Seite
Vors. Richter am OLG Wever, Reinhardt
FamRZ-Buch 08: Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts
5., völlig neu bearbeitete Auflage (Oktober 2009)
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1055-6
2009/10 | XXIX und 460 Seiten | Broschur
Die Reformgesetze zum 1.9.2009 haben vielerlei Auswirkung auf die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts. Besonders einschneidend: Für diese komplexe, unübersichtliche Materie sind jetzt grundsätzlich die Familiengerichte zuständig!
Damit gilt nicht nur für (Fach-)Anwälte und Notare, sondern ab sofort auch für Familienrichter:
"… Wevers Buch ist ein Standardwerk. Für den mit Scheidung und Trennung befassten Juristen ist es unentbehrlich."*
Neben Gesetzesänderungen haben auch zahlreiche wichtige Entscheidungen eine Neuauflage erforderlich gemacht. Beispielhaft genannt seien die Themen
Fazit: Der Wever ist auch in 5. Auflage ein Muss!
* Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz, FamRZ 2006, 604, zur Vorauflage.
Damit gilt nicht nur für (Fach-)Anwälte und Notare, sondern ab sofort auch für Familienrichter:
"… Wevers Buch ist ein Standardwerk. Für den mit Scheidung und Trennung befassten Juristen ist es unentbehrlich."*
Neben Gesetzesänderungen haben auch zahlreiche wichtige Entscheidungen eine Neuauflage erforderlich gemacht. Beispielhaft genannt seien die Themen
- Verhältnis von Gesamtschuldnerausgleich und Unterhalt/Zugewinnausgleich
- Aufteilung der Steuererstattung
- Nachteilsausgleich bei Zustimmung zur Zusammenveranlagung
- Mithaftung für Alleinschulden
- Mitberechtigung an Forderungen eines Ehegatten (Konten, Lebensversicherung)
- Ehebezogene Zuwendungen und deren Rückabwicklung bei gesetzlichem Güterstand
- Rückabwicklung von vorehelichen Vermögenszuwendungen
- Ausgleich für Zuwendungen und Mitarbeit von Schwiegereltern
- Ehegatteninnengesellschaft bei gesetzlichem Güterstand.
Fazit: Der Wever ist auch in 5. Auflage ein Muss!
* Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz, FamRZ 2006, 604, zur Vorauflage.
Aus Rezensionen...
... der 5. Auflage:
"Die im Familienrecht tätigen Autoren hatten in den beiden letzten Jahren viel zu tun. Auch Wever hat sein besonders unter Praktikern als eine Art Bibel angesehenes Werk jetzt in 5. Auflage völlig neu bearbeitet; denn während die tatsächliche Bibel nicht an geänderte Verhältnisse anzupassen ist, musste hier eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und auch von Änderungen in der Rechtsprechung eingearbeitet werden, die es seit der im Jahr 2006 erschienenen Vorauflage gegeben hat. Da die besonderen Qualitäten des Werkes bereits in den Besprechungen der Vorauflagen zutreffend geschildert worden sind (zuletzt FamRZ 2006, 603) und sich daran nichts geändert hat, sollen hier nur einige wesentliche Änderungen und Verbesserungen angesprochen werden.
Zu den einzuarbeitenden Gesetzesänderungen gehörte natürlich in erster Linie das FamFG mit dem nunmehr eingeführten Großen Familiengericht. Diese von Wever bereits in der 1. Auflage geforderte Reform macht eine Vielzahl von bisherigen Zuständigkeitsstreitigkeiten überflüssig und vermeidet bei Fragen aus dem - bisherigen - Grenzbereich des Familienrechts divergierende Entscheidungen. Wever stellt die jetzige Zuständigkeit in Rz. 24 ff. eingehend dar. Besonders hilfreich ist die in Rz. 26a zu findende Auflistung der nun familiengerichtlich zu entscheidenden Fallgestaltungen, die verbunden ist mit dem Hinweis auf die jeweilige Rz., unter der das Thema abgehandelt wird. In Rz. 26b wird zu Recht betont, dass der in § 266 I Nr. 3 FamFG geforderte "Zusammenhang" mit Trennung, Scheidung oder Eheaufhebung nur inhaltlich, jedoch nicht zeitlich zu beurteilen sei, und dies großzügig; nur so wird ein wesentliches Ziel des FamFG erreicht.
