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Rechtsanwalt Zieroth, Detlef
Richter am OLG Gutdeutsch, Werner
FamRZ Dynamisierungs-Tabelle 1999
- Stand: 01.07.1999 -
€ 9,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-0570-5
1999/07 | 83 Seiten | Geheftet
§ 1612a BGB n. F. macht die Dynamisierung des Unterhaltsanspruchs mdj. Kinder gegen einen Elternteil, mit dem sie nicht in einem Haushalt leben, ohne Abänderungsverfahren (§ 323 ZPO) möglich. Weder BGB noch RegelbetragVO weisen aber die Werte aus, wenn die mit 100 % anzusetzenden Ausgangswerte der RegelbetragVO unter- oder überschritten werden. Die neue FamRZ-DynTab ’99 schließt diese Lücke und macht eigene Berechnungen überflüssig!
Tabelle A geht vom zu leistenden Unterhalt in DM aus (in DM-Schritten von 1–1.000 DM) und gibt daneben stehend die Prozentwerte – bezogen auf den jeweiligen Regelbetrag – an. Tabelle B geht vom Prozentsatz der (vereinbarten) Dynamisierung aus (in 1/10-%-Schritten von 0,1–200 %) und gibt den dazugehörigen zu leistenden Unterhalt in DM an.
Beide Tabellen weisen jeweils die Werte für den Regelbetrag „West“ und „Ost“ gesondert, aber nebeneinander stehend aus. Die gesetzlich vorgeschriebenen Rundungen sind natürlich berücksichtigt.
Die „DynTab“ wurde bewußt an die FamRZ angelehnt (gehört aber nicht zum Abonnement der FamRZ), um sie in die Reihe der dort kontinuierlich veröffentlichten Tabellen zu stellen und ihr einen dementsprechenden Stellenwert zu sichern. Sie wird im 2-Jahres-Rhythmus der RegelbetragVO fortgeschrieben werden.
Jeder, der mit Festsetzung oder Abänderung dynamisierter Unterhaltstitel befaßt ist, braucht die FamRZ-DynTab ’99, ob Richter, Rechtspfleger, Anwalt, Notar, Gerichtsvollzieher oder im Jugend- und Sozialamt, die Betroffenen natürlich auch!
Tabelle A geht vom zu leistenden Unterhalt in DM aus (in DM-Schritten von 1–1.000 DM) und gibt daneben stehend die Prozentwerte – bezogen auf den jeweiligen Regelbetrag – an. Tabelle B geht vom Prozentsatz der (vereinbarten) Dynamisierung aus (in 1/10-%-Schritten von 0,1–200 %) und gibt den dazugehörigen zu leistenden Unterhalt in DM an.
Beide Tabellen weisen jeweils die Werte für den Regelbetrag „West“ und „Ost“ gesondert, aber nebeneinander stehend aus. Die gesetzlich vorgeschriebenen Rundungen sind natürlich berücksichtigt.
Die „DynTab“ wurde bewußt an die FamRZ angelehnt (gehört aber nicht zum Abonnement der FamRZ), um sie in die Reihe der dort kontinuierlich veröffentlichten Tabellen zu stellen und ihr einen dementsprechenden Stellenwert zu sichern. Sie wird im 2-Jahres-Rhythmus der RegelbetragVO fortgeschrieben werden.
Jeder, der mit Festsetzung oder Abänderung dynamisierter Unterhaltstitel befaßt ist, braucht die FamRZ-DynTab ’99, ob Richter, Rechtspfleger, Anwalt, Notar, Gerichtsvollzieher oder im Jugend- und Sozialamt, die Betroffenen natürlich auch!
„ ... wenn man die Dynamisierungs-Tabelle 1999 anwendet. Die langwierige Suche und Bearbeitung mit dem Taschenrechner hat damit endlich ein Ende. Der Nutzer der Tabelle kann, ohne eigene Berechnungen anstellen zu müssen, allein aus den Tabellen den Unterhaltsanspruch als DM-Betrag entnehmen oder einem festen Unterhaltsbetrag den entsprechenden Vomhundertsatz zuordnen. Kurzum: ein unverzichtbares Handwerkszeug für den Praktiker.“
(Fachanwalt für Familienrecht Jörg Kleinwegener in FamRZ 2000, 344)
(Fachanwalt für Familienrecht Jörg Kleinwegener in FamRZ 2000, 344)