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Aufsicht führender Richter am AmtsG a.D. Dr. Cirullies, Michael
Leitende Oberstaatsanwältin a.D. Cirullies, Birgit
FamRZ-Buch 38: Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. (Mai 2024)
Familienrecht - Zivilrecht - Strafrecht - Polizeirecht
3. völlig neu bearb. Auflage (Mai) 2024
€ 69,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1314-4
2024/05 | XXXII und 461 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Sicher sein. In Fällen von Gewalt und Stalking hilft hier das bewährte FamRZ-Buch: Mit Beispielsfällen, Praxistipps und Schaubildern erläutert es anschaulich und klar strukturiert die praktische Anwendung der kompliziert verwobenen Regelungen des Familien-, Polizei- und Strafrechts. Samt Neuregelungen zu digitaler Gewalt und Nachstellung (§ 238 StGB, § 1 GewSchG), zum sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), zur Brüssel-IIb-VO, zum Vormundschaftsrecht sowie zum elektronischen Rechtsverkehr. Umgangssachen und Kinderschutzverfahren wurden aufgrund wachsender Bedeutung und besonderer Aktualität vertieft dargestellt (Stichwort: Istanbul-Konvention).
Für Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher sowie besonders auch für Jugendämter, Verfahrensbeistände und Beratungsstellen.
„... ein hervorragender Ratgeber." (Richter am OLG Dr. Werner Dürbeck, NZFam 2019, 528, zur Voraufl.)
... zur 3. Auflage:
"... Fazit: Wer mit dem Cirullies/Cirullies einmal gearbeitet hat, wird das Buch nicht mehr missen wollen. Das Werk ist ein Musterbeispiel für gelungene Literatur aus der Praxis für die Praxis des Familienrechts."
(Direktor des Amtsgerichts Andreas Frank, famrb 2024, 355 f.)
... zur 2. Auflage:
"(...) Abschließend kann festgestellt werden, dass es auch der Neuauflage des Werkes in beeindruckender Weise gelingt, den Schutz vor Gewalt und Nachstellung in familien-, polizei- und strafrechtlicher Hinsicht aufzuzeigen und sie sogar darüber hinaus noch wertvolle Hinweise darüber hinausgehende Rechtsmaterien liefert. Es ist gleichermaßen ein Gewinn für sowohl für den Praktiker als auch den Wissenschaftler und es kann nicht nur Juristen aus den drei Kernbereichen des Gewaltschutzes ans Herz gelegt werden, sondern ist auch für Mitarbeiter beratender Institutionen, Polizisten und sogar selbst für Opfer von Gewalt ein hervorragender Ratgeber."
(Richter am OLG Dr. Werner Dürbeck, NZFam 2019, 528)
"(…) Alles in allem: Das Werk von Cirullies/Cirullies besticht durch die breit angelegte Darstellung, durch die die Thematik wirklich von allen Seiten ausgeleuchtet wird. Der Band ist so etwas wie ein Hand- und Arbeitsbuch zum Gewaltschutz, in dem die wechselseitige Verzahnung der einzelnen Rechtsgebiete gut herausgearbeitet und transparent gemacht wird. Ein Lob gebührt allerdings auch Verlag und Lektorat: Das bezieht sich einmal auf die zahlreichen Querverweise im Werk, durch die es dem Nutzer leichter gemacht wird, der Verästelung des Stoffes zu folgen, aber insbesondere für das gewählte Format der Rechtsprechungszitate, in denen jeweils Entscheidungs form (Beschluss/Urteil), Datum und Aktenzeichen und Fundstelle, idealerweise einer großen Zeitschrift, genannt werden - dem Interesse der Nutzer kommt das sehr entgegen. Und es werden die jeweils aktuellen Internetsites der einzelnen Hilfsangebote bzw. Akteure umfangreich nachgewiesen. Unter dem Strich: Ein durch und durch empfehlenswertes Werk!"
