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Vors. Richter am OLG a.D. Schürmann, Heinrich
FamRZ-Buch 42: Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis, 2. Aufl. (Jan. 2022)
2., völlig neu bearb. Auflage 2022
€ 69,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1256-7
2022/01 | XXVIII und 537 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Sozialrechtliche Themen haben für Familienrechtler eine hohe praktische Relevanz. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um eine hochkomplexe und schnelllebige Querschnittsmaterie handelt.
Das FamRZ-Buch bietet den schnellen, verlässlichen Zugang zu den relevanten Themenkreisen wie
- Grundlagen des Sozialrechts (vom Sozialversicherungsrecht bis zum Existenzsicherungsrecht) mit familienrechtlichem Bezug
- Regressansprüche der Leistungsträger.
Inklusive aktueller Gesetzesänderungen (z.B. Unterhaltsvorschuss, Starke-Familien-Gesetz, Angehörigen-Entlastungsgesetz). Dazu zahlreiche Berechnungsmuster, Praxistipps, Arbeitshilfen.
„... Das kostengünstige Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen für Anwaltskanzleien und Gerichte, auch für Notariate sowie sonstige mit Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommende Fachstellen (z.B. Jugendämter, Vormünder, Pfleger, Mediatoren und Schlichtungsstellen, auch Sozialleistungsträger)." (Richter am AG a.D. und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl, FamRZ 2016, 2070, zur Voraufl.)
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller:
Verlag E. u. W. Gieseking GmbH
Deckertstr. 30, 33617 Bielefeld
E-Mail: kontakt@gieseking-verlag.de
... zur 2. Auflage:
„Kaum ein Rechtsgebiet ist so schnelllebig wie das Sozialrecht. Sechs Jahre nach der Erstauflage stellt der frühere Vorsitzende eines Familiensenats umfassend die zahlreichen Änderungen im Sozialrecht und deren Auswirkungen auf die damit verbundenen familienrechtlichen Fragestellungen dar. Die Reformen in der Renten und Pflegeversicherung werden ebenso behandelt wie der durch das „Starke Familiengesetz" in§ 6 a BKKG eingeführte Kinderzuschlag. Auch die Änderungen der Regelungen für Unterhaltsvorschussleistungen werden umfassend erörtert.
Von großer praktischer Bedeutung sind die sozialrechtlichen Regressregelungen, die sehr anschaulich und gut verständlich dargestellt sind. Hervorzuheben sind die umfangreichen Hinweise auf einschlägige Literatur sowie weiterführende Informationen, die durch umfassende Nachweise zu den maßgeblichen Gerichtsentscheidungen ergänzt werden. Die komplizierte Materie wird weiter durch zahlreiche tabellarische Übersichten und Aufzählungen veranschaulicht. Damit bietet dieser Band für alle praktisch relevanten Fragestellungen mit sozialrechtlichem Bezug eine hervorragende, gut verständliche und klar strukturierte Grundlage."
(Vors. Richter am OLG Prof. Dr. Alexander Schwonberg, ZfF 2023, 76)
"... Wer als Familienrechtler mit dem Sozialrecht zu tun hat, wird an „dem Schürmann" nicht vorbeikommen. Ein exquisiter Ratgeber und Helfer für all diejenigen, die mit dem Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommen und das auf neuestem Stand von 12/2021."
(RA/FA FamR Jörg Kleinwegener, FuR 2022, 261)
„... Alles in allem: Die Neuauflage des von Heinrich Schürmann verfassten Bandes ist außerordentlich empfehlenswert und in hohem Maße nützlich; sie ist ein Must-have für jeden engagierten Familienrechtler - ein bewährter Guide durch den Dschungel, der umfassende Orientierung und praktische Hilfestellung in einem schwierigen und unübersichtlichen Gebiet gibt."
(RiKG Dr. Martin Menne, famrb 2022, 422 f.)
„... All dies und mehr schreibt Schürmann nicht nur äußerst kenntnisreich, sondern auch und vor allem in wunderbar klarer Sprache, die den Zugang zu dieser ungewohnten und sperrig anmutenden Materie erleichtert und das Lesen zu einer wahren Freude macht. Zusammenfassend kann nur Christls Rezension der Erstauflage in FamRZ 2016, 2070, beigepflichtet und deren Fazit zugestimmt werden: Schneller und effektiver ist es nicht möglich, sich als Familienrechtler über das Sozialrecht zu unterrichten."
