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Prof. Dr. Klippel, Diethelm (Hrsg.)
Prof. Dr. Löhnig, Martin (Hrsg.)
Prof. Dr. Walter, Ute (Hrsg.)
Dieter Schwab - Verstehen Sie Recht?
- Beiträge zur Juristensprache und Glossen -
€ 74,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1081-5
2010/09 | XV und 125 Seiten | Hardcover
Der schmucke mit Zeichnungen von Jon Pahlow aufgelockerte Band enthält nach einer Einleitung von Heribert Prantl brilliant formulierte, scharfsinnige, aber auch feinsinnig-humorvolle Beiträge aus der Feder des Jubilars zur Sprache der Juristen, zur Kunst der Gesetzgebung, zu Reformen des Familienrechts und richterlichen Erkenntnissen.
Gönnen Sie sich ein Lesevergnügen par excellence oder machen Sie anderen damit eine nicht alltägliche Freude!
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Hersteller:
Verlag E. u. W. Gieseking GmbH
Deckertstr. 30, 33617 Bielefeld
E-Mail: kontakt@gieseking-verlag.de
Zum 75. Geburtstag von Dieter Schwab haben drei seiner Schüler erstmals Schwabs Glossen und andere Beiträge zur Sprache der Juristen, zur Kunst der Gesetzgebung, zu den Reformen des Familienrechts und zu richterlichen Erkenntnissen in einem Band zusammengestellt. Ein Text von Dr. Heribert Prantl, Chefredakteur Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung und ebenfalls ehemaliger Schwab-Schüler, leitet den Band ein und stellt Schwabs Texte in den größeren Zusammenhang. Zeichnungen von Jon Pahlow machen die Probleme der Juristen (oder mit Juristen?) anschaulich.
Ein Reiz der Sammlung ist, die über einige Jahrgänge der FamRZ verteilt erschienenen Glossen praktisch bei der Hand zu haben. Dies empfiehlt sich durchaus, wie der Blick auf die vielfachen Äußerungen zur neuen Rechtsprechung des BVerfG zum Unterhaltsrecht (FamRZ 2011, 437 ff.: "Die zur Auslegung des § 1578 I S. 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den 'wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen' unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts . . .") zeigt. So mancher Autor hätte seine Ausführungen vielleicht beim Blick in Schwabs "Maß für Maß. Zu den Dimensionen des Angemessenen nach dem neuesten Entwurf eines Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes" (FamRZ 1986, 128) nochmals überdacht. Schwab wünschte sich damals "eine" gründliche Belebung der fast schon zur Langweile verurteilten unterhaltsrechtlichen Szenerie." (S. 83) - Schön, wenn mehr der in den Glossen geäußerten Wünsche mit solchem Elan erfüllt würden!
Für den, der jetzt schnelle Hilfe (der Band enthält weitere Texte Schwabs, die in schwieriger zugänglichen Publikationen erstveröffentlicht sind) sucht, seien hier die weiteren, in der FamRZ erschienenen Glossen chronologisch aufgelistet: Statt einer Glosse: Der Name ist Schall und Rauch, FamRZ 1992, 1015; Vom Ehebetrieb zur Betriebsehe, FamRZ 1996, 721; Gesetzgebung als Verwirrspiel, FamRZ 1997, 406; Die Gretchenfrage vor Gericht, FamRZ 1998, 345; Alles, nur nicht eheähnlich! Eine Szene aus dem Rechtsleben, FamRZ 2003, 16; Abstammungsklärung - leicht gemacht. Oder: Neuer Dialog in der Familie, FamRZ 2008, 23.
Der Untertitel der Textsammlung "Beiträge zur Juristensprache und Glossen" greift indes zu kurz. Die Sprache ist das erste und wichtigste Werkzeug des Juristen, deshalb kann so gut wie der ganze Beruf über die Sprache des Juristen definiert werden. Der Beitrag "Verstehen Sie Recht? Zur Sprache der Juristen" (erschienen 1995) sollte zur Pflichtlektüre aller frisch eingeschriebenen Jurastudenten erklärt werden (hier die Anregung an den Verlag, demnächst eine kostengünstige Taschenbuchversion aufzulegen!). Schwab zeigt das Berufbild des Juristen "Die Juristen konnten gebraucht werden, in der Gerichtsbarkeit, in der Verwaltung und als Professoren an den Universitäten. So setzten sie sich an den Fürstenhöfen und in den Stadtregierungen fest und wurden zu unentbehrlichen Gehilfen der politischen Macht." (S. 6) - verschweigt aber auch nicht die Auswirkungen auf das Privatleben "Man erkennt sie an der Art, wie sie sich ausdrücken, an ihrem Vokabular, an der scheinbaren Objektivität, mit der sie auch über nicht juristische Gegenstände urteilen, am formalen Charakter ihrer Argumente." (S. 25) Auch dem erfahrenen Juristen würde es nützen, die Grundlagen seines Wirkens zu hinterfragen, denn "Mit dem Aufkommen des gelehrten Juristen war ein Übersetzungsproblem zwischen der Welt des Rechts und der übrigen Gesellschaft entstanden." (S. 8)
Das Buch muss also dem Juristen jeder Berufsgruppe und in jedem Stadium seines Schaffens ans Herz gelegt werden - allerdings nicht dem (oben bereits erwähnten) Gesetzgeber, aus nicht ganz uneigennützigem Grund: "Klare Gesetze bedrohen bekanntlich die volle Entfaltung richterlicher Rechtsschöpfung, behindern die ungehemmte Betätigung professoralen Scharfsinns und schaden dem Verlagsgewerbe." (S. 82)"
(Rechtsanwältin Andrea Nagel in FamRZ 2011, 1123 f.)