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Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Henrich, Dieter
FamRZ-Buch 10: Internationales Scheidungsrecht, 5. Aufl. 2023
- einschließlich Scheidungsfolgen -
5., völlig neu bearb. Auflage 2023
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1280-2
2023/01 | XV und 129 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"... ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird..."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)
... zur 5. Auflage:
"Der Großmeister des internationalen Familienrechtes hat in seinem bestens eingeführten Werk das internationale Scheidungsrecht auf aktuellem Stand dargestellt. Die Vorschriften der seit dem 1.8.2022 vollständig anwendbaren VO (EU) 2019/1111 des Rates vom 25.6.2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel IIb-VO, EuEheVO 2019) sind ebenso eingearbeitet wie die EuGüVO. Weiter ist die Neuordnung der europäischen Zustellungsverordnung berücksichtigt. Ein besonders hervorstechendes Merkmal des Buches ist seine klare Sprache und die konzise Darstellung. Es verschafft dem Leser eine sichere Orientierung bei der Suche nach den auf seine Rechtsfrage anwendbaren Normen und deren grundlegenden Verständnisses. Auf knappem Raum gelingt eine beeindruckend klare und umfassende Darstellung der einschlägigen Normen in ihrem Zusammenspiel und der aktuellen Problemstände. Erörtert werden die internationale Zuständigkeit, Rechtshängigkeitssperre, Entscheidungsanerkennung und -vollstreckung, die Auslandszustellung und das anwendbare Recht der Ehescheidungen sowie der Scheidungsfolgesachen Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht und auch die Fragen des sonstigen Familienvermögensrechtes. (...)
Auch die vorliegende Neuauflage macht wieder die Fähigkeit von Dieter Henrich deutlich, den Rechtsstoff so klar und einprägsam darzustellen, dass er einerseits höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und andererseits für die Rechtspraxis handlungsleitend sein kann. Ein Buch getragen von Vernunft und common sense."
(Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel, FamRZ 2024, 1091 f.)
„... Der vorliegende, bereits seit vielen Jahren gut bewährte Band - verfasst von Dieter Henrich, einem der ganz „Großen" im internationalen Familien- und Familienverfahrensrecht - bietet das in rechtlicher Hinsicht erforderliche Rüstzeug, um diese Herausforderungen zu bewältigen : Als eine Art von Leitfaden gibt er erste Orientierung und Hilfestellung im Dickicht der komplizierten Materie. Der Stoff wird in einzelne Themenbereiche wie Ehescheidung, Unterhalts- und Gütersachen sowie Versorgungsausgleich und Kindschaftssachen aufgeteilt und auf ca. 130 Seiten kurz, knapp und übersichtlich erläutert. Innerhalb der einzelnen Themenkreise werden jeweils die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie ggf. auch die Anerkennung und Vollstreckung entsprechender ausländischer Entscheidungen abgehandelt. An geeigneten Stellen finden sich spezielle Hinweise zum Verfahren wie etwa Zustellungsprobleme im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder Erläuterungen dazu, von welcher spezifischen international-privatrechtlichen Norm einzelne inländische Rechtsinstitute erfasst (,,qualifiziert") werden . Wo angebracht, wird auf den ordre public eingegangen; also die Frage , ob bestimmte, nach ausländischem Recht erzielte Ergebnisse mit den Wertungen des Grundgesetzes vereinbar sind. Die seit August 2022 geltenden, geänderten Bestimmungen der Brüssel llb-VO, dem wichtigsten europäischen verfahrensrechtlichem Rechtsinstrument für internationale Familienrechtssachen, sind in der Neuauflage selbstverständlich umfassend eingearbeitet. Und, ebenfalls ein wichtiger Aspekt: Der Verlag hat dem Band ein sehr sorgfältig erstelltes Stichwortverzeichnis beigegeben, das dem Nutzer hilft, den umfangreichen Stoff passgenau zu erschließen.
„.... Das Werk von Dieter Henrich ist ein sehr empfehlenswertes, kompaktes und gut nutzbares Nachschlagewerk, in dem der komplexe Stoff übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und schön erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, FF 2023, 263 f.)
„... Als Fazit ist festzuhalten: So leicht und kurz dieses Werk äußerlich erscheinen mag, so inhaltsschwer, kompakt und umfassend behandelt es alle relevanten Fragen des internationalen Scheidungsrechts - und dies in einer derart präzisen, klaren und verständlichen Weise, dass jeder Leser, ob Praktiker oder Wissenschaftler, hiervon nur profitieren kann. Dem Doyen des Internationalen Privatrechts für Familienrecht sei Dank dafür!"
(RiOLG a.D. Dr. Angelika Markwardt, LL.M. EUR., FamRB 2023, 439 f.)
