Seite
Prof. Dr. Arzt, Gunther
Prof. Dr. Weber, Ulrich
Prof. Dr. Heinrich, Bernd
Prof. Dr. Dr. Hilgendorf, Eric
Strafrecht, Besonderer Teil
Lehrbuch
2. Auflage (Mai 2009)
€ 84,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1045-7
2009/05 | LXIV und 1.312 Seiten | Gebunden
In einem Band eine umfassende, einheitliche Darstellung des gesamten Besonderen Teils!
Für die 2. Auflage haben die renommierten Strafrechtler Bernd Heinrich (Berlin) und Eric Hilgendorf (Würzburg) das Autorenteam verstärkt. Zahlreiche Abschnitte sind daher völlig neu bearbeitet! Insgesamt ist das Werk durchgängig auf dem Stand Ende 2008.
Das bewährte didaktische Konzept wurde beibehalten: Überblick und gebotene Tiefe zugleich unter Einbeziehung der kriminalpolitischen Hintergründe und übergreifenden Zusammenhänge (auch zum AT). Der Schwerpunkt liegt auf den examensrelevanten Fragestellungen, dabei wird zwischen Grundwissen und Einzelheiten sorgfältig unterschieden (auch optisch/typografisch). Optimale Verständnisvermittlung durch
- zielgerichtete Auswahl von Rechtsprechung und Literatur,
- sorgfältige Darstellung/Abwägung unterschiedlicher Auffassungen,
- einprägsame Beispiele als Gedächtnisstütze.
Die inhaltliche Darstellung verteilt sich thematisch geordnet auf 7 Teile mit zusammen 49 Paragrafen einschl. einer gründlichen Einführung. Die bekannten Problemfelder fehlen dabei ebenso wenig wie aktuelle Themen (z.B. "Stalking", § 238 StGB n.F., oder die neuen Tatbestände aus dem Computer- und Sexualstrafrecht).
Für Studenten ist das Lehrbuch in erster Linie geschrieben, aber auch für Referendare (Strafstation/Zweites Examen) und den Praktiker, der sich neben Fragen zum Detail wieder einmal in Systematik, Zusammenhänge und kriminalpolitischen Hintergründe einarbeiten möchte.
Fazit: "(…) Nicht nur wegen des Formats und des Umfangs ein ´großes` Lehrbuch."*
* Vizepräsident des LG Dr. Bernd Müller-Christmann in JuS 8/2001, XLII, zur Vorauflage.
Mit diesem Akzent ist das Buch gleichermaßen geeignet für Examenskandidaten, die eine Note im oberen Notenbereich anstreben, als auch für Praktiker, die nicht so sehr an einer schnellen Falllösung interessiert sind, als sich vielmehr ein umfassendes Konzept zur Bewältigung der Vielfalt der ihrer Beurteilung unterliegenden Lebenssachverhalte aneignen wollen. Diesen Zielsetzungen wird das Werk hervorragend gerecht. Es wertet die Rechtsprechung und Literatur umfassend aus. Neue Gesetze (etwa zum Stalking, zu Graffiti oder zum Computer- und zum Sexualstrafrecht) werden ebenso berücksichtigt wie Deliktstypen, die zwar nicht in der Ausbildung, aber doch in der Praxis eine erhebliche Rolle spielen (Sexualdelikte, Geldwäsche, Staatsschutzdelikte). An den zahlreichen Stellen, an denen die Autoren eine von der hM abweichende Ansicht vertreten, mögen sie zwar möglicherweise nicht immer überzeugen. Stets regen sie damit jedoch zum Nachdenken an und verdeutlichen durch ihre Kontrastsetzung die hM in lehrreicher Weise. Das Buch ist sehr leserfreundlich gestaltet. Jedem Kapitel ist eine Gliederung vorangestellt, aus der sich der Gang der Darstellung ergibt. Der Text selbst ist durch eine gründliche Durchgliederung, dem Hervorheben der Schlüsselbegriffe durch Fettdruck sowie durch Groß- und Kleindruck übersichtlich gestaltet. Die theoretischen Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Für eine Neuauflage würde man sich das Hinzufügen von Prüfungsschemata und gelegentlicher Merksätze und Definitionen hinsichtlich der wichtigsten Delikte wünschen, was gerade Examenskandidaten die Arbeit mit dem sehr anspruchsvollen Werk erleichtern würde. Nicht völlig überzeugen kann, dass die Fußnoten häufig weiterführenden Fließtext enthalten, dessen zusätzliche Informationen den Rahmen eines Lehrbuches verlassen und ins Monographische übergehen. Die übliche Darstellung, dass die Fußnoten nur Nachweise enthalten und zusätzliche Sachinformationen entweder in den Haupttext aufgenommen werden oder aber im Sinne einer Straffung ganz weggelassen werden, ist für den Leser hilfreicher. Dies gilt im besonderen Maße für das vorliegende Werk, das vom Leser bereits ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und Konzentration verlangt.