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RpflStud 2019, 99 f.)
"... sowohl der Praxisbezug als auch die hoch aktuelle Darstellung überzeugen schlichtweg. Dass ein Thema wie der zivilrechtliche Gewaltschutz von den erfahrenen Autoren gut erläutert wird, ist fast schon selbstverständlich, aber die Verzahnung mit dem Strafrecht, gerade was konkrete Handlungs- und Schutzmöglichkeiten im Verfahren angeht, ist vorbildlich. Als positives Beispiel zu nennen ist etwa die durchaus kritische Rezeption der psychosozialen Prozessbegleitung oder die gute Zusammenfassung des Adhäsionsverfahrens.
Das Buch eignet sich ganz hervorragend für die Praxis und zwar gerade für (rechts-)beratende Beteiligte. Dass mit dem Gewaltschutz befasste Personen eine Gesamtschau auf die Thematik haben und bewahren müssen, zeigt das Werk nur zu deutlich auf."
RiAG Dr. Benjamin Krenberger, http://dierezensenten.blogspot.com/2019/07/rezension-schutz-bei-gewalt-und.html
"Den Autoren gelingt eindrucksvoll, plausibel und verständig eine Verknüpfung unterschiedlicher Rechtsgebiete, so dass die Darstellung der einzelnen Rechtsgebiete in neun Kapiteln mit einer Vielzahl von Unterkapiteln dem Leser einen anschaulichen Einblick in die jeweiligen rechtlichen Grundlagen gibt (z. B. Kapitel: Zivilrechtlicher Schutz, Schutz der Kinder, Schutz nach Polizei und Ordnungsrecht, Strafrechtlicher Schutz, Besondere Rechtsfolgen wie Gewalt und Stalking, Hilfsangebote, Kooperation und Datenschutz, Mögliche Probleme und Handlungsoptionen auf einen Blick). (...)
Alles in allem eignet sich die sorgfältige und umfassende 2. Auflage wiederum als theoretische Fundierung und für die praktische Anwendung vor allem für rechtsberatende und -entscheidende Professionen und somit auch für Familienrichter, Verfahrensbeistände, Rechtspsychologen und Familienrechtspsychologen."
(Rainer Balloff, RPsych 2019, 593)
... zur 1. Auflage:
"Mit dem anzuzeigenden Werk verfolgen die beiden Autoren nach eigenem Bekunden das Anliegen, die Verzahnung der verschiedenen Rechtsgebiete und Professionen in den Fällen von Gewalt und Nachstellung transparent zu machen. Dies ist ein sehr lobenswerter Ansatz, zeigt sich doch in der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Gesetzen (GewSchG, BGB, FamFG, StGB, StPO sowie das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder) und der schwer überschaubaren Zuständigkeit einer großen Zahl von Institutionen (Familiengericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht, Amts- bzw. Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendamt, Beratungsstellen, Frauenhaus etc.), dass es in diesem Bereich dringend umfassender Rechtskenntnisse sowie einer angemessenen (interdisziplinären) Zusammenarbeit bedarf, denn nur so kann letztlich ein hinreichender Opferschutz gewährleistet werden. Eine literarische Gesamtübersicht zu diesem Problemkomplex kann daher sehr hilfreich sein. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Autoren - wie hier - ausgewiesene Experten sind. Michael Cirullies, Aufsicht führender Richter am AG Hagen, ist den Leserinnen und Lesern der ZKJ bereits durch verschiedene Beträge zum Vollstreckungsrecht bekannt. Birgit Cirullies ist Leitende Oberstaatsanwältin in Dortmund. Ihnen ist es gelungen, ein hervorragendes Buch vorzulegen, welches schnelle Antworten auf die sich stellenden Fragen liefert, wobei die Perspektive der einzelnen Institutionen nicht außer Acht gelassen wird.