„... Eine Veröffentlichung die, für alle die mit diesem Themenbereich befasst sind, unbedingt Beachtung finden sollte."
(RA/FA FamR und ErbR Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FuR 2023, 441)
„... verständlich, übersichtlich und gut lesbar dargestellt."
(René Pöplow, ZfF 2024, 51)
.... zur 4. Auflage:
"Wer sich mit den Scheidungsfolgen in einem international gelagerten Fall beschäftigt, muss sich durch ein ganzes Gestrüpp von verschiedenen nationalen und europäischen Rechtsakten kämpfen: Brüssel Ila-VO, Rom III VO, EuUnthVO, HUP, EGBGB, KSÜ und künftig auch die EuGüVO - um nur die wichtigsten Rechtsakte zu nennen. Dass die internationalen Fragen immer wichtiger werden, ist eine Plattitüde, ändert aber nichts daran, dass sich auch das Notariat mehr und mehr diesen Fragen stellen muss. Wer auf der Suche nach einer kompakten, angenehm lesbaren und auf den Punkt geschriebenen Darstellung zum internationalen Scheidungsrecht ist, liegt beim Griff zum Werk von Dieter Henrich genau richtig. Selbst komplizierte Materien, wie das unangenehme Versorgungsausgleichsrecht (V.), erschließen sich dem Leser ohne Weiteres. Auch im IPR erfahrene Notare werden an dem Buch gewiss Freude haben."
(Notarassessor Dr. Johannes Weber, DNotI-Report 19/2017, 151)
"(…) Auch die Neuauflage des Werkes schafft es, die aktuelle Rechtslage prägnant und übersichtlich zusammenzufassen, ohne sich in Nebensächlichkeiten zu verlieren. Das Buch vertieft nicht nur alle Probleme bei der Anerkennung ausländischer Ehescheidungen, insbesondere den höchst umstrittenen Privatscheidungen, sondern beleuchtet sämtliche ungeklärten Rechtsfragen und bietet stimmige Lösungsvorschläge. Es stellt für Praktiker, Rechtsanwälte sowie Richter, die im internationalen Familienrecht tätig sind, ein wertvolles Kompendium dar und füllt im derzeitigen Markt familienrechtlicher Fachliteratur eine Nische, da es kaum aktuelle Literatur zum internationalen Scheidungsrecht gibt."
(RAin/FAin FamR Carmen Wenz-Winghardt, NZFam 2018, 521 f.)
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird. Als erste Einführung in den Stoff, oder um sich einen Überblick zu verschaffen, ist es sehr zu empfehlen."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f.)
"(…) Das Werk stellt einen ohne Einschränkungen gelungenen und trotz seiner Kompaktheit umfassenden Überblick über das internationale Scheidungsrecht mit Scheidungsfolgen dar. Es bleibt zu hoffen, dass der Autor auch in Zukunft mit der rasanten Weiterentwicklung des IPR und der hierzu ergehenden Rechtsprechung Schritt hält, damit Rechtspraxis und Rechtswissenschaft gleichermaßen auch weiterhin von der bemerkenswert übersichtlichen Darstellung Henrichs profitieren können."
(Notar Christian Schall, DNotZ 2018, 719 f.)
... zur 3. Auflage:
"Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr. Was Dieter Henrich im Vorwort schreibt, ist insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 auf den Gebieten insbesondere des Ehescheidungs- und Unterhaltsrechts Realität geworden - allerdings sind diese grundlegenden Neuerungen noch nicht ganz in der Praxis angekommen.
Von besonders aktueller Bedeutung ist die seit 21.6.2012 maßgebende Neuregelung des anwendbaren materiellen Rechts, also die Frage, nach welchem Recht eine Ehe zu scheiden ist. Zwischen 14 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Osterreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Ungarn) ist nämlich nunmehr durch die sog. Rom III-VO eine partielle Vereinheitlichung des Scheidungskollisionsrechts in Europa erreicht worden. Das heißt: Wo immer in diesen 14 Staaten ein Antrag auf Ehescheidung gestellt wird, wird er von den zuständigen Gerichten nach demselben Recht beurteilt. Diese Neuregelung hat damit zur Folge, dass an die Stelle des Art. 17 EGBGB die Rechtswahl als primärer Anknüpfungspunkt und in Ermangelung einer Rechtswahl die praktisch viel bedeutendere Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten getreten ist (Rz. 70 ff.). Diese Struktur der Neuregelung wird in diesem Buch besonders eindrücklich dargestellt. Es hat aber auch den Vorzug, dass Wege und Auswege in schwierigen Situationen gewiesen werden. Eines von mehreren Beispielen: Die zunächst fehlende Zuständigkeit in einem Verfahren können die Beteiligten dadurch herbeiführen, dass sie noch während des Verfahrens eine Rechtswahl treffen.
