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Vizepräsident des LG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Zimmermann, Walter
FamRZ-Buch 14: Die Nachlasspflegschaft, 6. Aufl. 2023
6. völlig neu bearb. Auflage 2023
€ 79,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1283-3
2023/01 | XXXIV und 611 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Mit Zimmermann durch das neue Recht. Die Neuauflage des Standardwerks zur Nachlasspflegschaft umfasst alle Änderungen, die sich durch die ab 1.1.2023 geltende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die zahlreichen Verweisungen in diese Materie sind durchweg neu. Auch inhaltlich ändert sich einiges. Um informiert und sicher durch die neue Rechtslage zu kommen, sollte man sich den Zimmermann als erfahrenen Lotsen an die Seite nehmen.
Für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Behörden (Sozial- und Ordnungsämter, Fiskus, Finanzamt), Bestattungsunternehmer, Gläubiger und Schuldner der unbekannten Erben sowie für die ermittelten Erben selbst.
„... wird das Thema Nachlasspflegschaft aus jedem denkbaren Blickwinkel betrachtet ... wärmstens zu empfehlen."
(Vors. Richter am KG Dr. Peter-Hendrik Müther, FamRZ 2020, 830, zur Voraufl.)
... zur 6. Auflage:
„... Das vorliegende Handbuch beschreibt sehr gut lesbar die unterschiedlichen Positionen und Verantwortlichkeiten, mit denen u.a. bestimmte Behördenvertreter, Rechtsanwälte und Gerichte in die einzelnen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereiche von Nachlasspflegschaften eingebunden sind. (...)
Diese Inhaltshinweise und -angaben verdeutlichen, dass das Handbuch die Bereiche der Nachlasspflegschaft umfassend darstellt. Wer mit der Lektüre des Werkes beginnt, bleibt kontinuierlich neugierig und freut sich auf erwartete und/ oder auch überraschende Aspekte zur Thematik. Auch der anspruchsvolle und erfahrene Leser bzw. Nachlasspfleger wird ziemlich sicher mit seinem Anliegen und seiner Problematik fündig werden. Wer dieses Handbuch besitzt und nutzt, hat sich damit auch deutliche Wissens- und Konkurrenzvorteile verschafft."
(Rechtsanwalt Ernst Sarres, FuR 2023, 279 f.)
„... Das Werk besticht durch seine Aktualität. Die bis Ende 2022 ergangene Rechtsprechung wurde ebenso berücksichtigt wie die bis dahin erschienene Literatur. Der Band behandelt alle Änderungen, die sich durch die ab 1.1.2023 geltende Reform des Vormundschafts und Betreuungsrechts ergeben. Deutlich zeigt sich auch die jahrzehntelange praktische Erfahrung des Autors auf dem Gebiet des Nachlass und Betreuungsrechts. Mit dem Band ist die perfekte Symbiose von Wissenschaft und Praxis gelungen."
(Präsident des LG Prof. Dr. Ludwig Kroiß, FamRZ 2023, 1268)
"... Der professionelle Nachlasspfleger und der engagierte Rechtspfleger kommen ohne den "Zimmermann" in der täglichen Praxis nicht aus."
(RA/FA ErbR Dr. Falk Schulz, NLPrax 1/2023, XXII)
„... Durch die Berücksichtigung der Neuerungen des BtÄndG, die besonders für die Bereiche der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte sowie der Vergütung des Nachlasspflegers bedeutsam sind, ist dieser Teil des Werkes auch für den Rechtspfleger eine unverzichtbare Hilfe. Streitige Rechtsansichten werden vom Autor eindeutig kenntlich gemacht, wobei sich der Autor nicht scheut, auch seine eigene Meinung zu verschiedenen Themen wiederzugeben und sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen ... nicht nur aufgrund seiner Aktualität eine Bereicherung und Hilfe für jede im Bereich der Nachlasspflegschaft tätige Person, sei es als Rechtspfleger beim Nachlassgericht oder als Nachlasspfleger selbst."
(RA/FA ErbR Thomas Benden, Rpfleger 2023, 335 f.)
