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Direktor des AmtsG a.D. Dr. Giers, Michael
FamRZ-Buch 41: Einstweiliger Rechtsschutz in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. (Sept. 2023)
3., völlig neu bearb. Auflage (Sept.. 2023)
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1293-2
2023/09 | XXII und 259 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Schnell und sicher im einstweiligen Rechtsschutz. Das bietet die Neuauflage vom erfahrenen Spezialisten: Vom Antrag bis zur Vollstreckung, zahlreiche Beispielsfälle, Praxistipps sowie knapp 40 Mustertexte. Neu bzw. rundum aktualisiert sind u.a.:
- Brüssel IIb-VO (Rückführung nach Kindesentführung)
- EuUntVO, EuGüVO und EuPartVO (Auswirkungen intern. Zuständigkeit)
- Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr
- Neuregelung der Anhörung des Kindes in Kindschaftssachen
- Streitigkeiten um Urlaubsreisen mit dem Kind
- Einstweilige Anordnung und Wechselmodell
- Beschleunigungsbeschwerde
- Neue Rspr. zur Beschwerde gegen eA (z.B. Anfechtung von Kosten-/VKH-Entscheidungen / Frist bei fehlerhafter Zustellung).
Für Anwälte, Gerichte, Jugendämter, Verfahrensbeistände, Vormünder, Pfleger und Sozialhilfeträger.
„... wertvolle Hilfe im Dickicht des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen ..." (Vizepräsident des LG a.D. Martin Streicher, FamRZ 2018, 1230, zur Voraufl.)
... zur 3. Auflage:
„... Fazit: Das Werk darf als Standexemplar, auch wegen der angebotenen wertvollen Hilfen im tatsächlich kaum einfacher gewordenen Arbeitsgebiet des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen mit den erforderlichen Vollstreckungsschritten, auf keinem Schreibtisch, an dem Familiensachen bearbeitet werden, fehlen. Das 259 Seiten umfassende kompakte Handbuch bietet umfassende Informationen und ist zugleich zügige praktische Führung durch die jeweiligen Verfahrensschritte aus einer Hand."
(Vizepräsident des LG a.D. Martin Streicher, FamRZ 2024, 342)
„... Alles in allem: Der Band ist ein hervorragendes, praktisch sehr gut nutzbares, unbedingt zu empfehlendes Werk, das umfassende Hilfestellung in einem schwierigen Terrain bietet."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RpflStud 2024, 28)
„... Es bleibt das Fazit, dass Giers´ Handbuch auch in der Neuauflage jedem familienrechtlich tätigen Juristen eine wertvolle Hilfestellung für die konkrete Fallbearbeitung bieten kann und daher für die anwaltliche und familiengerichtliche Praxis nach wie vor ohne Einschränkung empfehlenswert ist."
(Richter am OLG Dr. Thomas Kischkel, NZFam 2024, 111)
„...Es bereitet Freude und großen Nutzen für die anwaltliche Alltagspraxis, mit diesem Werk zu arbeiten. Für den erfahrenen Praktiker, der ausschließlich im Familienrecht tätig ist, ist es eine Bereicherung und ein Gewinn; für denjenigen, der nicht ausschließlich familienrechtliche Mandate bearbeitet, ist es nicht nur eine hilfreiche, sondern auch sichere Begleitung durch das Mandat."
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Jörg Kleinwegener, FuR 2024, 134)
„... Mit insgesamt 37 Mustertexten wird das Werk abgerundet und bietet den Praktikern – Anwälten wie auch Richtern – eine maximale Unterstützung und Zeitersparnis. Hier werden konkrete Anträge dargestellt samt beispielhafter Begründungen. Gerade Letztere bieten gute Anhaltspunkte für den Aufbau und den notwendigen Vortrag und sind damit eine wertvolle Hilfe.
Mit dem vorliegenden Buch können alle, die nicht täglich mit dem einstweiligen Rechtsschutz zu tun haben, die Herausforderungen dieses Bereichs sicher und erfolgreich bewältigen. Die umfassende Darstellung des einstweiligen Anordnungsverfahrens, die Formulierungshilfen, Praxistipps sowie die vertiefenden Hinweise und die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung ermöglichen es, die Materie zu überblicken und die richtigen Entscheidungen im Rahmen eines Eilverfahrens zügig zu treffen."
(RA´in und FA´in FamR+ErbR Beatrix A. Ruetten, famrb 2024, 222 f.)