Völlig neu bearbeitet ist das umfangreiche Kapitel über das Miteigentum. Es geht dabei nicht nur um die Auseinandersetzung, sondern um nahezu sämtliche Fragen, die bei Miteigentum auftreten können, wie z. B. im Zusammenhang mit der Nutzung durch einen Ehegatten und den damit verbundenen finanziellen Problemen bis hin zum Unterhalt. Der Text ist jetzt noch systematischer gegliedert als in den Vorauflagen: Nun beginnt Wever mit einer eingehenden Schilderung der allgemein geltenden Regeln; es folgt die Detailerörterung aller Fragen zunächst für bewegliche Sachen und anschließend für Immobilien. Diese Neukonzeption rührt zu einer nochmals verbesserten Anwendbarkeit, weil die für Mobilien und Immobilien durchaus unterschiedliche Rechtslage (z. B. Pfandverkauf gemäß § 753 BGB bei der Auseinandersetzung beweglicher Sachen und Teilungsversteigerung bei Grundstücken) nun gesondert geschildert wird; es ergibt sich damit für die verschiedenen Vermögensarten jeweils eine geschlossene Darstellung von der Eigentumsfeststellung über die Nutzung, Nutzungsentschädigung und Kostentragung bis hin zur Auseinandersetzung, und zwar in allen Verästelungen, jedoch - wie generell in dem ganzen Werk - in einer bewundernswerten Systematik. Besonders lesenswert ist dabei die eingehende Erörterung der nun einheitlich vom Familiengericht zu beurteilenden Abhängigkeiten, wenn Unterhalt zu zahlen ist und von einem Ehegatten-Miteigentümer die gemeinsame Wohnimmobilie genutzt wird (Rz. 157 ff.).
Um etwa die Hälfte ist auch die Darstellung betreffend gemeinsame Schulden erweitert. Dieses Thema, das in vielen Scheidungsverfahren existenzielle Bedeutung hat, wird in allen Details unter Auswertung auch der aktuellsten Rechtsprechung und Literatur behandelt einschließlich der Überschneidungen mit Unterhalt und Zugewinnausgleich. Weiter vertieft und mit der nach der Vorauflage erlassenen BGH-Rechtsprechung belegt worden sind ebenfalls die steuerlichen Fragen; die auch von Wever bisher schon vertretene Ansicht, die Steuerschuld sei wie bei einer fiktiven getrennten Veranlagung aufzuteilen, dürfte sich nun endgültig durchsetzen, nachdem sie auch vom BGH gebilligt worden ist.
Wie ein roter Faden zieht sich durch das ganze Werk die Erörterung des Problems, wie sich die Lösung von Rechtsfragen in einem Bereich rechtlich und wirtschaftlich auf andere Bereiche auswirkt, und zwar in beide Richtungen: Rückabwicklung von Ehegatten- oder Schwiegereltern-Zuwendungen und Zugewinnausgleich, Aufteilung von Steuerschulden oder -erstattungen und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich, Gesamtschuldausgleich und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich usw. Wever vertritt konsequent und zu Recht die Ansicht, der gleiche Lebenssachverhalt dürfe nur einmal berücksichtigt werden, sodass er in aller Regel mit der Berücksichtigung in einem Bereich für andere Bereiche "verbraucht" ist.
Durchgängig gelingt es Wever, die ungezählten Rechtsfragen gut verständlich sowie mit Beispielen belegt darzustellen, dabei die unterschiedlichen Auffassungen prägnant wiederzugeben und seine eigene Ansicht mit guten Argumenten zu vertreten. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Werk nochmals verbessert worden ist. Es war schon in den früheren Auflagen als mustergültig und als unentbehrliches Standardwerk bezeichnet worden; für die jetzige 5. Auflage gilt das erst recht."