Wie übrigens auch beim Scheidungsrecht führt Henrich bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts vom bisherigen Rechtszustand ausgehend auf das neue Recht hin. So richtet sich aufgrund des Unt-Prot seit dem 18.6.2011 das anwendbare Recht zum nachehelichen Unterhalt nicht mehr nach dem Recht, nach dem die Ehe geschieden wurde, sondern nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Bedürftigen. Auch hier ist den Beteiligten neu die Möglichkeit einer Rechtswahl eingeräumt worden. Zudem ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt aufgehoben (Rz. 123 ff.). Diese Regelung läuft ab dem 18.6.2011 mit der EuUntVO zur internationalen Zuständigkeit in Unterhaltssachen gleich. Der Inhalt dieser Neuregelungen, aber auch ihre Abgrenzung zu anderen internationalen und nationalen Vorschriften sowie die Rechtslage im Verhältnis zu Staaten, für welche die vorstehenden Vorschriften nicht gelten (so zum Teil die Schweiz, Israel und die Türkei), ist äußerst übersichtlich dargestellt. Gleiches gilt für die Beziehungen zum FamFG. Ebenso präzise wird die Neuregelung zum Kindesunterhalt im EuUntVO und im UntProt behandelt (Rz. 157 ff.). Neben vielen anderen Themen sind auch Währungs- und Transferprobleme (Rz. 145) und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im sonstigen Ausland, darunter in den USA, Kanada und Südafrika, herausgestellt (Rz. 214 ff.).
Im internationalen Kindschaftsrecht hat das KSU in den Mitgliedstaaten mit Wirkung zum 1.1.2011 das Haager MSA abgelöst. Das Zusammenspiel mit der Brüssel Ila-VO, dem MSA, dem IntFamRVG - die Abkürzungen indizieren bereits die Komplexität der Materie - ist unter besonderer Berücksichtigung der Türkei und anderer praxisnaher Beispiele, ebenso der Anerkennung von Entscheidungen und der Vollstreckung äußerst übersichtlich aufbereitet (Rz. 285 ff.).
Bei all diesen Änderungen wundert es, dass das Familienvermögensrecht, also das Güterrecht, das sonstige Familienvermögensrecht, der Versorgungsausgleich, in den beiden letzten Jahren nicht geändert worden ist. Es darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die bisherigen völkerrechtlichen Übereinkommen nicht völlig, sondern nur im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten verdrängt worden sind, für welche die neuen Rechtsinstrumente verbindlich sind.
Fazit: Henrich stellt den Inhalt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in diesem - wie er selbst sagt - Labyrinth von Regelungen, die im Verhältnis zu einzelnen Ländern gelten, für andere nicht gelten, mit der Tiefe dar, wie sie die Wissenschaft bereichert, und mit der Präzision, Kompaktheit, Klarheit und Verständlichkeit, wie sie sich ein Praktiker nur wünschen kann. Das IPR ist nicht einfacher geworden. Henrich hat das Zurechtfinden in dieser Materie jedoch wesentlich einfacher gemacht."
(RA/FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider in FamRZ 2013, 267 f.)
"Es ist schon eine bemerkenswerte Leistung, wenn das überaus komplizierte internationale Recht über die Zuständigkeit und das anwendbare materielle Recht für Scheidungen und Scheidungsfolgen für Ehegatten, von denen wenigstens einer im Ausland lebt oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, auf nur 122 Seiten verständlich und übersichtlich dargestellt wird. Genau dies ist dem Autor, einem erfahrenen Hochschullehrer und mittlerweile mehreren Juristengenerationen als profunder Kenner der Materie des Internationalen Privatrechts gut bekannt, mit seinem Buch hervorragend gelungen!
Er informiert den Leser auf kleinem Raum über die wesentlichen Grundzüge des internationalen Scheidungsrechts, die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen einschließlich der Anerkennung, Vollstreckung und Abänderung ausländischer Unterhaltsentscheidungen, das anwendbare Recht für die güterrechtliche Auseinandersetzung, den Versorgungsausgleich sowie die Zuständigkeiten in Kindschaftssachen, einschließlich in Entführungsfällen. Insoweit hat es seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2005 ganz grundlegende Rechtsänderungen gegeben. Beispielhaft seien hier nur erwähnt die seit 21.6.2012 geltende so genannte Rom III-VO, nach der sich das anwendbare Zuständigkeits- und Scheidungsrecht entweder nach der Rechtswahl der Eheleute oder nach ihrem letzten gemeinsamen Aufenthalt richtet, sowie die seit 18.6.2011 anwendbare EuUntVO von 2009 und das Auslandsunterhaltsgesetz, die Vereinfachungen in der Zuständigkeit und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und -titeln mit Auslandsbezug gebracht haben. Diese Neuerungen und ihr Zusammenspiel mit anderen internationalen Abkommen behandelt der Autor meisterlich in einer klaren Sprache und vermittelt dem Leser anhand von praktischen Beispielen ein vertieftes Verständnis für die Probleme, die sich in der Praxis ergeben können. All dies ist besonders deshalb hoch zu schätzen, weil die Rechtsmaterie nun wirklich nicht als besonders übersichtlich gelten kann und wer immer sich über die von uns Juristen zu bewältigende Informationsflut und den geballten Lesestoff beklagt, wird auch unter diesem Aspekt seine helle Freude an diesem sehr handlichen und übersichtlichen Werk haben."