(Direktor des AmtsG Andreas Frank, FamRZ 2022, 1092)
"... Das Buch richtet sich bereits ausweislich seines Titels in erster Linie an familienrechtliche Praktiker in der Anwaltschaft, in Verbänden, an den Gerichten und in den Behörden. Da bei den einzelnen erörterten Sozialleistungen, die derzeit auf alle drei öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten verstreut sind, jeweils die familienrechtlichen Bezüge erläutert werden, ist es aber auch für die sozialrechtliche Praxis eine wertvolle Arbeitshilfe. Sowohl eine fachkundige Beratung als auch die streitige Entscheidung familiärer Lebenssachverhalte erfordern eine Abschätzung der vielfältigen Schnittstellenprobleme; unabhängig davon, ob man sich ihnen von der familienrechtlichen oder von der sozialrechtlichen Seite nähert. Hierfür bietet das „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis" einen verlässlichen und hochaktuellen Überblick und ist deswegen uneingeschränkt zu empfehlen."
(Richter am BSG Dr. Björn Harich, NZS 2022, 578)
„... Wie bereits die Erstauflage kann auch die neue Auflage uneingeschränkt empfohlen werden. Das Werk ist ein Muss für alle im Bereich des Familienrechts tätigen Personen, wie Richter und Rechtsanwälte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, wie Beistände, Vormünder und Pfleger und natürlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Leistungsträger, wie Unterhaltsvorschusskassen, Jobcenter und Sozialämter. Aber auch sonstige Personen, die beratend tätig sind, zB im Bereich Mediation oder Schuldnerberatung, profitieren von dem Buch. Nicht zuletzt der niedrige Preis und das optimale Preis- Leistungsverhältnisse sprechen für das Werk, das ob in Print oder in digitaler Form auf keinem Schreibtisch fehlen sollte."
(Vors. Richterin am OLG a.D. Gretel Diehl, NZFam 2022, 536)
„... Empfehlenswert für Praktiker*innen im Familienrecht, die einen Zugang zum Sozialrecht suchen: eine sehr gute Übersicht!"
(Birgit Scheibe, Sozialrecht aktuell 2022, 101)
„... Im Sinne guter Rahmenbedingungen sollte daher das Werk bei den vorzuhaltenden Fachbüchern nicht fehlen, sondern stets in „Griffnähe" sein."
(Rolf Sievertsen, JAmt 2022, 234f.)
"... ein sehr guter Ratgeber."
(Josef Linsler, ISUV-Report Nr. 170, 10)
... zur 1. Auflage:
"(…) Abhilfe schafft das hier vorzustellende Werk, das ohne Übertreibung zu den versteckten "Perlen" beider Rechtsgebiete, des Familien- wie des Sozialrechts, zu rechnen ist. Verfasst wurde es von Heinrich Schürmann, dem langjährigen, mittlerweile pensionierten Vorsitzenden eines Familiensenats am OLG Oldenburg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e. V. (DFGT), der ausgewiesener Experte nicht nur des Unterhaltsrechts, sondern insbesondere auch der "Schnittstellenproblematik" ist, um deren sachgerechte Aufarbeitung er sich seit vielen Jahren engagiert einsetzt.
Das Buch ist klar gegliedert: Die Nutzer/innen des Werks werden vom Verfasser quasi "an die Hand genommen", sicher durch den Dschungel des öffentlichen Leistungsrechts geleitet und vor Fallgruben gewarnt. Das ist ein klarer Trumpf des Bands, der ihn deshalb gerade auch für "Einsteiger/innen" so empfehlenswert macht. Auf eine solide Einleitung, in der ein erster Überblick über die Thematik gegeben und das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren erläutert wird, folgen insgesamt vier Kapitel, in denen die wichtigsten Bereiche des Sozialrechts vorgestellt und deren grundlegende Systematik kompetent erläutert werden. Hierzu gehören die einzelnen Zweige der Sozialversicherung (ua Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung), der vielfältige, äußerst unübersichtliche Bereich der staatlichen Familienförderung (ua Eltern-, Kindergeld, Ausbildungslorderung, Unterhaltsvor-schuss), die staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung (ua Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe) sowie eine übergreifende Darstellung der Regressmöglichkeiten der jeweiligen Sozialleistungsträger gegenüber dem nach Zivilrecht Unterhaltspflichtigen (ua Anspruchsübergang beim Arbeitslosengeld II, in der Sozialhilfe, beim UVG und beim BAföG). Das bestechende an der Darstellung von Schürmann ist, dass er es geschafft hat, sich von dem häufig abschreckenden "Klein-Klein" vieler Fachdarstellungen fernzuhalten und stattdessen mit kräftigem (Feder-)Strich die großen Linien und die allgemeinen Grundzüge der behandelten Rechtsgebiete herausstreicht.