„... Recht und Gesetz sind grundsätzlich schwieriges Terrain – und gerade das Familienrecht bietet eine Menge Fallstricke. Gerade in den Eilverfahren gibt es Fallstricke, die auch für Nicht-Jurist:innen wichtig zu kennen sind. Dabei hilft dieses Buch dank seiner guten Lesbarkeit, seiner Praxistipps und vor allem seiner klaren Gliederung.
Fazit: Gute Struktur zum Nachschlagen, Mustertexte und klare Formulierungen – wer Wissen im Einstweiligen Rechtsschutz im Familienrecht benötigt, kann mit diesem Titel nichts falsch machen."
(Wolfgang Schneider, https://www.socialnet.de/rezensionen/31506.php)
... zur 2. Auflage:
"(…) Das sehr gut handhabbare, leicht lesbare und preislich durchaus akzeptable Werk besticht durch vielfältige, praxiserprobte Tipps, umfangreiche praktische Hilfestellungen und zahlreiche Musterformulierungen, die nicht nur der "Einsteiger" schätzen wird: Der Band ist klar gegliedert und über Inhaltsverzeichnis und solides Stichwortverzeichnis gut erschlossen. Der Gang der Darstellung folgt dabei nicht den einzelnen Familiensachen (Sorgerechtsregelung, Kindesherausnahme, Gewaltschutzanordnung etc.), sondern orientiert sich streng am Verfahrensablauf einer einstweiligen Anordnung. Die einzelnen Verfahrensschritte und Prüfungspunkte - etwa Verhältnis zum Hauptsacheverfahren; Anordnungsanspruch und -grund; gerichtliche Zuständigkeit; Verfahrenseinleitung; erstinstanzliches Verfahren etc. - werden Schritt für Schritt erörtert und abgearbeitet. Erst innerhalb dieser verfahrensrechtlichen Prüfpunkte wird dann weiter ausgeholt und - etwa bei der Darstellung des Anordnungsgrundes (Rn. 23ff.); der Prüfung der erstinstanzlichen Zuständigkeit (Rn. 86ff.) etc. - näher auf die Besonderheiten der einzelnen Verfahrenstypen eingegangen. Diese Darstellungsform ist pfiffig und durchaus praktisch, weil sie dem "typischen" Arbeitsfluss des Anwalts, der eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht anbringen will, folgt. (…)
Der hohe Praxisbezug zeigt sich an den mehr als 30 Mustern von Anträgen, Schriftsätzen und Tenorierungsbeispielen oder sonstigen Versatzstücken, die vom Praktiker gut in eigene Entwürfe übernommen werden können.
Unter dem Strich: Das Werk bereichert die familienverfahrensrechtliche Literatur; die Neuauflage bietet dem Praktiker unverändert vielfältige, wertvolle Hilfestellungen auf einem schwierigen Terrain."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, NJ 2018, 350 f.)
"(…) Nachdem schon die Vorauflage in der Praxis gut angekommen war, sollte auch die brandaktuelle Neuauflage auf keinem Schreibtisch eines Praktikers fehlen. Es liegt halt in der Natur der Sache, dass die Verfahren der einstweiligen Anordnung stets auch irgendwie eilig sind. Dem so im Familienrecht Tätigen ist dieses Buch gerade bei der erfolgreichen Suche nach schnellen (und dennoch richtigen!) Lösungen eine ausgesprochen wertvolle Arbeitshilfe, deren Investition sich schon nach kürzester Zeit amortisiert. Mit "dem Giers" ist das Kreuzen im gefährlichen Gewässer des einstweiligen Rechtsschutzes auch unter vollen Segeln kein Problem."