Das Buch beginnt, nach einer kurzen Einführung, mit dem zivilrechtlichen Schutz bei Gewalt und Nachstellung. In diesem Kapitel stellen die Autoren ausführlich die gesetzlichen Regelungen des Gewaltschutzes sowie das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht dar. Sodann widmet sich ein eigenes Kapitel dem "Schutz der Kinder" und hier insbesondere den Problemfeldern der §§ 1666, 1666a BGB und des Verhältnisses von Gewaltschutz und Umgangsrecht. Vor allem Letzteres bereitet den Familiengerichten in der Praxis große Probleme. Zu Recht erinnern die Autoren in diesem Zusammenhang daran, dass im Eltern -Kind-Verhältnis mit Blick auf die gesetzliche Regelung in § 3 GewSchG ein etwaiger Umgangsausschluss nach den Maßstäben des § 1684 Abs. 4 BGB im kindschaftsrechtlichen Verfahren, welches ebenfalls ausführlich dargestellt wird, zu prüfen und ggf. auszusprechen ist. Mit der Darstellung in den beiden folgenden Kapiteln, die sich mit dem Schutz nach Polizei- und Ordnungsrecht und dem strafrechtlichen Schutz befassen, gelingt es den Autoren, die wesentlichen Unterschiede dieser beiden Säulen zur zivilrechtlichen Säule im "Drei-Säulen-Schutz bei Gewalt und Stalking" (Rdnr. 10) sichtbar werden zu lassen. Die weiteren Kapitel befassen sich mit den besonderen Rechtsfolgen bei Gewalt und Stalking (etwa den Ansprüchen auf Schadensersatz und auf sozialrechtliche Entschädigung), den Hilfsangeboten für Opfer sowie der Kooperation und Vernetzung. Sehr wertvoll ist das anschließende Kapitel "Mögliche Probleme und Handlungsoptionen auf einen Blick", in welchem die Autoren in Form einer tabellarischen Übersicht aus Sicht der jeweiligen Institution einen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Problemfelder ermöglichen. Das Buch schließt mit einem Abdruck ausgewählter Gesetzestexte sowie einen Stichwortverzeichnis.
Insgesamt wird das Buch dem Anspruch der Autoren, "schnelle, prägnante und zielführende Informationen" im Dickicht des rechtlichen Systems zum Schutz bei Gewalt und Nachstellung zu gewährleisten, in vollem Umfang gerecht. Es kann nicht nur Juristen, sondern aufgrund der lehrbuchartigen Darstellung sowie der vielen wertvollen Praxistipps v.a. auch Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen und Beratungsstellen zur Anschaffung sehr empfohlen werden."
(RiOLG Prof. Dr. Stefan Heilmann in ZKJ 2013, 494)
"Michael Cirullies, Richter am AmtsG Hagen, hat 2009 das FamRZ-Buch 28 zur Vollstreckung in Familiensachen herausgebracht (rez. FamRZ 2009, 1652), in dem er unter dem Gesichtspunkt der Vollstreckung schon damals auf den familienrechtlichen Gewaltschutz eingegangen ist (s. dort Rz. 468 ff.). In dem jetzt, vier Jahre später vorgelegten FamRZ-Buch 38 hat er das Thema Schutz bei Gewalt und Nachstellung erneut aufgegriffen - diesmal zusammen mit seiner Ehefrau, die Leitende Oberstaatsanwältin in Dortmund ist.
Wie im einleitenden, die Terminologie klärenden Kapitel 1 gleich zu Beginn festgehalten wird, ist der Begriff "Gewaltschutz", sprachlich gesehen, ungenau, da ja nicht Gewalt geschützt werden soll (Rz. 4). Der Begriff hat sich indes eingebürgert und ist inzwischen auch Bestandteil gesetzlicher Termini, z. B. dem von "Gewaltschutzsachen" (Rz. 4).