Wirkungsvolle Unterstützung erfährt diese Form der Darstellung durch zahlreiche, im Text hervorgehobene Hinweise und Tipps sowie nützliche Schemata, Übersichten und Berechnungsbeispiele, die den praktischen Nutzwert des Bands nochmals steigern. Das eigentliche Highlight sind jedoch die zahlreichen, den einzelnen Abschnitten beigegebenen Unterkapitel, in denen speziell die familienrechtlichen Bezüge der behandelten Sozialleistung erörtert werden: Etwa, wenn anhand von Zahlenbeispielen die Auswirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs auf die Altersrente dargestellt (S. 104 ff) oder wenn die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Sozialleistungen (ua Mutterschafts-, Eltern-, Wohngeld oder Ausbildungsförderung) und dem Unterhaltsrecht sehr kenntnisreich und äußerst präzise erörtert werden: Genau diese Schnittstellen sind es, die es zu beachten und zu beherrschen gilt, um zu verhindern, dass der/die Betroffene aufgrund einer unüberlegten Weichenstellung in der Praxis Nachteile hinnehmen muss oder gar der/die Berater/in sich Haftungsrisiken gegenübersieht.
Alles in allem: Das Werk von Heinrich Schürmann ist ausgesprochen empfehlenswert und höchst nützlich, gerade auch für die Mitarbeiter/innen in den Jugendämtern, UVG-Kassen und den Beiständen - nicht nur ihnen gibt es Orientierung und Hilfe in einem schwierigen und unübersichtlichen Gebiet."
(RiKG Dr. Martin Menne, JAmt 2017, 617 f.)
"(…) Breiten Raum nehmen die Ausführungen zu den Leistungen zur Existenzsicherung ein. Hier bestätigt sich eine sozialrichterliche Erfahrung: eine Vielzahl von Hartz IV - Leistungsfällen sind Scheidungsfolgen. Für Familienrichter und Scheidungsanwälte ist daher die Lektüre der detaillierten Darstellung des Leistungssystems, der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit und der sozialrechtlich relevanten Bedarfe sowie des einzusetzenden Einkommens und Vermögens mit ausführlichen Modellberechnungen unverzichtbar. Bei der Behandlung unterhaltsrechtlicher Fragen sind auch Besonderheiten des Sozialhilferechts weiterhin von erheblicher Bedeutung; insbesondere bei Hilfen in besonderen Lebenslagen (etwa Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege); auch auf diese Bereiche geht das Buch detailliert ein. Im Kapitel über die Hilfe zur Pflege, die das Teilleistungssystem der Pflegeversicherung bei unzulänglichen finanziellen Mitteln bedarfsdeckend ergänzt, gewinnt der Leser einen Einblick in das verwirrende System der Sozialhilfe bei der Ermittlung von Leistungsansprüchen von Personen, die in Einrichtungen leben. Auch hier unterfüttert Schürmann die Theorie mit mehreren anschaulichen Beispielen, was der Verständlichkeit sehr zugute kommt.
Zum Schluss widmen sich ca. 80 Seiten dem Regress des Sozialleistungsträgers. Auch dies ist ein Aufgabenbereich der Familiengerichte, den aber auch die rechtsberatenden Berufe möglichst schon präventiv im Blick haben sollten. Beim Regress, der bei den bedürftigkeitsabhängigen Systemen SGB II, SGB XII, UVG und teilweise beim BAföG erhebliche Bedeutung hat, "wird das Spannungsverhältnis zwischen Sozialrecht und privatem Unterhaltsrecht besonders deutlich", weil die Vorschriften zum Regress dem Nachrang der genannten Leistungssysteme Grenzen setzen. Diese macht Schürmann anschaulich deutlich. Den Abschluss dieses Kapitels bildet eine Synopse der unterschiedlichen Regelungen zum Unterhaltsregress in den betroffenen Gesetzen.
