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Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Familienrecht Hauß, Jörn
FamRZ-Buch 21: Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien (4. Aufl. 2012)
- mit Exkurs Enkelunterhalt -
4. neu bearb. Auflage (September 2012)
€ 49,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1098-3
2012/09 | XXVI und 387 Seiten | Broschur
Die Neuauflage des abermals vergriffenen FamRZ-Buches gibt präzise Antworten auf die vielfältigen, mit Unsicherheiten behafteten praktischen Fragen des Elternunterhaltsrechts.... bis hin zu Verteidigungsstrategien oder vorsorgenden Maßnahmen. Der durch Publikationen, Fortbildungen und zahlreiche Elternunterhaltsmandate spezialisierte Autor ist mit den Problemfeldern bei Ämtern und Gerichten bestens vertraut. Seine Erfahrung: Die meisten Bescheide der Sozialhilfeträger sind korrekturbedürftig!
Vor diesem Hintergrund bietet er auch neue Lösungen und Argumentationslinien für die Beratungspraxis (aktuell z.B. zum ‚Wohnvorteil' oder zu den ‚Kapitaleinkünften'). Die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.6.2012 (9 UF 190/11) zur eigenen, selbst bewohnten Immobilie (Leistungsfähigkeit/Altersvorsorgeschonvermögen) ist bereits berücksichtigt!
Die bewährten Praxistipps, Arbeitshilfen, Beispielsrechnungen, Grafiken, Statistiken etc. sowie das detaillierte Prüfungsschema zur schnellen Orientierung sind für den Anwender besonders wertvoll.
Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Gerichte, Behörden (Sozialhilfeträger). Durch die gut lesbare Darstellung auch für Betroffene bestens geeignet!
Aktuelle Hinweise:
1. Durch die neue Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2013, hier...) haben sich auch die Berechnungen (Selbstbehaltssätze) beim Elternunterhalt geändert. Alle wichtigen Informationen samt Tabellen sind in dem Beitrag von Hauß/Nießalla, FamRB 2013, 29-31, aufgeführt. Sie finden ihn hier...
Weitere und umfassendere Tabellen auf www.famrb.de unter: Materialien / Muster und Formulare / Tabellen zum Elternunterhalt.
2. Der BGH hat in einem neuen Urteil (XII ZR 43/11 vom 12.12.2012) zu verschiedenen Fragen des Elternunterhalts Stellung genommen. Eine Aufbereitung und Analyse der Entscheidung durch unseren Elternunterhaltsrechts-Experten Jörn Hauß finden Sie hier...
Vor diesem Hintergrund bietet er auch neue Lösungen und Argumentationslinien für die Beratungspraxis (aktuell z.B. zum ‚Wohnvorteil' oder zu den ‚Kapitaleinkünften'). Die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.6.2012 (9 UF 190/11) zur eigenen, selbst bewohnten Immobilie (Leistungsfähigkeit/Altersvorsorgeschonvermögen) ist bereits berücksichtigt!
Die bewährten Praxistipps, Arbeitshilfen, Beispielsrechnungen, Grafiken, Statistiken etc. sowie das detaillierte Prüfungsschema zur schnellen Orientierung sind für den Anwender besonders wertvoll.
Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Gerichte, Behörden (Sozialhilfeträger). Durch die gut lesbare Darstellung auch für Betroffene bestens geeignet!
Aktuelle Hinweise:
1. Durch die neue Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2013, hier...) haben sich auch die Berechnungen (Selbstbehaltssätze) beim Elternunterhalt geändert. Alle wichtigen Informationen samt Tabellen sind in dem Beitrag von Hauß/Nießalla, FamRB 2013, 29-31, aufgeführt. Sie finden ihn hier...
Weitere und umfassendere Tabellen auf www.famrb.de unter: Materialien / Muster und Formulare / Tabellen zum Elternunterhalt.
2. Der BGH hat in einem neuen Urteil (XII ZR 43/11 vom 12.12.2012) zu verschiedenen Fragen des Elternunterhalts Stellung genommen. Eine Aufbereitung und Analyse der Entscheidung durch unseren Elternunterhaltsrechts-Experten Jörn Hauß finden Sie hier...
<<Inhalt_Hauß (FamRZ-Buch 21, 4. Aufl.)>>
Aktuelle Hinweise:
1. Durch die neue Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2013, hier...) haben sich auch die Berechnungen (Selbstbehaltssätze) beim Elternunterhalt geändert. Alle wichtigen Informationen samt Tabellen sind in dem Beitrag von Hauß/Nießalla, FamRB 2013, 29-31, aufgeführt. Sie finden ihn hier...
Weitere und umfassendere Tabellen auf www.famrb.de unter: Materialien / Muster und Formulare / Tabellen zum Elternunterhalt.
2. Der BGH hat in einem neuen Urteil (XII ZR 43/11 vom 12.12.2012) zu verschiedenen Fragen des Elternunterhalts Stellung genommen. Eine Aufbereitung und Analyse der Entscheidung durch unseren Elternunterhaltsrechts-Experten Jörn Hauß finden Sie hier...
Aktuelle Hinweise:
1. Durch die neue Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2013, hier...) haben sich auch die Berechnungen (Selbstbehaltssätze) beim Elternunterhalt geändert. Alle wichtigen Informationen samt Tabellen sind in dem Beitrag von Hauß/Nießalla, FamRB 2013, 29-31, aufgeführt. Sie finden ihn hier...
Weitere und umfassendere Tabellen auf www.famrb.de unter: Materialien / Muster und Formulare / Tabellen zum Elternunterhalt.
2. Der BGH hat in einem neuen Urteil (XII ZR 43/11 vom 12.12.2012) zu verschiedenen Fragen des Elternunterhalts Stellung genommen. Eine Aufbereitung und Analyse der Entscheidung durch unseren Elternunterhaltsrechts-Experten Jörn Hauß finden Sie hier...
... zur 4. Auflage:
"Was vor sechs Jahren mit einem schmalen Band begann, hat sich im Laufe der Zeit zu einem umfangreichen Handbuch entwickelt. Die Vorauflagen sind vergriffen. Nunmehr hat der Autor bereits die 4. Auflage seines Werkes vorgelegt. Der Erfolg des Buches spricht für sich und belegt den unverändert hohen Informationsbedarf zum Elternunterhalt.
Wer meinte, mit der Einführung der Grundsicherung im Alter und der sozialen Pflegeversicherung habe sich das Problem des Elternunterhalts weitgehend erledigt, sieht sich inzwischen eines Besseren belehrt. Nicht mehr die schmale Rente, sondern die nicht in gleicher Weise wie die Grundsicherung privilegierte Hilfe zur Pflege ist regelmäßig der Auslöser von Regressansprüchen der Sozialämter. Wer mit solchen Ansprüchen konfrontiert wird, findet in dem vorliegenden Werk einen kompetenten Ratgeber. In seiner Gliederung folgt das Buch streng der unterhaltsrechtlichen Systematik von Bedarf - Bedürftigkeit - Leistungsfähigkeit und behandelt diese Tatbestandselemente unter dem besonderen Blickwinkel des Elternunterhalts. Den Konflikt zwischen dem von fiskalischen Überlegungen gesteuerten Handeln der Sozialämter und dem Abwehrinteresse des unterhaltspflichtigen Kindes löst der Autor konsequent unter dem Aspekt der Lebensstandardgarantie (insbes. Rz. 387 ff.). Zu Recht warnt er vor einer unkritischen Übernahme der auf ganz andere Lebenssituationen zugeschnittenen Sätze der Düsseldorfer Tabelle (Rz. 316 ff.). Die sehr praxisnahe Betrachtung differenziert dabei streng zwischen langfristig prägenden Lebensumständen und dem als zumutbar angesehenen temporären Verzicht auf besondere Vergnügungen. Die Rechtsprechung ist bis einschließlich Juni 2012 eingearbeitet und lässt sich anhand einer mehr als 70 Entscheidungen umfassenden tabellarischen Übersicht leicht erschließen. Darüber hinaus bieten an mehreren Stellen in den Text eingestreute Passagen aus wichtigen Urteilen einen unmittelbaren Zugang zu den Entscheidungen.
In der Darstellung nimmt vor allem die Berechnung des beim Elternunterhalt unantastbaren Vorsorgevermögens einen breiten Raum ein. Eine Tabelle zu den Aufzinsungsfaktoren und ein Beispielfall ermöglichen es dem Leser, diese Schätzung in der Praxis umzusetzen. Der in den Vorauflagen nur knapp angesprochenen Problematik der sozialen Grundsicherung ist nunmehr ein eigener Abschnitt gewidmet. Dieser beschreibt detailliert das Spektrum der sozialen Leistungen und verweist zutreffend auf die Notwendigkeit einer vorrangigen Inanspruchnahme solcher Sozialleistungen. Die Behandlung des immanent wichtigen Wohnvorteils findet in der Neuauflage ebenfalls mehr Aufmerksamkeit. Unter dem eingängigen Schlagwort "Steine kann man nicht essen" setzt sich der Autor kritisch mit der verbreiteten Praxis auseinander, den "Wohnwert" wie ein zusätzliches Einkommen zu behandeln, bei dessen Bemessung der damit verbundene Kapitalverzehr wiederum ausgeblendet wird. Sein Plädoyer, statt einer vermeintlichen Einkommenserhöhung auf die ersparten Aufwendungen und eine Absenkung des Selbstbehalts zu setzen, bietet einen bemerkenswerten Ansatz für weitere Diskussionen. Auch in anderem Zusammenhang zeichnet sich die Darstellung durch eine kritische Distanz aus, mit der der Autor die Praxis der Sozialbehörden wie auch manche Entscheidungsstrukturen in der Rechtsprechung betrachtet. Der Realitätsbezug seiner Argumentation regt immer wieder dazu an, sich differenziert mit den gesetzlichen Wertungen und größeren Zusammenhängen des Elternunterhalts auseinanderzusetzen. Nur beispielhaft seien hier die indirekte Beteiligung von Schwiegerkindern, die Taschengeldrechtsprechung (Rz. 209 f., 449), die vertragliche Gestaltung des Unterhalts der eigenen Kinder (Rz. 326 ff.) sowie die restriktive Rechtsprechung beim Kontaktabbruch (Rz. 714, 721) zu nennen.
Die durch zahlreiche Praxistipps angereicherte Darstellung wendet sich schwerpunktmäßig an die anwaltliche Beratungspraxis. Mit seinem klaren methodischen Ansatz und einer stringenten Argumentation ist die Neuauflage für Gerichte und Sozialbehörden aber nicht weniger hilfreich und in jeder Hinsicht zu empfehlen."
(Vors. Richter am OLG Heinrich Schürmann in FamRZ 2013, 519 f.)
"Nun ist er nach zwei langen Jahren in der 4. Auflage erschienen - der neue "Hauß: Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien", von der Fachwelt mit Interesse erwartet. Obwohl, wie der Autor selbst meint, dieses FamRZ-Buch Nr. 21 "nur ein Randthema" des Familienrechts behandelt, birgt gerade dieses Randthema eine Fülle von Problemen, die sich sowohl aus dem sozialhilferechtlichen Bezug des Elternunterhalts als auch aus der Schwierigkeit ergeben, eine gerechte Unterhaltshöhe zu ermitteln. Der Autor geht diese Problematiken in einer auch schon in den Vorauflagen bewährten Weise an: In einer klaren Sprache und übersichtlich gegliedert greift er alle praxisrelevanten Themen auf, erörtert sie unter häufiger und ausführlicher Zitierung von ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung und fügt zahlreiche, grafisch deutlich hervorgehobene Praxistipps an. Letztere richten sich - nachvollziehbar aus der anwaltlichen Sicht des Autors - vorwiegend an das unterhaltsverpflichtete Kind zur Wahrung von dessen Vermögensinteressen und widersprechen damit gegenläufig oft den fiskalischen Interessen der Sozialbehörden und auch denen der Unterhaltsberechtigten. Dies wird auch vom Autor - in seinem Vorwort - durchaus gesehen und mit der Logik einer Lebensstandardgarantie im Elternunterhalt begründet.
