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Ministerialrat a. D. Dr. Pohlmann, Hans
Ministerialdirigent a. D. Dr. Jabel, Hans-Peter
Vors. Richter am LG Dr. Wolf, Thomas
Strafvollstreckungsordnung
Kommentar
8., neu bearbeitete Auflage
€ 152,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-0600-9
2001/12 | XIV und 814 Seiten | Gebunden im Schuber
Seit dem 1.4.2001 gilt die Neufassung der StVollstrO und der EBAO, die durch die Änderung zahlreicher gesetzlicher Grundlagen notwendig geworden war.
Die 8. Auflage kommentiert die neue StVollstrO und berücksichtigt neben Fragen der Praxis, der Neustrukturierung der Bundeswehr, dem neuen § 26 (Verlegungen) und des ab 1.1.2002 geltenden Zustellungsreformgesetzes u.a. die Entwicklung zum OrgKG (Änderungen im Bereich Vermögensstrafe, Verfall, Einziehung), das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 2.1.1998 (unbefristete Sicherungsverwahrung, unbefristete Führungsaufsicht) und das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 2.8.2000 (Neufassung der Fahndungsvorschriften) sowie die Neufassung der Ländervereinbarung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung vom 8.6.1999.
Der Kommentierung der StVollstrO vorangestellt ist die Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen der Strafvollstreckung, ihr angefügt ein umfangreicher Anhang - EBAO, Verwertungsrichtlinien 1977, Bundeswehrvollzugsordnung mit Ausführungsbestimmungen, Ländervorschriften - und ein detailliertes Sachverzeichnis.
Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der Strafvollstreckung. Hans-Peter Jabel war über 25 Jahre an maßgeblicher Stelle in den nacheinander federführenden Landesjustizverwaltungen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für das Recht der Strafvollstreckung verantwortlich. Thomas Wolf ist nach seiner Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter im für die Strafvollstreckung zuständigen Zweiten Senat des BVerfG heute Vorsitzender einer Strafvollstreckungskammer.
Die 8. Auflage kommentiert die neue StVollstrO und berücksichtigt neben Fragen der Praxis, der Neustrukturierung der Bundeswehr, dem neuen § 26 (Verlegungen) und des ab 1.1.2002 geltenden Zustellungsreformgesetzes u.a. die Entwicklung zum OrgKG (Änderungen im Bereich Vermögensstrafe, Verfall, Einziehung), das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 2.1.1998 (unbefristete Sicherungsverwahrung, unbefristete Führungsaufsicht) und das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 2.8.2000 (Neufassung der Fahndungsvorschriften) sowie die Neufassung der Ländervereinbarung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung vom 8.6.1999.
Der Kommentierung der StVollstrO vorangestellt ist die Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen der Strafvollstreckung, ihr angefügt ein umfangreicher Anhang - EBAO, Verwertungsrichtlinien 1977, Bundeswehrvollzugsordnung mit Ausführungsbestimmungen, Ländervorschriften - und ein detailliertes Sachverzeichnis.
Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der Strafvollstreckung. Hans-Peter Jabel war über 25 Jahre an maßgeblicher Stelle in den nacheinander federführenden Landesjustizverwaltungen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für das Recht der Strafvollstreckung verantwortlich. Thomas Wolf ist nach seiner Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter im für die Strafvollstreckung zuständigen Zweiten Senat des BVerfG heute Vorsitzender einer Strafvollstreckungskammer.
Einleitung
1. Teil: Die gesetzlichen Grundlagen der Strafvollstreckung
2. Teil: Strafvollstreckungsordnung
Inhaltsverzeichnis
Kommentierung
Abgedruckte weitere Vorschriften:
Anordnung über die Entlastung des Jugendrichters bei den Geschäften der Vollstreckung (bei § 1 StVollstrO) - Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen (bei § 9 StVollstrO) - Rechtspflegergesetz, §§ 31, 32 (bei § 10 StVollstrO) - Verordnung über die Begrenzung der Geschäfte des Rechtspflegers bei der Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen (bei § 10 StVollstrO) - Ländervereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattung von Kosten bei der Unterbringung von Personen aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung (bei § 53 StVollstrO)
Anhang:
Anhang 1: Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
Anhang 2: Richtlinien für die Verwertung von beweglichen Sachen im Bereich der Zollverwaltung vom 4.8.1977 - Verwertungsrichtlinien 1977 -
Anhang 3: Zentrale Dienstvorschrift - Vollzugsvorschrift für die Bundeswehr (Bundeswehrvollzugsordnung [BwVollzO] und Ausführungsbestimmungen)
Anhang 4: Vorschriften der Länder zur StVollstrO und zur EBAO
Sachverzeichnis
1. Teil: Die gesetzlichen Grundlagen der Strafvollstreckung
2. Teil: Strafvollstreckungsordnung
Inhaltsverzeichnis
Kommentierung
Abgedruckte weitere Vorschriften:
Anordnung über die Entlastung des Jugendrichters bei den Geschäften der Vollstreckung (bei § 1 StVollstrO) - Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen (bei § 9 StVollstrO) - Rechtspflegergesetz, §§ 31, 32 (bei § 10 StVollstrO) - Verordnung über die Begrenzung der Geschäfte des Rechtspflegers bei der Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen (bei § 10 StVollstrO) - Ländervereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattung von Kosten bei der Unterbringung von Personen aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung (bei § 53 StVollstrO)
Anhang:
Anhang 1: Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
Anhang 2: Richtlinien für die Verwertung von beweglichen Sachen im Bereich der Zollverwaltung vom 4.8.1977 - Verwertungsrichtlinien 1977 -
Anhang 3: Zentrale Dienstvorschrift - Vollzugsvorschrift für die Bundeswehr (Bundeswehrvollzugsordnung [BwVollzO] und Ausführungsbestimmungen)
Anhang 4: Vorschriften der Länder zur StVollstrO und zur EBAO
Sachverzeichnis
Aus einer Besprechung der 7. Auflage:
„... Fazit: Mit der Neuauflage wird ein Fachbuch von besonderem Wert vorgelegt, das zu Überblick und Durchblick verhilft in einem ebenso grundrechtsnahen wie zerklüfteten Rechtsgebiet.“
(Richter am BVerfG Konrad Kruis in NJW 1997, 3297)
„... Fazit: Mit der Neuauflage wird ein Fachbuch von besonderem Wert vorgelegt, das zu Überblick und Durchblick verhilft in einem ebenso grundrechtsnahen wie zerklüfteten Rechtsgebiet.“
(Richter am BVerfG Konrad Kruis in NJW 1997, 3297)