„... umfasst gewissermaßen „alles" rund um die Nachlasspflegschaft, beginnend mit den Voraussetzungen zur Einrichtung, wobei das Verfahrensrecht gleich „mitbehandelt" wird.Der pensionierte Richter schildert - ideal für den Praktiker - etwa auch viele Verwaltungsmaßnahmen, die ein Nachlasspfleger auszuführen hat. Die betreuungsrechtlichen Genehmigungen werden gebührend beleuchtet, auch das Verhältnis zum Nachlassgericht. Es endet mit dem Verhältnis zum Erben, dem europäischen Nachlasszeugnis sowie Steuerlichem. Ein weiteres höchst fundiertes Werk von Zimmermann."
(RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2023, 330)
... zur 5. Auflage:
„Stellen Sie sich vor, Sie wollten ein Buch schreiben. Ein Sachbuch natürlich. Ihre ersten Gedanken befassen sich natürlich mit der thematischen Ausgestaltung. So tragen Sie etwa zusammen, dass Sie über das Wesen und den Zweck Ihres Gegenstandes, Abgrenzungen zu anderen Gegenständen, den Beginn und das Ende, den genauen Inhalt des Gegenstandes und besondere Konstellationen schreiben wollen. Ihnen werden wahrscheinlich noch ein paar Seitenaspekte einfallen und Sie könnten erwägen, dem interessierten Leser Hilfen bereitzustellen, die ihm den Umgang mit Ihrem Gegenstand erleichtern. Und wie würde das Ganze dann in der Umsetzung aussehen? Ganz einfach. Sie nehmen sich das jetzt in 5. Auflage erschienene Werk von Walter Zimmermann über die Nachlasspflegschaft und stellen mit wahrscheinlich großer Überzeugung fest: So könnte das aussehen. Auf den 618 Seiten wird das Thema Nachlasspflegschaft aus jedem denkbaren Blickwinkel betrachtet. (...) Alles in allem ist auch die Neuauflage des Zimmermann demjenigen, der sich mit Fragen der Nachlasspflegschaft zu beschäftigen hat oder auch nur beschäftigen möchte, wärmstens zu empfehlen."
(Vors. Richter am KG Dr. Peter-Hendrik Müther, FamRZ 2020, 830)
„(...) Umfassend und mit beachtlicher Tiefe, woran aber nicht die Praxistauglichkeit auch für das tägliche Mandat leidet, schildert der Autor „alles" rund um diese spezielle Pflegschaft, also materielles Recht und auch das Verfahrensrecht. Als Hilfe gibt er eine Vielzahl von ganz konkreten Verwaltungsmaßnahmen. Über 50 Seiten widmet er der nachlassgerichtlichen Genehmigung. Neu eingearbeitet ist u.a. die seit letztem Jahr geltende neue Vergütungsregelung für Berufsnachlasspfleger."
(Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2020, 295)
„Zimmermann hat in gekonnt prägnanter Weise die seit der Vorauflage 2017 ergangene Rechtsprechung eingearbeitet und bringt die Dinge wie immer verständlich auf den Punkt ohne an juristischer Tiefe zu sparen. Erläutert wird auch die gesetzliche Neuregelung des § 3 VBVG mit der Erhöhung der Stundensätze des Pflegers durch Gesetz vom 27.07.2019 (Rn. 753). Besonders lesenswert ist auch das aktualisierte Kapitel zum Europäischen Nachlasszeugnis für Nachlasspfleger (Rn. 942 ff.). Hier finden sich u.a. Praxishinweise zum notwendigen Antragsinhalt und Ausfüllhinweise zum Antragsformular. Insgesamt ein für die Handbibliothek des Nachlasspflegers unentbehrliches Werk."
(RA/FA ErbR Dr. Falk Schulz, NLPrax 1/2020, XIV)
... zur 4. Auflage:
"(…) Zusammenfassend betrachtet, handelt es sich bei dem zur Besprechung vorliegenden Werk nach wie vor um eines der wenigen Nachschlagewerke zur Nachlasspflegschaft für die Praxis. Vor allem Nachlasspflegern, der Verwaltungsleitung der Amtsgerichte - Nachlassgerichte - sowie Fachanwälten für Erbrecht kann die Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden. Der Kaufentschluss sollte angesichts des moderaten Preises von 68 Euro leicht fallen."