(RA und FA FamR Rainer Bosch in FamRZ 2010, 351 f.)
"Auch in der nunmehr 5. Auflage wird ‚Der Wever' seinem Ruf als Standardwerk voll und ganz gerecht. Knapp 4 Jahre nach Erscheinen der Vorauflage sind die Themen auf den aktuellen Stand gebracht und völlig neu überarbeitet. Das Werk gehört zum notwendigen Handwerkszeug eines jeden familienrechtlich Tätigen. Die prozessualen Änderungen der Zuständigkeit sind durchgehend dargestellt, ebenso wie die verbleibenden Ausnahmen und die Auswirkung der Güterrechtsreform sowie die Änderungen in Bezug die Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung. Die Themen Auseinandersetzung von Miteigentum, Regulierung von Schulden, der Umgang mit Grundpfandrechten, die Behandlung von Konten und Verfügungen über diese, bis hin zu Streitigkeiten in Steuerfragen und Schadensersatzansprüchen unter Ehegatten sowie die Teilungsversteigerung werden ausführlich behandelt. Dies gilt umso mehr für die Rückabwicklung von Zuwendungen, insbesondere auch im Verhältnis zu Schwiegereltern. Das Werk führt hier sicher durch das Dickicht der Literatur und Rechtsprechung, auch wenn es naturgemäß die Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 zur Rückforderung von Zuwendungen von Schwiegereltern nicht mehr berücksichtigen konnte, wobei gerade Wever im Rahmen seiner Kritik in Kapitel 12 auf die schwere Kalkulierbarkeit der Durchsetzung dieser Ansprüche hingewiesen hat. Dies mildert der BGH nunmehr augenscheinlich ab, soweit diese Zuwendungen von Schwiegereltern nicht mehr dem engen Korsett - jedenfalls im gesetzlichen Güterstand - der Rückforderung nach den Grundsätzen der ‚unbenannten Zuwendung' unterworfen werden. Die sich hieran anschließende Diskussion wird mit Interesse zu verfolgen sein.
Besonders hervorzuheben ist erneut die hervorragende Lesbarkeit des Buches, die Klarheit der Darstellung, die jederzeit auch eine Einarbeitung in und einen Überblick über vielleicht nicht so geläufige oder alltäglichen Themen ermöglicht. Auch wenn das Werk selbst bereits eine nahezu unerschöpfliche Quelle zu den verschiedensten Problembereichen darstellt, sind diese ergänzt durch sehr ausführliche Verweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung, wobei sich teilweise in den Fußnoten ergänzende Hinweise und Kommentare finden.
Wie ein roter Faden ziehen sich darüber hinaus die Aspekte und Auswirkungen der familienrechtlichen Überlagerung durch die einzelnen Kapitel. Es gibt wenige Bereiche, die nicht auch Wechselwirkungen oder Kompensationen in anderen Bereichen aufweisen, sei es im Güterrecht oder in Unterhaltsfragen. Hier liegt ein besonderer Verdienst des Buches, dass es in jedem relevanten Themenbereich diese Wechselwirkungen behandelt und so die Auseinandersetzung mit alternativen Lösungen ermöglicht. Ergänzt werden diese Themenbereiche durchgängig mit praxisrelevanten Fallbeispielen, die teilweise auch selbst die Alternativen rechnerisch in ihren Auswirkungen darstellen, z. B. für den schwierigen Bereich des Nutzungsentgelts und der Lastentragung im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen oder den Gesamtschuldnerausgleich im Verhältnis zum Güterrecht. Natürlich fehlen auch die Bereiche Ehegattenmitarbeit, Innengesellschaft und verwandte Rechtsinstitute nicht. Kurzum: Das Werk lässt für den Familienrechtler keine Wünsche offen. Auf wenige Werke passt die Feststellung, dass es auf keinem Schreibtisch fehlen darf, so zutreffend wie auf ‚Den Wever'."
