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Prof. Dr. Bienwald, Werner
Prof. Sonnenfeld, Susanne
Prof. Dr. Hoffmann, Birgit
Betreuungsrecht
Kommentar
4., völlig neu bearbeitete Auflage
€ 128,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-0958-1
2005/09 | XXII und 1626 Seiten | Gebunden im Schuber
Das bewährte Konzept wurde auch in der 4. Auflage beibehalten und weiter ausgebaut...
... umfassende Kommentierung des gesamten Betreuungsrechts
... systemgerechte Gliederung (Einführung, Materielles Betreuungsrecht [§§ 1896-1908k BGB], Vergütung und Aufwendungsersatz [§ 56g FGG / VBVG einschl. des vor dem 1.7.2005 geltenden Rechts], Formelles Betreuungsrecht [§§ 65-69o, §§ 70-70n FGG], Betreuungsbehördengesetz, Textanhang, ausführl. Schrifttumshinweise, detaill. Stichwortverzeichnis)
... Praxisorientierte, übersichtliche, gut verständliche Darstellung
... Einbeziehung betreuungsrelevanter Fragen aus dem sozialen Bereich und der Perspektive des Betreuers.
Die Schwerpunkte der 4. Auflage...
... Stand Mai 2005
... Einarbeitung des 2. BtÄndG mit Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz ( VBVG)
... Berücksichtigung neuerer Gesetzgebung (Modernisierung des Schuldrechts, Fernabsatzverträge, Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft usw., zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern, zur Modernisierung des Kostenrechts [RVG, JVEG], zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB [XII])
.. Erweiterung der Darstellung zu Aufgaben, Aufgabenkreisen und Befugnissen des Betreuers
... Neukommentierung der §§ 1904, 1906 BGB mit eingehender Behandlung der "Entscheidungen am Lebensende", der Rechtsgrundlagen freiheitsentziehender Unterbringung und Maßnahmen (Birgit Hoffmann), und von Vorsorgeregelungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht)
... Neubearbeitung des Verfahrensrechts in Betreuungssachen (Susanne Sonnenfeld)
... Einarbeitung der Rechtsprechung zu Aufwendungsersatz, Vergütung, Feststellung berufsmäßiger Führung einer Betreuung, Zuordnung der Berufsabschlüsse zu den Vergütungsstufen.
... umfassende Kommentierung des gesamten Betreuungsrechts
... systemgerechte Gliederung (Einführung, Materielles Betreuungsrecht [§§ 1896-1908k BGB], Vergütung und Aufwendungsersatz [§ 56g FGG / VBVG einschl. des vor dem 1.7.2005 geltenden Rechts], Formelles Betreuungsrecht [§§ 65-69o, §§ 70-70n FGG], Betreuungsbehördengesetz, Textanhang, ausführl. Schrifttumshinweise, detaill. Stichwortverzeichnis)
... Praxisorientierte, übersichtliche, gut verständliche Darstellung
... Einbeziehung betreuungsrelevanter Fragen aus dem sozialen Bereich und der Perspektive des Betreuers.
Die Schwerpunkte der 4. Auflage...
... Stand Mai 2005
... Einarbeitung des 2. BtÄndG mit Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz ( VBVG)
... Berücksichtigung neuerer Gesetzgebung (Modernisierung des Schuldrechts, Fernabsatzverträge, Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft usw., zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern, zur Modernisierung des Kostenrechts [RVG, JVEG], zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB [XII])
.. Erweiterung der Darstellung zu Aufgaben, Aufgabenkreisen und Befugnissen des Betreuers
... Neukommentierung der §§ 1904, 1906 BGB mit eingehender Behandlung der "Entscheidungen am Lebensende", der Rechtsgrundlagen freiheitsentziehender Unterbringung und Maßnahmen (Birgit Hoffmann), und von Vorsorgeregelungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht)
... Neubearbeitung des Verfahrensrechts in Betreuungssachen (Susanne Sonnenfeld)
... Einarbeitung der Rechtsprechung zu Aufwendungsersatz, Vergütung, Feststellung berufsmäßiger Führung einer Betreuung, Zuordnung der Berufsabschlüsse zu den Vergütungsstufen.