Wer sich die Zeit nimmt, das Werk sorgfältig durchzuarbeiten, wird mit einem umfassenden Verständnis des Besonderen Teils des Strafrechts belohnt. Er wird hierbei nicht nur mit dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur detailliert vertraut gemacht, sondern auch zum selbständigen Denken und Stellung beziehen aufgefordert. Damit ist dieses Buch ein Muss für jeden, der an einer intellektuell anspruchsvollen Strafrechtsdogmatik interessiert ist."
(Richter am LG Dr. Frank Wamser in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2009, 1806)
"Nach der positiven Aufnahme der Erstauflage war es nur eine Frage der Zeit bis das ambitionierte Lehrbuch zum Besonderen Teil neu erscheinen würde. Mit zwei neuen, jungen Autoren gelingt auch der Brückenschlag zu den heute Lehrenden, sodass sich die Leser auf eine gesunde Mischung aus Grundlagenwissen und aktueller Diskussion freuen können. Auf knapp über 1300 Seiten erwartet den Leser eine speziell auf die Examensbedürfnisse abgestimmte Darstellung des Stoffes, sodass Delikte mit geringerer Prüfungsrelevanz wie die Sexual- oder die Staatsschutzdelikte in entsprechend gebotener Kompaktheit abgehandelt werden.
Trotz der etwas unruhigen Gestaltung der Textteile mit vielen Hervorhebungen und verschiedenen Textgrößen geht die Lektüre flott und effektiv voran. Kleiner gedruckt sind Beispielsfälle oder vertiefende Erläuterungen der Autoren. Dabei wird die BGH-Rechtsprechung schön mit einbezogen. Ganz vereinzelt werden sogar Übersichten verwendet, aber meistens muss man sich anhand der einleitenden Inhaltsverzeichnisse vor den Normen und Themen das Prüfungsschema zusammenreimen. Da könnte man, wenn man schon auf die Examenskandidaten abstellt, in der nächsten Auflage den zusätzlichen Service von Prüfungsübersichten anbieten. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur findet man in separaten Fußnoten und auch die zusätzlichen Literaturnennungen sind opulent.
Das Lehrbuch beginnt mit einer Einführung in den Besonderen Teil, wo dieser in Relation zum Allgemeinen Teil und zum Verfahrensrecht gesetzt, aber auch der Schutz der diversen Rechtsgüter erläutert wird. Wie in der Klausur beginnen die Autoren mit dem stärksten Delikt und befassen den Leser zuerst mit Mord und Totschlag. Dabei werden Klassiker wie das Verhältnis der beiden Tatbestände und die Folgen für die Teilnahmestrafbarkeit, die Heimtückerechtsprechung oder die Verdeckungsabsicht ebenso angesprochen wie die Rolle des Sachverständigen im Mordprozess. Erstaunlich umfangreich wird der Schutz des ungeborenen Lebens erläutert, wobei vor allem die Darstellung des Verhältnisses zu den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten gefällt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lehrbüchern wird die Körperverletzung als Klausurdauerbrenner entsprechend ausführlich gewürdigt, wobei allerdings das knappe Unterkapitel zum gefährlichen Werkzeug ohne großen Hinweis auf die parallele Problematik bei Diebstahl und Raub erstaunt. Immerhin wird die Diskussion dann bei § 244 StGB gründlich nachgeholt.
