Seite

Dr. Tschrepp, Anne-Cathrine
Band 268: Umgang und Pflegekindschaft im BGB, FamFG und SGB VIII (Nov. 2021)
(Dez.) 2021
€ 124,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1255-0
2021/12 | LXII und 551 Seiten | Broschur
Die Regelung des Umgangs ist in besonderem Maße menschen- und verfassungsrechtlich aufgeladen und auch von großer praktischer Bedeutung. Die vorliegende Untersuchung fokussiert die Regelungen zum Umgangsrecht im BGB, im SGB VIII und im FamFG daraufhin, ob und gegebenenfalls wie die familiengerichtliche und die behördliche Praxis mit diesen Regelungen den tatsächlichen Anforderungen der Pflegekindschaft gerecht werden kann.
Unter Heranziehung relevanter Gesetzgebungsverfahren, Kommentierungen, Fachliteratur, aktueller Statistiken und insbesondere der Rechtsprechung des EGMR, des BVerfG und der Fachgerichte wird der Fragestellung nachgegangen. Sehr hilfreich ist die Zusammenstellung der vertiefend einbezogenen Rechtsprechung in Form einer Rechtsprechungsübersicht zu § 1684 Abs. 4 BGB. Der differenzierte Ansatz der Arbeit stellt „Selbstverständlichkeiten" der bisherigen Herangehensweisen infrage und gibt Impulse für die Rechtswissenschaft.
Die zentralen Ergebnisse werden anschaulich als spezielle und konzeptionelle Schlüsselprobleme zusammengestellt. In Anlehnung an diese entwickelt die Autorin (Gesetzes-)Reformvorschläge, visualisiert in einer übersichtlichen Synopse.
"... Das Buch ist eine wahre Fundgrube für jeden, der sich mit der Frage des Umgangs eines Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern zu befassen hat. Freilich konnten die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen im BGB und im SGB VIII, die im Zuge des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) im letzten Jahr in Kraft getreten sind, keine Berücksichtigung mehr finden. Es legt jedoch die Kernprobleme sowohl der gesetzlichen Regelungen als auch der Ausgestaltung des Umgangs in der behördlichen und familiengerichtlichen Praxis offen und bietet umfangreiches Argumentationsmaterial, welches ein kindeswohlzentriertes Denken zu fördern geeignet ist. Vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, dass es nicht nur in den Familiengerichten, sondern auch in der Anwaltschaft, unter Verfahrensbeiständen sowie in den Jugendämtern weite Verbreitung findet."
(Prof. Dr. Stefan Heilmann, FamRZ 2022, 592)