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Amtsgerichtsdirektor a. D. Dr. iur. Koch, Hans-Jörg
Ärztl. Direktor Dr. med. Guth, Wolfgang
Der klinische Anhörungstermin im Unterbringungsverfahren
- Ein Handbuch für die Praxis -
€ 29,00 | Titel ist zur Zeit nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0502-6
1995/01 | X und 155 Seiten | Broschur
Das Unterbringungsverfahren bereitet Richtern und Ärzten in der Praxis, d. h. im Verhältnis zueinander und zum Betroffenen, oft erhebliche Probleme, die sich u. a. aus der unterschiedlichen Betrachtungsweise des Mediziners und des Juristen sowie aus Diskrepanzen zwischen gesetzgeberischer Vorstellung und Krankheitswirklichkeit ergeben.
Im Interesse der psychisch kranken Menschen sind deshalb insbesondere Erfahrung, Einfühlungsvermögen im Umgang mit ihnen und Verständnis für ihre geistige Welt ebenso vonnöten wie wechselseitiges Verstehen und vertrauensvolle, gesamtverantwortliche Zusammenarbeit zwischen Richter und Arzt.
Das Handbuch – mit dem Anhörungstermin in der Klinik im Mittelpunkt und dem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren als Schwerpunkt – will in einer möglichst allgemein verständlichen Sprache Erfahrungen, Einsichten und Empfehlungen vermitteln und die tägliche Arbeit erleichtern.
Es ist in folgende Abschnitte gegliedert...
...Gesetzliche Grundlagen
...Der Unterbringungsrichter
...Der ärztliche Sachverständige
...Der Anhörungstermin
...Das Verhältnis des Richters zum Sachverständigen
...Die richterliche Entscheidung
und enthält im Anhang eine Kurzübersicht ausgewählter psychischer Krankheiten, gerichtliche Formularmuster und eine Literaturübersicht sowie ein Sachregister.
Geschrieben wurde dieses Handbuch für die Praxis, d. h. für Juristen (insbesondere Richter, Anwälte, Mitarbeiter der Ordnungsbehörden) und Mediziner (vor allem Psychiater).
Im Interesse der psychisch kranken Menschen sind deshalb insbesondere Erfahrung, Einfühlungsvermögen im Umgang mit ihnen und Verständnis für ihre geistige Welt ebenso vonnöten wie wechselseitiges Verstehen und vertrauensvolle, gesamtverantwortliche Zusammenarbeit zwischen Richter und Arzt.
Das Handbuch – mit dem Anhörungstermin in der Klinik im Mittelpunkt und dem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren als Schwerpunkt – will in einer möglichst allgemein verständlichen Sprache Erfahrungen, Einsichten und Empfehlungen vermitteln und die tägliche Arbeit erleichtern.
Es ist in folgende Abschnitte gegliedert...
...Gesetzliche Grundlagen
...Der Unterbringungsrichter
...Der ärztliche Sachverständige
...Der Anhörungstermin
...Das Verhältnis des Richters zum Sachverständigen
...Die richterliche Entscheidung
und enthält im Anhang eine Kurzübersicht ausgewählter psychischer Krankheiten, gerichtliche Formularmuster und eine Literaturübersicht sowie ein Sachregister.
Geschrieben wurde dieses Handbuch für die Praxis, d. h. für Juristen (insbesondere Richter, Anwälte, Mitarbeiter der Ordnungsbehörden) und Mediziner (vor allem Psychiater).
„... machen das Buch zu einer wertvollen – für den Anfänger geradezu unentbehrlichen – Hilfe für die tägliche Arbeit in der Praxis.“
(Richter am AG Rudolf Sonntag in Justizbl. Rheinland-Pfalz 8/1995, 110)
„... Ein derartiges Buch ist wichtiger als Kommentare. Denn erst Sachkunde befähigt Richter, Verfahrenspfleger, Betreuer usw. dazu, in einer Anhörung sinnvoll zu agieren und zu fragen, Gutachten nachvollziehen und die Sachverhalte oft selbst beurteilen zu können. Deshalb führt die Sachkunde erfahrungsgemäß eher zu einer richtigen Entscheidung als die lediglich perfekte Anwendung des formalen Rechts. Wer in Unterbringungssachen tätig ist, sollte deshalb dieses Buch unbedingt lesen.“
(Richter am AG Dr. Rolf Coeppicus in MDR 3/96, R 17)
(Richter am AG Rudolf Sonntag in Justizbl. Rheinland-Pfalz 8/1995, 110)
„... Ein derartiges Buch ist wichtiger als Kommentare. Denn erst Sachkunde befähigt Richter, Verfahrenspfleger, Betreuer usw. dazu, in einer Anhörung sinnvoll zu agieren und zu fragen, Gutachten nachvollziehen und die Sachverhalte oft selbst beurteilen zu können. Deshalb führt die Sachkunde erfahrungsgemäß eher zu einer richtigen Entscheidung als die lediglich perfekte Anwendung des formalen Rechts. Wer in Unterbringungssachen tätig ist, sollte deshalb dieses Buch unbedingt lesen.“
(Richter am AG Dr. Rolf Coeppicus in MDR 3/96, R 17)