(Rechtsanwalt a. D. Michael Nickel, NZFam 2018, 360)
"Die souveräne Beherrschung der Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes ist in der täglichen Praxis im Umgang mit Verfahren in Familiensachen seit jeher unabdingbar. Durch die Beseitigung der Hauptsacheabhängigkeit der einstweiligen Anordnung im geltenden Familienverfahrensrecht hat der Gesetzgeber des FamFG die Verfahrensordnungen mit Blick auf den einstweiligen Rechtsschutz in der ZPO harmonisiert und damit einen nicht unerheblichen Stolperstein beseitigt. Das wesentliche Ziel der Regelung bleibt jedoch dauerhaft aktuell: Das Institut der einstweiligen Anordnung wurde, der Intention des Gesetzgebers folgend, gestärkt. Es vereint die Vorteile eines vereinfachten und eines beschleunigten Verfahrens. Sofern weder ein Beteiligter noch das Gericht von Amts wegen ein Hauptsacheverfahren einleitet, fallen zusätzliche Kosten nicht mehr an. Beschleunigung darf aber andererseits nicht bedeuten, dass die gewonnene Schnelligkeit ihren Preis hat. Gerade in den brisanten eilbedürftigen Situationen des familienrechtlichen Mandats müssen der Anwalt auf der einen Seite und das Familiengericht auf der anderen Seite mit größtmöglicher Sorgfalt zu Werke gehen und im Eilverfahren eine schnelle und zutreffende Entscheidung herbeiführen. Fehler, die in diesem Stadium unterlaufen, sind nur mit erheblichem Aufwand an Zeit und Kosten wieder gut zu machen, möglicherweise auch nur mit teilweisem Erfolg angesichts der stets drohenden sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen. Damit steht der Anwalt nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch in der Sache selbst hinsichtlich Antragstellung und Sachverhaltsdarstellung unter erheblichem Druck und ist der Gefahr einer Haftung in besonderem Maße ausgesetzt. Hier bewährt sich das Werk als zuverlässiger und informativer Wegbegleiter für alle Fragen des Verfahrens. Auch die Familiengerichte stehen insoweit in besonderer Verantwortung, was die Sorgfalt und inhaltliche Qualität der Entscheidungen anbelangt. In diesem Konfliktfeld bietet Giers, ein langjähriger Familienrichter und Dozent in der Anwaltsfortbildung, dessen wissenschaftliche Reputation sich u. a. auch als Mitautor im Standardkommentar Keidel, FamFG, niedergeschlagen hat, mit seinem nunmehr in der 2. Auflage erschienenen und neu bearbeiteten Handbuch als FamRZ-Buch Nr. 41 eine äußerst wertvolle Hilfe und Orientierung für alle mit Familiensachen befassten Beteiligten.
Der Autor hat seine systematische Gliederung, die sich bereits in der Vorauflage bewährt hat, beibehalten und informiert auch den Erstnutzer knapp in einem zügig zu erfassenden allgemeinen Überblick über die Grundzüge des einstweiligen Rechtsschutzes im FamFG. Nachfolgend führt er den Leser Schritt für Schritt durch das Verfahren von der Einleitung bis zur Vollstreckung. In gesonderten Kapiteln werden sodann noch der Arrest in Familienstreitsachen, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche, das selbstständige Beweisverfahren, der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich, die Vollstreckung aus nicht rechtskräftigen Titeln, die Rückführung nach Kindesentführung und die Fragen zu den Kosten abgehandelt. Diese, sich am Verlauf des jeweiligen Verfahrens orientierende Darstellung macht Hin- und Herblättern zwischen allgemeinen und besonderen Ausführungen überflüssig. Der Leser findet umgehend ohne Verwirrung und ohne Zeitverzug alles kompakt zusammengefasst zu dem Verfahren und zu der konkreten Verfahrens- situation, mit der er sich gerade beschäftigt.
Besonders hervorzuheben ist etwa die umfassende und präzise Darstellung der jüngeren Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Sorgerechtsverfahren, wenn eine vollständige oder teilweise Entziehung der elterlichen Sorge zu prüfen ist. Insoweit werden die aufgezeigten erforderlichen Verhältnismäßigkeitserwägungen vom Autor flankiert durch eine prägnante Darstellung der Anforderungen an die Anhörungspflichten und den Umfang der Amtsermittlung. Insbesondere im Bereich der Sorgerechtsverfahren bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs haben jüngste tagesaktuelle Fälle gezeigt, dass diesen Fragen überragende Bedeutung mit Blick auf die Ermittlungstiefe zukommt, nachdem der richterlichen Entscheidung im Eilverfahren keine sachverständige Begutachtung zugrunde gelegt werden kann, was im Übrigen nicht ganz unstreitig ist, worauf Giers hinweist. Beispielhaft kann hervorgehoben werden, dass die stringenten und kompakten Ausführungen - etwa soweit das Rechtsmittelverfahren angesprochen ist - derart sicher durch diesen Verfahrensabschnitt führen, dass weder dem Einsteiger noch dem versierten Praktiker ein Vertun möglich sein dürfte. Völlig zu Recht hat Giers auch die im FamFG seit 15.10.2016 geltende Beschleunigungsbeschwerde nach § 155b FamFG neu aufgenommen. Diese beansprucht nicht nur Geltung im Hauptsacheverfahren, sondern ebenso im Verfahren der einstweiligen Anordnung. Die vielfältig ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen in jüngster Zeit hierzu (vgl. Streicher, Rechtsprechungsübersicht zum FamFG im Jahr 2017, FamRZ 2018, 564, Fn. 71-77) belegen die wachsende Bedeutung dieses Instituts, dessen Zielrichtung, was häufig verkannt wird, nur eine bereits tatsächlich eingetretene, nicht aber eine möglicherweise drohende Verfahrensverzögerung sein kann. Von den übersichtlich gesondert verzeichneten 37 Mustertexten, die der Autor dem Benutzer als Formulierungsvorschläge als Hilfsmittel an die Hand gibt, widmet sich ein Textmuster gerade auch dieser Materie. Gerne greift man auch zum Buch, wenn es darum geht, etwa einen bestätigten Vergleich in einer Gewaltschutzsache mustergültig abzuschließen.