Auch in der Neuauflage hält der Autor an der bewährten Struktur der Vorauflagen fest: Nach den Grundlagen des Elternunterhalts, die auch das anwaltliche Mandat umfassen, widmet er sich zunächst dem Bedarf und dann der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Ausführlich wird danach auf die Kernproblematik des Elternunterhalts eingegangen: das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und vor allem die berücksichtigungsfähigen Abzüge vom anrechenbaren Einkommen sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Neben einer Verpflichtung zur Vermögensverwertung, die insbesondere Fragen des Altersvorsorgevermögens und des Immobilienvermögens umfasst, werden auch die Themen der Haftungsquote - etwa bei gleichrangiger Haftung von Geschwistern - als auch mögliche Rückforderungsansprüche hinsichtlich Unterhaltsüberzahlungen behandelt. Hier verwendet der Autor erstmals eine Formel zur Berechnung der Haftungsquote, die aber zur praktischen Anwendung zu allgemein gehalten erscheint. Wichtig - wenn auch sehr komprimiert - ist dann die sich anschließende Darstellung der steuerlichen Behandlung von Elternunterhalt (Rz. 632, 633). Ein Exkurs über den Enkelunterhalt sowie "Verteidigungsstrategien gegen den Elternunterhalt" und ein als "Vorsorgende Beratung" betiteltes Kapitel mit den Untertiteln: "Rettung des Vermögens des Unterhaltsberechtigten" und "Schonung von Einkommen und Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes" runden nicht nur die Thematik des Elternunterhalts ab, sondern machen auch deutlich, an welche Zielgruppe sich das Buch vornehmlich richtet. Abgerundet wird das Werk mit praxisrelevanten Hinweisen zu typischen Fehlerquellen, zu Fällen mit Auslandsbezug und sehr nützlichen Tabellen u.a. zur Sterbetafel, zur Verrentung und zu Aufzinsungsfaktoren zur Berechnung des Altersvorsorgeschonvermögens. Nicht nur für Studenten, sondern auch für Praktiker hilfreich ist die am Schluss des Buchs eingefügte Klapptafel mit einem Prüfungsschema zum Elternunterhalt.
In der Neuauflage werden dankenswerterweise erstmals hilfreiche detaillierte Ausführungen zur Grundsicherung nach § 41 SGB XII unter Darlegung von Regel- und Mehrbedarfssätzen gemacht (Rz. 108 ff.), insbesondere wie diese die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten beeinflussen kann. Insoweit wird in Übereinstimmung mit der h.M. betont, dass die Inanspruchnahme von Grundsicherung gegenüber einem familienrechtlichen Unterhaltsanspruch ausnahmsweise nicht subsidiär ist. Erstmals wird in dieser Neuauflage auch der Wohnvorteil beim Einkommen des pflichtigen Kindes ausführlich behandelt (Rz. 176-190). Dieser hat in der Rechtspraxis eine große Relevanz und wird vom Autor hinsichtlich seiner Angemessenheit, seiner Zurechnung zum Einkommen und seiner Anrechnung im Selbstbehalt gewürdigt. Da der Autor die von der Rechtsprechung durchweg vorgenommene Zurechnung eines Wohnvorteils zum Einkommen ablehnt, schlägt er vor, den Wohnvorteil durch Absenkung des Selbstbehalts zu kompensieren - ein zumindest diskussionswerter Ansatz. Ebenfalls neue Wege geht der Autor mit seinen Überlegungen zu vertraglichen Unterhaltsansprüchen und nicht geschuldeten Unterstützungsleistungen (Rz. 326 ff.), die das gegenüber seinem Elternteil unterhaltspflichtige Kind seinen eigenen Kindern gewährt. Rechtfertigen derartige Leistungen einen Abzug vom anrechenbaren Einkommen? Können diese als einheitliche, bereits vollzogene Schenkung oder als einheitliche Ausstattung nach § 1624 BGB anzusehen sein mit der Folge, dass diese gegenüber dem Elternunterhalt vorrangig sind? Mit diesen in der Rechtsprechung noch nicht geklärten Fragen betritt der Autor ein interessantes und durchaus diskussionswürdiges Neuland.
Insgesamt ist auch diese aktualisierte Neuauflage sowohl für den mit dem Elternunterhalt befassten Richter als auch insbesondere für den mit der Beratung hinsichtlich solcher Ansprüche betrauten Rechtsanwalt, aber auch - und das zeichnet dieses Buch vor allem aus - für den interessierten Laien ein unverzichtbares Werk. Es ist der "Klassiker" auf diesem Gebiet, der dankenswerterweise alle zwei Jahre in einer Neuauflage erscheinen soll und wärmstens zu empfehlen ist."
(Richterin am OLG Dr. Angelika Markwardt, LL.M. EUR., in FamRB 2012, 358 f.)
"Wer Familiensachen als Anwalt, Mitarbeiter einer Behörde oder als Richter „macht“, der stöhnt nicht ohne Grund, wenn er einen Fall mit Elternunterhalt bearbeiten muss. Kaum eine Materie des Unterhaltsrechts ist unangenehmer. Die (stets) erwachsenen Kinder wollen oder können oftmals nicht ohne Einschränkungen ihren Lebensstandard halten, wenn sie ihre Eltern unterstützen sollen – im Übrigen sehen sie auch oft schlichtweg nicht ein, dass Unterhaltspflicht nicht nur eine Einbahnstraße ist. So braucht es für die Bearbeitung solcher Fälle guter Literatur. Ein solches Grundlagenwerk mit Strategiehinweisen stellt das von Hauß nunmehr in 4. Auflage vorgelegte Werk „Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien“ dar. Für Studenten und Referendare ist das Buch natürlich regelmäßig nicht notwendig. Referendare sollten es aber dann zu Rate ziehen, wenn sie (z.B. in der Anwaltsstation) mit einem einschlägigen Fall befasst werden. Ansonsten richtet sich das Buch vor allem an Praktiker und hier ganz besonders an Anwälte, die zur Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen eingeschaltet werden. Gerade hier ist das Buch dann auch besonders stark, zumal Hauß selbst praktizierender und daher aus dem Vollen schöpfender Fachanwalt für Familiensachen in Duisburg ist.
Los geht es in dem Buch mit einer Einführung zu den Grundlagen des Elternunterhaltes, namentlich einer Darstellung der Rechtslage der §§ 1601 – 1603 BGB. Des Weiteren finden sich kurze Ausführungen zum anwaltlichen Mandat, insbesondere die richtige Warnung, nicht selbst als Anwalt durch Manipulationen oder Ratschläge diesbezüglich in die Gefahr einer Strafverfolgung zu gelangen. Teil B (und Herzstück) des Buches sind die über 200 Seiten Erörterungen zum Elternunterhalt in der Praxis. Die Darstellung orientiert sich an den Darstellungen, wie man sie auch in anderen Bereichen des Unterhaltsrechts kennt: Es finden sich also gut strukturierte Abschnitte zu Bedarf, Bedürftigkeit, Einkommensermittlung, Leistungsfähigkeit, Vermögensverwertung, Schonvermögen, Veränderungen der Einkunftssituation, Rückforderungsansprüchen und Haftungsquoten. Selbst steuerrechtliche Fragen werden angerissen (S. 237 ff.). Für ein Spezialwerk von fast 400 Seiten findet sich dann auch thematisch passend eine Darstellung (Teil C) zum „Enkelunterhalt“ , die nahezu 20 Seiten in Anspruch nimmt und die Besonderheiten dieser Unterhaltsansprüche aufzeigt – freilich sind die meisten Fragen auch bereits in den Darstellungen zum Elternunterhalt abgehandelt.
Ausdrücklich an die Anwaltschaft richtet sich Teil D „Verteidigungsstrategien gegen Elternunterhalt“. Hier wird dargestellt, an welchen Stellen die Finger in die Wunde zu legen ist und was in jedem Falle abgeprüft und ermittelt werden sollte. Anwälten wird zu raten sein, diesen Teil zuerst zu lesen. Es schließt sich dann ein Abschnitt zu Auskunftspflichten an und dann die für die anwaltliche Beratung unerlässlichen Buchkapitel mit den vielsagenden Überschriften „Vorsorgende Beratung“ und „Typische Fehlerquellen zum Elternunterhalt“, die ein Rechtsanwalt mit Verfahren aus diesem Bereich unbedingt einmal intensiv durcharbeiten sollte. Hier wird quasi in einer Art Schnelldurchlauf deutlich gemacht, worauf ein Anwalt im Rechtsstreit unbedingt achten muss und zwar beginnend mit der Ermittlung der Einkünfte über die Beachtung steuerrechtlicher Fragen bis hin zum Schonvermögen. Ein eigener Abschnitt ist dann noch den immer wichtiger werdenden Fällen mit Auslandsbezug gewidmet – dieser ist zwar nur 4 Seiten kurz, weist aber zumindest schon einmal den weiteren weg in derartigen Konstellationen, in denen dann sowieso weitere Spezialliteratur zu Rate zu ziehen ist.
Den Anfänger oder Gelegenheitsfamilienrechter wird dann noch freuen, dass der Teil I Berechnungsbeispiele enthält, anhand derer die Materie nochmal anhand von Fällen mit konkreten Zahlen durchgerechnet wird und zwar nicht – wie in anderen Familienrechtsbüchern üblich im Fließtext, sondern als nahezu ganzseitige mehrspaltige Tabellen.
Eine Art Serviceleistung stellen die im Buch auch abgedruckten Sterbetafeln, Barwert- und Verrentungs- und Aufzinsungsfaktorentabellen dar – hierdurch wird langes Suchen oder googlen nach aktuellen Tabellen überflüssig. Auch eine Rechtsprechungsübersicht der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zum Elternunterhalt findet sich am Ende des Buches – hier wird die Rechtsprechung der letzten 15 Jahre zu diesem Thema durch abgedruckte amtliche und eigene (vom Autor gebildete) Leitsätze dargestellt. Ein gut gepflegtes Stichwortverzeichnis rundet das Buch ab. Der Clou verbirgt sich dann angeklebt an den Buchdeckel am Buchrücken. Dort ist eine ausklappbare Seite, wie man sie vielleicht aus Repetitorenskripten kennt. Diese Seite enthält ein detailliertes stichwortartiges Prüfschema zum Elternunterhalt, das man bei der Fallbearbeitung mit dem Buch zur Buchrecherche besser nutzen kann als das Inhaltsverzeichnis. Hauß hat dieses Prüfschema nämlich mit Verweisen auf die Buchrandnummern versehen – sehr praktisch!"
(RiAG Carsten Krumm in: http://dierezensenten.blogspot.de/2013/01/rezension-zivilrecht-elternunterhalt.html)
"Beobachtet man die derzeitige politische Diskussion über Mindestaltersrenten, ist diese eine Ausprägung des demografischen Wandels. Mit einer anderen Seite dieses Wandels beschäftigt sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Jörn Hauß in der neu bearbeiteten Auflage seines Buches zum Elternunterhalt.