Erfreulich für den Leser ist es, dass auch der strafrechtliche Horizont erweitert wird, wenn etwa im Rahmen der Beleidigungstatbestände auf die effektivere Verfolgung von Ansprüchen auf dem Zivilrechtsweg hingewiesen wird. Als weiteren Höhepunkt des ersten Teils des Buches darf man die Darstellung der Nötigung herauspicken: dort wird nicht nur der Gewaltbegriff schulmäßig erklärt, sondern auch die Problematik von Rechtswidrigkeit und Verwerflichkeit genau aufbereitet.
Im zweiten Teil des Buches darf sich der Leser mit Straftaten gegen das Eigentum beschäftigen, wobei zu Beginn wiederum eine Einführung steht, lesenswert die Begriffserläuterungen zu Vermögen und Eigentum. Enthalten sind sodann Kapitel zu Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub und Erpressung, sowie zu Sonderdelikten aus dem Bereich des Vollstreckung oder des Insolvenzrechts. Bei den ausbildungswichtigen Details glänzen die Autoren durch umsichtige wie umfassende Beschreibungen, sodass man klar die richtigen Schwerpunkte in der Prüfung setzen kann. Beispielhaft genannt seien hier die Unterkapitel zur Zueignung beim Diebstahl, zur Einordnung des besonders schweren Falles in die Systematik des AT, zur Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl oder zur Vermögensverfügung bei der Erpressung.
Im nächsten Teil werden Vermögensdelikte besprochen, sodass man nach einführenden Worten zur Wirtschaftskriminalität in die Untiefen des Betruges, des Computerbetruges und der Untreue eintauchen kann. Die großen Prüfungspunkte Irrtumserregung, Vermögensverfügung und Vermögensschaden werden instruktiv und umfassend sowie mit vielen Beispielen abgearbeitet, sodass der Leser sich sicher durch die Materie bewegen kann. Sodann folgen ein Abschnitt zu Anschlusstaten wie Hehlerei oder Begünstigung sowie ein eigener Abschnitt zu den Urkundendelikten, hier lesenswert die differenziert ausgeführten Fragen zur Beweiseignung der Gedankenerklärung. Ein Höhepunkt ist schließlich im Abschnitt zu den Gefährdungsdelikten zu finden, wo Klausurklassiker wie Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt und die Brandstiftungsdelikte besprochen werden. Im voranstehenden Grundlagenkapitel überzeugen die Autoren mit ihren Überlegungen zur Notwendigkeit der Existenz von Gefährdungstatbeständen, der Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Gefährdung sowie mit lobenswert herausgearbeiteten Details zu den Konkurrenzen, die im Übrigen auch bei den Brandstiftungsdelikten exzellent dargestellt sind. Komplizierte Zusammenhänge wie das Verhältnis von Vollrausch und actio libera in causa oder die verwaltungsakzessorischen Umweltdelikte werden in klaren Worten erläutert. Den Schlusspunkt des Buches setzen dann die Delikte gegen den Staat, zu denen nicht nur der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zählt, sondern auch die erfreulich genau vorgestellten Aussagedelikte, ein Pluspunkt für das Referendariat, gerade was die schwierigen Zusammenhänge zum AT betrifft.