(Notar Dr. Peter Becker in FamRZ 2017, 958)
"(...) Das Buch beeindruckt durch die Kombination von wissenschaftlicher Tiefe und seiner strengen Ausrichtung auf die Bedürfnisse eines Praktikers. Wohl auch deshalb hat er in diese Auflage 30 Formulierungsmuster für Schriftstücke und Schreiben jeglicher Art als Anhang aufgenommen. Aufgrund seiner richterlichen Sichtweise stellt er ferner andere Sicherungsmaßnahmen nach § 1960 BGB und auch einstweilige Maßregeln des Gerichts nach § 1846 BGB dar. Einen Abschnitt widmet er auch Rechtsmitteln gegen mögliche nachlassgerichtliche Entscheidungen. Weitere Abschnitte behandeln das europäische Nachlasszeugnis und auch die steuerlichen Rechten und Pflichten."
(RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 363)
... zur 3. Auflage:
"... Die 3. Auflage von Zimmermann "Die Nachlasspflegschaft" ist eine kompromisslos zu empfehlende, in die Tiefe gehende Spezialliteratur für jeden, der mit dieser Thematik befasst ist."
(RA´in/FA´in ErbR Elke Brack, ErbR 2014, 300)
"Seit der Erstauflage im Jahr 2001 gilt unverändert, dass die Nachlasspflegschaft mit den §§ 1960 und 1961 BGB und der Ergänzung in § 1915 BGB nur dürftig geregelt ist. Für die Praxis der Nachlasspflegschaft, mit ihren vielfältigen Angelegenheiten ist es daher umso wichtiger, ein verlässliches Werk zur Hand zu haben. "Die Nachlasspflegschaft" von Walter Zimmermann ist auch in der dritten Auflage ein derart verlässliches Buch und kann getrost als Standardwerk bezeichnet werden.
Gegenüber der Vorauflage ist der Umfang des Werkes weiter an-gewachsen. Das seit 1.8.2013 gültige GNotKG ist berücksichtigt und es finden sich Anmerkungen zu der im Jahr 2015 in Kraft tretenden Europäischen Erbrechtsverordnung. In die Neuauflage wurden 30 Mustertexte aufgenommen, die für den Umgang mit Nachlassgerichten, Erben und sonstigen Beteiligten durchweg gut verwendbar sind.
In 21 Kapiteln auf 563 Seiten behandelt Zimmermann die verschiedenen Aspekte der Nachlasspflegschaft fachlich hervorragend. Alle bedeutsamen Themenbereiche der Nachlassermittlung und -Sicherung sind in guter und verständlicher Form dargestellt. Der Autor dringt in die Tiefen praktischer Nachlasspflegertätigkeit ein. Hilfreich ist dabei die Vielzahl der Beispiele, etwa zu Fragen nach ersten Sicherungsmaßnahmen, der Inventarisierung oder Veräußerung von Nachlassgegenständen bis hin zum Umgang mit Haustieren. Sehr deutlich und mit vielen Beispielen unterfuttert wird das immense Haftungsrisiko jeder Nachlasspflegertätigkeit aufgezeigt. Dabei verweist Zimmermann auch darauf, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte bei den typischen Haftungsfällen einer Nachlasspflegschaft regelmäßig Deckungslücken aufweist. Die Vielzahl der Maßstäbe, die von Gerichten für die Festsetzung der Nachlasspflegervergütung angewendet werden, dürfte an anderer Stelle bisher noch nicht so umfassend dargestellt worden sein. (…)
Fazit: Das Werk ist ein nützliches Arbeitsmittel sowohl für Nachlasspfleger als auch für Rechtspfleger und Richter an den Nachlassgerichten."
(FA ErbR Bertram Rudolf in ZEV 8/2014, XII)
"Das Buch `Die Nachlasspflegschaft´ von Walter Zimmermann kann man wohl ohne Übertreibung als Standardwerk bezeichnen. Die 3. Auflage des Werkes erscheint zum richtigen Zeitpunkt: Der Autor konnte sowohl die Europäische Erbrechtsverordnung [EuErbVO] als auch das erst am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG einarbeiten. Die EuErbVO ist in ihrem Geltungsbereich zwar erst für Erbfälle, die nach dem 16.8.2015 eintreten, anzuwenden; der Ausblick, den Zimmermann bietet (Rz. 95a), ist aber eine wertvolle Hilfe für Praxis und Theorie, um sich auf die kommenden, zum Teil komplexen Fragen einzustellen.