Wendet man sich der Frage über der Einstandspflicht der Kinder für ihre Eltern zu, findet man in den gängigen Kommentaren keine befriedigenden Antworten auf die vielfältigen Fragestellungen in diesem Bereich. Dieser Informationslücke hat sich Hauß angenommen und füllt diese nicht nur mustergültig aus, sondern schuf hierbei ein Standardwerk für den Bereich des Elternunterhalts. Nicht nur die juristische Fragestellung des Einstehenmüssens, sondern auch gesellschaftliche und familiäre Problemstellungen des Elternunterhalts werden erschlossen. Mit der Frage der Unterhaltspflichtigkeit werden zumeist Kinder dann betroffen, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und infolgedessen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Da zumeist jedoch die Renteneinkünfte der Eltern zur Deckung der Kosten der Heimunterbringung nicht ausreichen, tritt zwar der jeweilige Sozialleistungsträger in Vorleistung, versucht sich jedoch im Anschluss bei den Kindern die Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuholen. Hierbei sehen sich die Kinder einem Unterhaltsbegehren des Sozialhilfeträgers ausgesetzt.
Als potenzieller Unterhaltspflichtiger muss dieser jedoch nicht nur einmal seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse umfassend gegenüber dem jeweiligen Sozialhilfeleistungsträger offenbaren, sondern wird alle zwei Jahre zur Wiederholungsprüfung aufgefordert. Dies bedeutet insoweit eine zusätzliche und regelmäßige Belastung für den Unterhaltsschuldner und seinen Ehepartner. Im Rahmen dieser Mitteilungspflicht ist es insbesondere sehr wichtig, von Anfang an gut informiert und besonnenen gegenüber dem Sozialträger zu agieren, da Fehler in diesem Rahmen sich im weiteren Werdegang kostenintensiv auswirken können. Umso erfreulicher erscheint es, dass Hauß zu diesem Themenfeld ein hilfreiches Buch veröffentlicht hat, das die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Scheinbar orientiert sich das Buch ebenfalls am Zwei-Jahres-Rhythmus, sodass eine aktuelle Informationsgewinnung ermöglicht wird. Damit gelingt dem Autor nicht nur die Vermittlung von juristischem Handwerkzeug, das Buch trägt auch zur umfassenden Information und "Entemotionalisierung" des Themas Elternunterhalt bei. Besonders hervorzuheben sind die Verständlichkeit und die Struktur des Werkes, womit es sich nicht nur für den jeweiligen Rechtsbeistand, sondern zugleich auch für den potenziellen Unterhalts -Schuldner als sinnvolles Hilfsmittel empfiehlt.
Anschaulich sind auch die Fallbeispiele und das Prüfungsschema am Ende des Buches sowie die interaktive Exceltabelle, die der Autor derzeit auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt.
Konzeption und Inhalt dieses Werkes ergeben folgendes Bild:
Der Autor rezipiert die derzeitige Rechtsprechung der Zivilgerichte anschaulich und verdeutlicht, welche Positionen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners abzugsfähig sind. Dabei belässt er es jedoch nicht, sondern beschäftigt sich auch mit angrenzenden Problemfeldern, die derzeit noch keiner umfassenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zugeführt wurden, und er präsentiert hierbei juristisch überzeugende Lösungsmöglichkeiten. Dies betrifft insbesondere die Felder der Wohnwertberechnung in einer kostengünstigen eigenen Immobilie (Rdnrn. 176 ff.), die Frage der eigenen Altersabsicherung des Unterhaltsschuldners durch Immobilienvermögen (Rdnrn. 529 ff.) oder das Verhältnis zwischen einem vertraglich festgelegten Unterhalt und einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch (Rdnrn. 326 ff.). Nicht ohne Grund findet sich eine Auseinandersetzung zu den Standpunkten des Autors in der höchstrichterlichen Rechsprechung wieder (BGH, NJW 2010, 3161). Insbesondere dem Bereich der Schwiegerkindhaftung kommt eine erhöhte Aufmerksamkeit zu (Rdnrn. 449 ff.), da es sich um eine indirekte unterhaltsrechtliche Einstandspflicht handelt, ohne das ein unterhaltsrechtliches Verwandtschaftsverhältnis besteht.
In dem Werk spielt nicht nur das familienrechtliche Unterhaltsrecht eine Rolle, sondern auch der Bereich der Grundsicherung im Alter mit den zugehörigen besonderen Bedingungen des Anspruchsüberganges "cessio legis" auf den zuständigen Sozialhilfeträger. Besonders wichtig gestaltet sich dies bei dem Umgang mit dem jeweiligen Leistungsträger, da dieser dem Grunde nach zwar nur ein bloßer Inhaber des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs ist, er jedoch mit weitergehenden Auskunftskompetenzen ausgestattet ist. Diese erweiterten Kompetenzen werden durchgängig und umfassend beleuchtet (Rdnrn. 725 ff.).
Nicht nur die Vermittlung des juristischen Handwerkzeugs ist dem Autor ein Anliegen, er lässt den Leser auch an seiner eigenen reichhaltigen praktischen Erfahrung partizipieren. So werden an geeigneter Stelle hilfreiche Praxistipps gegeben und auch umfassend der Frage der vorsorgenden Beratung nachgegangen (Rdnrn. 771 ff.). Durch den jeweiligen Abdruck der maßgeblichen Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen gewährleistet Hauß ein Werk "aus einer Hand", sodass keine weiteren Informationsquellen zum Erschließen des Themas Elternunterhalt notwendig sind.
Insgesamt muss dieses Werk wegen seiner Güte gewürdigt werden. In dem Werk wird die schwierige rechtliche Materie sinnvoll aufbereitet und zugleich dem Betroffenen und seinem Rechtsbeistand das notwendige Rüstzeug an die Hand gegeben, um für ein unterhaltsrechtliches Verfahren bestens gewappnet zu sein. Im Bereich des Elternunterhalts steht der Name Hauß für Information und Kompetenz für jedermann."
(Wiss. Mitarb. Andreas Merold in FPR 2012, 584)
... zur 3. Auflage:
"Schon die Art der Darstellung ist bestechend. Übersichtliche Gliederung und mit Randnummern versehener Text, der reichlich durch Angabe von Fundstellen vor allem aus der Rechtsprechung gestützt wird, ist heute schon Standard. Ein glücklicher Gedanke war aber, im unmittelbaren Anschluss an die jeweiligen Erörterungen die dazu veröffentlichten Entscheidungen, meistens des BGH, wörtlich abzudrucken. Eingestreute Praxistipps ziehen das Resümee der vorangegangenen Ausführungen. Die Zusammenstellung typischer Fehlerquellen hilft, Anfängerfehler zu vermeiden. Im Anhang findet sich neben Berechnungsbeispielen ein Prüfungsschema. Sterbetafeln und Verrechnungstabellen erlauben die selbstständige Ermittlung von Kapitalwerten und Rentenbeträgen. Wer sich einen kompakten Uberblick über die Rechtsprechung verschaffen will, kann auf die chronologische Liste der Leitsätze der seit 1997 veröffentlichten Entscheidungen zugreifen. Schließlich wird in einem Exkurs der Enkelunterhalt dargestellt. Fragen des Auslandsbezugs mit Ländervergleich bilden den Abschluss.
Hohes Niveau zeichnet auch die inhaltlichen Ausführungen aus. Auch in den von der Rechtsprechung schon bearbeiteten Bereichen erschöpft sich die Darstellung nicht in der Wiedergabe des Entschiedenen. Hauß geht den Problemen auf den Grund. Er deckt dadurch wiederholt Schwächen auf und zeigt alternative Lösungen. Bemerkenswert ist sein Vorschlag, die Angemessenheit der Aufwendungen des Kindes für die eigene Altersversorgung nicht anhand der periodischen Beiträge, also z.B. 4 % des Bruttoeinkommens eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern vom angemessenen Altersvorsorgekapital her zu bestimmen (Rz. 179 ff.). Und Hauß müsste seine Vorliebe für die Versicherungsmathematik verleugnen, wenn er nicht zugleich die Berechnung der erforderlichen Beiträge mitlieferte. Keinesfalls untergehen sollte seine Mahnung, dass im Einzelfall auch Versorgungslücken, etwa durch Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, vor allem aufgrund des Versorgungsausgleichs, erhöhte Aufwendungen rechtfertigen können (Rz. 215 ff.). Der Berechnung der Leistungsfähigkeit des mit dem Ehegatten zusammenlebenden Kindes widmet Hauß 22 Seiten unter tabellarischer Gegenüberstellung der verschiedenen Lösungen und Unterbreitung eines eigenen, die Lösung des BGH (FamRZ 2010, 1535) leicht modifizierenden Vorschlags (Rz. 354 ff.). In der von der Rechtsprechung noch nicht entschiedenen Streitfrage der Berücksichtigung fiktiven Einkommens des Kindes wendet sich Hauß mit ausführlicher Begründung gegen eine Obliegenheit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, hält jedoch ihre weitere Ausübung nach Entstehung der Unterhaltspflicht nicht für überobligatorisch und bejaht deshalb eine Obliegenheit zur Beibehaltung (Rz. 345 ff.). Hier, wie bei anderen Einzelfragen, lässt sich Hauß von der schwachen Ausgestaltung des Elternunterhalts leiten, die für den Unterhaltsschuldner selbst im Vergleich zum Volljährigenunterhalt Erleichterungen zu Folge hat. Der Einfluss der Grundsicherung (§§ 41 ff. SGBVI) auf die Unterhaltspflicht sollte in den folgenden Auflagen des Buches noch dargestellt werden.
Wertvoll sind die Tipps zur unterhaltsrelevanten Gestaltung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie reichen vom Rat, bei der eigenen Krankenversorgung des Kindes statt auf eine Eigenbeteiligung auf die Erhöhung des Beitrags zu setzen (Rz. 244), und beim Zusammenleben mit dem Ehegatten die Steuerklasse IV/IV zu wählen (Rz. 255, 673), bis zu Ratschlägen zur Einkommensreduzierung z.B. bei Gesamtschulden (Rz. 300 f.), durch Rücklagen für Reparaturen (Rz. 303) und Sanierungen (Rz. 306). Dementsprechend ist der vorsorgenden Beratung des Unterhaltspflichtigen ein eigenes Kapitel gewidmet. Und dass der Einsatz von Vermögen des Kindes an der Zustimmung nach § 1365 BGB scheitern könnte (Rz. 462), kann leicht übersehen werden. Auch der drohende Zugewinnausgleich könnte ab Rechtshängigkeit der Scheidung, vielleicht angesichts des vorzeitigen Zugewinnausgleichs auch schon früher, den Vermögenseinsatz für Unterhaltszwecke begrenzen (Rz. 463 ff.).
Diese Beispiele lassen den Wert des Buches erkennen. Nicht nur wegen der Ubersicht über die bisherige Rechtsprechung, sondern vor allem wegen der dargestellten noch nicht gelösten, zum Teil noch unentdeckten Probleme und der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sollten es Richter, Sozialversicherungsträger und insbesondere Rechtsanwälte stets heranziehen."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz in FamRZ 2011, 267 f.)
"Der demografische Wandel unserer Gesellschaft führt unweigerlich dazu, dass die praktische Relevanz des sog. Elternunterhalts in der Rechtsanwendung weiter zunimmt. Gleichwohl gestaltet sich die Rechtsprechung in weiten Bereichen des Elternunterhalts bei weitem noch nicht so gefestigt wie beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt. So wird beispielsweise durch höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schonvermögen aus dem Jahre 2006 der Umfang des Vermögenseinsatzes zwar dem Grunde nach umrissen. Viele Einzelfragen in diesem Zusammenhang bleiben aber weiterhin klärungsbedürftig.