Schürmann hat mit der Darstellung des Sozialrechts für die familienrechtliche Praxis ein ungeheuer verdienstvolles Buch vorgelegt, dessen Anschaffung vor allem Anwälten zur Vermeidung von Haftungsrisiken dringend zu empfehlen ist. Auch diejenigen, die es nicht in einem Zug durcharbeiten wollen, werden es als Nachschlagewerk schätzen lernen."
(Vors. Richter am BSG a.D. Prof. Dr. Peter Udsching in NZFam 23/2016, S. VI)
"Die kompakte FamRZ-Buchreihe will effizient und praxisnah informieren. Zu dem fachübergreifenden Thema Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis konnte mit dem langjährigen Vorsitzenden eines Familiensenats am OLG Oldenburg Heinrich Schürmann ein Experte gewonnen werden, der in besonderer Weise berufen ist zur schwerpunktmäßigen Darstellung des Sozialrechts in Bezug auf das Familienrecht. Schürmann ist u. a. Mitautor in: Ott, Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht, 2012. Er gehört zum Bearbeiterteam des Handbuchs der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Harich, 2014, das mehrheitlich aus Sozialrichtern besteht. Mit seinem fachübergreifenden Wissen gibt Schürmann nun durch das FamRZ-Buch eine Einführung in das Sozialrecht für Familienrechtler. Das Buch fügt sich nahtlos in seine Kommentierungsleistungen ein. Dennoch ist die Last durch die Übernahme der komplexen und dennoch kompakten Gesamtdarstellung des Sozialrechts nicht zu verkennen. Das macht den Widerstand verständlich, den Schürmann jahrelang gegen die Übernahme dieser schweren Aufgabe leistete, wie er im Vorwort mitteilt. Umso mehr verdient Beachtung, wie er diese Sisyphusarbeit in beeindruckender Weise gemeistert hat.
Nach der Einleitung mit einem auch rechtshistorisch angelegten Überblick zu den Wechselwirkungen zwischen Familien- und Sozialrecht (Rz. 1 ff.) und einem Grundriss des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens (SGB I, X - Rz. 26 ff.) stellt Schürmann die materiellrechtlichen Grundlagen des SGB dar. Dabei wird er der Themenstellung hinsichtlich der Anwendung in der familienrechtlichen Praxis in vollem Umfang gerecht, sowohl zum Sozialversicherungsrecht (SGB III - VII, XI) als auch zum Sozialhilferecht im weiteren Sinn (SGB II, SGB XII) und zum Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), einschließlich des Regresses der Sozialleistungsträger. Vom Autor war zwangsläufig eine Auswahl bei der Erläuterung der Vorschriften nach ihrer Wichtigkeit für die familienrechtliche Praxis zu treffen, sodass z. B. das zentrale Hilfesystem für Behinderte (SGB IX) nur bei Beschreibung der Eingliederungshilfe für Behinderte in Bezug genommen wird (Rz. 1090). Ergänzend erläutert der Autor aber auch sonstige wichtige Leistungen zur sozialen Unterstützung nach WoGG, BAföG, UVG, BVG sowie dem Kindergeld- und Elterngeldrecht. Der Informationsgehalt des praxisorientierten Werkes ist überwältigend. Die textliche Darstellung gewinnt durch drucktechnische Hervorhebungen. Sie wird ergänzt durch Tabellen, Übersichten, Formulare und sonstige Arbeitshilfen, z. B. zum UVG und zur Ermittlung des Nettoeinkommens. Das neue FamRZ-Buch enthält eine wahre Fülle von Rechtsprechung, besonders zu den wichtigen Schwerpunkten des SGB II und SGB XII, weiterhin praktische Tipps (z. B. Checkliste bei Trennung, Rz. 25; Auswirkung des Versorgungsausgleichs auf die Rente, Rz. 295, 348). Auch amtliche Richtlinien, z. B. des Bundesfamilienministeriums zum UVG (Rz. 657), und fachliche Hinweise, z. B. der Bundesarbeitsagentur zur Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft (Rz. 774), werden einbezogen. Mit der Vermittlung spezieller Fachkenntnisse korrespondiert eine prägnante Darstellung der sozialrechtlichen Grundsätze, etwa der sozialhilferechtlichen Gemeinschaften nach SGB II und SGB XII. So erläutert Schürmann, dass Pflegekinder keine Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II sind (Rz. 