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Dr. Wittinghofer, Mathias A.
Band 218: Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag
- Koordination paralleler Insolvenzverfahren durch ad hoc-Vereinbarungen -
€ 98,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-0952-9
2004/05 | LVII und 494 Seiten | Broschur
Verteilt sich die Belegenheit der Haftungsmasse auf verschiedene
Länder, so reagieren moderne Regelungen des Internationalen
Insolvenzrechts hierauf mit der Eröffnung von Parallelverfahren
in Form von territorial beschränkten Sekundärverfahren. Diese
Lösung wählen etwa die EU-Insolvenzverordnung und das
novellierte deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht.
Die Internationalität des Sachverhalts kann jedoch auch die
Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung
nach sich ziehen, wie dies vor allem in den vergangenen 15 Jahren
am Beispiel aufsehenerregender Großinsolvenzen im Spannungsfeld
US-amerikanischer, britischer und kanadischer Jurisdiktionsansprüche
anschaulich wurde. Aufgrund der Vielzahl
von Verfahren und der damit einhergehenden Mehrheit von Entscheidungsträgern
kann es zur Gefahr konkurrierender und
schlimmstenfalls konfligierender Entscheidungen kommen: Die
Effizienz der Insolvenzbewältigung und damit der Ertrag für die
Gläubiger sinken.
Diesem Reibungsverlust kann durch die Koordination der Verfahren
und die Kooperation der Insolvenzverwalter vorgebeugt
werden. Entsprechende Verpflichtungen sehen das europäische
und das deutsche Recht vor; die gesetzlichen Vorgaben
aber sind naturgemäß abstrakt und zur konkreten Gestaltung
parallel andauernder Verfahren kaum geeignet. Die Effizienz der
Koordination kann jedoch gesteigert werden, wenn man sie auf
die Basis eines Regelungswerks für den Einzelfall stellt. Dieser
Weg ist in den vergangenen Jahren vor allem in Insolvenzverfahren
mit US-amerikanischer Beteiligung erfolgreich beschritten
worden: Die Insolvenzverwalter schlossen vertragliche Vereinbarungen,
sog. protocols, in denen ihre Rechte und Zuständigkeiten
abschließend niedergelegt wurden. Auf diese Weise konnten
die Insolvenzen ohne Effizienzverlust abgewickelt werden.
In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob derartige Vereinbarungen
auch im deutschen Rechtskreis eingesetzt werden können
und sollten. Dabei behandelt er die Rechtsnatur der Vereinbarungen,
das auf derartige Verträge anwendbare Recht, die
Befugnis deutscher Insolvenzverwalter zu ihrem Abschluss, die
Grenzen ihrer inhaltlichen Zulässigkeit und die sich hieraus für
Masse und Verwalter ergebenden Rechtsfolgen. Der Untersuchung
stellt er die Betrachtung der Effizienz der vertraglichen
Koordination voran. Überdies schlägt er die Anwendung dieses
Koordinationsinstruments auf die Insolvenzen mehrerer Unternehmen
im Konzernverbund vor und analysiert die sich stellenden
Rechtsfragen zunächst an reinen Binnensachverhalten, um
die Ergebnisse auf internationale Sachverhalte zu übertragen.
Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass „nationale und
internationale Insolvenzverwaltungsverträge“ mit dem deutschen
und europäischen Recht vereinbar sind und ein geeignetes
Mittel zur Verfahrenskoordination darstellen.
Länder, so reagieren moderne Regelungen des Internationalen
Insolvenzrechts hierauf mit der Eröffnung von Parallelverfahren
in Form von territorial beschränkten Sekundärverfahren. Diese
Lösung wählen etwa die EU-Insolvenzverordnung und das
novellierte deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht.
Die Internationalität des Sachverhalts kann jedoch auch die
Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung
nach sich ziehen, wie dies vor allem in den vergangenen 15 Jahren
am Beispiel aufsehenerregender Großinsolvenzen im Spannungsfeld
US-amerikanischer, britischer und kanadischer Jurisdiktionsansprüche
anschaulich wurde. Aufgrund der Vielzahl
von Verfahren und der damit einhergehenden Mehrheit von Entscheidungsträgern
kann es zur Gefahr konkurrierender und
schlimmstenfalls konfligierender Entscheidungen kommen: Die
Effizienz der Insolvenzbewältigung und damit der Ertrag für die
Gläubiger sinken.
Diesem Reibungsverlust kann durch die Koordination der Verfahren
und die Kooperation der Insolvenzverwalter vorgebeugt
werden. Entsprechende Verpflichtungen sehen das europäische
und das deutsche Recht vor; die gesetzlichen Vorgaben
aber sind naturgemäß abstrakt und zur konkreten Gestaltung
parallel andauernder Verfahren kaum geeignet. Die Effizienz der
Koordination kann jedoch gesteigert werden, wenn man sie auf
die Basis eines Regelungswerks für den Einzelfall stellt. Dieser
Weg ist in den vergangenen Jahren vor allem in Insolvenzverfahren
mit US-amerikanischer Beteiligung erfolgreich beschritten
worden: Die Insolvenzverwalter schlossen vertragliche Vereinbarungen,
sog. protocols, in denen ihre Rechte und Zuständigkeiten
abschließend niedergelegt wurden. Auf diese Weise konnten
die Insolvenzen ohne Effizienzverlust abgewickelt werden.
In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob derartige Vereinbarungen
auch im deutschen Rechtskreis eingesetzt werden können
und sollten. Dabei behandelt er die Rechtsnatur der Vereinbarungen,
das auf derartige Verträge anwendbare Recht, die
Befugnis deutscher Insolvenzverwalter zu ihrem Abschluss, die
Grenzen ihrer inhaltlichen Zulässigkeit und die sich hieraus für
Masse und Verwalter ergebenden Rechtsfolgen. Der Untersuchung
stellt er die Betrachtung der Effizienz der vertraglichen
Koordination voran. Überdies schlägt er die Anwendung dieses
Koordinationsinstruments auf die Insolvenzen mehrerer Unternehmen
im Konzernverbund vor und analysiert die sich stellenden
Rechtsfragen zunächst an reinen Binnensachverhalten, um
die Ergebnisse auf internationale Sachverhalte zu übertragen.
Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass „nationale und
internationale Insolvenzverwaltungsverträge“ mit dem deutschen
und europäischen Recht vereinbar sind und ein geeignetes
Mittel zur Verfahrenskoordination darstellen.