(Richterin am KG a.D. Dr. Uta Ehinger in FPR 2013, 227)
"`Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr.´ Was Dieter Henrich im Vorwort der zweiten Auflage des hier vorzustellenden Werks bemerkte, ist insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 ein weiteres Mal Realität geworden. Dies gilt in besonderer Weise für die Gebiete des Ehescheidungs- und Unterhaltsrechts. Allerdings sind diese grundlegenden Neuerungen noch nicht überall in der Praxis angekommen. Um dies zu ändern, kam die dritte Auflage unter dem bereits bestens eingeführten Titel wie gerufen. Von großer Bedeutung und daher besonders herausgehoben ist die seit 21.6.2012 anzuwendende Rom III-Verordnung (Rn 70 ff.). Diese beantwortet die Frage, nach welchem Recht eine Ehe zu scheiden ist. Zwischen mittlerweile 15 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Ungarn) ist durch die Verordnung der EU eine Vereinheitlichung des Scheidungskollisionsrechts in Europa erreicht worden. Das bedeutet: Wo immer in diesen 15 Staaten ein Antrag auf Ehescheidung oder Ehetrennung ohne Auflösung des Ehebandes gestellt wird, ist er von den international zuständigen Gerichten nach demselben Kollisionsrecht zu beurteilen. Dies hat u.a. zur Folge, dass an die Stelle des Art. 17 Abs. 1,14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB als primäre Anknüpfung der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten getreten ist. Daneben wird den Eheleuten die Möglichkeit einer Rechtswahl in Bezug auf das anzuwendende Recht eingeräumt. Die Struktur der Neuregelungen wird von Henrich in gut nachvollziehbarer Weise dargestellt. Auch werden Wege und Auswege in schwierigen Situationen gewiesen (Rn 89 ff.).
Wie beim Scheidungsrecht führt Henrich bei der Neuregelung des internationalen Unterhaltsrechts, vom bisherigen Rechtszustand ausgehend, in das neue Recht ein. So richtet sich aufgrund des Haager Unterhaltsprotokolls seit dem 18.6.2011 das anwendbare Recht auch beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr nach dem Recht, unter dem die Ehe geschieden wurde, sondern primär nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Anspruchstellers. Damit ist für den Bereich des internationalen Kollisionsrechts der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt weitgehend aufgehoben (Rn 123 ff.). Auch hier ist den Beteiligten neuerdings die Möglichkeit einer Rechtswahl eingeräumt worden. Hierauf abgestimmt und ebenfalls seit dem 18.6.2011 anzuwenden ist die Europäische Unterhaltsverordnung. Diese regelt die internationale Zuständigkeit in Unterhaltssachen, die gegenseitige Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen sowie deren Vollstreckung in anderen Mitgliedstaaten. Der Inhalt dieser Neuregelungen, aber auch ihre Abgrenzung zu anderen internationalen und nationalen Vorschriften sowie die Rechtslage im Verhältnis zu Staaten, für welche die vorstehenden Vorschriften nicht anzuwenden sind (so zum Teil die Schweiz, Israel und die Türkei), sind anschaulich und in gut nachvollziehbarer Weise dargestellt. Neben vielen anderen Themen werden auch Währungs- und Transferprobleme (Rn 145) und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im außereuropäischen Ausland, darunter in den USA, Kanada und Südafrika, herausgestellt (Rn 214 ff.). Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die von Henrich noch erwähnten Verbrauchergeldparitäten (Rn 141) als Mittel der Umrechnung unterschiedlicher Währungs- und Kaufkraftverhältnisse Ende des Jahres 2009 durch das Statistische Bundesamt wegen Sparmaßnahmen der Bundesregierung eingestellt worden sind. Fortgeführt wird indes die Erhebung und Veröffentlichung von Teuerungsziffern durch das Statistische Bundesamt, welche ebenfalls Hinweise auf die Kaufkraftverhältnisse der verschiedenen Staaten in Relation zu den Preisen in Deutschland geben (download aus dem Internet: http:// www.destatis.de). Die Teuerungsziffern werden monatlich entsprechend den Preisveränderungen im Inland und im Ausland sowie entsprechend den Wechselkursänderungen aktualisiert.