Dem gewachsenen und gereiften Umfang des Werks entspricht allerdings auch eine Preiserhöhung auf 49 Euro, was angesichts der wertvollen Hilfe, die das Handbuch im Dickicht des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen bietet, als noch vollkommen angemessen bezeichnet werden darf. Das Werk sollte, weil es keine Antwort zu den Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes offen lässt, auf keinem Schreibtisch, an dem Familiensachen bearbeitet werden, fehlen."
(Vizepräsident des LG a. D. Martin Streicher, FamRZ 2018, 1230)
" (…) All das macht das Werk zu einer unschätzbaren Fundgrube auch für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die darüber hinaus nicht nur wertvolle Hinweise zur sog. Haftung des Übernahmeschuldners, sondern auch Hilfestelllungen für ihre Arbeit auf der Rechtsantragstelle erhalten. Das bezieht sich beispielsweise auf Gewaltschutzsachen, die hier- für in Betracht kommenden Formulierungen, verfahrensrechtliche Besonderheiten wie die Zustellung bereits vor Anhörung des Antragsgegners oder die strafbewehrte Wirkung eines familiengerichtlich bestätigten Vergleichs (§ 214a FamFG). Praxisrelevante Besonderheiten der Bestellung eines Vormunds für unbegleitete minderjährige Ausländer sind aufgezeigt. Sogar auf die Frage, wann die einstweilige Anordnung einer Klausel bedarf und wann nicht, ist eingegangen. Hinweise zum internationalen Familienrecht runden das äußerst gelungene Buch ab, zu welchem Autor, Verlag und vor allem die Leserschaft zu beglückwünschen sind."
(Direktor des Amtsgerichts Volker Bißmaier, Rpfleger 2018, 574)
... zur 1. Auflage:
"Der einstweilige Rechtsschutz ist im familiengerichtlichen Verfahren von besonderer Bedeutung, weil insbesondere Kindschafts-, Gewaltschutz-, Unterhalts- und Ehewohnungssachen nicht selten besonders eilbedürftig sind und bereits die vorläufige Regelung weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.
Der Verfasser, Direktor eines Amtsgerichts und langjähriger Familienrichter, stellt das Anordnungsverfahren umfassend dar. Am Verfahrensgang orientiert werden vom einleitenden Antrag in Antrags- und Amtsverfahren bis zur Vollstreckung die Zuständigkeit des Gerichts, der Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens mit Anhörung der Beteiligten bzw. mündliche Verhandlung, die gerichtliche Entscheidung mit Kostenentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung behandelt. Ausführlich werden auch die unterschiedlichen Rechtsbehelfe im Anordnungsverfahren erörtert, bei dem zum Ausgleich für die eingeschränkte Beschwerdemöglichkeit u. a. weitergehende Abänderungs- und Aufhebungsmöglichkeiten bestehen.
Dieses FamRZ-Buch bietet für das "gefährliche Pflaster des einstweiligen Rechtsschutzes" mit 36 Mustertexten, vielen Fallbeispielen, Tipps und aktuellen Nachweisen aus der Rechtsprechung sowohl einen schnellen Zugang als auch für spezielle Probleme umfangreiche Hilfestellungen und ist damit eine ganz auf die Praxis ausgerichtete Bereicherung im familienrechtlichen Alltag."
(Richter am OLG Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 2016, 216)
"Der einstweilige Rechtsschutz in Familiensachen ist durch das FamFG stark vereinfacht worden. Gleichwohl enthält auch das neue Recht eine Vielzahl von Fallstricken - zu denken ist nur an die unterschiedlichen Rechtsbehelfe -, die den Umgang mit der Materie selbst für den erfahrenen Praktiker erschweren. An diesen wendet sich Giers, ein langjähriger Familienrichter und Dozent in der Anwaltsfortbildung. Sein als FamRZ-Buch Nr. 41 erschienenes Handbuch weist einige Besonderheiten auf, die es - das Ergebnis der Besprechung sei vorausgeschickt - als eine wertvolle Hilfe für alle im Familienrecht Tätigen erscheinen lassen. Die Darstellung orientiert sich am Gang des Verfahrens, wie er auch in der Reihenfolge der §§ 49 bis 57 FamFG zum Ausdruck gekommen ist. Dabei werden die Besonderheiten der einzelnen familiengerichtlichen Eilverfahren jeweils bei jedem Verfahrensschritt erörtert. Der Benutzer findet also z.B. Ausführungen zur örtlichen Zuständigkeit an einer Stelle für jedes einzelne denkbare einstweilige Anordnungsverfahren. Dies verwirrt auf den ersten Blick, macht aber das lästige und auch zeitraubende Hin- und Herblättern vom allgemeinen zum besonderen Teil überflüssig.