Im zweiten Kapitel, dem ausführlichsten des Buches (Rz. 25-315), stellen die Verfasser zunächst die Gesetzessystematik vor und erläutern hierbei die nicht selten schwierige Gratwanderung zwischen GewSchG und BGB mit Auswirkung u. a. auf die funktionelle Zuständigkeit des Gerichts. Sodann erläutern, ja kommentieren die Autoren eingehend die verfahrensrechtlich ausgestaltete Regelung des § 1 GewSchG. Danach kommentieren sie in ebenfalls eingehender Weise die Wohnungsüberlassung in § 2 GewSchG. Es folgt auch hier eine die Einzelheiten ausleuchtende Darstellung des einschlägigen Verfahrensrechts wie auch des Vollstreckungsverfahrens.
Im folgenden, ebenfalls recht ausführlichen Kapitel 3 (Rz. 316-490) geht es um den Schutz der Kinder im GewSchG und im Kindschaftsrecht. Die Autoren erläutern hier, soweit es um Gewalt geht, §§ 1671, 1666 und 1684 BGB, die Kindesherausgabe und sodann - wiederum sehr eingehend - das entsprechende Verfahrensrecht, auch hier einschließlich der Vollstreckung.
Das vierte Kapitel (Rz. 491-537) behandelt den Schutz des Kindes nach Polizei- und Ordnungsrecht. Einer präzisen Ubersicht folgt eine sehr praxisnahe Darstellung "typischer Fälle", vor allem der Wohnungsverweisung wie der Ingewahrsamnahme des Täters. In diesem Zusammenhang wird auch auf die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung und Literatur verwiesen, die in den letzten Jahren angewachsen ist.
Der strafrechtliche Schutz des Opfers wie auch die Bestrafung des Täters werden im fünften Kapitel dargestellt, wobei § 238 StGB und § 4 GewSchG im Vordergrund stehen (Rz. 538-646). Aber auch auf mögliche Straftaten des Opfers, z. B. durch falsche eidesstattliche Versicherung, wird näher eingegangen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur eingehend hingewiesen.
Im kurzen, die anfallenden Fragen stark raffenden Kapitel 6 (Rz. 647-665) erläutern die Verfasser die "besonderen Rechtsfolgen" bei Gewalt und Stalking, einschließlich der sozialrechtlichen, der versicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und mietrechtlichen Aspekte.
Im 7. Kapitel (Rz. 666-675) zählt das Buch schließlich die zahlreichen Hilfsangebote auf, z.B. das Hilfetelefon für Frauen oder den "Fonds sexueller Missbrauch". Ein wichtiges Anliegen der Verfasser war, transparent zu machen, wie stark die vorgestellten Bereiche bei Gewalt und Nachstellung miteinander verzahnt sind. Dieses Anliegen wird besonders in Kapitel 8 deutlich, "Kooperation und Vernetzung" überschrieben (Rz. 676-683).
Neben dem ausführlichen Inhaltsverzeichnis, einem dichten Stichwortverzeichnis und ausgewählten Gesetzestexten im Anhang erleichtert Kapitel 9 (Rz. 684-696) - "Mögliche Probleme und Handlungsoptionen auf einen Blick" -, in dem Buch schnell fündig zu werden, selbst wenn es um nicht gängige Fragen geht. Dem dient weiterhin die didaktisch gekonnte Darstellungsweise mit vielen Praxistipps, Beispielen und etlichen Schaubildern. Alles in allem liefert das Buch ein ausgezeichnetes Vademekum für alle mit dieser Thematik befassten Berufsgruppen. Ein Ratgeber nicht nur für Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige, vor allem auch für Polizeibeamte, für Mitarbeiter der Jugendämter und der Beratungsstellen.
Wie in der Einführung ausdrücklich hervorgehoben wird, bleiben soziologische, pädagogische und psychologische Aspekte im Hintergrund (s. Rz. 1). Bei einem Vademekum, das vor allem auch bei Eile Einstieg und Rat geben soll, ist das aber auch nicht geboten und zu erwarten.