Im internationalen Kindschaftsrecht hat das Haager Kinderschutzübereinkommen in den Mitgliedstaaten mit Wirkung zum 1.1.2011 das Haager Minderjährigenschutzabkommen - mit Ausnahme der Türkei - abgelöst. Das Zusammenspiel mit der Brüssel Ila-Verordnung und anderen internationalen Regelungen wird anhand praxisnaher Beispiele dargestellt, ebenso die Anerkennung von Entscheidungen und deren Vollstreckung (Rn 285 ff.). Fazit: Henrich stellt den Inhalt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen der abermals gewandelten Rechtslage mit einer Prägnanz dar, welche die Wissenschaft bereichert und dem Praktiker bei der Problemlösung weiterhilft. Das internationale Familienrecht ist seit der Vorauflage des Werks nicht einfacher geworden. Die dritte Auflage macht das Zurechtfinden in dieser Materie jedoch wesentlich leichter."
(Vors. Richter am OLG Dr. Stefan Motzer in FF 2013, 334 f.)
"Dieter Henrich, Emeritus der Universität Regensburg und Mitherausgeber der FamRZ, hat - wie die Leser des FamRB und des FamRBint wissen werden - einen klingenden Namen auf dem Gebiet des Familienrechts und des internationalen Verfahrens- und -Kollisionsrechts. Das hier zu besprechende Buch ist gegenüber den sonstigen Werken des Autors vom Umfang her eher bescheiden. Es ist ursprünglich hervorgegangen aus einem RWS-Skript und liegt als FamRZ-Buch 10 nunmehr in dritter Auflage vor.
Das Werk behandelt nicht nur das internationale Scheidungs- und Ehetrennungsrecht, sondern befasst sich auch mit internationalen Unterhalts-, Güterrechts-, Versorgungsausgleichs- sowie Sorge- und Umgangssachen; Ehewohnungs- und Haushaltssachen werden innerhalb des Kapitels Unterhaltssachen (anwendbares Recht) erörtert. Gestreift werden auch die aus den Vermögensverhältnissen der Beteiligten resultierenden internationalschuld- oder -ehewirkungsrechtlichen Bezüge. Diese genannten weiteren Materien sind über den Zusatz "einschließlich Scheidungsfolgen" in den Buchtitel einbezogen.
Seit der zweiten Auflage des Werks im Jahre 2005 haben das internationale Kollisionsrecht in Scheidungs- und Ehetrennungssachen und das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht in Unterhaltssachen durch das EU-Unionsrecht (sog. Rom III-VO, EuUntVO und sog. Haager Protokoll) einen großen Schub erlebt; begleitet werden diese Umbrüche im deutschen nationalen Recht bei Scheidungs- und Ehetrennungssachen durch das (verspätete) Anpassungsgesetz (bereits vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat - Einspruchsgesetz - hatte bei Fertigstellung des Manuskripts noch nicht entschieden) und für Unterhaltssachen durch das Durchführungs- und Neuordnungsgesetz (BGBl. I 2011, Nr. 24, 898 ff., 917). Hinzu kommen im Staatsvertragsrecht die Ablösung des MSA durch das KSÜ (insoweit Anpassung des Int-FamRVG) und im autonomen deutschen Recht die Einführung des FamFG. Das Ausmaß der gesamten Umstellung ist daran erkennbar, dass z.B. mit Blick auf das neue Scheidungs- und Ehetrennungskollisionsrecht davon gesprochen wird, die Neuregelung durch die sog. Rom III-VO insb. bei der gesetzlichen Rechtswahl habe das Bisherige "gleichsam auf den Kopf" gestellt (Helms, FamRZ 2011, 1765 [1769]) bzw. es habe ein "Paradigmenwechsel" (Rz. 84) stattgefunden. All das ist für jeden Autor auf diesem Gebiet eine große Herausforderung. Henrich hat sie meisterlich erledigt.