Das Buch enthält darüber hinaus zusätzlich zu den eigentlichen Ausführungen zahlreiche Beispiele und Praxistipps, die die große praktische Erfahrung des Autors erkennen lassen. Sie wenden sich in erster Linie an Familienrichter und Rechtsanwälte und können nur als überaus hilfreich bezeichnet werden. Zu erwähnen ist z.B. der Praxistipp, wonach der im einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossene endgültige Vergleich als solcher deutlich zu kennzeichnen ist (Rz. 156 a.E.) oder auch der Hinweis, dass für das Verfahren nur eine Akte geführt wird, so dass das erstinstanzliche Gericht keine Entscheidung treffen kann, wenn sich die Akte in der Beschwerdeinstanz befindet (Rz. 268). Schließlich enthält das Werk 36 in einem besonderen Verzeichnis aufgeführte Mustertexte, die Formulierungshilfen für Anträge, aber auch Entscheidungen erhalten. Aber nicht nur diese Orientierung an den Bedürfnissen der Praxis lässt das Werk als wertvolle Arbeitshilfe erscheinen. Die sachlichen Ausführungen erörtern sämtliche Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen. Sie sind fundiert und enthalten überzeugende Lösungen für die zahlreichen kontrovers diskutierten Fragen dieses Rechtsgebietes.
Zusammenfassend bietet das Handbuch von Giers eine wertvolle Hilfe im Dschungel des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen. Der recht moderate Preis macht eine Anschaffung lohnenswert. Sie kann - so das Fazit - uneingeschränkt empfohlen werden."
(Direktorin des AG Birgit Niepmann in FamRB 2015, 366)
"… Wer im gefährlichen Fahrwasser des einstweiligen Rechtsschutzes segelt, wird froh sein, mit Giers einen kundigen Lotsen an Bord zu haben."
(Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser in NZFam 22/2015, S. V)
"Der Feststellung im Vorwort des Buchs "Der vorläufige Rechtsschutz ist für den Familienrechtler ein gefährliches Pflaster" kann man aus langjähriger gerichtlicher Praxis nur zustimmen. Gerade die Hektik, mit der manchmal gehandelt werden muss, bietet im Zusammenwirken mit nicht gerade übersichtlichen Verfahrensvorschriften ein hohes Risikopotential. Daher sollte man sich die Zeit nehmen, dem Thema des einstweiligen Rechtsschutzes anhand des empfehlenswerten Buchs von GIERS systematisch näher zu treten. Natürlich eignet sich das Werk auch sehr gut dazu, schnelle Hilfe bei einem Einzelproblem zu erhalten.
Der Verfasser behandelt umfassend die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung nach dem FamFG, geht aber auch auf die Frage ein, was nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung getan werden müsste. Für den durch eine einstweilige Anordnung Verpflichteten stellt sich hier angesichts der sehr stark eingeschränkten Beschwerdemöglichkeit in der Praxis konkret die Frage, wie ein Außerkrafttreten oder eine Aufhebung der einstweiligen Anordnung erreicht werden kann. Auch hierüber informiert GIERS ebenso ausführlich wie über die für die anwaltliche Praxis besonders relevante Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung. Die Handschrift des Autors - ein erfahrener Gerichtspraktiker - erkennt man besonders gut an den zahlreichen in das Werk eingearbeiteten Praxistipps und der Arbeitserleichterung dienenden Mustertexten."