775), aber trotzdem einen Mehrbedarf für Alleinerziehende nach SGB II und SGB XII begründen (Rz. 821). Auch auf die beim Zusammentreffen von Berechtigungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe i. e. S.) entstehende sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft geht er ein (Rz. 766, 1041). Schulmäßig erklärt der Autor den in Literatur und Rechtsprechung zum SGB XII entwickelten Begriff der Einsatzgemeinschaft, der besser die Individualansprüche auf Sozialhilfeleistungen zum Ausdruck bringt als der zum BSHG begründete Begriff der Bedarfsgemeinschaft, der in § 7 Abs. 2 SGB II verwendet wird (Rz. 760 ff., Rz. 1031 ff.; vgl. ähnlich kritisch Klinkhammer, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 8 Rz. 9, 23). Vielfach wird das sozial- und rechtspolitische Engagement des Autors deutlich; z. B. zur Empfehlung des Deutschen Familiengerichtstags, die sozialrechtlichen Vermutungen zur verfestigten Lebensgemeinschaft stärker im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen (Rz. 779), oder zur Forderung der grundsätzlichen unterhaltsrechtlichen Anerkennung von gemäß § 16d SGB II bestehenden Eingliederungsvereinbarungen (Rz. 894, 895, im Anschluss an Büttner/Niepmann, NJW 2004, 2284, 2289).
Schneller und effektiver ist es nicht möglich, sich als Familienrechtler über das einschlägige Sozialrecht zu unterrichten. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind umfassend bis zur Fertigstellung des Buches eingearbeitet. Das detaillierte zehnseitige Stichwortverzeichnis führt zu den 1346 (!) Randziffern des sehr gut gegliederten Werkes. Die trotz der Komplexität hervorragend lesbare Darstellung führt nicht nur in die sozialrechtliche Materie ein, sondern vermittelt auch für Problemfälle im Zusammenhang mit dem Familienrecht in der Praxis unentbehrliche Kenntnisse. Die Bearbeitung ist didaktisch so ausgezeichnet, dass sie auch in Fachausbildung und Studium gewinnbringend genutzt werden kann. Das kostengünstige Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen für Anwaltskanzleien und Gerichte, auch für Notariate sowie sonstige mit Familienrecht und Sozialrecht in Berührung kommende Fachstellen (z.B. Jugendämter, Vormünder, Pfleger, Mediatoren und Schlichtungsstellen, auch Sozialleistungsträger)."
(Richter am AmtsG a. D. und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl in FamRZ 2016, 2070)
"(…) Mit dem Buch von Schürmann liegt eine kompakte und griffige Abhandlung vor, die für beide Rechtsgebiete relevant ist. Das Zusammenspiel von Sozial- und Familienrecht in der Praxis umfassend und doch überschaubar sowie verständlich aufzubereiten, stellt eine Herausforderung dar, der das Werk vollumfänglich gerecht geworden ist, was nicht zuletzt den fundierten Kenntnissen des Verfassers in beiden Rechtsbereichen zu verdanken ist. (…)
Das Werk von Schürmann ist ohne jede Einschränkung zu empfehlen. Es ist nicht nur für im Familien- und/oder Sozialrecht tätige Rechtsanwälte und Familien- bzw. Sozialrichter ein Muss, sondern eignet sich hervorragend für Vormünder und Pfleger und nicht zuletzt für Mitarbeiter der Jugendämter aus dem Bereich Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskassen, aber auch für Mitarbeiter der Sozialämter, der Jobcenter und der Optionskommunen. Neben seinem Inhalt spricht auch der moderate Preis für die Anschaffung des Werkes, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte."
(Vors. Richterin am OLG Gretel Diehl in FuR 2017, 75)
"Der Flug von Boston nach Düsseldorf dauert alles in allem 7 Stunden. Normalerweise schlafe ich im Flugzeug. Diesmal nicht. Das Buch von Heinrich Schürmann hält mich wach und beunruhigt mich, weil es gravierende Lücken meiner sozialrechtlichen Kenntnisse aufdeckt und fast im gleichen Moment schließt. Auf rund 450 Seiten stellt Schürmann das für den Familienrechtlicher erforderliche sozialrechtliche Handwerkszeug zusammen.