Die Neuauflage ist gegenüber der Vorauflage um knapp 60 Seiten angewachsen, allein 28 Seiten sind durch die Aufnahme von Beispielen, Musterschreiben und -anträgen sowie Beschlüssen hinzugekommen (Anlage I). Die bisher als Anlage I abgedruckte Gebührentabelle nach der KostO wurde zur Anlage II, dem die Gebührentabelle nach dem GNotKG (Anlage III) folgt.
Die durch das GNotKG eintretenden Änderungen hat Zimmermann daneben aber auch dort erwähnt, wo er sich zu Nachlasswerten und Gerichtskosten äußert (u. a. Rz. 441 ff.).
Neben der Aktualität zeichnet sich das Werk durch den besonderen Praxisbezug aus, der nicht nur durch diese Anlagen hergestellt wird. Auch die straffe Gliederung der Stoffmenge und die umfassenden und durchweg ebenso klaren wie aufschlussreichen Erläuterungen tragen dazu bei, dass der Griff zu dem Buch für die Praxis auf der Suche nach Antworten stets hilfreich ist. Dabei kommt der wissenschaftliche Anspruch nicht zu kurz: Den Leser erwartet eine erschöpfende Darstellung, die auch Auskunft über andere Auffassungen und Sichtweisen gibt und damit hervorragende Einblicke in alle wesentlichen Zusammenhänge bietet.
Als Beleg für den Praxisbezug können etwa die Erläuterungen zu Rz. 114 genannt werden. Zimmermann führt darin aus, dass das Gericht auch einen Erbensucher (anstelle der Bestellung eines Nachlasspflegers) beauftragen könnte, trägt aber ebenso überzeugend vor, dass diese Möglichkeit praktisch ausscheidet, weil sich Erbensucher mit einer Sachverständigenvergütung nach dem JVEG wohl nicht bescheiden dürften. Auch die Überlegungen zur Auswahl der Person, die zum Pfleger bestellt werden soll (Rz. 127 ff.), sind überzeugend und bieten der nachlassgerichtlichen Praxis wichtige Entscheidungshilfen.
Es werden aber nicht nur den Gerichten Hinweise gegeben. Der Nachlasspfleger erhält ebenfalls zahlreiche Hinweise, die ihm die Amtsausübung erleichtern. Er erfährt z. B., wie er an Informationen über die Zusammensetzung des Nachlasses gelangen kann und welche Möglichkeiten in Bezug auf die ihm obliegende Erbenermittlung genutzt werden können (Rz. 661 ff.).
Die Erläuterungen zu den seit dem 1.9.2009 geltenden Bestimmungen des FamFG hat der Autor an der einen oder anderen Stelle vertieft und damit auch Erkenntnisse in die Neuauflage aufgenommen, die sich erst nach Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechts durchgesetzt haben. So wurden z. B. die Überlegungen zum Vorgehen in Verfahren erweitert, in denen es um Entscheidungen über vom Nachlasspfleger benötigte gerichtliche (Außen-)Genehmigungen geht (u. a. Rz. 520a), und Angaben zu den Beteiligten in diesem Nachlassverfahren hinzugefügt (Rz. 122).
Umfangreich und zugleich auch inhaltlich umfassend sind die Ausführungen zur Vergütung des Nachlasspflegers und zum Aufwendungsersatz (Rz. 738 ff.). Neben der aktuellen Rechtslage und den sich daraus ergebenden Konsequenzen stellt Zimmermann auch die frühere Rechtsprechung zur Vergütung des berufsmäßigen Pflegers vermögender Nachlässe vor und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Verständnis für das vereinzelt noch heute `praktizierte´ Vorgehen, dem - wie er zu Recht bemerkt (Rz. 784) - aber durch die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Neuregelungen teilweise die Grundlage entzogen ist. (…)
Insgesamt bestätigt sich die bereits in der Rezension der Vorauflage getroffene Einschätzung, dass es sich um ein Werk handelt, auf dessen Anschaffung der mit Nachlasssachen Befasste nicht verzichten sollte."