(Aufs. führender Richter am AG a.D. Dr. Wolfram Viefhues in ZAP Nr. 20/2016, 1055)
"Wenig bringt selbst einen erfahrenen Familienrechtler so aus dem Konzept wie der Eingang eines Verfahrens, das abseits der Routine liegt und dann noch eilt. In Fällen, in denen es um den einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen geht, hilft das als Band 41 der FamRZ-Bücher in erster Auflage erschienene Buch von Dr. Michael Giers weiter. Der Autor ist Direktor des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen und dort vor allem für das Familien- und das Zwangsvollstreckungsrecht zuständig. Er gibt zudem sein Wissen in Fortbildungen für Richter und Rechtsanwälte und als Mitautor - z. B. im Keidel, Kommentar zum FamFG - weiter. Es ist erfreulich, dass ein Autor für das Thema des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen gewonnen werden konnte, der über so breite praktische und didaktische Erfahrungen verfügt. Diese zeigen sich unter anderem im Aufbau des Buches, in zahlreichen Tipps für die Praxis und insbesondere in den 27 Mustertexten. Fallbeispiele veranschaulichen an vielen Stellen die daran anschließenden Ausführungen. Das sehr gut gegliederte Inhaltsverzeichnis, das Verzeichnis der Mustertexte und das ausführliche Stichwortverzeichnis erleichtern den raschen Einstieg in die jeweilige Materie.
Nach dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen FamFG werden die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Familiensachen als eigenständige Verfahren geführt. In Familienstreitsachen wurde der vorläufige Rechtsschutz durch den Arrest in Familienstreitsachen ergänzt. Dem folgt der Aufbau des Buches: Nach einem kurzen Überblick werden im Kapitel B die Verfahren auf einstweilige Anordnung in Familiensachen von der Verfahrenseinleitung bis zur Vollstreckung ausführlich dargestellt. Besonderes Augenmerk hat der Autor auf die vielfältigen und daher unübersichtlichen Rechtsbehelfe bzw. auf deren Fehlen gerichtet. In den nachfolgenden Kapiteln C bis H werden das selbstständige Beweisverfahren, der vorzeitige Zugewinnausgleich, die Vollstreckung aus nicht rechtskräftigen Entscheidungen, die Rückführung bei internationaler Kindesentführung, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche sowie die Kosten erörtert.
Im Kapitel über die Verfahrenskostenhilfe wird ausführlich auf die Besonderheiten der Anwaltsbeiordnung eingegangen. Dies ist ein recht häufiger Streitpunkt, da im Verfahren der einstweiligen Anordnung auch in Ehesachen nebst Folgesachen sowie in selbstständigen Familienstreitsachen eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, vgl. § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG.
Die Mustertexte beinhalten Anträge auf Übertragung der Entscheidung auf einen Elternteil, auf Kindesherausgabe, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts während des Getrenntlebens, Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge, Verbleiben des Kindes bei der Pflegeperson, Umgangsregelung, Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz, Zahlung von Trennungsunterhalt, Zahlung eines Kostenvorschusses, Ehewohnungszuweisung in der Trennungszeit, Beschwerdeeinlegung, Aufhebung bzw. Änderung der einstweiligen Anordnung, Neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung, Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens. Der Mustertext 30 enthält einen Antrag nach § 64 Abs. 3 FamFG, der an das Beschwerdegericht zu richten ist und auf die Aussetzung der Vollziehung der einstweiligen Anordnung abzielt. In der Praxis wird häufig übersehen, dass die Beschwerde gemäß § 64 FamFG keine aufschiebende Wirkung hat. Überträgt das Familiengericht z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil, darf sich dieser rechtmäßig mit dem Kind ins Ausland absetzen. So geschehen in einem Fall vor dem OLG Stuttgart: Der Vater ist mit seinem sechs Jahre alten Sohn in den Irak zurückgekehrt.
Für den Familienrichter können Mustertexte zur Tenorierung in Abänderungs- und Aufhebungsverfahren, zur Fristsetzung zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens, Aufhebung einer einstweiligen Anordnung und eine Übersicht über Rechtsbehelfsbelehrungen je nach Verfahrensstand hilfreich sein.
Die Übersicht über die vielfältigen Rechtsbehelfe und deren Fehlen kann auch Rechtsanwälten viel Ärger und Schadensersatzforderungen als Folge versäumter Fristen ersparen. Der Autor weist in einem seiner Praxistipps völlig zu Recht darauf hin, dass Rechtsbehelfsbelehrungen häufig falsch sind. Ein anwaltlich vertretener Beteiligter darf auf eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht vertrauen, weil sein Verfahrensbevollmächtigter es in der Regel besser wissen muss als das Familiengericht - jedenfalls nach Ansicht des BGH. Die Abschaffung der Rechtsbehelfsbelehrung in Fällen mit Anwaltszwang wäre sinnvoll und würde meiner Ansicht nach die Entscheidungen verschlanken und von einer Fehlerquelle befreien, die letztlich nur Förmelei ist.