Ich bewundere stets Profihandwerker, die ohne einen 3-maligen Ausflug in den Baumarkt eine Steckdose montieren können und das dazu erforderliche Handwerkszeug übersichtlich in einem kleinen Beautykoffer bereithalten. So ist es auch bei Schürmann. In fünf großen Kapiteln behandelt er die Leistungen des Sozialstaates zur Sozialversicherung (Arbeitsförderung, Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung), zur Familienförderung (Mutterschafts-, Eltern- und Kindergeld, Jugendhilfe, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Unterhaltsvorschuss und Entschädigungsrecht), zur Existenzsicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) sowie den Regress des Sozialhilfeträgers. Für Familienrechtler bleibt keine Lücke.
Sorgfältig wird die Darstellung der einzelnen Leistungen mit einer historischen Vorstellung, der Angabe von Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten und weiterführenden Literaturangaben eingeleitet. Teilweise wird auch der Text einer Leistungsnorm wiedergegeben. Der Autor weiß, dass Juristen zwar Normen anwenden, sie aber ungern lesen.
Heinrich Schürmann ist Praktiker. Deshalb wird die Lektüre nicht langweilig. Leistungen und deren Voraussetzungen sind oft in übersichtlichen Tabellen zusammengestellt, das beschleunigt den Zugriff. Da die Übersichten aber nicht allein stehen, sondern durch Texte und teilweise Berechnungsbeispiele erläutert werden, liegt es in der Hand des Lesers, die Kenntnis eines Wertes abzugreifen oder das System einer Leistung verstehen zu wollen. Wenn letzteres der Fall ist, wird ihm der Text gefallen, da er juristisch exakt, aber auch dem eiligen Leser zugängig ist.
Im Zeitalter elektronischer Medien ist dem Buch, besonders dem Fachbuch, oft ein elender Tod vorausgesagt worden. Im Printmedium wird der durch die Verlinkung entstehende Vorteil des elektronischen Mediums durch Index und Querverweise kompensiert. Beides bietet das Buch in Premiumqualität. Man vermisst die elektronische Buchversion daher nicht. Des Lesers Wunsch ist allerdings des Autors Fluch. Bei der elektronischen Version erwartet der Konsument eine immerwährende Aktualität. Diese zu liefern ist für einen Autor quälend. Deswegen hoffe ich als Leser, dass das Buch regelmäßig neu aufgelegt und dadurch aktualisiert wird, auch ganz ohne Elektronik. Zusammengefasst: 5 "Likes" für das Buch, das jedem Familienrechtler Pflichtlektüre sein müsste."
(RA/FA FamR Jörn Hauß in http://blog.otto-schmidt.de/famrb/2016/12/13/neuauflage-schuermann-sozialrecht-fuer-die-familienrechtliche-praxis/)
"Das "Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis" beleuchtet die zwischen den beiden Rechtsgebieten bestehenden zahlreichen komplexen Wechselwirkungen in der gebotenen Kürze.
Der Autor hat die Schwerpunkte ausgewählt, die ihm in seiner Arbeit als Richter begegnen, vor allem im Existenzsicherungsrecht und Regress des Leistungsträgers. Weiterhin vorgestellt werden sozialversicherungsrechtliche Fragen, Familienförderung und soziale Unterstützung.
Hinweise auf zusätzliche Informationsquellen ermöglichen eine vertiefende Auseinandersetzung. Empfehlenswert für Praktiker* innen im Familienrecht, die einen Zugang zum Sozialrecht suchen."
(Rechtsanwältin Birgit Scheibe, Sozialrecht aktuell 2017, 16 f.)
"(…) Das Werk ist auf dem aktuellen Stand. Die wesentlichen Entscheidungen des BGH, aber auch des Bundessozialgerichts sind eingearbeitet. Durch viele Verweisungen auf weiterführende Literatur, aber auch auf Fundstellen im Internet, kann für jedes Problem eine Lösung gefunden werden. Die zahlreichen Tabellen, Berechnungen und Beispiele erleichtern dem weniger erfahrenen Leser den Einstieg in diese wichtige und immer mehr an Bedeutung gewinnende Materie. Auch für Spezialisten im Sozialrecht lässt das Buch kaum Wünsche offen. Es ist zu Recht in die Reihe der FamRZ-Bücher aufgenommen worden."
(RiOLG Dr. Christian Seiler in FamRB 2016, 416)