Seite
Dassler, Gerhard
Dipl.-Rpfl. Schiffhauer, Horst
Prof. Dipl.-Rpfl. Hintzen, Udo
FA Steuerrecht, Zwangsverwalter Engels, Ralf
Dipl.-Rechtspfleger Rellermeyer, Klaus
ZVG - Kommentar; einschl. EGZVG und ZwVwV, 16. Aufl. (Mai 2020)
16., neu bearb. Auflage (Mai) 2020
€ 140,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1226-0
2020/05 | XLIV und 1.714 Seiten | Gebunden
Der Klassiker unter den ZVG-Kommentaren bietet eine praxisorientierte Erläuterung der komplexen Materie der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung unter Berücksichtigung von EGZVG und ZwVwV. Das Werk wird in nunmehr 16. Auflage komplett aktualisiert und zum Jahreswechsel 2020 auf neuesten Stand gebracht. Die seit der Vorauflage ergangene Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum ist mitgewohnter Präzision zur optimalen Rechtsanwendung eingearbeitet.
Berücksichtigt sind u.a.
- das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
- das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
- das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- die richtungsweisende Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zu Hausgeldern der Rangklasse 2, Öffentliche Lasten der Rangklasse 3, Lebensschutz des Schuldners, Änderung des Verkehrswertes und Auswirkung auf den Termin u.v.m.
... zur 15. Auflage:
"Vielfach kommen Familienrechtler mit dem ZVG erst in Berührung, nachdem der Streit zumindest die Stufe 7 der Eskalationsskala nach Glasl ("begrenzte Vernichtungsschläge") erreicht hat. Die Auseinandersetzungen unter Eheleuten werden zwar zunehmend heftiger. Allerdings ist wohl wegen der großen Kompliziertheit und der damit verbundenen Regressträchtigkeit bei Zwangsversteigerungsverfahren insoweit Zurückhaltung zu beobachten. Das für das Familienrecht besonders relevante Teilungsversteigerungsverfahren des vormaligen Familienheims wird zurzeit auch nur eher zögerlich eingesetzt. Wohl dem, der bei dieser Situation auf einen der wenigen verbliebenen Großkommentare zum ZVG zurückgreifen kann. Das Werk, immerhin nunmehr in der 15. Auflage erschienen, ist scheinbar um 300 Seiten geschrumpft. In Wahrheit wurden nur die Aufmachung und das Schriftbild verändert. Kenntnisreich, verständlich und praxisnah werden auf mehr als 1.750 Seiten die einzelnen Paragraphen des Zwangsversteigerungsrechts kommentiert. Die Rechtsprechung ist bis zum Ende des Jahres 2015 berücksichtigt. Im Gegensatz zur Vorauflage, in die vor allem die Auswirkungen des FamFG eingearbeitet werden mussten, hat sich die gesetzliche Situation nur in Randbereichen verändert. Aus familienrechtlicher Sicht ist hierbei vor allem die Einstellungsmöglichkeit der Vollstreckung bei der Teilungsversteigerung der Immobilie von Lebenspartnern zu erwähnen (§ 180 Abs. 3 ZVG). Eingearbeitet wurden des Weiteren das Restschuldbefreiungsverfahrensgesetz, die Gesetze zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, zur Modernisierung der Finanzaufsicht, zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess, das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (Berliner Räumung nach Zuschlag), das Seehandelsrechtsreformgesetz und die EuErbVO. (…)
Fazit: Derjenige Familienrechtler, der entweder Konfliktfälle ab Stufe 7 oder auch Zwangsversteigerungen häufiger zu bearbeiten hat, wird gerne auf diesen zuverlässigen und fundierten Kommentar zurückgreifen. Die Anschaffungskosten von fast 140 € für diesen Großkommentar sind allemal angemessen."
(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Walter Kogel in FamRZ 2016, 1996)
"Zur vorhergehenden (14.) Auflage, 2013, hatte der Rezensent seinerzeit das Resümee gezogen: ‚Der Dassler/Schiffhauer zeichnet sich durch das durchgehend hohe Niveau der Kommentierung aus und wird sich als ein Standardwerk zum Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht etablieren können.' Mit der vorliegenden 15. Auflage scheint dies nun endgültig gelungen."
