Seite
Staatsanwalt a.D. Dr. Artkämper, Heiko
Rechtsreferendar Dr. Artkämper, Leif Gerrit
Richterin am LG Weise, Grit
Die "gestörte" Hauptverhandlung, 6. Aufl. (März 2022)
Eine praxisorientierte Fallübersicht
6., völlig neu bearbeitete Auflage 2022
€ 79,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1262-8
2022/03 | XXXIV und 714 Seiten | Gebunden
Auf Störungen der Hauptverhandlung muss schnell und sicher reagiert werden! Das kann nur, wer die möglichen Störfälle kennt und die prozessualen Mittel beherrscht, ihnen wirkungsvoll zu begegnen. Mit dem Handbuch von Artkämper ist die notwendige Handlungssicherheit kein Problem! Die Neuauflage erhöht die Zahl der beschriebenen Fälle auf jetzt 813, vertieft und erweitert die behandelten Problemlagen und Rechtsfragen und ist auf dem Stand Dezember 2021 unter Berücksichtigung und Einarbeitung sämtlicher Reformen, der aktuellen Rechtsprechung und der durch die Corona-Pandemie bedingten Irritationen im Strafverfahren. Besonderes Gewicht haben das – teilweise geänderte – Ablehnungsrecht sowie die Besetzungsrüge erhalten, da sie in der Praxis immer breiteren Raum einnehmen.
Über 60 praxisrelevante Muster stehen zum Download bereit.
... zur 6. Auflage:
„... Insofern kann das Buch aus meiner Sicht definitiv jedem Strafrechtler ans Herz gelegt und zur Lektüre empfohlen werden. ..."
(Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger, https://dierezensenten.blogspot.com/2022/11/rezension-die-gestorte-hauptverhandlung.html)
... zur 5. Auflage:
"… handelt es sich für Staatsanwälte und Richter um ein wissenschaftlich fundiertes, eingängiges und sehr praxistaugliches Werk, das diesen wärmstens empfohlen sei."
(RA/FA StrafR Johannes Berg, http://dierezensenten.blogspot.de/2017/11/rezension-die-gestorte-hauptverhandlung.html)
...zur 4. Auflage:
"Nachdem die dritte Auflage aus dem Jahr 2001 stammt, war eine Neuauflage dieses Werkes dringend erforderlich, hat doch allein die technische Entwicklung eine Vielzahl neuer Fragen beschert, denen sich der die Verhandlung leitende Vorsitzende ausgesetzt sieht.
Zunächst ganz kurz zu den Äußerlichkeiten: das Buch hat den für Gieseking typischen abwaschbaren Einband in zwei Rottönen, normal schweres Papier sowie Verarbeitung in Fadenheftung, so daß auch eine rauhere Behandlung dem Buch nichts anzuhaben vermag. Dieser Umstand ist bei einem Preis von knapp 60 Euro durchaus hervorzuheben, da viele Werke dieser Preisklasse als Paperback erscheinen.
Inhaltlich gliedert sich das Werk in zwei Teile, wobei der Schwerpunkt mittlerweile auf dem zweiten Teil liegt, der sogenannte "verdeckte" Störungen der Hauptverhandlung behandelt, was auch der Grund dafür ist, daß das Wort "gestörte" im Titel in Anführungszeichen gesetzt ist. Der erste Teil hingegen ist dem gewidmet, was der Leser vom Titel her erwarten wird: direktem störenden Verhalten in der Hauptverhandlung. Schon an dieser Stelle muß gesagt werden, daß das Werk auch gewinnbringend für Zivilprozesse und Verfahren in anderen Gerichtszweigen genutzt werden kann, auch wenn es dort meistens ruhiger und gesitteter zugeht als im Strafprozeß.
Das Problem für die Beteiligten bei Störungen ist es, schnell und angemessen zu reagieren. Dabei nützt theoretisches Wissen um die Vorschriften über die Sitzungspolizei wenig, auch bleibt kaum Zeit im Kommentar nachzuschlagen, um eine geeignete Lösung zu finden. Allenfalls die Unterbrechung der Sitzung vermag dem Gericht etwas Luft zu verschaffen.
Deshalb ist der in diesem Buch verfolgte Ansatz, die Probleme anhand von Fällen zu verdeutlichen und jeweils geeignete Lösungsansätze anzubieten genau richtig. Immerhin lassen sich die Fälle leicht auf ähnliche Konstellationen übertragen.