Rechtsprechung und Literatur der komplexen und verzweigten Materie werden bis einschließlich Juli 2013 erfasst. Vor allem die zahlreichen, über viele Fachzeitschriften verstreuten Veröffentlichungen der letzten Jahre werden sehr sorgfältig berücksichtigt."
(Dr. Hans van Els in FamRZ 2013, 1952)
"In der FamRZ-Reihe des Gieseking-Verlags ist im September 2013 das Buch "Schutz bei Gewalt und Nachstellung" erschienen. Die Autoren sind Dr. Michael Cirullies, Familienrichter beim Amtsgericht Hagen, und Birgit Cirullies, leitende Oberstaatsanwältin in Dortmund.
Praxisrelevanz des Gewaltschutzgesetzes:
Im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber das Gewaltschutzgesetz geschaffen zum Schutz der Opfer tätlicher und psychischer Gewalt. Seit Einführung des FamFG im September 2009 sind die Familiengerichte für sämtliche Verfahren nach dem GewSchG zuständig. Dieses Gesetz erfährt in der Praxis eine starke Anwendung, und es beschäftigt nicht nur die Familiengerichte, sondern auch die Polizei und Staatsanwaltschaft, die Strafgerichte und Jugendämter. Das GewSchG bietet im Zusammenwirken mit polizeilichen, zivil- sowie strafrechtlichen Vorschriften einen wirksamen Opferschutz, angefangen bei der polizeilich angeordneten Wegweisung aus einer Wohnung über familiengerichtliche Schutzanordnungen bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen und Einschreiten des Jugendamts bei Gewalt gegenüber Kindern.
Drei-Säulen-Schutz bei Gewalt und Stalking:
Die beiden Autoren Cirullies ermöglichen mit ihrem Buch einen leicht zugänglichen Einstieg in die Systematik des Gewaltschutzgesetzes und richten sich vor allem an Praktiker - Familienrichter, Staatsanwälte, Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter. Ihnen gelingt es gut, die Verzahnungen der verschiedenen Rechtsgebiete darzustellen. Das Buch ist so klar aufgebaut, dass es hilfreich ist als Nachschlagewerk und Praxisratgeber. Das Buch ist als sog. "Drei-Säulen-Schutz" bei Gewalt und Stalking aufgebaut: Familien-/Zivilrecht für den Schutz bei Verletzung privater Rechte, Polizeirecht als Mittel der Gefahrenabwehr und das Strafrecht zur Strafverfolgung und Sanktionierung.
Rund um den Gewaltschutzbeschluss:
In dem Abschnitt über den familienrechtlichen Schutz stellen die beiden Autoren die Systematik des Gewaltschutzgesetzes detailliert dar unter Einbeziehung der Rechtsprechung bis Sommer 2013, inklusive Tenorierungsbeispielen und praktischen Tipps zur Erleichterung der Rechtsanwendung. Viel Raum geben die beiden Autoren auch praxisrelevanten Fragen, wie der Wirksamkeit des familiengerichtlichen Beschlusses sowie der Zustellungsproblematik, wenn der Täter nach der Wohnungsverweisung abgetaucht ist. In diesem Zusammenhang ist die Darstellung der Einstweiligen Anordnung besonders hervorzuheben. Gerade für Neueinsteiger in das Familienrecht sind die Abschnitte über Verfahrenskostenhilfe und Vollstreckung besonders hilfreich, weil es wenig Literatur gibt, die diese praxisrelevanten Bereiche so kompakt darstellt. Was jedoch vermisst wird, ist eine Behandlung der Problematik, die durch die missbräuchliche Anrufung der Familiengerichte unter Berufung auf das Gesetz entsteht. So sehr der Opferschutz mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes begrüßt wird, besteht in der Praxis doch eine große Tendenz, dass getrennte Paare ihre Ablösungsprobleme vermehrt vor Gericht austragen und vorschnell das Familiengericht um Hilfe anrufen. Nicht wenige Antragstellerinnen nehmen bereits nach wenigen Tagen ihre Anträge zurück, weil sie sich mit dem Täter wieder versöhnt haben. Wie Familienrichter hiermit umgehen könnten, hierzu schweigt das Buch.