Mit seiner Neuauflage gelingt es Hauß wiederum, das Spektrum des Elternunterhalts erschöpfend darzustellen. Als Zielgruppen kommen in erster Linie Rechtsanwälte, Gerichte, Sozialhilfebehörden und auch rechtskundige Betroffene in Betracht. Es finden sich Antworten auf nahezu alle elternunterhaltsrechtlich relevanten Fragestellungen. Beispielhaft und bei weitem nicht erschöpfend sind zu nennen: die Berechnung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit, die Behandlung von Darlehensverbindlichkeiten, die Berechnung der unterhaltsrechtlich relevanten Altersvorsorgeaufwendungen sowie die Höhe des Altersvorsorgevermögens. In einem Exkurs wird auch auf den sog. Enkelunterhalt eingegangen.
Die vorangestellten Literaturverzeichnisse I und II sowie die im Anhang abgebildete chronologische Rechtsprechungsübersicht erleichtert es dem Anwender, sich vertiefenden Fragestellungen zuzuwenden. Hilfreich sind auch die Berechnungsbeispiele am Ende des Buches.
Obwohl das Werk erst in der 3. Auflage vorliegt, nimmt es bereits einen festen Platz in der Fachliteratur ein."
(Ministerialrat Willibald Becher in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2011, 308 f.)
"Vor vier Jahren wurde an dieser Stelle die erste Auflage des nun schon in dritter Bearbeitung präsentierten Buches rezensiert. Die damals getroffenen Feststellungen zur sauberen und gut gegliederten Darstellung der dogmatischen und praktischen Grundlagen des Elternunterhaltsanspruchs gelten uneingeschränkt fort. Der Umfang des Buches ist fast verdoppelt, was durch weitere relevante Stichwörter erreicht wird. Auch widmet sich der Autor der Rolle des Anwalts und z.B. Kollisionsfragen in der anwaltlichen Beratung. Neu hinzugekommen ist ein Kapitel für Fälle mit Auslandsbezug.
Hilfreich sind die im Text integrierten Rechtsprechungszitate (die jüngste BGH-Entscheidung ist selbstverständlich verarbeitet), Praxistipps und erfreulich gut lesbaren Berechnungsbeispiele. Im Anhang findet sich ein tabellarischer Überblick von Gerichtsentscheidungen mit Leitsätzen und Fundstellen. Bei der Korrespondenz mit den Sozialleistungsträgern sind konkrete Bezugspunkte notwendig, auf die das Buch zurückgreifen lässt.
Der Exkurs zum Enkelunterhalt ist beibehalten worden, weiterhin etwas unvermittelt in der Mitte des Buches. Auch hier sind Ergänzungen vorgenommen worden.
Die zunehmende Inanspruchnahme der erwachsenen Kinder durch die Sozialämter verschafft der Anwaltschaft neue Aufgaben, bei denen das vorliegende Buch gut unterstützt.
Auf der Website des Gieseking-Verlages findet sich eine Excel-Berechnungshilfe des Autors, die der jüngsten BGH-Entscheidung nachgebildet wurde."
(RAin/FAin FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2011, 142)
Das Werk zeichnet sich außerdem durch eine sehr klare Strukturierung aus, welche in der Reihenfolge des vorzunehmenden Prüfungsschemas beim Elternunterhalt die Problemkreise abarbeitet. Dabei liegt der deutliche Schwerpunkt in dem Bereich, welcher auch in der Beratung häufig Schwierigkeiten bereitet, nämlich im Bereich der Einschätzung der Berücksichtigungsfähigkeit von Abzügen vom Einkommen potenziell Unterhaltspflichtiger.
Hervorhebenswert ist ferner, dass die rechtlich relevanten Themenkreise nicht einfach nur theoretisch dargelegt und kommentiert werden, sondern dem Leser auch verschiedene Berechnungsbeispiele für die in der Praxis im Wesentlichen vorkommenden Ausgangskonstellationen an die Hand gegeben werden. Ebenso sind die verschiedenen relevanten Entscheidungen zum Elternunterhalt tabellarisch zusammengefasst und mit ihren Leitsätzen aufgeführt, so dass schon mit dem Werk als solchem eine erste, sehr komprimierte Übersicht über die Rechtsprechung erlangt werden kann.
Mit der 2. Auflage ist das Werk für den Praktiker noch mehr zum Nachschlagewerk von Interesse geworden, als es nun noch zusätzlich eine ausklappbare Schautafel enthält, welche das Prüfungsschema zu den Elternunterhaltsfällen darstellt und für die einzelnen Prüfungsunterpunkte direkt Bezug zu den ausführlicheren Darstellungen im Buch selbst herstellt.
Abgerundet wird das Werk schließlich dadurch, dass sich der Autor nicht auf die Darstellung der typischen materiell-rechtlichen Fragen z.B. zum Bedarf oder der Leistungsfähigkeit beschränkt, sondern sich insbesondere auch mit den beim Elternunterhalt stets auftauchenden Problemen der Auskunftsverpflichtung, der Schwiegerkindhaftung und mit Datenschutzfragen bei mehreren Haftungsgenossen auseinandersetzt.
Dem im Familienrecht tätigen Anwalt wird das Werk die tägliche Arbeit in diesen Bereichen deutlich erleichtern. Dies gilt auch für den Bereich des Enkelunterhalts, welcher ebenfalls erfreulich strukturiert kursorisch abgehandelt wurde und welcher, wie der Autor zu recht anmerkt, noch viel zu selten als möglicher Anspruch im Blick der anwaltlichen Berater ist."
(Rechtsanwältin/Fachanwältin FamR Inge Saathoff in FF 2008, 131)
"(...) Das gesamte Werk ist hervorragend gegliedert und zeichnet sich durch eine klare, verständliche Sprache aus. Der Zugang zum Werk wird nicht nur durch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, sondern gleichermaßen durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert.
Hauß gelingt es, die Grundzüge des Elternunterhalts sehr gut darzustellen. Das Werk ist eine Fundgrube auch für die Beantwortung von Sonderfragen.
Obwohl das Werk sich sicherlich in erster Linie an die Anwaltschaft wendet und hier zahlreiche Tipps für die Beratung in Elternunterhaltsfällen enthält, ist es jedoch genauso geeignet und unentbehrlich für den mit Elternunterhaltsfällen befassten Richter und Sozialhilfeträger sowie den Notar, der den Aszendentenunterhalt als Risikoumstand im Vorfeld des Vermögenserwerbs und der Vermögensübertragung zu berücksichtigen hat.
Alles in allem: Ein rundweg gelungenes Werk, das Verlag und Autor (hoffentlich) durch regelmäßige Neuauflagen auf aktuellem Stand halten."
(RA und Notar, FA FamR Dr. Nobert Kleffmann in FuR 2008, 104)
„[…] In dem vorliegenden Band wird der Enkelunterhalt sehr schön dargestellt: Jörn Hauß widmet sich insbesondere auch den gerade in diesem Bereich besonders wichtigen Schnittstellen des Zivilrechts zum Sozialrecht; die Bezüge des Unterhaltsrechts zur Sozialhilfe, zum BAföG, dem Kindergeld und zum Unterhaltsvorschuss werden von ihm ausführlich dargelegt. Im Vordergrund der Darstellung steht jedoch die unterhaltsrechtliche Seite. Hier wird ausführlich auf die Rechtsgrundlagen, die (nicht sehr einfachen) Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungsfähigkeit eingegangen. Aber auch neuen, schwierigen Fragen stellt sich der Verfasser, wenn er etwa der Frage nachgeht, wann und unter welchen Voraussetzungen den Großeltern fiktive Einkünfte zuzurechnen sind, aus denen ggf. der Enkelunterhalt zu leisten wäre (Rn. 360 ff.) – eine Frage, die von ihm nach ausführlicher Diskussion (zu Recht) verneint wird. Die Ausführungen werden durch viele Grafiken, Statistiken und Übersichten wirkungsvoll unterstützt. […]
Der Elternunterhalt wird in jeder Hinsicht umfassend, in seiner ganzen Breite und unter Einbeziehung flankierender Regelungen des Sozialrechts dargestellt. Der Autor gibt vielfältige, wertvolle Tipps aus der anwaltlichen Praxis für die Beratung und im Hinblick auf ein sachgerechtes Vorgehen für ein Kind, das (in der Regel durch den Sozialhilfeträger) in Anspruch genommen werden soll. Insgesamt handelt es sich bei dem vorgestellten Band um ein sehr zu empfehlendes Spezialwerk zu zwei Randgebieten des Verwandtenunterhaltsrechts, auf das jeder, der sich mit derartigen Fragen vertieft beschäftigt, sicher gerne und mit Gewinn zurückgreifen wird.“
(Richter am AG, zzt. BMJ, Dr. Martin Menne in ZKJ 2008, 131)
"(...) Der Band ist uneingeschränkt zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2008, 24)
"(...) Wer in diesem rechtlich schwierigen und unübersichtlichen Bereich Klärungsbedarf hat, wird in diesem Buch einen zuverlässigen Ratgeber finden."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2008, 96)
"Die Reihe der "FamRZ-Bücher" hat sich darum verdient gemacht, dass einige Themen des Familienrechts in monografischer Form für den Praktiker vertieft werden, die sonst gerne nur "nebenbei" abgehandelt werden. Dies gilt zum einen für den Band "Elternunterhalt" von Jörn Hauß, der ein Thema aufgreift, das wegen seiner Überschneidungen mit dem Sozialhilferecht oft als unübersichtlich beschrieben wird. Der Autor versteht es, die Situation der unterhaltspflichtigen Kinder gegenüber Eltern und Ämtern anschaulich darzustellen einschließlich aller Komplikationen und Sonderfälle wie Unterhalt nach ausländischem Recht. Eine Ausklapptafel mit dem Prüfungsschema fasst alles übersichtlich zusammen. Tabellen und eine Rechtsprechungsübersicht ergänzen das gut strukturierte Buch. (...)"
(Richter am AmtsG Ralph Neumann in DRiZ 2009, 56)
... aus Rezensionen zur Erstauflage:
"... Hier gibt Hauß in seinem sehr lesenswerten Buch eine hervorragende Darstellung der Probleme und liefert wertvolle Hilfestellungen für die anwaltliche Beratungstätigkeit und die richterliche Entscheidung.
(...) Das Buch ist insgesamt angenehm zu lesen, flüssig geschrieben und zeichnet sich durch eine gut strukturierte Darstellung der schwierigen Problematik mit sorgfältig begründeten Ausführungen aus. Es ist anschaulich formuliert und angereichert mit Praxishinweisen und Argumenten für die anwaltliche Beratung sowie einer Reihe von nachvollziehbaren Rechenbeispielen.
Wer sich beruflich mit Elternunterhalt befasst, wird auf dieses Buch nicht verzichten können."
(Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Dr. Wolfgang Viefhues in ZFE 2007, 342)
"... Das inhaltlich breit angelegte Werk erfasst nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch praktische Fragen der Rechtsanwendung und prozesstaktische Überlegungen aus der Sicht eines beratenden Rechtsanwalts. Eingehend verarbeitet werden hierzu die zahlreichen Veröffentlichungen aus dem Bereich des Unterhalts- und Sozialrechts, die es dem Leser ermöglichen, sich über die Rechtsentwicklung dieses Bereichs des Unterhalts zu informieren...
... Insgesamt ist das Werk insbesondere aufgrund der umfassenden Zusammenführung aller Fragen der angesprochenen Bereiche sehr zu empfehlen, da diese kompakt und übersichtlich gegliedert sind und deshalb eine schnelle Orientierung und teilweise auch gelungene Vertiefung der angesprochenen Rechtsfragen ermöglichen. Zu empfehlen ist das Werk vor allem für die anwaltliche Tätigkeit, da es sowohl auf die Fragen der anwaltlichen Beratung - auch in Bezug auf eine potenzielle Inanspruchnahme zum Elternunterhalt - wie auch auf die Beratung im gerichtlichen Verfahren eingeht und wertvolle Hilfestellungen gibt."