Wer nun sollte dieses Buch lesen oder zur Hand haben:
1. Richter, insbesondere Vorsitzende, die Verfahren zu leiten haben, bei denen Störungen zu erwarten sind;
2. Verteidiger, die eine Verhandlung stören wollen und dabei auf profundes Wissen zurückgreifen möchten (das mag unangemessen klingen, doch immerhin gibt es solche Verteidiger und oftmals ist es die einzige Chance für einen Angeklagten, das Gericht zu verunsichern und zu Fehlern zu verleiten, die gegebenenfalls eine erfolgreiche Revision ermöglichen - eine Folge der fehlenden zweiten Tatsacheninstanz bei Prozessen, die vor dem LG oder OLG beginnen);
3. Nebenklägervertreter sowie Staatsanwälte, die dem Gericht bei der richtigen Bewältigung von Störungen hilfreich zur Seite stehen wollen.
Dieser Band sollte daher z. B. Pflichtlektüre bei der Vorbereitung auf das NSU-Verfahren sein, bei dem mit Sicherheit die Nerven des Vorsitzenden Richters, aber auch die der übrigen Beteiligten, ausgiebig getestet werden.
Inhaltlich wird im ersten Teil, nach einigen einleitenden Gedanken und Begriffsklärungen, auf alle erdenklichen äußeren Störungen der Sitzung eingegangen: Anstandsregeln, Ungebühr, Würde des Gerichts, sitzungspolizeiliche Anordnungen mitsamt einer Vielzahl von Fällen von Störungen und deren Abwehr, wobei jeweils ein den Maßstäben unserer heutigen Zeit, seien es Benimmregeln oder praktische Bedürfnisse, zugrunde liegender Ansatz vertreten wird. So wird heute niemand mehr einen Beschluß des BayObLG aus dem Jahre 1930 (erwähnt in Fn. 76) nachvollziehen können, das das Erscheinen des Angeklagten an einem heißen Sommertag in langer Hose, weißem Sporthemd, jedoch ohne Sakko, rügte. Ganz im Gegenteil: der Rezensent hat selbst einen Vorsitzenden erlebt, der an einem heißen Tag bei einer Verhandlung in einem Zivilprozeß in der Maxburg den Anwälten riet, ihre Roben nicht anzulegen, es diene der Rechtsfindung. Umgekehrt wird man heute von der Justiz verlangen dürfen, daß die Verfahrensbeteiligten z. B. Zugang zu einer Steckdose haben, wenn sie während der Verhandlung Laptops benutzen wollen (Fall 162).
Der zweite Teil beschäftigt sich mit praktischen Fällen verdeckter Störungen in der Hauptverhandlung, und in der gebotenen Kürze auch schon im Zwischenverfahren. Darunter fallen z. B. Probleme, die sich mit folgenden Stichworten kennzeichnen lassen: Verhandlungsfähigkeit, Rechte der Verteidigung, Öffentlichkeit, Anklage, Ablehnungsanträge, Fragerechte, fehlende Belehrungen, Beweisanträge, Kriminaltechnik, letztes Wort, Verständigung. Ein eigener Abschnitt behandelt Nebenklage und Adhäsionsverfahren.
Den Abschluß des Werkes bildet ein Kapitel über Komimunikation und Informationsverarbeitung im Strafverfahren. Sich diese Grundlagen zu erarbeiten ist für eine erfolgreiche Vertretung im Prozeß oftmals wichtiger als die Kenntnis einer StPO-Norm in allen Details. Schließlich sind Richter auch nur Menschen und handeln wie Menschen, auch wenn ihre Rolle im Prozeß gewisse Verhaltensregeln vorgibt.
In einem Anhang finden sich noch einschlägige Gesetzestexte nebst den RiStBV auszugsweise abgedruckt, was für den Leser die Arbeit mit dem Werk bequemer macht.
Ein Literaturverzeichnis, eine Fallübersicht und ein Sachregister ermöglichen schnellen Zugriff auf die jeweils akuten Fragestellungen mitsamt deren Lösungsvorschlägen. (…)
Insgesamt handelt es sich bei dem hier vorgestellten Werk um einen Band, der in kritischen Prozeßsituationen ungemein hilfreich sein kann. Da er aufgrund der vielen Beispiele auch leicht zu lesen ist und ihm zudem ein gewisser Unterhaltungswert trotz des Ernstes der Sache nicht abgesprochen werden kann (man denke nur an den Fall über das Erscheinen eines Angeklagten/Zeugen im Nikolauskostüm: Fall 185), fällt eine Kaufempfehlung für dieses Buch leicht."
(Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler in MAV-Mitteilungen 2013, 21 f.)