(Vors. Richter am LG Franz-Peter Groß in Rpfleger 2017, S. 247)
"(…) Die vorliegende Kommentierung bietet für die in der Praxis - leider nicht im juristischen Studium - gleichsam wichtigen wie komplexen Materie der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung eine hervorragende Handreichung. Den Kommentatoren gelingt es, übersichtlich und verständlich sowohl einen schnellen Zugang in die komplexe Rechtsmaterie als auch eine vertiefte Befassung mit ihren Probleme zu bieten. Sie richtet sich dabei an einen breiten Anwenderkreis: wohl in erster Linie für Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte gedacht, sollte aufgrund ihres häufig sehr instruktiven Charakters die Verwendungsmöglichkeit auch für Referendare und Studierende nicht unterschätzt werden. Die Expertise der Kommentatoren, die fundierte Auseinandersetzung mit den Rechtsproblemen des ZVG und nicht zuletzt die umfangreichen Nachweise, die sich nicht nur auf die Rechtsprechung beschränken sondern einen weiten Blick auch auf das Schrifttum bieten, machen die Kommentierung "last but not least" für die Wissenschaft interessant.
Die Kommentierung ist mit der 13. Auflage 2007 nach 17-jähriger (!) Pause durch die Autoren vollständig auf "neue Beine" gestellt worden. Die 15. Auflage ist Beleg dafür, dass sich die Hoffnung, sich als Standardwerk zu etablieren, zu Recht erfüllt haben dürfte."
(RiLG Steffen Steup in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2016, 1094)
... zur 14. Auflage:
"Seitdem der BGH mit der Prozessrechtsreform 2002 als Rechtsbeschwerdegericht direkt über den Landgerichten angesiedelt wurde, haben eine Vielzahl von (höchstrichterlichen) Entscheidungen das Immobiliarvollstreckungsrecht entscheidend geprägt und verändert. Auch die Übertragung notleidender Kredite aufsog. Verwertungsgesellschaften im Zuge der "Bankenkrise" und der Verfall des Grundstücksmarktes in weiten Teilen Deutschlands hat das in seiner Bedeutung und Schwierigkeit oft unterschätzte Rechtsgebiet in den Blickpunkt einer breiteren Öffentlichkeit gerückt. Einer anspruchsvollen und verlässlichen, zugleich aber verständlichen Kommentierung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung kommt damit eine überragende Bedeutung zu. Diesen Anforderungen entspricht der Dassler/Schiffhauer in hervorragender Weise und beeindruckt auch mit seiner Aktualität und einer Fülle von Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen.
In der Einführung (S. 61 ff.) gibt Prof. Hintzen zunächst einen instruktiven Überblick über das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, der einen Einstieg erleichtert und auch Studenten oder Referendare ansprechen sollte, nachdem diese Rechtsmaterie in der Juristenausbildung bislang eher ein Schattendasein geführt hat. Erfreulicherweise hat Hintzen den Löwenanteil der Kommentierung, insbesondere zu den praktisch bedeutsamen Vorschriften der §§ 15 ff., 180 ff. ZVG übernommen. Hervorragend gelungen ist der Überblick über die Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren, Rn. 1 ff. zu § 95. Zur Rechtsbeschwerde (s. Rn. 39, 41 zu § 95 ZVG) hätte daraufhingewiesen werden können, dass eine Zulassung nur durch die (vollbesetzte) Kammer möglich ist: Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter sieht der BGH als willkürlich an und hebt aus diesem Grund die Entscheidungen des Beschwerdegerichts seit dem Grundsatzbeschluss vom 13.3.2003 (IX ZB 134/02) von Amts wegen auf.