(Präsident des AmtsG Helmut Borth in FamRZ 23/2006, 1743 f.)
"... Der Autor startet bereits im Vorwort und im ersten Kapitel mit kritischen Anmerkungen zur grundsätzlichen Inanspruchnahme. In den folgenden Kapiteln zeigt er sauber und gut gegliedert die dogmatischen und praktischen Grundlagen für die Beurteilung und Bearbeitung des Unterhaltsanspruchs auf. Die anwaltliche Tätigkeit wird erleichtert durch die optische Hervorhebung relevanter Stichwörter, teilweise auch neu zu lernenden Vokabulars. Hilfreich sind die im Text integrierten Rechtsprechungszitate, Praxistipps und erfreulich gut lesbaren Berechnungsbeispiele. Es wird ein ordentliches und konkretes Rüstzeug zur Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen, die ja in der Regel über den Umweg des Sozialleistungsträgers angemeldet werden, vermittelt. Im vorletzten Kapitel widmet sich der Autor der vorsorgenden Beratung, da das Thema nach seinen Beobachtungen häufig weitere Kreise zieht, werden doch beispielsweise zumindest indirekt auch die Schwiegerkinder einbezogen. Hier liefert er auch unter Haftungsaspekten wertvolle Anregungen und konkrete Handlungsmöglichkeiten. Das Buch endet mit einer umfassenden Rechtsprechungsübersicht mit Leitsätzen und Fundstellen, ebenfalls ein Gewinn für die praktische Arbeit.
Wie dem Untertitel zu entnehmen wird ein Exkurs zum Enkelunterhalt gemacht (...) dieses Thema wird in der alltäglichen Unterhaltspraxis leicht übersehen bzw. die Durchsetzung scheitert an rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten. Diese werden analysiert und für Lösungsmöglichkeiten konkret aufbereitet. Diese Zusammenstellung erfreut und beweist noch einmal den Praxisbezug des Autors."
(RAin und FAin FamR Dorothea Hecht in Berliner Anwaltsblatt 10/2006, S. 390)
"... Das Buch liefert Anwälten Tipps für die Beratung in Elternunterhaltsfällen, ist aber auch MitarbeiterInnen von Soziahilfeträgern zu empfehlen, um sich mit anwaltlichen Strategien auseinanderzusetzen."
(Martina Bress-Brandmaier in ZfF 7/2006, S. 168)
"... Angesichts der übersichtlichen Erläuterungen (auch der einschlägigen Rechtsprechung) sowie der zahlreichen Berechnungsmuster handelt es sich um eine empfehlenswerte, instruktive Darstellung der äußerst komplizierten Materie."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2006, 171)
"Was vor sechs Jahren mit einem schmalen Band begann, hat sich im Laufe der Zeit zu einem umfangreichen Handbuch entwickelt. Die Vorauflagen sind vergriffen. Nunmehr hat der Autor bereits die 4. Auflage seines Werkes vorgelegt. Der Erfolg des Buches spricht für sich und belegt den unverändert hohen Informationsbedarf zum Elternunterhalt.
Wer meinte, mit der Einführung der Grundsicherung im Alter und der sozialen Pflegeversicherung habe sich das Problem des Elternunterhalts weitgehend erledigt, sieht sich inzwischen eines Besseren belehrt. Nicht mehr die schmale Rente, sondern die nicht in gleicher Weise wie die Grundsicherung privilegierte Hilfe zur Pflege ist regelmäßig der Auslöser von Regressansprüchen der Sozialämter. Wer mit solchen Ansprüchen konfrontiert wird, findet in dem vorliegenden Werk einen kompetenten Ratgeber. In seiner Gliederung folgt das Buch streng der unterhaltsrechtlichen Systematik von Bedarf - Bedürftigkeit - Leistungsfähigkeit und behandelt diese Tatbestandselemente unter dem besonderen Blickwinkel des Elternunterhalts. Den Konflikt zwischen dem von fiskalischen Überlegungen gesteuerten Handeln der Sozialämter und dem Abwehrinteresse des unterhaltspflichtigen Kindes löst der Autor konsequent unter dem Aspekt der Lebensstandardgarantie (insbes. Rz. 387 ff.). Zu Recht warnt er vor einer unkritischen Übernahme der auf ganz andere Lebenssituationen zugeschnittenen Sätze der Düsseldorfer Tabelle (Rz. 316 ff.). Die sehr praxisnahe Betrachtung differenziert dabei streng zwischen langfristig prägenden Lebensumständen und dem als zumutbar angesehenen temporären Verzicht auf besondere Vergnügungen. Die Rechtsprechung ist bis einschließlich Juni 2012 eingearbeitet und lässt sich anhand einer mehr als 70 Entscheidungen umfassenden tabellarischen Übersicht leicht erschließen. Darüber hinaus bieten an mehreren Stellen in den Text eingestreute Passagen aus wichtigen Urteilen einen unmittelbaren Zugang zu den Entscheidungen.
In der Darstellung nimmt vor allem die Berechnung des beim Elternunterhalt unantastbaren Vorsorgevermögens einen breiten Raum ein. Eine Tabelle zu den Aufzinsungsfaktoren und ein Beispielfall ermöglichen es dem Leser, diese Schätzung in der Praxis umzusetzen. Der in den Vorauflagen nur knapp angesprochenen Problematik der sozialen Grundsicherung ist nunmehr ein eigener Abschnitt gewidmet. Dieser beschreibt detailliert das Spektrum der sozialen Leistungen und verweist zutreffend auf die Notwendigkeit einer vorrangigen Inanspruchnahme solcher Sozialleistungen. Die Behandlung des immanent wichtigen Wohnvorteils findet in der Neuauflage ebenfalls mehr Aufmerksamkeit. Unter dem eingängigen Schlagwort "Steine kann man nicht essen" setzt sich der Autor kritisch mit der verbreiteten Praxis auseinander, den "Wohnwert" wie ein zusätzliches Einkommen zu behandeln, bei dessen Bemessung der damit verbundene Kapitalverzehr wiederum ausgeblendet wird. Sein Plädoyer, statt einer vermeintlichen Einkommenserhöhung auf die ersparten Aufwendungen und eine Absenkung des Selbstbehalts zu setzen, bietet einen bemerkenswerten Ansatz für weitere Diskussionen. Auch in anderem Zusammenhang zeichnet sich die Darstellung durch eine kritische Distanz aus, mit der der Autor die Praxis der Sozialbehörden wie auch manche Entscheidungsstrukturen in der Rechtsprechung betrachtet. Der Realitätsbezug seiner Argumentation regt immer wieder dazu an, sich differenziert mit den gesetzlichen Wertungen und größeren Zusammenhängen des Elternunterhalts auseinanderzusetzen. Nur beispielhaft seien hier die indirekte Beteiligung von Schwiegerkindern, die Taschengeldrechtsprechung (Rz. 209 f., 449), die vertragliche Gestaltung des Unterhalts der eigenen Kinder (Rz. 326 ff.) sowie die restriktive Rechtsprechung beim Kontaktabbruch (Rz. 714, 721) zu nennen.
Die durch zahlreiche Praxistipps angereicherte Darstellung wendet sich schwerpunktmäßig an die anwaltliche Beratungspraxis. Mit seinem klaren methodischen Ansatz und einer stringenten Argumentation ist die Neuauflage für Gerichte und Sozialbehörden aber nicht weniger hilfreich und in jeder Hinsicht zu empfehlen."
(Vors. Richter am OLG Heinrich Schürmann in FamRZ 2013, 519 f.)
"Nun ist er nach zwei langen Jahren in der 4. Auflage erschienen - der neue "Hauß: Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien", von der Fachwelt mit Interesse erwartet. Obwohl, wie der Autor selbst meint, dieses FamRZ-Buch Nr. 21 "nur ein Randthema" des Familienrechts behandelt, birgt gerade dieses Randthema eine Fülle von Problemen, die sich sowohl aus dem sozialhilferechtlichen Bezug des Elternunterhalts als auch aus der Schwierigkeit ergeben, eine gerechte Unterhaltshöhe zu ermitteln. Der Autor geht diese Problematiken in einer auch schon in den Vorauflagen bewährten Weise an: In einer klaren Sprache und übersichtlich gegliedert greift er alle praxisrelevanten Themen auf, erörtert sie unter häufiger und ausführlicher Zitierung von ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung und fügt zahlreiche, grafisch deutlich hervorgehobene Praxistipps an. Letztere richten sich - nachvollziehbar aus der anwaltlichen Sicht des Autors - vorwiegend an das unterhaltsverpflichtete Kind zur Wahrung von dessen Vermögensinteressen und widersprechen damit gegenläufig oft den fiskalischen Interessen der Sozialbehörden und auch denen der Unterhaltsberechtigten. Dies wird auch vom Autor - in seinem Vorwort - durchaus gesehen und mit der Logik einer Lebensstandardgarantie im Elternunterhalt begründet.
Auch in der Neuauflage hält der Autor an der bewährten Struktur der Vorauflagen fest: Nach den Grundlagen des Elternunterhalts, die auch das anwaltliche Mandat umfassen, widmet er sich zunächst dem Bedarf und dann der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Ausführlich wird danach auf die Kernproblematik des Elternunterhalts eingegangen: das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und vor allem die berücksichtigungsfähigen Abzüge vom anrechenbaren Einkommen sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Neben einer Verpflichtung zur Vermögensverwertung, die insbesondere Fragen des Altersvorsorgevermögens und des Immobilienvermögens umfasst, werden auch die Themen der Haftungsquote - etwa bei gleichrangiger Haftung von Geschwistern - als auch mögliche Rückforderungsansprüche hinsichtlich Unterhaltsüberzahlungen behandelt. Hier verwendet der Autor erstmals eine Formel zur Berechnung der Haftungsquote, die aber zur praktischen Anwendung zu allgemein gehalten erscheint. Wichtig - wenn auch sehr komprimiert - ist dann die sich anschließende Darstellung der steuerlichen Behandlung von Elternunterhalt (Rz. 632, 633). Ein Exkurs über den Enkelunterhalt sowie "Verteidigungsstrategien gegen den Elternunterhalt" und ein als "Vorsorgende Beratung" betiteltes Kapitel mit den Untertiteln: "Rettung des Vermögens des Unterhaltsberechtigten" und "Schonung von Einkommen und Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes" runden nicht nur die Thematik des Elternunterhalts ab, sondern machen auch deutlich, an welche Zielgruppe sich das Buch vornehmlich richtet. Abgerundet wird das Werk mit praxisrelevanten Hinweisen zu typischen Fehlerquellen, zu Fällen mit Auslandsbezug und sehr nützlichen Tabellen u.a. zur Sterbetafel, zur Verrentung und zu Aufzinsungsfaktoren zur Berechnung des Altersvorsorgeschonvermögens. Nicht nur für Studenten, sondern auch für Praktiker hilfreich ist die am Schluss des Buchs eingefügte Klapptafel mit einem Prüfungsschema zum Elternunterhalt.