"Erst einmal verdient das Buch für seinen launigen Titel ein Sternchen. Der Begriff der Störung, des Gestörtseins: Ein Kaleidoskop aus Assoziationen tut sich auf! Man fühlt sich auf die Schulbank zurück versetzt, wo das Wort Stören geläufig war wie die Aufforderung, nicht abzuschreiben. Natürlich durchzuckt den juristisch bewanderten Leser auch der polizeirechtliche, irgendwie vordemokratische Begriff des Störertums, jener Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für den Vorsitzenden Richter ist die Störung mitunter jede Abweichung der Verhandlung vom beabsichtigten Verlauf, vom Soll. Aber "gestört" ist umgangssprachlich eben auch jener Zeitgenosse, der die Regeln des gedeihlichen Miteinanders nicht einhalten kann. Das alles blitzt auf, wenn man die von Greiser begründete und nun von Artkämper fortgeführte vierte Auflage der Fallübersicht zur gestörten Hauptverhandlung in Händen hält.
Aber nicht nur der Titel des Werks ist erbaulich, sondern auch sein Inhalt. Fernab des Elfenbeinturms behandelt Artkämper, selbst erfahrener Staatsanwalt in Dortmund, die Angriffe auf den äußeren Verlauf der Hauptverhandlung ebenso wie jene sinnwidrige Anwendung von Verfahrensvorschriften (insbesondere durch Verteidiger), die man früher "illoyal" nannte und zunehmend unter dem euphemistischen Terminus des "dysfunktionalen Prozess-verhaltens" firmiert. Artkämper nennt dieses Agieren sachlich "verdeckte Störung".
Einem theoretischen Prolog über das Wesen der "Konflikt- und Klamaukverteidigung" und den Sinn prozessualer Förmlichkeiten lässt Artkämper eine klar strukturierte und fein ziselierte Übersicht vieler denkbarer Störungen folgen. Veranschaulicht werden seine Überlegungen durch weit mehr als 400 Fallbeispiele. Das Buch wird abgeschlossen von einem interessanten Teil über "Kommunikation und Informationsverarbeitung im Strafverfahren". Hierin wird in einer ansprechenden Melange aus theoretischen Erwägungen und praktischen Bezugnahmen über Kommunikation, Transaktion und Kognition nachgedacht. Dieser Teil beseitigt eine Unwucht, er bringt etwas ins Lot: Wurde die Aufmerksamkeit des richterlichen Lesers zuvor auf die skurrilen und mitunter absurden Verhaltensweisen anderer Verfahrensbeteiligter gelenkt, so geht es hier um die Ungereimtheiten seiner eigenen Entscheidungsfindung. Auch überschlägige Denkweisen und unvermeidbare Vorurteile des Richters können dem Leitbild einer fairen Hauptverhandlung widersprechen! So verstanden kann auch der Richter die Hauptverhandlung stören. Frappierend und deprimierend in diesem Zusammenhang: der "Ankereffekt". Aber lesen Sie selbst!
Was macht den hohen praktischen Wert des Buchs aus? Es ist klar strukturiert und verfügt neben einer Fallübersicht auch über ein umfangreiches (und ausklappbares) Sachregister. Damit ist es, was gerade in der Hektik der gestörten Hauptverhandlung wichtig ist, vorzüglich als Nachschlagewerk geeignet. Es ist verständlich und gut lesbar, die Fälle werden bei aller Klarheit nicht selten launig, mitunter fast mit einer vergnüglichen Note erzählt. Schließlich sucht das Kompendium, was die Fülle an Informationen zu denkbaren Störungen angeht, seinesgleichen.
Gewiss kann auch über dieses Buch nicht gesagt werden, es sei vollständig. Zu viele ätzende Überraschungen hat die forensische Wirklichkeit parat. Aber es muss ziemlich nah dran sein, wenn man bedenkt, dass Artkämper diese außergewöhnlichen Fälle bereits abgehandelt hat: "Der betrunkene und randalierende, akut psychotische Verteidiger" (Fall 137), "Die Robe als Werbeträger" (Fall 174) und - nicht zu vergessen - "Auftreten im Nikolauskostüm" (Fall 186)."
