsverfahrens. Auch die weitergehenden Darstellungen zur Ausübung der elterlichen Sorge und deren Grenzen geben keinen Anlass zur Kritik. Gerade zu den Entscheidungsrechten wird die praxisrelevante Frage der Aufenthaltsentscheidung umfassend dargestellt bzw. unter dem Stichwort der Kindeswohlgefährdung die dem Familiengericht zum Schutz des Kindes zur Verfügung stehenden Maßnahmemöglichkeiten. Im zweiten Teil seines Werkes widmet sich der Autor dem Umgangsrecht sowie dem Auskunftsrecht. Neben den selbstverständlichen Themen des Umgangsrechts als Recht des Kindes, der konkreten Ausgestaltung des Umgangs, der typischen Umgangsregelungen einschließlich ihrer notfalls im Vollstreckungsverfahren erforderlichen Umsetzung sind besonders die Darlegungen zum Umgangsrecht Dritter hervorzuheben. Hier stellt der Autor die aktuelle gesetzliche Neuregelung zum Umgangsrecht biologischer Väter umfassend dar.
Hervorzuheben ist insgesamt die Übersichtlichkeit des Buches, die durch prägnante Überschriften zusätzlich betont wird. Die jeweils besprochenen Themenbereiche werden im Inhaltsverzeichnis präzise dargestellt und ermöglichen eine rasche Orientierung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Autor mit seinem vorliegenden Werk eine solide Grundlage gibt, um sich in kurzer Zeit mit den zentralen Fragen der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts vertraut zu machen und zudem einen Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuregelungen dieser Themenbereiche zu erhalten."
(RA´in/FA´in FamR Monika Clausius in FF 2013, 335 f.)
"Sorgerecht und Umgang sind neben dem Unterhaltsrecht zwei zentrale Themen familienrechtlicher Praktiker. Selbst bei vielen erfahrenen Familienrechtlern ist die Materie trotzdem unbeliebt, da mehr als bei Entscheidungen über Vermögenswerte das menschliche Schicksal der Beteiligten zum Gegenstand des Verfahrens wird. Dem trägt der Gieseking-Verlag nun Rechnung durch das neue Buch "Sorge und Umgang" von Fröschle, das als Band 37 der FamRZ-Reihe erscheint. Auf 290 Seiten befasst sich Fröschle mit der Praxis der Verfahren rund ums Kindeswohl.
Er beginnt mit der elterlichen Sorge, die er zunächst hinsichtlich ihrer Rechtsnatur darstellt. Diese Ausführungen sind notwendig - Fröschle hat sie aber auch richtigerweise kurz gehalten, um den Praxisproblemen mehr Raum schenken zu können. Sodann wendet er sich dem Sorgerechtsverfahren zu, also den FamFG-Vorschriften. Für anwaltliche Anfänger reichen diese Grundlagen in Verbindung mit einem aktuellen Formularbuch sicher aus, um ein Verfahren vernünftig in Griff zu bekommen. Für erfahrenere Praktiker dagegen - die das Buch sicher ebenfalls gerne nutzen werden - dürfte es m.E. an dieser Stelle schon etwas ausführlicher werden. Dies gilt etwa für den Einsatz von Sachverständigen, von Verfahrensbeiständen oder die Beteiligung der Kinder selbst am Verfahren, auch etwa durch die obligatorische Kindesanhörung des § 159 FamFG. Man darf gleichzeitig aber auch nicht verschweigen, dass Fröschle viele Verfahrensfragen in den weiteren Text einfließen lässt. So ist das Buch fraglos auch in der Praxis gut nutzbar.
Die "Verteilung" der elterlichen Sorge, also die Frage, ob Allein- oder Mitsorge besteht/bestehen soll ist dann Gegenstand des 2. Kapitels. Hier ist das Buch deutlich z.B. Fachanwaltsbüchern überlegen, die alle familienrechtliche Teilbereiche beackern. Fröschle hat sich für die Problematik richtigerweise ebensoviel Platz genommen, wie für das 3. Kapitel über den Inhalt der elterlichen Sorge. Auch wenn der Ratschlag, ganze Kapitel durchzuarbeiten in einer Rezension abgedroschen klingt, kann man zumindest ein Überfliegen und Gelegentliches "Sich-einlesen" an wichtigen Punkten durchaus hinsichtlich dieser beiden Kapitel empfehlen, da sie für das weitere Verständnis der Thematik unabdingbar scheinen. Kapitel 4 und 5 gehören dann ebenfalls thematisch zusammen - sie behandeln die Ausübung der elterlichen Sorge und ihre Grenzen. Hier ist etwa sehr hilfreich, dass Fröschle einen eigenen kurzen Abschnitt der vielfach vollkommen beiseitegeschobenen Problematik des Alleinentscheidungsrechts über die Angelegenheiten des täglichen Lebens gewidmet hat. Dieses Institut ist vielen gerade zerstrittenen Eltern nicht geläufig, so dass oft sehr verfrüht Sorgerechtsanträge gestellt werden, weil der betreuende Teil meint, er könne auch einfachste Angelegenheiten für das Kind nicht mehr allein regeln.
Im Rahmen der Darstellungen zu den Grenzen der elterlichen Sorge ist insbesondere darauf zu verweisen, dass sich hier auch die natürlich ganz wichtigen Erörterungen zur Kindeswohlgefährdung finden. Diese Erörterungen könnten ihrer Bedeutung entsprechend in einer zweiten Auflage herausgehoben und in ein eigenes Kapitel "gepackt" werden.
Zuletzt befasst sich Fröschle mit dem Umgangsrecht und zwar in allen erdenklichen Konstellationen. Wie auch in den anderen Kapiteln sind Verfahrensfragen hier innerhalb der Darstellungen untergebracht, was das Zusammenspiel von Familienrecht und Familienverfahrensrecht durchaus praxisnah aufzeigt. (...)
Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass das Buch tatsächlich den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur wiedergibt und auch die obligatorischen Verzeichnisse gut gepflegt sind. Wer also mit Fragen rund um Sorgerecht und Umgangsrecht befasst ist, muss zu diesem Werk greifen und wird hierin einen guten und fundierten Ratgeber finden."
(RiAG Carsten Krumm in http://dierezensenten.blogspot.de/2013/08/rezension-zivilrecht-sorge-und-umgang.html)
"Fröschle hat mit "Sorge und Umgang'' ein Handbuch für die Praxis betreffend das Sorge- und das Umgangsrecht geschaffen. Beides sind zentrale Themen des Familienrechts, deren Bedeutung sich leider nicht in einer Fülle von Handbüchern zu diesem Thema widerspiegelt. Umso bedeutsamer ist diese praxisnahe Betrachtung dieser Problembereiche, die im juristischen Alltag einen Großteil der Zeit für sich in Anspruch nehmen. Das Buch richtet sich an den familienrechtlichen Praktiker und dokumentiert die einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur.
Das Werk gliedert sich thematisch in zwei Abschnitte: einen sehr ausführlichen umfangreichen ersten Teil betreffend die elterliche Sorge und einen zweiten Teil betreffend Umgang und Auskunft. Die aktuellen gesetzlichen Neuerungen des Jahres 2013 finden sich bereits umfassend dargestellt. Die Betonung des Werks liegt darauf, die Verantwortung der Eltern, wenn sie ein Kind in die Welt setzen, in den Blick zu nehmen. Dies wird sowohl durch den Untertitel "Elternverantwortung in der Rechtspraxis'' als auch durch das Vorwort sofort ersichtlich. Die weiteren Ausführungen und Betrachtungen knüpfen hieran an und betonen damit einmal mehr die Bedeutung des Kindes und seines Wohls in diesem rechtlichen Geflecht.
Im ersten Teil befasst sich der Autor ausführlich mit dem Sorgerecht. Eine Fülle von Problemen wird betrachtet und die auftretenden Fragen in einer ansprechend strukturierten Art aufgearbeitet. Detailreich und dezidiert werden die unterschiedlich möglichen Ansatzpunkte dargestellt. Auch die Reform der elterlichen Sorge durch das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern'' (in Kraft seit dem 19.5.2013) findet Berücksichtigung. Schwerpunkt der Aufbereitung ist die Darstellung der elterlichen Sorge in ihren zahlreichen Facetten. Fröschle widmet sich dem Verhältnis von Elternrechten zu Kinderrechten und damit dem Spannungsfeld zwischen Elternverantwortung und kindlicher Eigenverantwortung. Hervorzuheben ist auch die Darstellung der elterlichen Sorge als Quasi-Schuldverhältnis und damit die Frage der Haftung der Eltern für Schäden bei Pflichtverletzung gegenüber dem Kind. Ausführlich werden danach die gemeinsame und die alleinige Sorge dargestellt. Sehr nützlich für den Praktiker ist die übersichtlich gegliederte Aufbereitung im 3. Kapitel: Inhalt der elterlichen Sorge. Klar strukturiert zeigt Fröschle im Anschluss die Modalitäten der Ausübung der elterlichen Sorge auf und benennt ihre Grenzen.
Der zweite erheblich kürzere Teil befasst sich mit Umgang und Auskunft. Der Umgang des Kindes mit den Eltern sowie mit anderen Umgangsberechtigten wird beleuchtet. Die durch das "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters'' zum 13.7.2013 eingeführten Neuregelungen des Umgangsrechts des biologischen Vaters sowie der Auskunftsanspruch des biologischen Vaters werden in die Darstellungen miteinbezogen. Fröschle widmet ein Kapitel dem Umgang des Kindes mit den Eltern und ein Kapitel dem Umgang mit anderen Umgangsberechtigten.
Der Autor unterlegt seine Darstellungen mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Literatur. Er erörtert für Richter, Rechtsanwälte und auch den interessierten Laien klar verständlich formuliert die Probleme des Sorge- und Umgangsrechts, diesen in der Literatur oftmals stiefmütterlich behandelten und dadurch entgegen seiner immensen Praxisrelevanz an den Rand gedrängten Bereich. Umso bedeutender ist das vorliegende Praxishandbuch. Dankenswerterweise enthält es den deutlichen Appell, Eltern in ihre Verantwortung zu nehmen, und stellt damit die Kinder in den Mittelpunkt der Betrachtung."
(RiAG Dr. Alexandra Altrogge in FamRB 2013, 415)
"... ein sehr verdienstvolles, in jeder Hinsicht zu empfehlendes, höchst nützliches und gewinnbringendes Werk, durch dass die Literatur zum Sorge- und Umgangsrecht ganz gewiss bereichert wird; eine weite Verbreitung ist dem gelungenen Band zu wünschen."
(RiKG Dr. Martin Menne in RpflStud 2013, 158 f.)
"Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Änderungen durch das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" und dem "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" ist in der Reihe der FamRZ-Bücher Band 37 zu "Sorge und Umgang" erschienen. Dem Autor, Prof. Dr. Tobias Fröschle, ist es gelungen, sich ausführlich diesen in der familienrechtlichen Praxis zentralen Themen zu widmen, ohne dabei den Praxisbezug aus den Augen zu verlieren. Das Buch ist daher auch all denjenigen, die in ihrem beruflichen Alltag mit sorge- und umgangsrechtlichen Fragen befasst sind, sehr zu empfehlen. (…)"
(Dorette Nickel in NDV 2014, 95)