(Dipl.-Rpfl.´in Dagmar Zorn in FamRZ 2013, 1713)
... zur 2. Auflage:
"Die Nachlasspflegschaft ist im BGB bzw. FamFG nur dürftig geregelt, durch Verweisungen kompliziert und teilweise unpraktikabel. Das FamRZ-Buch gibt hier einen hervorragenden Einblick in alle wesentlichen Zusammenhänge, in die eine Nachlasspflegschaft gestellt ist.
Die Neuauflage berücksichtigt durchgängig das zum 1. 9. 2009 in Kraft getretene FamFG, ebenso weitere (u. a. PStG) bzw. geplante (z. B. § 1813 BGB) Änderungen. So mussten die Abschnitte Vergütung, Erbenermittlung und Erbenermittler und Rechtsmittel in weiten Teilen neu geschrieben werden. Der Schwerpunkt liegt weiter auf den finanziellen Fragen (u. a. Bankgeschäfte, Kosten). Eine prägnante, äußerst informative Darstellung (zahlreiche Adressen und Hinweise!) für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Anwälte, Behörden (Sozial-, Ordnungs-, Finanzämter, Fiskus), Bestattungsunternehmen, sonstige Gläubiger und Schuldner sowie die ermittelten Erben selbst."
(Joachim Basse in ZfF 2009, 216)
"Alltäglich ist es keineswegs, dass ein ehemaliger Vizepräsident eines deutschen Landgerichts sich mit einer solch umfangreichen und fachlich hervorragenden Monographie an die Öffentlichkeit wendet. Nicht selten sterben jüngere wie ältere Menschen vereinsamt und ohne Kontakt mit Angehörigen. Oft mit einem beträchtlichen Vermögen. Noch mehr Nachlässe sind heutzutage allerdings mittellos oder verschuldet. Für viele Beteiligte die Frage, was zu tun ist. Ist der Erbe unbekannt oder ist ungewiss, ob er die Erbschaft angenommen hat, ist vom zuständigen Amtsgericht - Nachlassgericht - ein Nachlasspfleger zu bestellen, der die Erben ermittelt und das Vermögen bis dahin verwaltet. Ein Nachlasspfleger ist auch zu bestellen, wenn ein Gläubiger Rechte gegen unbekannte Erben geltend machen will. Die Nachlasspflegschaft ist im Gesetz eher dürftig geregelt (§§ 1960 bis 1962 BGB; §§ 342 ff. FamFG). Hin und wieder wird auf das Vormundschaftsgericht verwiesen, was manchmal nicht passt. Einige Regelungen, wie die Abwicklung bei dürftigen Nachlässen, sind kaum praktikabel. Mit dem vorliegenden Werk versucht Professor Dr. Walter Zimmermann, die wichtigsten Komplexe der Nachlasspflegschaft darzustellen und jenen eine Hilfe zu geben, die mit unbekannten Erben zu tun haben, also vor allem den Nachlasspflegern, Nachlassgerichten, Betreuungsgerichten, Behörden (Sozialämter, Ordnungsämter, Fiskus, Finanzamt), Bestattungsunternehmern, sonstigen Gläubigern und Schuldnern der unbekannten Erben und schließlich den ermittelten Erben. Ein besonderes Gewicht liegt auf finanziellen Fragen der Nachlasspflegschaft, Bankgeschäften, Kosten und Vergütung. Zur Nachlass- und Erbenermittlung werden wichtige Adressen mitgeteilt. Die am 1.9.2009 in Kraft tretende Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG, einschließlich der Änderungen durch das Reparaturgesetz, Deutscher Bundestag - Drucksache 16/12717 vom 22.4.2009) ist in der Publikation berücksichtigt worden.
Dass Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident a.D. des Landgerichts Passau, zum Honorarprofessor an der Universität Regensburg berufen worden ist, erscheint angesichts des vorgestellten Buches besonders begrüßenswert."