Das Werk wird allen, die sich im Rahmen des Familienrechts mit dem einstweiligen Rechtsschutz beschäftigen müssen, insbesondere Rechtsanwälten und Familienrichtern, eine wirkliche Hilfe sein."
(Richterin am OLG Monika Hütter in FamRZ 2015, 2033)
"Der einstweilige Rechtsschutz im Familienrecht ist, wie der Autor, ein erfahrener, langjähriger Familienrechtspraktiker an einem niedersächsischen Amtsgericht im Großraum Hannover auf dem Klappentext des Bandes zu Recht herausstreicht, ein gefährliches Pflaster - und zwar für alle im Verfahren Involvierte: betroffene Beteiligte, Rechtsanwälte, Richter und Jugendamtsmitarbeiter sowie Verfahrensbeistände. Denn es wird nicht nur das Verfahren mit äußerster Beschleunigung geführt, damit rasch eine Entscheidung ergehen kann, sondern in nicht wenigen Fällen werden mit einer Eilentscheidung wichtige Weichen gestellt oder, etwa bei einer Kindesherausgabe, bei einer Rückführung nach einer Kindesentführung, Fakten geschaffen, die später nur schwer wieder rückgängig gemacht werden können.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass der einstweilige Rechtsschutz besonderen, vom allgemeinen Verfahrensgang deutlich abweichenden Regelungen unterliegt; etwa beim Beweismaß (§ 31 FamFG), beim Verfahrensgang (§§ 51 Abs. 2 S. 2, 54 Abs. 2 FamFG) oder bei der Vollstreckung (§ 53 FamFG).
Um den sich hier auftuenden Fallgruben möglichst zu entgehen, gibt der vorliegende, handliche und vom Preis her erstaunlich günstige Band vielfältige Tipps und umfangreiche praktische Hilfestellung, die nicht nur der "Einsteiger" schätzen wird.
Das Werk deckt alle familienrechtlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren ab. Der Bogen reicht von der einstweiligen Anordnung nach §§ 49 ff. FamFG über den Arrest, den Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich bis zum - allerdings nur überblicksartig aufbereiteten - Rückführungsverfahren nach dem HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen) und dem selbständigen Beweisverfahren.
Abgerundet wird die gelungene Darstellung durch gehaltvolle Ausführungen zu Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen, zur Vollstreckung aus nicht rechtskräftigen Titeln sowie durch einen ausführlichen, gelungenen Abschnitt zu den Kosten und den Verfahrenswerten.
Der Gang der Darstellung folgt nicht den einzelnen "Typen" von Verfahren (Kindesherausgabe, Wohnungszuweisung nach GewSchG etc.), sondern orientiert sich am Ablauf des Verfahrens im allgemeinen: Die einzelnen Verfahrensschritte werden entsprechend der Reihenfolge, wann sie im Eilverfahren zu prüfen sind, Punkt für Punkt abgearbeitet und erläutert.
Bei den einzelnen Punkten, beispielsweise beim Anordnungsgrund (Rn. 21 f.) wird sodann weiter ausgeholt und die jeweiligen Verfahren - Kindschaftssachen, Gewaltschutz, Unterhalt etc. - problembezogen im einzelnen erörtert. An der Darstellung besticht, dass der Verfasser sich die Mühe gemacht hat, das Werk durch zahlreiche Querverweise sehr gut zu erschließen; auf diese Weise lässt sich mit dem Band gut arbeiten. Echte Highlights sind die zahlreichen, im Text drucktechnisch besonders hervorgehobenen Tipps und Empfehlungen, die aus der Praxis geboren sind und eine wertvolle Hilfe für ein sachgerechtes Vorgehen bilden; beispielsweise zur Gestaltung der Beweisaufnahme im summarischen Verfahren (Rn. 153) oder der Hinweis auf die Notwendigkeit einer Klarstellung, ob ein im Anordnungsverfahren abgeschlossener Vergleich nur dieses betrifft oder ob damit zugleich auch eine Regelung in der Hauptsache erfolgen soll (Rn. 156).
Entsprechendes gilt auch für die ausgesprochen gut gelungenen, insgesamt 36 Muster von Antragsschriften, aber auch zur Tenorierung oder zur Rechtsbehelfsbelehrung; diese wird der (anwaltliche und richterliche) Praktiker sehr zu schätzen wissen. Nachgebessert werden könnte dagegen vielleicht bei den im Band gebotenen Nachweisen: Gut gelungen sind zwar die umfangreichen Belege aus der Rechtsprechung und die zahlreichen Hinweise auf die großen Standardwerke. Etwas knapp geraten sind dagegen Hinweise auf die reichhaltige Aufsatzliteratur.