Zu den Neuerungen führt der Autor in seinem Vorwort überaus zurückhaltend aus: "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen... Den in diesem Labyrinth Umherirrenden soll dieses kleine Buch ein Ariadnefaden sein.'' Auf jeden Fall bietet das Werk sehr viel mehr als nur eine sehr überzeugende Einführung in die genannten Materien. Die Ausführungen sind gespickt mit einer Fülle von Streitfragen, zu denen der Autor zumeist dezidiert und für den Leser sehr hilfreich Stellung bezieht. Hierbei sind alle genannten aktuellen Neuerungen des EU-Unionsrechts, des Staatsvertragsrechts und des autonomen deutschen Rechts (das Anpassungsgesetz zur sog. Rom III-VO noch anhand des vom Bundestag so beschlossenen Regierungsentwurfs) einbezogen, im Verfahrensrecht von Scheidungs- und Ehetrennungssachen und Angelegenheiten, die die elterliche Verantwortung betreffen, natürlich auch die bereits seit längerem geltende sog. Brüssel IIa-VO. Zu Recht verzichtet Henrich auf einen Gesetzesanhang, denn diese Quellen sind aktuell im Internet greifbar. Bei der Darstellung springt das didaktische Geschick des Autors ins Auge. Die Ausführungen sind angereichert mit in den laufenden Text eingewobenen Fallbeispielen (Bsp.: Rz. 126); diese sowie die klare und eingängige Sprache Henrichs bewirken hohe Verständlichkeit, der Ariadnefaden ist beim Durcharbeiten spürbar. Den eigenen Standpunkt zu einzelnen Zweifelsfragen erarbeitet sich der Verfasser ganz pragmatisch und nah an seinen Fallbeispielen (Bsp.: Rz. 82, 86 ff.); diese Vorgehensweise macht das Werk besonders für den Praktiker so wertvoll.
Das "kleine Buch'' (s.o.) befasst sich in gleicher Weise nicht nur mit auftauchenden gängigen Problemen, sondern es geht auch auf scheinbar am Rande liegende aber praktisch wichtige Fallgestaltungen ein, wie z.B. auf die Frage, ob im autonomen deutschen Unterhalts-Anerkennungsrecht im Fall von § 109 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (erste Alternative) von einer Entscheidungskollision auch gesprochen werden kann, wenn die anzuerkennende ausländische Entscheidung die vorliegende deutsche faktisch abgeändert hatte, ohne dass das ausländische Gericht bei der Entscheidungsfindung von der Existenz der deutschen Entscheidung gewusst hatte (Rz. 197 ff.). Das Durcharbeiten des Werks macht Freude und ... Hunger auf mehr. (…)
Die Neuauflage ist ein großer Gewinn für Praktiker und für alle am internationalen Familienrecht Interessierten. Sie kann trotz des begrenzten Seitenumfangs neben den bisher noch wenigen aktuellen Bucherscheinungen zu diesem weitgehend neu gestalteten Gebiet sehr gut bestehen, und sie hebt sich ganz entschieden und vollständig ab von manchen Zeitschriftenaufsätzen zu den Neuerungen, die oftmals weitgehend nur Wiederholungen von Gesetzestexten zum Inhalt haben. Der Rezensent - wäre er Mitarbeiter der Stiftung Warentest - würde das beste "Test-Qualitätsurteil'' vergeben."
(Direktor des Amtsgerichts a.D. Kai Breuer in FamRBint 2013, 26 f.)
"Wer sich mit dem Bereich des Internationalen Familienrechts im weitesten Sinne beschäftigt, weiß wie kompliziert, ja unübersichtlich, die Rechtslage geworden ist. Diese Feststellung gilt ebenso für das Internationale Scheidungsrecht, einschließlich der Scheidungsfolgen. Vieles, woran sich der Rechtsanwender über die Jahre gewöhnt hat, ist durch neue Rechtsinstrumente hinfällig geworden. Einige Beispiele: Scheidungsstatut ist seit dem 21.06.2012 nicht mehr in erster Linie das gemeinsame oder letzte gemeinsame Heimatrecht der Eheleute sondern nach der sog. Rom III-VO das von den Eheleuten gewählte Recht oder mangels einer Rechtswahl das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts. Der eheliche Unterhalt richtet sich nicht mehr nach dem Recht, nach dem die Ehe geschieden wurde, sondern nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Bedürftigen, auch hier, soweit die Eheleute von der ihnen neu eingeräumten Möglichkeit einer Rechtswahl keinen Gebrauch gemacht haben. Für die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ist die Europäische Unterhaltsverordnung vom 18.12.2008 an die Stelle der EuGVVO getreten, das anwendbare Recht wird nunmehr (seit dem 18.06.2011) nach dem Haager Unterhaltsprotokoll v. 23.11.2007 bestimmt. Und nicht zuletzt im Internationalen Kindschaftsrecht haben wir das Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19.10.1998 (KSÜ), welches das Haager MSA abgelöst hat.
In diesem Labyrinth unterschiedlicher Rechtsquellen kann das kleine Buch von Henrich dem nach Orientierung Suchenden als Ariadnefaden wertvolle Dienste leisten. Die komplexen Materien der Ehescheidung (S. 1-35), des Unterhaltsrechts (S. 37-77), des Güterrechts (S. 79-89), des Vermögensausgleichs (S. 93-101) und der elterlichen Sorge (S. 103-122) werden nacheinander klar strukturiert erläutert. Dabei ist ein großer Meister am Werk. Die präzise Sprache macht es dem Leser einfach. Auch wer nicht der große Spezialist ist, wird Punkt für Punkt auf den richtigen Weg gebracht.