In der Neuauflage werden dankenswerterweise erstmals hilfreiche detaillierte Ausführungen zur Grundsicherung nach § 41 SGB XII unter Darlegung von Regel- und Mehrbedarfssätzen gemacht (Rz. 108 ff.), insbesondere wie diese die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten beeinflussen kann. Insoweit wird in Übereinstimmung mit der h.M. betont, dass die Inanspruchnahme von Grundsicherung gegenüber einem familienrechtlichen Unterhaltsanspruch ausnahmsweise nicht subsidiär ist. Erstmals wird in dieser Neuauflage auch der Wohnvorteil beim Einkommen des pflichtigen Kindes ausführlich behandelt (Rz. 176-190). Dieser hat in der Rechtspraxis eine große Relevanz und wird vom Autor hinsichtlich seiner Angemessenheit, seiner Zurechnung zum Einkommen und seiner Anrechnung im Selbstbehalt gewürdigt. Da der Autor die von der Rechtsprechung durchweg vorgenommene Zurechnung eines Wohnvorteils zum Einkommen ablehnt, schlägt er vor, den Wohnvorteil durch Absenkung des Selbstbehalts zu kompensieren - ein zumindest diskussionswerter Ansatz. Ebenfalls neue Wege geht der Autor mit seinen Überlegungen zu vertraglichen Unterhaltsansprüchen und nicht geschuldeten Unterstützungsleistungen (Rz. 326 ff.), die das gegenüber seinem Elternteil unterhaltspflichtige Kind seinen eigenen Kindern gewährt. Rechtfertigen derartige Leistungen einen Abzug vom anrechenbaren Einkommen? Können diese als einheitliche, bereits vollzogene Schenkung oder als einheitliche Ausstattung nach § 1624 BGB anzusehen sein mit der Folge, dass diese gegenüber dem Elternunterhalt vorrangig sind? Mit diesen in der Rechtsprechung noch nicht geklärten Fragen betritt der Autor ein interessantes und durchaus diskussionswürdiges Neuland.
Insgesamt ist auch diese aktualisierte Neuauflage sowohl für den mit dem Elternunterhalt befassten Richter als auch insbesondere für den mit der Beratung hinsichtlich solcher Ansprüche betrauten Rechtsanwalt, aber auch - und das zeichnet dieses Buch vor allem aus - für den interessierten Laien ein unverzichtbares Werk. Es ist der "Klassiker" auf diesem Gebiet, der dankenswerterweise alle zwei Jahre in einer Neuauflage erscheinen soll und wärmstens zu empfehlen ist."
(Richterin am OLG Dr. Angelika Markwardt, LL.M. EUR., in FamRB 2012, 358 f.)
"Wer Familiensachen als Anwalt, Mitarbeiter einer Behörde oder als Richter „macht“, der stöhnt nicht ohne Grund, wenn er einen Fall mit Elternunterhalt bearbeiten muss. Kaum eine Materie des Unterhaltsrechts ist unangenehmer. Die (stets) erwachsenen Kinder wollen oder können oftmals nicht ohne Einschränkungen ihren Lebensstandard halten, wenn sie ihre Eltern unterstützen sollen – im Übrigen sehen sie auch oft schlichtweg nicht ein, dass Unterhaltspflicht nicht nur eine Einbahnstraße ist. So braucht es für die Bearbeitung solcher Fälle guter Literatur. Ein solches Grundlagenwerk mit Strategiehinweisen stellt das von Hauß nunmehr in 4. Auflage vorgelegte Werk „Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien“ dar. Für Studenten und Referendare ist das Buch natürlich regelmäßig nicht notwendig. Referendare sollten es aber dann zu Rate ziehen, wenn sie (z.B. in der Anwaltsstation) mit einem einschlägigen Fall befasst werden. Ansonsten richtet sich das Buch vor allem an Praktiker und hier ganz besonders an Anwälte, die zur Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen eingeschaltet werden. Gerade hier ist das Buch dann auch besonders stark, zumal Hauß selbst praktizierender und daher aus dem Vollen schöpfender Fachanwalt für Familiensachen in Duisburg ist.
Los geht es in dem Buch mit einer Einführung zu den Grundlagen des Elternunterhaltes, namentlich einer Darstellung der Rechtslage der §§ 1601 – 1603 BGB. Des Weiteren finden sich kurze Ausführungen zum anwaltlichen Mandat, insbesondere die richtige Warnung, nicht selbst als Anwalt durch Manipulationen oder Ratschläge diesbezüglich in die Gefahr einer Strafverfolgung zu gelangen. Teil B (und Herzstück) des Buches sind die über 200 Seiten Erörterungen zum Elternunterhalt in der Praxis. Die Darstellung orientiert sich an den Darstellungen, wie man sie auch in anderen Bereichen des Unterhaltsrechts kennt: Es finden sich also gut strukturierte Abschnitte zu Bedarf, Bedürftigkeit, Einkommensermittlung, Leistungsfähigkeit, Vermögensverwertung, Schonvermögen, Veränderungen der Einkunftssituation, Rückforderungsansprüchen und Haftungsquoten. Selbst steuerrechtliche Fragen werden angerissen (S. 237 ff.). Für ein Spezialwerk von fast 400 Seiten findet sich dann auch thematisch passend eine Darstellung (Teil C) zum „Enkelunterhalt“ , die nahezu 20 Seiten in Anspruch nimmt und die Besonderheiten dieser Unterhaltsansprüche aufzeigt – freilich sind die meisten Fragen auch bereits in den Darstellungen zum Elternunterhalt abgehandelt.
Ausdrücklich an die Anwaltschaft richtet sich Teil D „Verteidigungsstrategien gegen Elternunterhalt“. Hier wird dargestellt, an welchen Stellen die Finger in die Wunde zu legen ist und was in jedem Falle abgeprüft und ermittelt werden sollte. Anwälten wird zu raten sein, diesen Teil zuerst zu lesen. Es schließt sich dann ein Abschnitt zu Auskunftspflichten an und dann die für die anwaltliche Beratung unerlässlichen Buchkapitel mit den vielsagenden Überschriften „Vorsorgende Beratung“ und „Typische Fehlerquellen zum Elternunterhalt“, die ein Rechtsanwalt mit Verfahren aus diesem Bereich unbedingt einmal intensiv durcharbeiten sollte. Hier wird quasi in einer Art Schnelldurchlauf deutlich gemacht, worauf ein Anwalt im Rechtsstreit unbedingt achten muss und zwar beginnend mit der Ermittlung der Einkünfte über die Beachtung steuerrechtlicher Fragen bis hin zum Schonvermögen. Ein eigener Abschnitt ist dann noch den immer wichtiger werdenden Fällen mit Auslandsbezug gewidmet – dieser ist zwar nur 4 Seiten kurz, weist aber zumindest schon einmal den weiteren weg in derartigen Konstellationen, in denen dann sowieso weitere Spezialliteratur zu Rate zu ziehen ist.
Den Anfänger oder Gelegenheitsfamilienrechter wird dann noch freuen, dass der Teil I Berechnungsbeispiele enthält, anhand derer die Materie nochmal anhand von Fällen mit konkreten Zahlen durchgerechnet wird und zwar nicht – wie in anderen Familienrechtsbüchern üblich im Fließtext, sondern als nahezu ganzseitige mehrspaltige Tabellen.
Eine Art Serviceleistung stellen die im Buch auch abgedruckten Sterbetafeln, Barwert- und Verrentungs- und Aufzinsungsfaktorentabellen dar – hierdurch wird langes Suchen oder googlen nach aktuellen Tabellen überflüssig. Auch eine Rechtsprechungsübersicht der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zum Elternunterhalt findet sich am Ende des Buches – hier wird die Rechtsprechung der letzten 15 Jahre zu diesem Thema durch abgedruckte amtliche und eigene (vom Autor gebildete) Leitsätze dargestellt. Ein gut gepflegtes Stichwortverzeichnis rundet das Buch ab. Der Clou verbirgt sich dann angeklebt an den Buchdeckel am Buchrücken. Dort ist eine ausklappbare Seite, wie man sie vielleicht aus Repetitorenskripten kennt. Diese Seite enthält ein detailliertes stichwortartiges Prüfschema zum Elternunterhalt, das man bei der Fallbearbeitung mit dem Buch zur Buchrecherche besser nutzen kann als das Inhaltsverzeichnis. Hauß hat dieses Prüfschema nämlich mit Verweisen auf die Buchrandnummern versehen – sehr praktisch!"
(RiAG Carsten Krumm in: http://dierezensenten.blogspot.de/2013/01/rezension-zivilrecht-elternunterhalt.html)
"Beobachtet man die derzeitige politische Diskussion über Mindestaltersrenten, ist diese eine Ausprägung des demografischen Wandels. Mit einer anderen Seite dieses Wandels beschäftigt sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Jörn Hauß in der neu bearbeiteten Auflage seines Buches zum Elternunterhalt.
Wendet man sich der Frage über der Einstandspflicht der Kinder für ihre Eltern zu, findet man in den gängigen Kommentaren keine befriedigenden Antworten auf die vielfältigen Fragestellungen in diesem Bereich. Dieser Informationslücke hat sich Hauß angenommen und füllt diese nicht nur mustergültig aus, sondern schuf hierbei ein Standardwerk für den Bereich des Elternunterhalts. Nicht nur die juristische Fragestellung des Einstehenmüssens, sondern auch gesellschaftliche und familiäre Problemstellungen des Elternunterhalts werden erschlossen. Mit der Frage der Unterhaltspflichtigkeit werden zumeist Kinder dann betroffen, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und infolgedessen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Da zumeist jedoch die Renteneinkünfte der Eltern zur Deckung der Kosten der Heimunterbringung nicht ausreichen, tritt zwar der jeweilige Sozialleistungsträger in Vorleistung, versucht sich jedoch im Anschluss bei den Kindern die Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuholen. Hierbei sehen sich die Kinder einem Unterhaltsbegehren des Sozialhilfeträgers ausgesetzt.
Als potenzieller Unterhaltspflichtiger muss dieser jedoch nicht nur einmal seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse umfassend gegenüber dem jeweiligen Sozialhilfeleistungsträger offenbaren, sondern wird alle zwei Jahre zur Wiederholungsprüfung aufgefordert. Dies bedeutet insoweit eine zusätzliche und regelmäßige Belastung für den Unterhaltsschuldner und seinen Ehepartner. Im Rahmen dieser Mitteilungspflicht ist es insbesondere sehr wichtig, von Anfang an gut informiert und besonnenen gegenüber dem Sozialträger zu agieren, da Fehler in diesem Rahmen sich im weiteren Werdegang kostenintensiv auswirken können. Umso erfreulicher erscheint es, dass Hauß zu diesem Themenfeld ein hilfreiches Buch veröffentlicht hat, das die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Scheinbar orientiert sich das Buch ebenfalls am Zwei-Jahres-Rhythmus, sodass eine aktuelle Informationsgewinnung ermöglicht wird. Damit gelingt dem Autor nicht nur die Vermittlung von juristischem Handwerkzeug, das Buch trägt auch zur umfassenden Information und "Entemotionalisierung" des Themas Elternunterhalt bei. Besonders hervorzuheben sind die Verständlichkeit und die Struktur des Werkes, womit es sich nicht nur für den jeweiligen Rechtsbeistand, sondern zugleich auch für den potenziellen Unterhalts -Schuldner als sinnvolles Hilfsmittel empfiehlt.
Anschaulich sind auch die Fallbeispiele und das Prüfungsschema am Ende des Buches sowie die interaktive Exceltabelle, die der Autor derzeit auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt.
Konzeption und Inhalt dieses Werkes ergeben folgendes Bild:
Der Autor rezipiert die derzeitige Rechtsprechung der Zivilgerichte anschaulich und verdeutlicht, welche Positionen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners abzugsfähig sind. Dabei belässt er es jedoch nicht, sondern beschäftigt sich auch mit angrenzenden Problemfeldern, die derzeit noch keiner umfassenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zugeführt wurden, und er präsentiert hierbei juristisch überzeugende Lösungsmöglichkeiten. Dies betrifft insbesondere die Felder der Wohnwertberechnung in einer kostengünstigen eigenen Immobilie (Rdnrn. 176 ff.), die Frage der eigenen Altersabsicherung des Unterhaltsschuldners durch Immobilienvermögen (Rdnrn. 529 ff.) oder das Verhältnis zwischen einem vertraglich festgelegten Unterhalt und einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch (Rdnrn. 326 ff.). Nicht ohne Grund findet sich eine Auseinandersetzung zu den Standpunkten des Autors in der höchstrichterlichen Rechsprechung wieder (BGH, NJW 2010, 3161). Insbesondere dem Bereich der Schwiegerkindhaftung kommt eine erhöhte Aufmerksamkeit zu (Rdnrn. 449 ff.), da es sich um eine indirekte unterhaltsrechtliche Einstandspflicht handelt, ohne das ein unterhaltsrechtliches Verwandtschaftsverhältnis besteht.
