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Prof. Keller, Ulrich
Band 08: Allgemeines Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. (Nov. 2021)
3., neu bearb. Auflage (Nov. 2021)
€ 39,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1254-3
2021/11 | XVIII und 305 Seiten | Broschur
Das beliebte Studienbuch vermittelt in zehn Fällen – beginnend vom Verfahren der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung über die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bis zur Pfändung von Arbeitseinkommen, von Versicherungsleistungen oder von Sozialleistungen – die gesamte Bandbreite vollstreckungsrechtlicher Praxis und klausurrelevanter Fallgestaltungen. Vorab gibt es Tipps und Tricks für die optimale Klausurlösung.
Die Neuauflage ist v.a. durch zahlreiche Gesetzesänderungen geprägt:
- Neugliederung § 850c ZPO (Pfändung des Arbeitseinkommens)
- Kontenpfändung (neue Vorschriften in den §§ 899 ff. ZPO)
- neue Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers / Mitwirkungspflichten der Polizei
- Änderung der §§ 811 ff. ZPO (unpfändbare Gegenstände)
... und weitere Rechtsänderungen, etwa im Insolvenzrecht (Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens).
„... Das Buch ist den Studierenden uneingeschränkt zu empfehlen. Aber auch den in der Praxis mit der Mobiliarvollstreckung befassten Berufsgruppen ist das Werk ans Herz zu legen." (Dipl.-Rpfl. Ernst Riedel, Rpfleger 2017, 600, zur Voraufl.)
... zur 3. Auflage:
„Auch mit der Neuauflage seines Rechtspfleger-Studienbuchs bietet der Autor wieder ein gelungenes und für das Studium wie gleichermaßen für die Praxis empfehlenswertes Werk. Eingearbeitet sind die aktuellen Änderungen des Zwangsvollstreckungsrechts. ... Die Lösungsvorschläge sind klausurgerecht und übersichtlich aufgebaut. Mit Schaubildern, tiefergehenden Erläuterungen sowie Hinweisen auf die einschlägige Judikatur und Literatur versteht es Keller, den konkreten Einzelfall in ein übergeordnetes Ganzes einzubetten. Das Transferieren des erworbenen Wissens auf neue Sachverhalte wird dem Studierenden dadurch deutlich erleichtert. Umsetzbare Prüfschemata und Tipps zum Aufbau sowie zur Darstellung einer Klausurlösung bieten einen zusätzlichen Nutzen. Das Buch ist den Studierenden weiterhin uneingeschränkt zu empfehlen."
(Dipl-Rpfl. Ernst Riedel, RpflStud 2022, 113)
... zur 2. Auflage:
"Anhand von zehn klausur- aber auch praxisrelevanten Beispielfällen werden einschlägige Problemstellungen des Zwangsvollstreckungsrechts erläutert. Die Fallgestaltungen orientieren sich allesamt an der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers innerhalb der Mobiliarvollstreckung. Von den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen bis zum Pfändungsschutzkonto und den sich aus der InsO ergebenden Vollstreckungshindernissen reicht die Palette der angesprochenen Themen. Die Lösungsvorschläge sind klausurgerecht und übersichtlich aufgebaut. Mit Schaubildern, tiefergehenden Erläuterungen sowie Hinweisen auf die einschlägige Judikatur und Literatur versteht es Keller, den konkreten Einzelfall in ein übergeordnetes Ganzes einzubetten. Das Transferieren des erworbenen Wissens auf neue Sachverhalte wird dem Studierenden dadurch deutlich erleichtert. Umsetzbare Prüfschemata und Tipps zum Aufbau sowie zur Darstellung einer Klausurlösung bieten einen zusätzlichen Nutzen.
Das Buch ist den Studierenden uneingeschränkt zu empfehlen. Aber auch den in der Praxis mit der Mobiliarvollstreckung befassten Berufsgruppen ist das Werk ans Herz zu legen."
(Ernst Riedel, Rpfleger 2017, 600)
"(…) Nachdem an den Universitäten am Fachbereich Jura das Zwangsvollstreckungsrecht nur noch in einer Überblicksvorlesung dargestellt wird, kann der Leser aus diesem Studienbuch von einem absoluten Fachmann auf diesem Gebiet viele formale Aspekte lernen, die sicherlich nicht in dieser Konzentration, aber im Einzelnen dennoch in der Praxis sowohl auf Gläubiger, Schuldner und vor allem auf die gesetzlichen Vollstreckungsorgane zukommen können. Daher bietet dieses Buch nicht nur reiches Lehrmaterial für Rechtspflegeranwärter, sondern darüber hinaus auch für Gerichtsvollzieheranwärter sowohl im Rahmen der bisherigen Zusatzausbildung als auch im neu eingerichteten Bachelor-Studiengang und darüber hinaus auch für jeden schon lange in der Praxis tätigen Rechtsanwender."
(Stefan Mroß, DGVZ 2017, 95 f.)