Das Fazit: Das Buch ist ein zuverlässiges Hilfsmittel für jeden, der mit dem Internationalen Scheidungsrecht zu tun hat. Es ermöglicht eine fundierte Einarbeitung in einen der schwierigsten Bereiche des Kollisionsrechts und gibt zugleich schnelle Antworten auf konkrete Fragen. Das Werk ist allen, die in diesem Gebiet tätig sind, uneingeschränkt zu empfehlen."
(Prof. Dr. Anastasia Baetge, M.L.E., in RpflStud 2013, 99)
"Schon sieben Jahre ist es her, dass die 2. Auflage erschienen ist. In dieser Zeit konnte man sich gerade mit der Brüssel lla-VO vertraut machen, da kommen EU-weite neue Regelungen daher. Bahnbrechend wird sein, dass die Kegelsche Leiter für die Frage der Rechtsanwendung nicht mehr zu Kopfzerbrechen führt, kann man doch am gewöhnlichen Aufenthalt operieren und schnell in vertrautes "Heimatrecht" kommen. Herr Henrich stellt die Neuerungen gewohnt griffig und plakativ dar, nicht, ohne Kritik auch verlauten zu lassen. Er legt wiederum einen Leitfaden zu Ehescheidung, Unterhalt und Folgesachen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Anwendung deutschen Rechts, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, Zustellungsfragen und materieller Rechtsanwendung vor. Die in der Praxis auftauchenden. Zweifelsfälle werden aufgezeigt und ohne Umschweife auf den Punkt gebracht. Die angebotenen Lösungen sind mit weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungsangaben versehen, Meinungsstreitigkeiten deutlich gekennzeichnet. Erfreulich ist, dass das Buch seine Konzentration nicht verändert, kaum an Umfang zugelegt hat und im Preis gleich geblieben ist. Nach sieben Jahren kann man sich eine Neuauflage ohne Bedenken leisten."
(RA´in/FA´in FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2012, 444)
"Die Neuauflage behandelt die Rom III-VO, die EuUntVO, das Haager Protokoll, das AUG sowie das KSÜ und das FamFG (§§ 98 ff., 107 ff.) wie das VersAusglG und Art. 17 EGBGB. Sie gibt aus meisterlicher Hand eine zuverlässige und prägnante Orientierung in dem komplizierten Normgefüge."
(Redaktion in IPRax 2013, 107)
"Im Rahmen der Globalisierung nehmen Eheschließungen zwischen Ehepartnern verschiedener Staaten zu. Ferner ist auch die Tendenz, dass Eheleute ins Ausland ziehen bzw. aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, steigend. Hier ist dann im Rahmen von Scheidungsverfahren ein vielfältiges Regelungsgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen zu beachten. Somit gewinnt das Internationale Scheidungsrecht immer mehr an Bedeutung. Das Werk bietet zur Thematik eine erste Orientierung mit wertvollen Informationen. Das Buch ist in sechs Bereiche gegliedert und enthält damit alle wichtigen Bestimmungen des Familienrechts von der Ehescheidung (I), zu Unterhaltssachen (II), über die güterrechtliche Auseinandersetzung (III) zu sonstigem Familienvermögensrecht (IV) bis hin zum Versorgungsausgleich (V) und abschließend mit der elterlichen Sorge (IV).
Die 3. Auflage ist notwendig geworden, da seit dem 21.06.2012 nach der sog. Rom III-VO (Verordnung Nr. 1259/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht vom 20.12.2010) nicht mehr in erster Linie das gemeinsame oder letzte gemeinsame Heimatrecht der Eheleute, sondern das von den Eheleuten gewählte Recht oder mangels einer Rechtswahl das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend ist. Auch werden die neuen Regelungen der Europäischen Unterhaltsverordnung vom 18.12.2008 und das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) vom 19.10.1996 mit Wirkung vom 01.01.2011 mit eingearbeitet.
Der Autor schafft es, diese komplexe Materie des Internationalen Scheidungsrechts auf 122 Seiten sehr übersichtlich und in einer klaren Sprache darzustellen. Das Werk richtet sich an den erfahrenen Praktiker, ist aber auch für all diejenigen empfehlenswert, welche sich erst mit der Materie vertraut machen. Es enthält einen hohen Praxisbezug mit vielen Beispielsfällen."