(RA u. FA FamR/SteuerR Ralf Engels in Rpfleger 2010, 452)
"Das auf den Stand vom 1.9.2009 aktualisierte Werk von Wever behandelt die Fragen, die sich beim Scheitern einer Ehe neben der güterrechtlichen Auseinandersetzung
stellen können. Als Beispiele sind hier die Auseinandersetzung bei Miteigentum, der Ausgleich gemeinsamer Schulden, Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher und Wertpapiere oder die Auseinandersetzung um Steuerfragen zu nennen. Ferner wird neben weiteren Einzelfragen (Gesamtschuldnerausgleich der Ehegatten, Unterhalt, Nutzungsvergütung betreffend das Familienheim) insbesondere auch die Rechtsprechung zur Behandlung unbenannter ehebedingter Zuwendungen und zur Ehegatteninnengesellschaft ausführlich dargestellt. Wever gelingt es, die anspruchsvolle Materie übersichtlich und verständlich, dennoch zugleich vollständig unter Berücksichtigung der aktuellen Gerichtsentscheidungen darzustellen. Für den Notar bietet das Buch eine verlässliche Hilfestellung bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute, die über die reine güterrechtliche Abwicklung hinausgeht. Es kann zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden."
(Notarassessor Dr. Jens Tersteegen in DNotI-Report 2010, 51)
... der 4. Auflage:
"... Mit seinem Buch befriedigt Wever [...] ein eminentes Bedürfnis der Praxis. Die darin behandelten Fragen [...] stellen sich bei fast jeder Scheidung oder Trennung. [...] Erreicht ist eine wohl lückenlose Darstellung des Rechtsgebiets.
Wever schreibt in einem angenehmen und flüssigen Stil. Das Buch liest sich ohne Schwierigkeiten, aber auch ohne dass man "darüber hinweg" liest. Dabei wird die Rechts- oder besser Rechtsprechungslage mit vielen Fallbeispielen ausführlich dargestellt und auch bewertet. Literatur und Rechtsprechung sind sorgfältig ausgewertet. Der Verschränktheit des Rechtsgebiets wird durch Querverweise Rechnung getragen. Sinnvolle Untergliederung, ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein erschöpfendes Stichwortverzeichnis gewährleisten gute Übersichtlichkeit. [...]
Wevers Buch ist ein Standardwerk. Für den mit Scheidung und Trennung befassten Juristen ist es unentbehrlich."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz in FamRZ 2006, 603 f.)
"... Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor rund 4 Jahren musste zu allen Bereichen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen - u.a. zur Ehegatteninnengesellschaft und zum Schadensersatz beim Umgangsrecht - eingearbeitet werden. Wever stellt durch den systematischen Aufbau, zahlreiche Fallbeispiele sowie seine klare und präzise Sprache nicht nur die Strukturen der einzelnen Problemkreise dar, sondern geht auf alle Einzelfragen ein, sodass dieser Band eine schnelle und zuverlässige Orientierung in den vielschichtigen vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bietet. Er ist daher für alle Praktiker einfach unverzichtbar."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 8/2006, 191)
...der 3. Auflage:
"... Mit seinem erstmals 1998 erschienenen Werk hat Wever den verdienstvollen Versuch unternommen, die Vielzahl von Einzelproblemen dieses verzweigten Rechtsgebiets zu ordnen und in einer geschlossenen Darstellung sowohl praxisgerecht aufzubereiten als auch wissenschaftlich zu vertiefen. Dieser Versuch ist ihm glänzend gelungen. Sein Buch, das innerhalb von vier Jahren jetzt schon die dritte Auflage erlebt und in Literatur und Rechtsprechung als Spezialwerk zum gesamten Bereich der nicht güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung zunehmend Beachtung findet, bedarf keiner Empfehlung mehr. Nimmt man hinzu, dass Wever sich auch ansonsten zu einschlägigen Fragen immer wieder überzeugend zu Wort meldet ..., wird seine spezielle Kompetenz evident ...