Als sehr instruktiv zu bezeichnen ist die Kommentierung zur Verkehrswertfestsetzung (§ 74 a Abs. 5 ZVG), die den damit befassten Rechtspflegern wertvolle Hinweise geben kann. Aus der Sicht des Beschwerdegerichts wären zusätzliche Ausführungen zur Kostenbehandlung (vgl. Rn. 48 ff. zu § 95 ZVG und Rn. 72 ff. zu § 74a ZVG) hilfreich, etwa ein Hinweis auf den grundsätzlichen Ausschluss der Kostenerstattung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.5.2007, V ZB 83/06, Tz. 46). Gleiches gilt für die Kriterien zur Bemessung des Beschwerdewerts, etwa bei der Anfechtung der Zuschlags oder der Verkehrswertfestsetzung. Trotz aller berechtigten Kritik, die die Entscheidungen des BGH zum Eigengebot des Gläubigervertreters hervorgerufen haben, strebt die Kommentierung in Rn. 8 ff. zu § 85a ZVG mit Recht und Erfolg eine praktische Hilfestellung für den Rechtspfleger an, der im Termin mit dem Gebot eines Gläubigervertreters oder einem (mutmaßlich) beauftragten Dritten umzugehen hat. Die in der Praxis sehr bedeutsame Vollstreckungsschutzregelung des § 765 a ZPO wird in der Kommentierung zu § 30 a ZVG (Rn. 20 ff.) erläutert. Beide Tatbestände haben allerdings gänzlich andere Voraussetzungen. Die Einstellung nach § 30 a ZVG ist fristgebunden und kommt nur ganz zu Anfang des Verfahrens in Betracht, während der zunehmend an Bedeutung gewinnende Schutzantrag nach § 765 a ZPO in aller Regel erst im fortgeschrittenen Stadium eingebracht wird, oft im Vorfeld des Versteigerungstermins oder mit der Zuschlagsbeschwerde. Insbesondere zur Vorgehensweise bei einer vom Schuldner behaupteten Suizidgefährdung hat der BGH eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen, die es der Praxis alles andere als leicht machen. Es ist positiv beeindruckend, wie abgewogen und fundiert sich Hintzen mit der BGH-Rechtsprechung auseinandersetzt. An der Qualität seiner Ausführungen liegt es jedenfalls nicht, wenn die Gerichte auch weiterhin erhebliche Probleme haben werden, eine Suizidgefährdung des Schuldners verlässlich festzustellen (oder auszuschließen) und dem in § 765 a ZPO ausdrücklich betonten Schutzbedürfnis des Gläubigers zu seinem Recht zu verhelfen.
Die Kommentierung von Engels zur Zwangsverwaltung, §§ 146 ff. ZVG, ist außerordentlich instruktiv, besonders besticht die fundierte und systematische Darstellung der Aufhebungstatbestände in den Erläuterungen zu § 161 ZVG. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Dassler/Schiffhauer liegt in der Besprechung der Zwangsverwaltervergütungsverordnung (ZwVwV), die nach inhaltlichen Aspekten in die Kommentierung zu den §§ 146 ff. ZVG eingefügt ist. So werden die Vergütung und der Auslagenersatz des Verwalters, §§ 17 bis 22 ZwVwV, bei § 152 a ZVG >Verordnungsermächtigung< kommentiert. Der Standort der Erläuterungen zu den einzelnen ZwVwV-Vorschriften ergibt sich auf einen Blick aus der Inhaltsübersicht, S. XVI-XVIII.
Die Ausführungen von Engels werden dem mit der Festsetzung befassten Rechtspfleger in den allermeisten Fällen weiterhelfen können. Für eine tiefer gehende Befassung ist die Kommentierung von Haarmayer/Wutzke/Förster/Hintzen (Kommentar zur Zwangsverwaltung, mittlerweile 5. Auflage, 2011) nach wie vor die erste Wahl.
Als ausgesprochen geglückt kann die Kommentierung, wiederum von Hintzen, zur Aufhebung einer Gemeinschaft der sog. "Teilungsversteigerung" angesehen werden, die in der forensischen Praxis sehr häufig vorkommt. Die Darstellung der Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG (Rn. 80 ff., Rn. 88 ff.), die oft Gegenstand (angefochtener) gerichtlicher Entscheidungen sind, fällt vergleichsweise etwas knapp aus.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der neu erschienene ZVG-Kommentar vor allem die ständig mit dieser Materie befassten Richter, Rechtspfleger und Zwangsverwalter für sich einnehmen wird. Der Dassler/Schiffhauer zeichnet sich durch das durchgehend hohe Niveau der Kommentierung aus und wird sich als ein Standardwerk zum Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht etablieren können."