(Frank Sittel in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2009, 1931)
"... Das Buch "Die Nachlasspflegschaft" zeichnet sich durch eine durchdachte Gliederung, eine gute und verständliche Darstellung aller Probleme, sowie durch zahlreiche Beispiele als sehr gute Arbeitshilfe für den Nachlasspfleger aus. Durch die Einarbeitung des FamFG in die 2. Auflage ist Zimmermann topaktuell. Das Werk kann nicht nur für die Arbeit des Nachlasspflegers empfohlen werden, sondern bietet auch eine große Hilfe für den Nachlassrechtspfleger, für Rechtsanwälte und Behörden, die mit Nachlasssachen zu tun haben. Letzlich finden auch Erben und Nachlassgläubiger Hinweise für die Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche."
(Reinhold Spanl, Dozent an der FHVR Starnberg, in Rpfleger 2009, 703)
"Nach der Reform des Verfahrensrechts in FGG-Sachen widmet sich die zweite Auflage den Neuerungen und Besonderheiten des Rechts der Nachlasspflegschaft. Die Gliederung geht fast von A bis Z, nämlich bis Punkt U. Darin werden vom Wesen der Nachlasspflegschaft über Prozesse des Nachlasspflegers bis zu Steuerfragen umfassend die Aspekte dieser Rechtsfigur beleuchtet. Dabei helfen die zahlreichen Unterpunkte der Gliederung, aber auch das hochauflösende Stichwortverzeichnis mit Verweis auf die Randnummern.
Noch ist vieles zur Nachlasspflegschaft nicht vollständig bzw. in BGB und FamFG unübersichtlich geregelt, so dass Hinweise des Autors auf die Lösung durch die Praxis hilfreich sind. Unbekannte Erben müssen ermittelt werden, der überschuldete Nachlass will verwaltet werden. Die für diese Fälle angeordnete Nachlasspflegschaft unterliegt strengen Anforderungen, die das Buch aufzeigt und systematisch vermittelt. Es richtet sich u.a. an - berufsmäßige - Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Behörden, aber auch Gläubiger des Erblassers.
Der Autor formuliert klar und in kurzen Sätzen. Er unterlegt seine Feststellungen durch Fundstellen und sonstige Rechtsprechungszitate. Der Verweis im Literaturverzeichnis auf Literatur aus der Zeit von 1900 bis 1930 zeigt, dass man zu diesem Thema auf betagte Quellen zurückgreifen kann und muss.
Fazit: ein für die Praxis gemachtes Buch mit verlässlicher Darstellung."
(Rechtsanwältin Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2012, 90)
"Die Hauptaufgaben des Nachlasspflegers liegen in der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses sowie der Ermittlung der (unbekannten) Erben. Zimmermann beantwortet in dem FamRZ-Buch detailliert und sachkundig sämtliche Fragen der Nachlasspflegschaft. Die einschlägigen Verfahren und notwendigen Tätigkeiten des Nachlasspflegers werden ausführlich in ihrer praktischen Abwicklung dargestellt. Berücksichtigt sind auch die für den Nachlasspfleger wichtigen angrenzenden Rechtsgebiete wie das Erbscheinsverfah-ren, die Erbauseinandersetzung oder die Nachlassverwaltung.
Die Neuauflage berücksichtigt bereits durchgängig das neue FamFG. Gegenüber der ersten Auflage 2001 wurden insbesondere die Abschnitte über die Vergütung, die Erbenermittlung und das neue Rechtsmittelverfahren in weiten Teilen neu geschrieben und auf den neuesten Stand von Literatur und Rechtsprechung gebracht.
Die prägnante, äußerst informative Darstellung wird durch zahlreiche Adressen und praktische Hinweise ergänzt und ist somit eine gute Arbeitsgrundlage für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Anwälte und Behörden sowie Bestattungsunternehmen."