Inhaltsverzeichnis II (Verzeichnis der mitkommentierten Vorschriften)
Abkürzungsverzeichnis
Schrifttumshinweise
Einführung (Bienwald)
Teil 1:
Materielles Betreuungsrecht (§§ 1896 bis 1908i [k] BGB) (Bienwald/Hoffmann)
Teil 2:
Das Recht der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für die bis zum 1.7.2005 entstandenen und die nach diesem Zeitpunkt entstandenen und entstehenden Ansprüche (Bienwald)
Teil 3:
Verfahrensrecht (Bienwald/Sonnenfeld)
A: Festsetzung von Vergütung, Ersatz von Aufwendungen und Aufwandsentschädigung (Bienwald)
B: Betreuungssachen (§§ 65-69o FGG) (Bienwald/Sonnenfeld)
C: Unterbringungssachen (§§ 70-70n FGG) (Bienwald)
Teil 4:
A. Betreuungsbehördengesetz (BtBG) (Bienwald)
B. Ausführungsgesetze der Länder zum Betreuungsgesetz (Bienwald)
Teil 5:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Schrifttumshinweise
Einführung (Bienwald)
Teil 1:
Materielles Betreuungsrecht (§§ 1896 bis 1908i [k] BGB) (Bienwald/Hoffmann)
Teil 2:
Das Recht der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für die bis zum 1.7.2005 entstandenen und die nach diesem Zeitpunkt entstandenen und entstehenden Ansprüche (Bienwald)
Teil 3:
Verfahrensrecht (Bienwald/Sonnenfeld)
A: Festsetzung von Vergütung, Ersatz von Aufwendungen und Aufwandsentschädigung (Bienwald)
B: Betreuungssachen (§§ 65-69o FGG) (Bienwald/Sonnenfeld)
C: Unterbringungssachen (§§ 70-70n FGG) (Bienwald)
Teil 4:
A. Betreuungsbehördengesetz (BtBG) (Bienwald)
B. Ausführungsgesetze der Länder zum Betreuungsgesetz (Bienwald)
Teil 5:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Stichwortverzeichnis
Die Reformen des Betreuungsrechts waren Anlass für Erscheinen und Neuauflagen des Kommentars: Er erschien 1992 pünktlich zum In-Kraft-Treten des BtG/BtBG, die 3. Auflage folgt 1999 unmittelbar nach In-Kraft-Treten des (1.) BtÄndG und die 4. völlig neu bearb. zeitnah zum 2. BtÄndG.
Längst ist der Großkommentar "eines der Hauptwerke zum Betreuungsrecht" geworden (W. Zimmermann in seiner Rezension der 3. Auflage, FamRZ 1999, S. 1570) für Richter, Rechtspfleger, Anwälte/Notare, (Berufs-)Betreuer, Betreuungsvereine/-behörden, allg. Sozialdienste, sozialpsychiatr. Beratungsstellen, psychiatr. Kliniken, Universitäten und Fachhochschulen.
Längst ist der Großkommentar "eines der Hauptwerke zum Betreuungsrecht" geworden (W. Zimmermann in seiner Rezension der 3. Auflage, FamRZ 1999, S. 1570) für Richter, Rechtspfleger, Anwälte/Notare, (Berufs-)Betreuer, Betreuungsvereine/-behörden, allg. Sozialdienste, sozialpsychiatr. Beratungsstellen, psychiatr. Kliniken, Universitäten und Fachhochschulen.
Aus Rezensionen der 4. Auflage:
"... Wer, in welcher Funktion auch immer, im Betreuungsrecht tätig ist, braucht diesen Kommentar für seine tägliche Arbeit. Zugleich dient er aber auch als ausgezeichnete Plattform für den Einstieg in tiefer gehende Überlegungen und Erörterungen vieler äußerst schwieriger menschlicher, sozialer und auch gesellschaftspolitischer Probleme im Betreuungsrecht."
(Rechtsanwalt Franz Otto Kierig in FPR 2007, 96)
"... In Zeiten zunehmenden Betreuungs-, Vorsorge- und darauf bezogenen Beratungsbedarfs gehört der Kommentar in das Regal der damit befassten Professionen, und diese werden sich zunehmend auch in der Peripherie des Betreuungsrechts, z.B. im Familien- und Erbrecht, finden. Nicht umsonst ist 'der Bienwald' ein Standardwerk ..."
(Dorothea Hecht in Berliner Anwaltsblatt 10/2006, 389)
"... Den Autoren ist es in ihren Erläuterungen in herausragender Weise gelungen, rechtswissenschaftliche Präzision mit großer Praxisnähe zu verbinden, wo vor allem die Interessen der Betroffenen erkennbar sind. Dieser exzellente Kommentar zum Betreuungsrecht ist sehr zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2006, 23)
"Die schön länger erwartete 4. Aufl. des als eines der betreuungsrechtlichen Standardwerke geltenden Kommentars von Bienwald ist zu einem Zeitpunkt erschienen, an welchem das Betreuungsrecht durch das am 1.7.2005 in Kraft getretene 2. BtÄndG nicht unerhebliche Reformen erfahren hat. Für die Verfasser - neben dem bisherigen Alleinautor Bienwald haben mit der Neuauflage die Professorinnen Sonnenfeld und Hoffmann die Bearbeitung einzelner Teile übernommen - ergab sich das fest unlösbare Problem, das bisherige und das neue Recht in einem Werk darzustellen, Der Spagat ist letztlich gelungen...
Die nunmehr als "Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann" erschienene 4. Aufl. kann ohne Einschränkung allen mit dem Betreuungsrecht Befassten empfohlen werden. Dies gilt für Richter und Rechtspfleger der VormundschaftsG genauso wie für Behörden, Betreuer und Betreuungsvereine sowie für Hochschulen, Anwälte und mit hilfsbedürftige[n] Menschen befasste Einrichtungen."