Alles in allem: Der von Michael Giers verfasste Band stellt eine echte Bereicherung der familienrechtlichen Literatur zum einstweiligen Rechtsschutz dar; er bietet dem Praktiker vielfältige, wertvolle Hilfe in einem schwierigen Terrain und ist daher in jeder Hinsicht sehr zu empfehlen."
(Richter am KG Dr. Martin Menne in RPflStud 2015, 174)
"Der Autor des Buches "Einstweiliger Rechtsschutz in der familienrechtlichen Praxis", Dr. Michael Giers, ist Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge und nicht nur als Familienrichter sondern auch als Dozent in der Anwaltsfortbildung tätig. Dies ermöglicht ihm nicht nur einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, welche im vorliegenden Werk auf dem Stand von Mai 2015 ist, sondern führt zudem dazu, dass er auch über einen großen Erfahrungsschatz im Hinblick auf die praktische Tätigkeit der Rechtsanwälte verfügt.
Der Praktiker im Familienrecht kennt die in diesem Gebiet äußerst umfangreiche Rechtsprechung und weiß, dass insbesondere im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes oftmals zügiges Handeln geboten ist, welches dazu führen kann, dass die Zeit äußerst knapp ist, um sich einerseits einen tiefer gehenden Überblick über die Vielzahl an Rechtsbehelfen zu verschaffen. Andererseits liegt gerade Eilverfahren meist ein unter Umständen hohes Gefährdungspotential zugrunde, so dass es eben einer gründlichen Arbeit bedarf. Zumal die jeweilige Entscheidung weitreichend sein kann und die sofortige Vollstreckung möglich ist. Um diesem manchmal nicht so einfachen Umgang mit derartigen Fällen besser gerecht werden zu werden, bietet das Buch von Dr. Giers eine hervorragende Hilfe.
Das Buch orientiert sich an der Abfolge der §§ 49 bis 57 FamFG und somit am Gang des einstweiligen Anordnungsverfahrens. Dabei werden alle jeweiligen Themengebiete an der Stelle behandelt, an der sie auch im Laufe des Verfahrens zur Anwendung kommen. Mit 222 Seiten ist das Werk nicht allzu umfangreich, was aber nicht negativ zu werten ist, sondern vielmehr positiv hervorzuheben ist, da ein verhältnismäßig schneller Überblick möglich ist und der Autor sich nicht mit Randproblemen aufgehalten hat. Zwar in aller Kürze aber dennoch umfassend erfolgt die Darstellung der einstweiligen Anordnungen in Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Unterhaltssachen sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen. In diesem Zusammenhang werden zudem der Arrest, das selbständige Beweisverfahren, vorzeitiger Zugewinnausgleich, die Vollstreckung aus nicht rechtskräftigen Titeln und die Rückführung nach Kindesentführung behandelt.
Dabei wird selbstverständlich nicht nur auf die jeweilige aktuelle Rechtsprechung hingewiesen, sondern das Buch enthält außerdem 36 Mustertexte, die die Arbeit insbesondere im Eilverfahren wesentlich erleichtern. An dieser Stelle sei auch auf die Übersichtlichkeit der Gliederung hingewiesen, die ein schnelles Nachschlagen möglich macht und zudem die Fundstellen der Mustertexte gesondert aufweist.
Des Weiteren werden besondere Problembereiche des einstweiligen Rechtsschutzes an zahlreichen Beispielen diskutiert und fundierte Lösungen präsentiert, die die langjährige Erfahrung des Autors widerspiegeln. Ferner werden praktische Hinweise aus der Sicht des Familienrichters gegeben, die eine wertvolle Hilfe darstellen, um unter Anderem auch dem Mandanten den tatsächlichen Ablauf des jeweiligen Verfahrens näher zu bringen.
Im letzten Kapitel wird schließlich noch auf die im Verfahren der einstweiligen Anordnung, dem Arrest und dem selbständigen Beweisverfahren entstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten eingegangen.
Alles in Allem handelt es sich folglich um ein durchweg empfehlenswertes Werk, welches mit einem Preis von 39,- € zudem ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.
Das Buch eignet sich schließlich nicht nur für im Familienrecht tätige Richter und Rechtsanwälte, sondern ist auch durchaus allen anderen am familienrechtlichen Verfahren Beteiligten - wie z. B. Jugendämtern und Sozialhilfeträgern - zu empfehlen."
(Rechtsanwältin Julia Schenke in "Die Rezensenten", http://dierezensenten.blogspot.de/2015/11/rezension-zivilrecht-einstweiliger.html)