(Guy Walther in Betreuungsmanagement 2009, 226)
"Acht Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage hat Prof. Dr. Walter Zimmermann eine neue Bearbeitung seines Werkes vorgelegt. Der Zeitpunkt des Erscheinens der 2. Auflage hätte nicht besser gewählt werden können, denn Praxis und Theorie werden nicht nur mit bereits länger zurückliegenden Änderungen - z. B. im Personenstands- und im Steuerrecht - bekannt gemacht. Sie werden vielmehr mit dem Buch auch auf die zum 1.9.2009 eingetretenen Gesetzesänderungen durch das FGG-RG v. 22.12.2008 (BGBl I 2586), die der Autor einschließlich der Änderungen durch das später verkündete "Reparaturgesetz" v. 30.7.2009 (BGBl I 2249) vollständig in die Neuauflage eingearbeitet hat, hervorragend vorbereitet. Das Buch ist zudem durch den Hinweis auf die bei Erscheinen bereits beabsichtigte und zwischenzeitlich ebenfalls in Kraft getretene Änderung des § 1813 BGB (Art. 2 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts v. 6.7.2009, BGBl I S. 1696) auf aktuellem Stand (Rz. 346).
Der Autor hat die Gliederung beibehalten: Auch in der zweiten Auflage werden in 21 Abschnitten alle im Zusammenhang mit einer Nachlasspflegschaft stehenden Aspekte fundiert und umfassend behandelt. Erweitert wurde das Werk um die Gebührentabelle nach der KostO im Anhang.
Äußerlich hat die Neuauflage elf Seiten weniger als ihre Vorgängerin. Dies beruht aber nicht auf einer inhaltlichen Kürzung der Stoffmenge gegenüber der Vorauflage, sondern auf technischen Änderungen. Der Bogen ist damit unverändert weit gespannt und lässt keine Wünsche offen.
Die Neuauflage bietet neben den bereits in der Vorauflage mit großer Sachkunde bearbeiteten Themen rund um die Nachlasspflegschaft eine ebenso sachkundige Darstellung der verfahrensrechtlichen Aspekte, wobei hier vor allem die durch das FamFG eingetretenen Änderungen hervorzuheben sind. (…)
Die Änderungen durch das FamFG machten eine vollständige Neubearbeitung weiter Teile notwendig, deren Einarbeitung in das Werk sehr gut gelungen ist. So wurden u. a. die Abschnitte, in denen sich Zimmermann mit den Rechtsmitteln bzw. -behelfen befasst, neu geschrieben (Rz. 190 ff., 528 ff, 837 ff.), aufgrund der Übergangsregelung des Art. 111 FGG-RG aber auch auf die bisherigen Regelungen hingewiesen. Gerade diese Teile sind es, die das Werk besonders wertvoll machen, denn die Praxis ist angesichts der vielfältigen Änderungen in besonderem Maße auf profunde Hilfen angewiesen, die der Autor in dem Buch bietet. (…)
(…) Für Praxis und Theorie sind die nahezu alle Problembereiche ausleuchtenden Ausführungen außerordentlich wertvoll. Auf die Anschaffung des Buches sollte deshalb nicht verzichtet werden."
(Dipl.-Rpfl.´in Dagmar Zorn in FamRZ 2010, 523 f.)
... und zur 1. Auflage:
"... Der Autor hat dem an die dürftige gesetzliche Regelung anknüpfenden Themenkreis 500 Buchseiten gewidmet, was allein schon den Schluß zuläßt, daß der Stoff in aller Breite behandelt worden ist. Die Lektüre bestätigt den ersten Eindruck. In 21 ... Abschnitten gibt der Verfasser einen hevorragenden Einblick in alle wesentlichen Zusammenhänge, in die eine Nachlaßpflegschaft gestellt ist ...
Der Stoff ist im einzelnen straff gegliedert, was die Übersicht außerordentlich erleichtert. Der Leser findet schnell das Gesuchte. Der nüchterne, auf weitschweifende Erörterungen verzichtende Stil des Verfassers ist dem Verständnis sehr förderlich ...
Das Buch ist mit großer Sachkenntnis geschrieben worden. Es enthält über die schon eingangs erwähnten anerkennenswerten Eigenschaften hinaus viele nützliche Hinweise - zusätzlich aber auch eine Vielzahl von Informationen, die zwar im Einzelfalle am Rande zu liegen scheinen, einem interessierten Leser aber mühevolle Recherchen ersparen."
(Prof. Dr. Kurt Kuchinke in FamRZ 2002, 663)
"Die erschöpfende und klare Darstellung ist für alle, die mit unbekannten Erben zu tun haben, von erheblichem Wert."
(Ulrich Harmening in ZfF 3/2002, S. 72)