Fazit: Dem Buch, das sich als ständiger Weggefährte für ein ausgesprochen schwieriges Rechtsgebiet anbietet, sind noch viele Neuauflagen zu wünschen. Die besondere Wertschätzung der Praxis ist ihm gewiss."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Bruno Bergerfurth, in FamRZ 2003, 83)
...der 2. Auflage:
„… Bei dieser schwierigen Materie ist man Wever für die jeweils genaue Beschreibung der Problemstellung, die Schilderung der bisherigen Rechtsentwicklung, die ausführliche Darstellung der Literatur und der Rechtsprechung anhand der einzelnen Fälle, die Beurteilung aus eigener Sicht, den Bericht über die Kritik der Literatur und schließlich über die Tendenz der BGH-Rechtsprechung … ganz besonders dankbar.
Dieses Buch ist ein äußerst zuverlässiger Führer auf einem sehr unübersichtlichen und mit vielen Fällen gespickten Gelände. Die nach weniger als zwei Jahren erforderlich gewordene Neuauflage, die zudem stark erweitert ist und selbstverständlich dem letzten Stand von Rechtsprechung und Literatur entspricht, beweist, welch großen Anklang dieses Buch insbesondere bei Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten gefunden hat. Wever hat seine Aufgabe auch in wissenschaftlicher Hinsicht glänzend gelöst, wie die sehr häufige Verweisung des BGH und der Instanzgerichte auf dieses Buch beweist.“
(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, in FamRZ 2001, 147)
„... Für den Praktiker erleichtert ein Blick in den ‚Wever’ die Rechtsfindung ... ein echtes Highlight im Rahmen dieser Buchreihe.“
(Rechtanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Klaus Schnitzler in FF 2001, 106)
„... unverzichtbare Ergänzung zur Lösung der Probleme außerhalb des Güterrechts bei Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten ..."
(Rechtsanwältin Barbara Motz in FPR 6/2000, VI)
... der 5. Auflage:
"Die im Familienrecht tätigen Autoren hatten in den beiden letzten Jahren viel zu tun. Auch Wever hat sein besonders unter Praktikern als eine Art Bibel angesehenes Werk jetzt in 5. Auflage völlig neu bearbeitet; denn während die tatsächliche Bibel nicht an geänderte Verhältnisse anzupassen ist, musste hier eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und auch von Änderungen in der Rechtsprechung eingearbeitet werden, die es seit der im Jahr 2006 erschienenen Vorauflage gegeben hat. Da die besonderen Qualitäten des Werkes bereits in den Besprechungen der Vorauflagen zutreffend geschildert worden sind (zuletzt FamRZ 2006, 603) und sich daran nichts geändert hat, sollen hier nur einige wesentliche Änderungen und Verbesserungen angesprochen werden.
Zu den einzuarbeitenden Gesetzesänderungen gehörte natürlich in erster Linie das FamFG mit dem nunmehr eingeführten Großen Familiengericht. Diese von Wever bereits in der 1. Auflage geforderte Reform macht eine Vielzahl von bisherigen Zuständigkeitsstreitigkeiten überflüssig und vermeidet bei Fragen aus dem - bisherigen - Grenzbereich des Familienrechts divergierende Entscheidungen. Wever stellt die jetzige Zuständigkeit in Rz. 24 ff. eingehend dar. Besonders hilfreich ist die in Rz. 26a zu findende Auflistung der nun familiengerichtlich zu entscheidenden Fallgestaltungen, die verbunden ist mit dem Hinweis auf die jeweilige Rz., unter der das Thema abgehandelt wird. In Rz. 26b wird zu Recht betont, dass der in § 266 I Nr. 3 FamFG geforderte "Zusammenhang" mit Trennung, Scheidung oder Eheaufhebung nur inhaltlich, jedoch nicht zeitlich zu beurteilen sei, und dies großzügig; nur so wird ein wesentliches Ziel des FamFG erreicht.