(Susan Mommsen in Hess. Staatsanzeiger 2013, 555)
... zur 2. Auflage:
"... Die in der Praxis auftauchenden Zweifelsfälle werden aufgezeigt und ohne Umschweife auf den Punkt gebracht... die prägnante Darstellung schärft den Blick auf die Stolpersteine internationalen Familienrechts... Fazit: Eine lohnende Investition und ein wirklich hilfreicher Leitfaden, der topaktuell zur Verfügung steht!"
(RA´in und FA´in für FamR Dorothea Hecht, in: Berliner Anwaltsblatt 10/2005, S. 440)
"... Auf insgesamt 122 Seiten wird kurz, sehr übersichtlich und äußerst prägnant dargestellt, was bei einer internationalen Ehescheidung zu beachten ist und wie das Verfahren sachgerecht abgewickelt wird. Die Art und Weise, in der der Stoff aufbereitet wurde, kommt dem Praktiker gelegen: Ohne große Umschweife oder langatmige theoretische Ausführungen wird sofort in die Materie eingestiegen und Punkt für Punkt erläutert, was wichtig ist. [...] Die Ausführungen überzeugen, weil die Sachprobleme sehr präzise herausgearbeitet, anhand von knappen, aber gehaltvollen Ausführungen erläutert und mit Hillfe von zahlreichen, klaren Beispielen hervorragend illustriert werden. [...] Insgesamt betrachtet, ist auch die zweite Auflage des "Internationalen Scheidungsrechts" ein hervorragendes Nachschlagewerk, das gerade der Familienrechtspraktiker bei der Bearbeitung von einschlägigen Sachen sicher gerne und mit Gewinn zur Hand nehmen wird."
(Richter am AG Dr. Martin Menne, in MDR 23/2005, S. R 12)
"... Das Buch ist für die Praxis geschrieben. Es zeichnet sich durch eine übersichtliche Darstellung, verständliche Sprache und eine - gemessen an der vergleichsweise geringen Seitenzahl - erstaunliche Informationsdichte aus. Dem Verf. gelingt es, schwierige Fragen in ihren wesentlichen Grundzügen so darzustellen, dass innerhalb kürzester Zeit eine zuverlässige Orientierung des Lesers möglich ist. [...] Insgesamt kann die Anschaffung des Buches nur jedem empfohlen werden. Für erfahrene Praktiker bietet es passgenaue Informationen und wertvolle Erinnerungsstützen. Diejenigen, die mit internationalen Fällen weniger vertraut sind, werden von Henrich behutsam an die Hand genommen und auf den richtigen Lösungsweg geführt. Das Buch kann in praktisch allen internationalen Scheidungsfällen als Ausgangspunkt für die Lösung des Falles verwendet werden. Es ist in dieser Funktion ein Werk, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte."
(Prof. Dr. Urs Peter Gruber in FamRZ 24/2005, S. 2046)
"... Das Buch ist jedem an internationalen Scheidungsverfahren beteiligten Fachjuristen zu empfehlen und dürfte für Fachanwälte für Familienrecht, die im Rahmen ihrer forensischen Tätigkeit häufiger mit Fragen des internationalen Scheidungsrechts befasst sind, unentbehrlich sein."
(RA/FA FamR Dr. Wolfgang Burandt in ZFE 11/2005, S. 407)
"... Henrich erläutert das komplizierte Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen durch zahlreiche Fallbeispiele ebenso anschaulich und verständlich wie problembezogen. Entstanden ist ein "Leitfaden", der jedem Praktiker eine schnelle und zuverlässige Orientierung gibt."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 5/2006, S. 119)
"... Mit dem vorliegenden Band hat Henrich einmal mehr nicht nur seine führende Position als deutscher International-Privatrechtler, sondern auch als umfassender Kenner des gesamten in- und ausländischen Familienrechts unter Beweis gestellt. Das Buch ist ein "Muss" für jeden, der sich mit deutsch-schweizerischen Scheidungen sowie generell mit internationalem Scheidungsrecht befasst."
(Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer in FamPra.ch 2/2006, S. 397)
"Der prägnante und praxisnahe Leitfaden führt meisterhaft und hochaktuell durch das Normendickicht."
(Anm. d. Red. in IPRax 3/2006, S. 214)
"... Der Autor, der wohl wie kein anderer in der Materie zu Hause ist, hat mit einfacher klarer Sprache ein kompliziertes Gebiet verständlich aufbereitet. Die Darstellung stellt eine gerade für den Rechtspraktiker zu empfehlende Arbeitsgrundlage dar. ..."
(Prof. Dr. Marianne Andrae in FPR 2006, S. 394)
"(...) Fazit: Das Buch ist kurz und gut, rundum gelungen und sehr empfehlenswert."
(Prof. Dr. Jutta Müller-Lukoschek in Rpfl-Stud 2009, 87 f.)