(Richter am KG Urban Sandherr in DRiZ 2014, 189)
"12 Jahre nach dem Erscheinen der 3. Auflage des Klassikers "Die `gestörte´ Hauptverhandlung" von GREISER/ARTKÄMPER präsentiert Staatsanwalt als Gruppenleiter HEIKO ARTKÄMPER unter Mitarbeit seines Sohnes eine vollständig überarbeitete 4. Auflage. Anhand von 442 Einzelfällen, die jeweils auf wenige Sätze komprimiert sind, handelt der Autor mögliche Störungsszenarien in der Hauptverhandlung ab und bietet Richtern und Staatsanwälten Lösungen an, um Störungen dieser Art von Angeklagten, Zeugen, Zuhörern und auch Verteidigern besser zu bekämpfen. Dabei beziehen sich die Fälle auf Störungen, die sowohl den äußeren Ablaufeiner Hauptverhandlung betreffen als auch auf Störungen, die durch sinnwidrige Anwendung von Vorschriften der StPO (z.B. Beweisanträge in Verschleppungsabsicht) entstehen (sog. innere Störungen). Inhaltlich beeindruckend und spannend zu lesen, setzt sich der Autor mit allen Problemsituationen auseinander, die in der Haupt Verhandlung entstehen können. Nicht nur der Umgang mit essenden, trinkenden, fotografierenden, dazwischenredenden und betrunkenen Zuhörern, Zeugen und Angeklagten, sondern auch Ablehnungsanträge gegen Richter, ungeeignete Erklärungen, bloßstellende Fragen und sachwidrige Beweisanträge werden in dem 514 Seiten umfassenden Werk abgehandelt, wobei die Falldarstellungen zusätzlich mit Erklärungen und Übersichten/Schaubildern angereicht sind. Darüber hinaus wird die Suche nach einzelnen Problemen erleichtert, da an den jeweiligen Seiten, schwarz abgesetzt, die Themenkomplexe (z.B. äußeres Auftreten, Ablehnung, Verständigung) deutlich sichtbar mitgeteilt werden. Wie bereits erwähnt, ist es dem Autor dabei in bemerkenswerter Art gelungen, nahezu alle in der Hauptverhandlung auftretenden Probleme zu erfassen. Selbst Anträge von Angeklagten, die die Existenz oder die Zuständigkeit der deutschen Justiz - wie immer häufiger -infrage stellen, werden behandelt und dem Verteidiger durch Verweis auf das AG Duisburg, das urteilte, dass eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder kommissarisches RG ebenso wenig existieren, wie die Erde eine Scheibe ist, Argumente gegen solche Nonsensanträge an die Hand gegeben. Angelegt an den Ablauf einer Hauptverhandlung werden diese möglichen Anträge praxisnah dargestellt. Gegenüber der Vorauflage sind dabei die Ausführungen zur Verständigung, zu kriminaltechnischen Untersuchungsmöglichkeiten und zum Beweisantragsrecht völlig neu gefasst und die aktuelle Rechtsprechung hierzu eingearbeitet worden.
Wie auf der Vorderseite des Buchs versprochen, liefert ARTKÄMPER eine praxisorientierte Fallübersicht, die sowohl Richtern und Staatsanwälten als auch Verteidigern Lösungsmöglichkeiten für konkrete Prozesssituationen anbieten und daher für den Praktiker uneingeschränkt empfohlen werden kann. Soweit das Problem der Konflikt- und Klamaukverteidigung durch Verteidiger diskutiert wird, kann sich der Rezensent dem Autor nur anschließen, wenn dieser ausführt, dass StPO und GVG Konflikte wünschen und diese dem Strafverfahren inhärent sind und Straf Verteidigung daher i.a.R. Konflikt per definitionem ist. Insoweit sollten die lesenswerten Ausführungen von ARTKÄMPER auch für Verteidiger/innen Anlass sein, sich Gedanken über die Abgrenzung von zulässiger und unzulässiger Konfliktverteidigung zu machen. Jedoch sollte der Autor in der Neuauflage bei der Erörterung von Konflikt- und Klamaukverteidigung nicht unerwähnt lassen, dass es auch aufseiten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichten - ebenso wie bei Verteidigern - zu Rechtsmissbräuchen kommen kann (vgl. FAHL, Rechtsmissbrauch im Strafrecht, 2004, S. 1 82 ff.). Vielleicht bietet der Autor in einer Neuauflage auch zu dieser Thematik dem Praktiker insbesondere den Verteidigern/innen anhand von Fällen Lösungsmöglichkeiten an, um die Beschneidung von prozessualen Rechten zu verhindern. Immerhin würde sich hier u.a. der Fall BGH, Beschl. v. 7.7.2010 - 5 StR 555/09, StV 201 1, 463, anbieten. Dort soll nämlich der Vorsitzende geäußert haben: "Hier gilt doch nicht die StPO, hier gilt doch die HPO. Die kennen Sie doch? Die kennt nur einen Paragrafen und der heißt: Der Strafprozess beginnt mit der Vollstreckung, alles weitere bestimmt der Vorsitzende!" Mit der Wendung meinte der Vorsitzende eine "Hüttenstädter Prozessordnung", mit der der Vorsitzende dem Rechtsanwalt die Macht des Vorsitzenden demonstrieren wollte."
(RA/FA StrafR Michael Stephan in StrafRR 2013, 296)
Textmuster zum Download aus: „Die "gestörte" Hauptverhandlung, 6. Auflage 2022“.
Als Word (RTF)-Datei zum Ausfüllen am Bildschirm.
Bitte geben Sie Ihren persönlichen Code ein (im Buch über dem Impressum auf Seite IV):