Völlig neu bearbeitet ist das umfangreiche Kapitel über das Miteigentum. Es geht dabei nicht nur um die Auseinandersetzung, sondern um nahezu sämtliche Fragen, die bei Miteigentum auftreten können, wie z. B. im Zusammenhang mit der Nutzung durch einen Ehegatten und den damit verbundenen finanziellen Problemen bis hin zum Unterhalt. Der Text ist jetzt noch systematischer gegliedert als in den Vorauflagen: Nun beginnt Wever mit einer eingehenden Schilderung der allgemein geltenden Regeln; es folgt die Detailerörterung aller Fragen zunächst für bewegliche Sachen und anschließend für Immobilien. Diese Neukonzeption rührt zu einer nochmals verbesserten Anwendbarkeit, weil die für Mobilien und Immobilien durchaus unterschiedliche Rechtslage (z. B. Pfandverkauf gemäß § 753 BGB bei der Auseinandersetzung beweglicher Sachen und Teilungsversteigerung bei Grundstücken) nun gesondert geschildert wird; es ergibt sich damit für die verschiedenen Vermögensarten jeweils eine geschlossene Darstellung von der Eigentumsfeststellung über die Nutzung, Nutzungsentschädigung und Kostentragung bis hin zur Auseinandersetzung, und zwar in allen Verästelungen, jedoch - wie generell in dem ganzen Werk - in einer bewundernswerten Systematik. Besonders lesenswert ist dabei die eingehende Erörterung der nun einheitlich vom Familiengericht zu beurteilenden Abhängigkeiten, wenn Unterhalt zu zahlen ist und von einem Ehegatten-Miteigentümer die gemeinsame Wohnimmobilie genutzt wird (Rz. 157 ff.).
Um etwa die Hälfte ist auch die Darstellung betreffend gemeinsame Schulden erweitert. Dieses Thema, das in vielen Scheidungsverfahren existenzielle Bedeutung hat, wird in allen Details unter Auswertung auch der aktuellsten Rechtsprechung und Literatur behandelt einschließlich der Überschneidungen mit Unterhalt und Zugewinnausgleich. Weiter vertieft und mit der nach der Vorauflage erlassenen BGH-Rechtsprechung belegt worden sind ebenfalls die steuerlichen Fragen; die auch von Wever bisher schon vertretene Ansicht, die Steuerschuld sei wie bei einer fiktiven getrennten Veranlagung aufzuteilen, dürfte sich nun endgültig durchsetzen, nachdem sie auch vom BGH gebilligt worden ist.
Wie ein roter Faden zieht sich durch das ganze Werk die Erörterung des Problems, wie sich die Lösung von Rechtsfragen in einem Bereich rechtlich und wirtschaftlich auf andere Bereiche auswirkt, und zwar in beide Richtungen: Rückabwicklung von Ehegatten- oder Schwiegereltern-Zuwendungen und Zugewinnausgleich, Aufteilung von Steuerschulden oder -erstattungen und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich, Gesamtschuldausgleich und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich usw. Wever vertritt konsequent und zu Recht die Ansicht, der gleiche Lebenssachverhalt dürfe nur einmal berücksichtigt werden, sodass er in aller Regel mit der Berücksichtigung in einem Bereich für andere Bereiche "verbraucht" ist.
Durchgängig gelingt es Wever, die ungezählten Rechtsfragen gut verständlich sowie mit Beispielen belegt darzustellen, dabei die unterschiedlichen Auffassungen prägnant wiederzugeben und seine eigene Ansicht mit guten Argumenten zu vertreten. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Werk nochmals verbessert worden ist. Es war schon in den früheren Auflagen als mustergültig und als unentbehrliches Standardwerk bezeichnet worden; für die jetzige 5. Auflage gilt das erst recht."
(RA und FA FamR Rainer Bosch in FamRZ 2010, 351 f.)