(RiAG Prof. Dr. Hans Rausch in FGPrax 2006, 52)
"Das zum 1.7.2005 in Kraft getretene 2. BtÄndG brachte es mit sich, dass sämtliche einschlägigen Kommentare zum Betreuungsrecht überarbeitet wurden und nun in neuer Auflage vorliegen. Der Bienwald war einer der schnellsten, erreicht nun schon die 4. Auflage und darf mit gutem Recht Standardkommentar genannt werden. Er ist - von Loseblattausgaben abgesehen - das nach Seitenzahl und wohl auch Inhalt umfangreichste Werk zum Thema außerhalb der BGB-Gesamtkommentierungen. Er besticht nach wie vor durch eine klare und übersichtliche Systematik ...
Verdienstvoll ist den Autoren vor allem anzurechnen, dass sie gerade im Bereich der im Fluss befindlichen Rechtsbereiche sich nicht auf das Referieren des Rechtszustands beschränken, sondern bei den bislang ungelösten Fragen in die Tiefe gehen und nach dogmatisch sauberen und praxistauglichen Antworten suchen. Das ist insbesondere bei dem schwierigen Thema der Patientenverfügung zu beobachten, wo der Kommentar versucht, die vom BGH vorgegebenen, reichlich unbestimmten Kriterien und Schranken der Zulässigkeit eines Behandlungsabbruchs zu analysieren und näher zu bestimmen ..."
(Rechtsanwalt Matthias Winkler in NJ 2006, 359)
"... Wer, in welcher Funktion auch immer, im Betreuungsrecht tätig ist, braucht diesen Kommentar für seine tägliche Arbeit. Zugleich dient er aber auch als ausgezeichnete Plattform für den Einstieg in tiefer gehende Überlegungen und Erörterungen vieler äußerst schwieriger menschlicher, sozialer und auch gesellschaftspolitischer Probleme im Betreuungsrecht."
(Rechtsanwalt Franz Otto Kierig in FPR 2007, 96)
"... In Zeiten zunehmenden Betreuungs-, Vorsorge- und darauf bezogenen Beratungsbedarfs gehört der Kommentar in das Regal der damit befassten Professionen, und diese werden sich zunehmend auch in der Peripherie des Betreuungsrechts, z.B. im Familien- und Erbrecht, finden. Nicht umsonst ist 'der Bienwald' ein Standardwerk ..."
(Dorothea Hecht in Berliner Anwaltsblatt 10/2006, 389)
"... Den Autoren ist es in ihren Erläuterungen in herausragender Weise gelungen, rechtswissenschaftliche Präzision mit großer Praxisnähe zu verbinden, wo vor allem die Interessen der Betroffenen erkennbar sind. Dieser exzellente Kommentar zum Betreuungsrecht ist sehr zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2006, 23)
"Die schön länger erwartete 4. Aufl. des als eines der betreuungsrechtlichen Standardwerke geltenden Kommentars von Bienwald ist zu einem Zeitpunkt erschienen, an welchem das Betreuungsrecht durch das am 1.7.2005 in Kraft getretene 2. BtÄndG nicht unerhebliche Reformen erfahren hat. Für die Verfasser - neben dem bisherigen Alleinautor Bienwald haben mit der Neuauflage die Professorinnen Sonnenfeld und Hoffmann die Bearbeitung einzelner Teile übernommen - ergab sich das fest unlösbare Problem, das bisherige und das neue Recht in einem Werk darzustellen, Der Spagat ist letztlich gelungen...
Die nunmehr als "Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann" erschienene 4. Aufl. kann ohne Einschränkung allen mit dem Betreuungsrecht Befassten empfohlen werden. Dies gilt für Richter und Rechtspfleger der VormundschaftsG genauso wie für Behörden, Betreuer und Betreuungsvereine sowie für Hochschulen, Anwälte und mit hilfsbedürftige[n] Menschen befasste Einrichtungen."
(RiAG Prof. Dr. Hans Rausch in FGPrax 2006, 52)
"Das zum 1.7.2005 in Kraft getretene 2. BtÄndG brachte es mit sich, dass sämtliche einschlägigen Kommentare zum Betreuungsrecht überarbeitet wurden und nun in neuer Auflage vorliegen. Der Bienwald war einer der schnellsten, erreicht nun schon die 4. Auflage und darf mit gutem Recht Standardkommentar genannt werden. Er ist - von Loseblattausgaben abgesehen - das nach Seitenzahl und wohl auch Inhalt umfangreichste Werk zum Thema außerhalb der BGB-Gesamtkommentierungen. Er besticht nach wie vor durch eine klare und übersichtliche Systematik ...
Verdienstvoll ist den Autoren vor allem anzurechnen, dass sie gerade im Bereich der im Fluss befindlichen Rechtsbereiche sich nicht auf das Referieren des Rechtszustands beschränken, sondern bei den bislang ungelösten Fragen in die Tiefe gehen und nach dogmatisch sauberen und praxistauglichen Antworten suchen. Das ist insbesondere bei dem schwierigen Thema der Patientenverfügung zu beobachten, wo der Kommentar versucht, die vom BGH vorgegebenen, reichlich unbestimmten Kriterien und Schranken der Zulässigkeit eines Behandlungsabbruchs zu analysieren und näher zu bestimmen ..."
(Rechtsanwalt Matthias Winkler in NJ 2006, 359)