Dieses Lehrbuch ist in Komposition und Schwerpunktsetzung beeindruckend und eine erfreuliche Bereicherung gerade für das Studium. Eine besondere Stärke des Werks sind natürlich auch die kriminalpolitischen Erwägungen der Autoren zu den jeweiligen Tatbeständen, sodass sich der Leser in Ausbildung ein abgerundetes Bild von der Problematik im Einzelnen machen kann. Die Verknüpfungen zum Strafverfahren und die Rückbezüge auf die wirtschaftliche Praxis machen das Buch darüber hinaus zu einem vielseitig und langfristig verwendbaren Medium bis zum zweiten Staatsexamen. Lektüre und sogar Kauf lohnen sich definitiv, auch in einem frühen Semester."
(Dr. Benjamin Krenberger in StudJur-Online 2/2010)
"Fast zehn Jahre nach der Erstauflage ist das Gesamtwerk überarbeitet worden. Hinzugekommen sind als neue Autoren die Professoren Heinrich und Hilgendorf.
Der Aufbau des Werkes entspricht den üblichen Bahnen, er richtet sich nach den Vorgaben, die das Gesetz macht, also nach den einzelnen Straftatbeständen. In insgesamt 49 Kapiteln werden die einzelnen Tatbestände umfassend behandelt, beginnend mit den Delikten gegen die Person (u. a. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Nötigung) über die Vermögensdelikte (u. a. Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Betrug, Untreue) bis hin zu den ebenfalls examensrelevanten Themen Strafvereitelung, Urkundenfälschung, Brandstiftung, sowie Straßenverkehrs-, Bestechungs- und Aussagedelikten.
Die Erläuterungen beginnen nach umfassenden Literaturhinweisen meist mit Ausführungen zum kriminalpolitischen Hintergrund. Das macht strittige Einzelfragen verständlicher (und damit einprägsamer). Die Ausführungen sind sprachlich gelungen und leicht verständlich. Zahlreiche Beispielsfälle verstärken diesen Effekt.
Zu beachten ist freilich, dass das Werk mit über 1.300 Seiten als Lernbuch zu umfangreich ist; es ist ein Lehrbuch im klassischen Stil. Gerade die Hinweise zur Entstehungsgeschichte der Normen können aber auch für den Studenten hilfreich sein, ebenso eignet sich das Buch als Nachschlagewerk."
(Dr. Tobias Windhorst in JuS-Magazin 5/09, S. 26)
... und zur Vorauflage:
"... Selbstverständlich vermittelt es das gesamte examensrelevante Wissen, es bietet aber weit mehr. Der stattliche Umfang beruht (auch) darauf, dass die Autoren konsequent ihre Auffassung umsetzen, zur Dogmatik des Besonderen Teils gehöre auch ein wenigstens skizzenhafter Überblick über den kriminalpolitischen Hintergrund. Damit beginnen folglich jeweils die Ausführungen zu den einzelnen Delikten. Außerdem liegt einer der großen Vorzüge darin, dass übergreifende Zusammenhänge herausgearbeitet und - wo es für das Verständnis förderlich ist - Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Dies braucht seinen Raum, insbesondere wenn man, wie in diesem Werk vorbildlich umgesetzt, nicht nur fertige Ergebnisse liefern, sondern den Leser zu ihnen hinführen will. So werden sowohl die großen Linien gezeichnet als auch Detailprobleme erschöpfend behandelt. Streitfragen sind zuverlässig und vollständig dokumentiert; wo es ihnen erforderlich erscheint, beziehen die Autoren engagiert Position. Arzt und Weber gelingt es in souveräner Weise, auf hohem wissenschaftlichen Niveau den Stoff übersichtlich zu ordnen und verständlich darzustellen. Nicht nur wegen des Formats und des Umfangs ein 'großes' Lehrbuch."
(Vizepräsident des LG Dr. Bernd Müller-Christmann in JuS 8/2001, XLII)
"... Das Ergebnis ist ein vom Umfang her beachtliches Werk, das auch inhaltlich höchsten Ansprüchen genügt und aus der Strafrechtsausbildung nicht mehr wegzudenken ist. ..."
(Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Christoph Krehl in GA 2005, 184)