In dem Werk spielt nicht nur das familienrechtliche Unterhaltsrecht eine Rolle, sondern auch der Bereich der Grundsicherung im Alter mit den zugehörigen besonderen Bedingungen des Anspruchsüberganges "cessio legis" auf den zuständigen Sozialhilfeträger. Besonders wichtig gestaltet sich dies bei dem Umgang mit dem jeweiligen Leistungsträger, da dieser dem Grunde nach zwar nur ein bloßer Inhaber des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs ist, er jedoch mit weitergehenden Auskunftskompetenzen ausgestattet ist. Diese erweiterten Kompetenzen werden durchgängig und umfassend beleuchtet (Rdnrn. 725 ff.).
Nicht nur die Vermittlung des juristischen Handwerkzeugs ist dem Autor ein Anliegen, er lässt den Leser auch an seiner eigenen reichhaltigen praktischen Erfahrung partizipieren. So werden an geeigneter Stelle hilfreiche Praxistipps gegeben und auch umfassend der Frage der vorsorgenden Beratung nachgegangen (Rdnrn. 771 ff.). Durch den jeweiligen Abdruck der maßgeblichen Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen gewährleistet Hauß ein Werk "aus einer Hand", sodass keine weiteren Informationsquellen zum Erschließen des Themas Elternunterhalt notwendig sind.
Insgesamt muss dieses Werk wegen seiner Güte gewürdigt werden. In dem Werk wird die schwierige rechtliche Materie sinnvoll aufbereitet und zugleich dem Betroffenen und seinem Rechtsbeistand das notwendige Rüstzeug an die Hand gegeben, um für ein unterhaltsrechtliches Verfahren bestens gewappnet zu sein. Im Bereich des Elternunterhalts steht der Name Hauß für Information und Kompetenz für jedermann."
(Wiss. Mitarb. Andreas Merold in FPR 2012, 584)
... zur 3. Auflage:
"Schon die Art der Darstellung ist bestechend. Übersichtliche Gliederung und mit Randnummern versehener Text, der reichlich durch Angabe von Fundstellen vor allem aus der Rechtsprechung gestützt wird, ist heute schon Standard. Ein glücklicher Gedanke war aber, im unmittelbaren Anschluss an die jeweiligen Erörterungen die dazu veröffentlichten Entscheidungen, meistens des BGH, wörtlich abzudrucken. Eingestreute Praxistipps ziehen das Resümee der vorangegangenen Ausführungen. Die Zusammenstellung typischer Fehlerquellen hilft, Anfängerfehler zu vermeiden. Im Anhang findet sich neben Berechnungsbeispielen ein Prüfungsschema. Sterbetafeln und Verrechnungstabellen erlauben die selbstständige Ermittlung von Kapitalwerten und Rentenbeträgen. Wer sich einen kompakten Uberblick über die Rechtsprechung verschaffen will, kann auf die chronologische Liste der Leitsätze der seit 1997 veröffentlichten Entscheidungen zugreifen. Schließlich wird in einem Exkurs der Enkelunterhalt dargestellt. Fragen des Auslandsbezugs mit Ländervergleich bilden den Abschluss.
Hohes Niveau zeichnet auch die inhaltlichen Ausführungen aus. Auch in den von der Rechtsprechung schon bearbeiteten Bereichen erschöpft sich die Darstellung nicht in der Wiedergabe des Entschiedenen. Hauß geht den Problemen auf den Grund. Er deckt dadurch wiederholt Schwächen auf und zeigt alternative Lösungen. Bemerkenswert ist sein Vorschlag, die Angemessenheit der Aufwendungen des Kindes für die eigene Altersversorgung nicht anhand der periodischen Beiträge, also z.B. 4 % des Bruttoeinkommens eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern vom angemessenen Altersvorsorgekapital her zu bestimmen (Rz. 179 ff.). Und Hauß müsste seine Vorliebe für die Versicherungsmathematik verleugnen, wenn er nicht zugleich die Berechnung der erforderlichen Beiträge mitlieferte. Keinesfalls untergehen sollte seine Mahnung, dass im Einzelfall auch Versorgungslücken, etwa durch Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, vor allem aufgrund des Versorgungsausgleichs, erhöhte Aufwendungen rechtfertigen können (Rz. 215 ff.). Der Berechnung der Leistungsfähigkeit des mit dem Ehegatten zusammenlebenden Kindes widmet Hauß 22 Seiten unter tabellarischer Gegenüberstellung der verschiedenen Lösungen und Unterbreitung eines eigenen, die Lösung des BGH (FamRZ 2010, 1535) leicht modifizierenden Vorschlags (Rz. 354 ff.). In der von der Rechtsprechung noch nicht entschiedenen Streitfrage der Berücksichtigung fiktiven Einkommens des Kindes wendet sich Hauß mit ausführlicher Begründung gegen eine Obliegenheit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, hält jedoch ihre weitere Ausübung nach Entstehung der Unterhaltspflicht nicht für überobligatorisch und bejaht deshalb eine Obliegenheit zur Beibehaltung (Rz. 345 ff.). Hier, wie bei anderen Einzelfragen, lässt sich Hauß von der schwachen Ausgestaltung des Elternunterhalts leiten, die für den Unterhaltsschuldner selbst im Vergleich zum Volljährigenunterhalt Erleichterungen zu Folge hat. Der Einfluss der Grundsicherung (§§ 41 ff. SGBVI) auf die Unterhaltspflicht sollte in den folgenden Auflagen des Buches noch dargestellt werden.
Wertvoll sind die Tipps zur unterhaltsrelevanten Gestaltung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie reichen vom Rat, bei der eigenen Krankenversorgung des Kindes statt auf eine Eigenbeteiligung auf die Erhöhung des Beitrags zu setzen (Rz. 244), und beim Zusammenleben mit dem Ehegatten die Steuerklasse IV/IV zu wählen (Rz. 255, 673), bis zu Ratschlägen zur Einkommensreduzierung z.B. bei Gesamtschulden (Rz. 300 f.), durch Rücklagen für Reparaturen (Rz. 303) und Sanierungen (Rz. 306). Dementsprechend ist der vorsorgenden Beratung des Unterhaltspflichtigen ein eigenes Kapitel gewidmet. Und dass der Einsatz von Vermögen des Kindes an der Zustimmung nach § 1365 BGB scheitern könnte (Rz. 462), kann leicht übersehen werden. Auch der drohende Zugewinnausgleich könnte ab Rechtshängigkeit der Scheidung, vielleicht angesichts des vorzeitigen Zugewinnausgleichs auch schon früher, den Vermögenseinsatz für Unterhaltszwecke begrenzen (Rz. 463 ff.).
Diese Beispiele lassen den Wert des Buches erkennen. Nicht nur wegen der Ubersicht über die bisherige Rechtsprechung, sondern vor allem wegen der dargestellten noch nicht gelösten, zum Teil noch unentdeckten Probleme und der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sollten es Richter, Sozialversicherungsträger und insbesondere Rechtsanwälte stets heranziehen."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz in FamRZ 2011, 267 f.)
"Der demografische Wandel unserer Gesellschaft führt unweigerlich dazu, dass die praktische Relevanz des sog. Elternunterhalts in der Rechtsanwendung weiter zunimmt. Gleichwohl gestaltet sich die Rechtsprechung in weiten Bereichen des Elternunterhalts bei weitem noch nicht so gefestigt wie beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt. So wird beispielsweise durch höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schonvermögen aus dem Jahre 2006 der Umfang des Vermögenseinsatzes zwar dem Grunde nach umrissen. Viele Einzelfragen in diesem Zusammenhang bleiben aber weiterhin klärungsbedürftig.
Mit seiner Neuauflage gelingt es Hauß wiederum, das Spektrum des Elternunterhalts erschöpfend darzustellen. Als Zielgruppen kommen in erster Linie Rechtsanwälte, Gerichte, Sozialhilfebehörden und auch rechtskundige Betroffene in Betracht. Es finden sich Antworten auf nahezu alle elternunterhaltsrechtlich relevanten Fragestellungen. Beispielhaft und bei weitem nicht erschöpfend sind zu nennen: die Berechnung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit, die Behandlung von Darlehensverbindlichkeiten, die Berechnung der unterhaltsrechtlich relevanten Altersvorsorgeaufwendungen sowie die Höhe des Altersvorsorgevermögens. In einem Exkurs wird auch auf den sog. Enkelunterhalt eingegangen.
Die vorangestellten Literaturverzeichnisse I und II sowie die im Anhang abgebildete chronologische Rechtsprechungsübersicht erleichtert es dem Anwender, sich vertiefenden Fragestellungen zuzuwenden. Hilfreich sind auch die Berechnungsbeispiele am Ende des Buches.
Obwohl das Werk erst in der 3. Auflage vorliegt, nimmt es bereits einen festen Platz in der Fachliteratur ein."
(Ministerialrat Willibald Becher in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2011, 308 f.)
"Vor vier Jahren wurde an dieser Stelle die erste Auflage des nun schon in dritter Bearbeitung präsentierten Buches rezensiert. Die damals getroffenen Feststellungen zur sauberen und gut gegliederten Darstellung der dogmatischen und praktischen Grundlagen des Elternunterhaltsanspruchs gelten uneingeschränkt fort. Der Umfang des Buches ist fast verdoppelt, was durch weitere relevante Stichwörter erreicht wird. Auch widmet sich der Autor der Rolle des Anwalts und z.B. Kollisionsfragen in der anwaltlichen Beratung. Neu hinzugekommen ist ein Kapitel für Fälle mit Auslandsbezug.
Hilfreich sind die im Text integrierten Rechtsprechungszitate (die jüngste BGH-Entscheidung ist selbstverständlich verarbeitet), Praxistipps und erfreulich gut lesbaren Berechnungsbeispiele. Im Anhang findet sich ein tabellarischer Überblick von Gerichtsentscheidungen mit Leitsätzen und Fundstellen. Bei der Korrespondenz mit den Sozialleistungsträgern sind konkrete Bezugspunkte notwendig, auf die das Buch zurückgreifen lässt.
Der Exkurs zum Enkelunterhalt ist beibehalten worden, weiterhin etwas unvermittelt in der Mitte des Buches. Auch hier sind Ergänzungen vorgenommen worden.
Die zunehmende Inanspruchnahme der erwachsenen Kinder durch die Sozialämter verschafft der Anwaltschaft neue Aufgaben, bei denen das vorliegende Buch gut unterstützt.
Auf der Website des Gieseking-Verlages findet sich eine Excel-Berechnungshilfe des Autors, die der jüngsten BGH-Entscheidung nachgebildet wurde."