(RiLG Franz-Peter Groß in Rpfleger 2013, 479 f.)
"Auch in den Kommunen ist die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ein Thema mit wachsender Bedeutung, welches einer zuverlässigen Quelle zur Recherche der aktuellen Rechtslage bedarf. Eine solche wurde durch die Autoren in der aktuellen 14. Auflage dieses Klassikers der ZVG-Kommentierung vorgelegt. Sowohl Gesetzesänderungen als auch gerichtliche Entscheidungen wurden erfasst und eingearbeitet, u.a. das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes und das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung sowie Rechtsprechung u.a. zur Rechts- und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zur Wirksamkeit von Eigengeboten, zu Verfahrenseinstellungen nach § 765a ZPO und zu Mietkautionen und Nebenkostenabrechnungen in der Zwangsverwaltung.
Im Mittelpunkt des Kommentars steht die Darstellung und Erläuterung des ZVG. Darüber hinaus sind das EGZVG, ebenfalls mit Kommentierung, sowie die ZwVwV und die landesgesetzlichen Ausführungsgesetze zum ZVG abgedruckt und komplettieren damit das Gesamtwerk, mit welchem die für die kommunale Vollstreckungsbehörde wichtigsten Vorschriften zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen mit einem Griff verfügbar sind. Komplett neu wurde die Thematik zum Umgang des Zwangsverwalters mit Altlasten kommentiert, einem Thema, zu dem bisher nur eine überschaubare Menge an Literatur vorliegt und das gerade in Gemeinden auf Interesse stoßen dürfte.
Den Autoren ist es in besonderer Weise gelungen, die umfassende Rechtsmaterie benutzerfreundlich aufzubereiten. Durch die Randnummern und einen systematischen Aufbau wird das Werk mit einer übersichtlichen Struktur versehen. Komplettiert wird die Gliederung durch ein Inhalts-, Literatur- und ein Stichwortverzeichnis. Erleichtert wird die Anwendung durch eine klare und verständliche Sprache der Autoren. Damit stellt der Kommentar ein wertvolles Hilfsmittel dar, welches nicht nur für Juristen in Wissenschaft und Praxis unverzichtbar ist, sondern auch die Bedürfnisse der Verwaltungsvollstreckung in vollem Umfang erfüllt."
(Torsten Heuser in KKZ 2013, 96)
... zur 13. Auflage:
"... Kurzum eine res quadrata, eine runde Sache. Diesen Kommentar sollten sich die mit Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren befassten Gerichte und Rechtsanwälte, aber auch die entsprechenden Institute der Universitäten trotz der stets knappen Mittel leisten."
(RiBGH Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch in Rpfleger 2008, 671)
"... Insgesamt lässt sich feststellen, dass auch die jüngste Autorengeneration des Dassler/Schiffhauer dem Anspruch dieses Standardkommentars zum ZVG gerecht wird. Der Kommentar von Dassler/Schiffhauer ist ein unverzichtbares Standardwerk, das in jede juristische Bibliothek gehört. Es bleibt daher zu hoffen, dass bis zur nächsten Auflage nicht erneut 17 Jahre vergehen."
(RA/FA Insolvenz- u.StrafR Dr. Florian Stapper und RA Jörg Schädlich in ZfIR 2008, 656)
"... Mit diesem im Grunde neuen ZVG-Kommentar auf dem Markt liegt ein hervorragendes Werk sowohl für Kenner der Materie als auch als Lehrmittel für Studium und Fortbildung vor. An Hinweisen, Eindeutigkeit und Klarheit lässt der Kommentar kaum zu Wünschen übrig. Auch gut sortierten Gerichtsvollziehern ist dieser Kommentar dringend zu empfehlen."
(Stefan Mroß in DGVZ 2008, 164)