Fokus auf Kinder aus gewaltgeprägten Beziehungen:
Gut gelungen ist der Abschnitt über den Schutz von Kindern in gewaltgeprägten Familien. Die Autoren zeigen auf, wie Kinder unter den Gewalthandlungen der Eltern leiden und wie es in Folge dieser "mittelbaren" Gewalt zu Belastungsreaktionen und Verlust von emotionaler Sicherheit kommen kann, und wie auch sie hiermit Opfer der Gewalt sind. Plastisch wird hier das Ineinandergreifen von Gewaltschutzgesetz und Kindschaftsrecht nach dem BGB und SGB VIII dargestellt. Es folgt hier ein hilfreicher Abriss über die möglichen Kinderschutzmaßnahmen bis hin zur Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt. Auch wird die praxisrelevante Frage des Umgangs während eines bestehenden Näherungsverbots nach § 1 GewSchG ausführlich behandelt.
Strafrechtlicher Opferschutz:
Auch die beiden weiteren Säulen Polizeirecht und Strafrecht werden unter dem Aspekt des Opferschutzes eingehend behandelt, aufgeteilt in die Bereiche Gefahrenabwehr und polizeiliche Ermittlungen. In diesem Abschnitt wird auch die Frage der Versöhnung von Täter und Opfer angesprochen, insbesondere welche Auswirkung die Versöhnung des Paares auf polizeilich ausgesprochene Rückkehrverbote hat.
Wegweiser für die Arbeit mit dem Gewaltschutzgesetz:
Abschließend stellen die Autoren Hilfsangebote für Opfer tätlicher Gewalt zusammen, was in erster Linie relevant für Jugendämter, Frauenhäuser und Verfahrensbeistände sein dürfte. Das Kapitel "Mögliche Probleme und Handlungsoptionen auf einem Blick" bietet einen Wegweiser durch dieses Buch, sortiert nach Stichworten, was den Zugang zum Buch noch weiter erleichtert.
Fazit:
Das Buch "Schutz bei Gewalt und Nachstellung" ist ein empfehlenswertes Nachschlagewerk für den professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt, gerichtet vor allem an Familienrichterinnen und Familienrichter."
(Richterin am AG Stefanie Roggatz in Betrifft Justiz 2013, 209)
"... Insgesamt betrachtet gibt der Band einen hervorragenden Überblick über den Gewaltschutz in seiner ganzen Breite; er besticht insbesondere dadurch, dass die wechselseitige Verzahnung der einschlägigen Rechtsgebiete sehr gut herausgearbeitet und transparent gemacht wird."
(RiKG Dr. Martin Menne, Berlin in JAmt 2014, 173 f.)
"... Als Fazit bleibt festzuhalten, dass dieses Werk eine gelungene Arbeitshilfe für den Anwalt auf dem Gebiet der Nachstellung und bei Gewalt ist. Durch zahlreiche FundsteIlen kann in ein gewünschtes Kapitel noch vertiefter eingestiegen werden. Die vielen zahlreichen Praxistipps, vereinfachen den Kanzleiablauf enorm.
Dieses Buch eignet sich somit nicht nur für die Anwälte, die einen ersten Einblick in die Materie wünschen, sondern auch für die, die bereits vertieft in dem Bereich tätig sind."
(Rechtsanwältin und Präventionsmanagerin Stalking und Intimpartnergewalt Sabrina Kiefl, Kuselit-Rezensionsdatenbank, http://www.kuselit.de/rezension/18132/Schutz-bei-Gewalt-und-Nachstellung.html)
"(...) Diese Darstellung mit herausgehobenen Prxistipps ist sehr zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2014, 48)