(RAin/FAin FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2011, 142)
... zur 2. Auflage:
"(…) Mit dem Werk zum Elternunterhalt liegt nun eine erfreulich kompakte Darstellung der Thematik vor. Dabei beschränkt sich der Autor auch nicht darauf, den aktuellen Stand der Rechtsdiskussionen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.6.2005 darzustellen, sondern er setzt sich mit dieser auch kritisch auseinander, was gerade für die Beratung und auch Vertretung im gerichtlichen Verfahren hilfreiche Denkanstöße und Argumente liefert.Das Werk zeichnet sich außerdem durch eine sehr klare Strukturierung aus, welche in der Reihenfolge des vorzunehmenden Prüfungsschemas beim Elternunterhalt die Problemkreise abarbeitet. Dabei liegt der deutliche Schwerpunkt in dem Bereich, welcher auch in der Beratung häufig Schwierigkeiten bereitet, nämlich im Bereich der Einschätzung der Berücksichtigungsfähigkeit von Abzügen vom Einkommen potenziell Unterhaltspflichtiger.
Hervorhebenswert ist ferner, dass die rechtlich relevanten Themenkreise nicht einfach nur theoretisch dargelegt und kommentiert werden, sondern dem Leser auch verschiedene Berechnungsbeispiele für die in der Praxis im Wesentlichen vorkommenden Ausgangskonstellationen an die Hand gegeben werden. Ebenso sind die verschiedenen relevanten Entscheidungen zum Elternunterhalt tabellarisch zusammengefasst und mit ihren Leitsätzen aufgeführt, so dass schon mit dem Werk als solchem eine erste, sehr komprimierte Übersicht über die Rechtsprechung erlangt werden kann.
Mit der 2. Auflage ist das Werk für den Praktiker noch mehr zum Nachschlagewerk von Interesse geworden, als es nun noch zusätzlich eine ausklappbare Schautafel enthält, welche das Prüfungsschema zu den Elternunterhaltsfällen darstellt und für die einzelnen Prüfungsunterpunkte direkt Bezug zu den ausführlicheren Darstellungen im Buch selbst herstellt.
Abgerundet wird das Werk schließlich dadurch, dass sich der Autor nicht auf die Darstellung der typischen materiell-rechtlichen Fragen z.B. zum Bedarf oder der Leistungsfähigkeit beschränkt, sondern sich insbesondere auch mit den beim Elternunterhalt stets auftauchenden Problemen der Auskunftsverpflichtung, der Schwiegerkindhaftung und mit Datenschutzfragen bei mehreren Haftungsgenossen auseinandersetzt.
Dem im Familienrecht tätigen Anwalt wird das Werk die tägliche Arbeit in diesen Bereichen deutlich erleichtern. Dies gilt auch für den Bereich des Enkelunterhalts, welcher ebenfalls erfreulich strukturiert kursorisch abgehandelt wurde und welcher, wie der Autor zu recht anmerkt, noch viel zu selten als möglicher Anspruch im Blick der anwaltlichen Berater ist."
(Rechtsanwältin/Fachanwältin FamR Inge Saathoff in FF 2008, 131)
"(...) Das gesamte Werk ist hervorragend gegliedert und zeichnet sich durch eine klare, verständliche Sprache aus. Der Zugang zum Werk wird nicht nur durch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, sondern gleichermaßen durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert.
Hauß gelingt es, die Grundzüge des Elternunterhalts sehr gut darzustellen. Das Werk ist eine Fundgrube auch für die Beantwortung von Sonderfragen.
Obwohl das Werk sich sicherlich in erster Linie an die Anwaltschaft wendet und hier zahlreiche Tipps für die Beratung in Elternunterhaltsfällen enthält, ist es jedoch genauso geeignet und unentbehrlich für den mit Elternunterhaltsfällen befassten Richter und Sozialhilfeträger sowie den Notar, der den Aszendentenunterhalt als Risikoumstand im Vorfeld des Vermögenserwerbs und der Vermögensübertragung zu berücksichtigen hat.
Alles in allem: Ein rundweg gelungenes Werk, das Verlag und Autor (hoffentlich) durch regelmäßige Neuauflagen auf aktuellem Stand halten."
(RA und Notar, FA FamR Dr. Nobert Kleffmann in FuR 2008, 104)
„[…] In dem vorliegenden Band wird der Enkelunterhalt sehr schön dargestellt: Jörn Hauß widmet sich insbesondere auch den gerade in diesem Bereich besonders wichtigen Schnittstellen des Zivilrechts zum Sozialrecht; die Bezüge des Unterhaltsrechts zur Sozialhilfe, zum BAföG, dem Kindergeld und zum Unterhaltsvorschuss werden von ihm ausführlich dargelegt. Im Vordergrund der Darstellung steht jedoch die unterhaltsrechtliche Seite. Hier wird ausführlich auf die Rechtsgrundlagen, die (nicht sehr einfachen) Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungsfähigkeit eingegangen. Aber auch neuen, schwierigen Fragen stellt sich der Verfasser, wenn er etwa der Frage nachgeht, wann und unter welchen Voraussetzungen den Großeltern fiktive Einkünfte zuzurechnen sind, aus denen ggf. der Enkelunterhalt zu leisten wäre (Rn. 360 ff.) – eine Frage, die von ihm nach ausführlicher Diskussion (zu Recht) verneint wird. Die Ausführungen werden durch viele Grafiken, Statistiken und Übersichten wirkungsvoll unterstützt. […]
Der Elternunterhalt wird in jeder Hinsicht umfassend, in seiner ganzen Breite und unter Einbeziehung flankierender Regelungen des Sozialrechts dargestellt. Der Autor gibt vielfältige, wertvolle Tipps aus der anwaltlichen Praxis für die Beratung und im Hinblick auf ein sachgerechtes Vorgehen für ein Kind, das (in der Regel durch den Sozialhilfeträger) in Anspruch genommen werden soll. Insgesamt handelt es sich bei dem vorgestellten Band um ein sehr zu empfehlendes Spezialwerk zu zwei Randgebieten des Verwandtenunterhaltsrechts, auf das jeder, der sich mit derartigen Fragen vertieft beschäftigt, sicher gerne und mit Gewinn zurückgreifen wird.“
(Richter am AG, zzt. BMJ, Dr. Martin Menne in ZKJ 2008, 131)
"(...) Der Band ist uneingeschränkt zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2008, 24)
"(...) Wer in diesem rechtlich schwierigen und unübersichtlichen Bereich Klärungsbedarf hat, wird in diesem Buch einen zuverlässigen Ratgeber finden."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2008, 96)
"Die Reihe der "FamRZ-Bücher" hat sich darum verdient gemacht, dass einige Themen des Familienrechts in monografischer Form für den Praktiker vertieft werden, die sonst gerne nur "nebenbei" abgehandelt werden. Dies gilt zum einen für den Band "Elternunterhalt" von Jörn Hauß, der ein Thema aufgreift, das wegen seiner Überschneidungen mit dem Sozialhilferecht oft als unübersichtlich beschrieben wird. Der Autor versteht es, die Situation der unterhaltspflichtigen Kinder gegenüber Eltern und Ämtern anschaulich darzustellen einschließlich aller Komplikationen und Sonderfälle wie Unterhalt nach ausländischem Recht. Eine Ausklapptafel mit dem Prüfungsschema fasst alles übersichtlich zusammen. Tabellen und eine Rechtsprechungsübersicht ergänzen das gut strukturierte Buch. (...)"
(Richter am AmtsG Ralph Neumann in DRiZ 2009, 56)
... aus Rezensionen zur Erstauflage:
"... Hier gibt Hauß in seinem sehr lesenswerten Buch eine hervorragende Darstellung der Probleme und liefert wertvolle Hilfestellungen für die anwaltliche Beratungstätigkeit und die richterliche Entscheidung.
(...) Das Buch ist insgesamt angenehm zu lesen, flüssig geschrieben und zeichnet sich durch eine gut strukturierte Darstellung der schwierigen Problematik mit sorgfältig begründeten Ausführungen aus. Es ist anschaulich formuliert und angereichert mit Praxishinweisen und Argumenten für die anwaltliche Beratung sowie einer Reihe von nachvollziehbaren Rechenbeispielen.
Wer sich beruflich mit Elternunterhalt befasst, wird auf dieses Buch nicht verzichten können."
(Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Dr. Wolfgang Viefhues in ZFE 2007, 342)
"... Das inhaltlich breit angelegte Werk erfasst nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch praktische Fragen der Rechtsanwendung und prozesstaktische Überlegungen aus der Sicht eines beratenden Rechtsanwalts. Eingehend verarbeitet werden hierzu die zahlreichen Veröffentlichungen aus dem Bereich des Unterhalts- und Sozialrechts, die es dem Leser ermöglichen, sich über die Rechtsentwicklung dieses Bereichs des Unterhalts zu informieren...
... Insgesamt ist das Werk insbesondere aufgrund der umfassenden Zusammenführung aller Fragen der angesprochenen Bereiche sehr zu empfehlen, da diese kompakt und übersichtlich gegliedert sind und deshalb eine schnelle Orientierung und teilweise auch gelungene Vertiefung der angesprochenen Rechtsfragen ermöglichen. Zu empfehlen ist das Werk vor allem für die anwaltliche Tätigkeit, da es sowohl auf die Fragen der anwaltlichen Beratung - auch in Bezug auf eine potenzielle Inanspruchnahme zum Elternunterhalt - wie auch auf die Beratung im gerichtlichen Verfahren eingeht und wertvolle Hilfestellungen gibt."
(Präsident des AmtsG Helmut Borth in FamRZ 23/2006, 1743 f.)
"... Der Autor startet bereits im Vorwort und im ersten Kapitel mit kritischen Anmerkungen zur grundsätzlichen Inanspruchnahme. In den folgenden Kapiteln zeigt er sauber und gut gegliedert die dogmatischen und praktischen Grundlagen für die Beurteilung und Bearbeitung des Unterhaltsanspruchs auf. Die anwaltliche Tätigkeit wird erleichtert durch die optische Hervorhebung relevanter Stichwörter, teilweise auch neu zu lernenden Vokabulars. Hilfreich sind die im Text integrierten Rechtsprechungszitate, Praxistipps und erfreulich gut lesbaren Berechnungsbeispiele. Es wird ein ordentliches und konkretes Rüstzeug zur Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen, die ja in der Regel über den Umweg des Sozialleistungsträgers angemeldet werden, vermittelt. Im vorletzten Kapitel widmet sich der Autor der vorsorgenden Beratung, da das Thema nach seinen Beobachtungen häufig weitere Kreise zieht, werden doch beispielsweise zumindest indirekt auch die Schwiegerkinder einbezogen. Hier liefert er auch unter Haftungsaspekten wertvolle Anregungen und konkrete Handlungsmöglichkeiten. Das Buch endet mit einer umfassenden Rechtsprechungsübersicht mit Leitsätzen und Fundstellen, ebenfalls ein Gewinn für die praktische Arbeit.
Wie dem Untertitel zu entnehmen wird ein Exkurs zum Enkelunterhalt gemacht (...) dieses Thema wird in der alltäglichen Unterhaltspraxis leicht übersehen bzw. die Durchsetzung scheitert an rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten. Diese werden analysiert und für Lösungsmöglichkeiten konkret aufbereitet. Diese Zusammenstellung erfreut und beweist noch einmal den Praxisbezug des Autors."
(RAin und FAin FamR Dorothea Hecht in Berliner Anwaltsblatt 10/2006, S. 390)
"... Das Buch liefert Anwälten Tipps für die Beratung in Elternunterhaltsfällen, ist aber auch MitarbeiterInnen von Soziahilfeträgern zu empfehlen, um sich mit anwaltlichen Strategien auseinanderzusetzen."
(Martina Bress-Brandmaier in ZfF 7/2006, S. 168)
"... Angesichts der übersichtlichen Erläuterungen (auch der einschlägigen Rechtsprechung) sowie der zahlreichen Berechnungsmuster handelt es sich um eine empfehlenswerte, instruktive Darstellung der äußerst komplizierten Materie."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2006, 171)