"Auch in der nunmehr 5. Auflage wird ‚Der Wever' seinem Ruf als Standardwerk voll und ganz gerecht. Knapp 4 Jahre nach Erscheinen der Vorauflage sind die Themen auf den aktuellen Stand gebracht und völlig neu überarbeitet. Das Werk gehört zum notwendigen Handwerkszeug eines jeden familienrechtlich Tätigen. Die prozessualen Änderungen der Zuständigkeit sind durchgehend dargestellt, ebenso wie die verbleibenden Ausnahmen und die Auswirkung der Güterrechtsreform sowie die Änderungen in Bezug die Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung. Die Themen Auseinandersetzung von Miteigentum, Regulierung von Schulden, der Umgang mit Grundpfandrechten, die Behandlung von Konten und Verfügungen über diese, bis hin zu Streitigkeiten in Steuerfragen und Schadensersatzansprüchen unter Ehegatten sowie die Teilungsversteigerung werden ausführlich behandelt. Dies gilt umso mehr für die Rückabwicklung von Zuwendungen, insbesondere auch im Verhältnis zu Schwiegereltern. Das Werk führt hier sicher durch das Dickicht der Literatur und Rechtsprechung, auch wenn es naturgemäß die Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 zur Rückforderung von Zuwendungen von Schwiegereltern nicht mehr berücksichtigen konnte, wobei gerade Wever im Rahmen seiner Kritik in Kapitel 12 auf die schwere Kalkulierbarkeit der Durchsetzung dieser Ansprüche hingewiesen hat. Dies mildert der BGH nunmehr augenscheinlich ab, soweit diese Zuwendungen von Schwiegereltern nicht mehr dem engen Korsett - jedenfalls im gesetzlichen Güterstand - der Rückforderung nach den Grundsätzen der ‚unbenannten Zuwendung' unterworfen werden. Die sich hieran anschließende Diskussion wird mit Interesse zu verfolgen sein.
Besonders hervorzuheben ist erneut die hervorragende Lesbarkeit des Buches, die Klarheit der Darstellung, die jederzeit auch eine Einarbeitung in und einen Überblick über vielleicht nicht so geläufige oder alltäglichen Themen ermöglicht. Auch wenn das Werk selbst bereits eine nahezu unerschöpfliche Quelle zu den verschiedensten Problembereichen darstellt, sind diese ergänzt durch sehr ausführliche Verweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung, wobei sich teilweise in den Fußnoten ergänzende Hinweise und Kommentare finden.
Wie ein roter Faden ziehen sich darüber hinaus die Aspekte und Auswirkungen der familienrechtlichen Überlagerung durch die einzelnen Kapitel. Es gibt wenige Bereiche, die nicht auch Wechselwirkungen oder Kompensationen in anderen Bereichen aufweisen, sei es im Güterrecht oder in Unterhaltsfragen. Hier liegt ein besonderer Verdienst des Buches, dass es in jedem relevanten Themenbereich diese Wechselwirkungen behandelt und so die Auseinandersetzung mit alternativen Lösungen ermöglicht. Ergänzt werden diese Themenbereiche durchgängig mit praxisrelevanten Fallbeispielen, die teilweise auch selbst die Alternativen rechnerisch in ihren Auswirkungen darstellen, z. B. für den schwierigen Bereich des Nutzungsentgelts und der Lastentragung im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen oder den Gesamtschuldnerausgleich im Verhältnis zum Güterrecht. Natürlich fehlen auch die Bereiche Ehegattenmitarbeit, Innengesellschaft und verwandte Rechtsinstitute nicht. Kurzum: Das Werk lässt für den Familienrechtler keine Wünsche offen. Auf wenige Werke passt die Feststellung, dass es auf keinem Schreibtisch fehlen darf, so zutreffend wie auf ‚Den Wever'."
(RA u. FA FamR/SteuerR Ralf Engels in Rpfleger 2010, 452)
"Das auf den Stand vom 1.9.2009 aktualisierte Werk von Wever behandelt die Fragen, die sich beim Scheitern einer Ehe neben der güterrechtlichen Auseinandersetzung
stellen können. Als Beispiele sind hier die Auseinandersetzung bei Miteigentum, der Ausgleich gemeinsamer Schulden, Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher und Wertpapiere oder die Auseinandersetzung um Steuerfragen zu nennen. Ferner wird neben weiteren Einzelfragen (Gesamtschuldnerausgleich der Ehegatten, Unterhalt, Nutzungsvergütung betreffend das Familienheim) insbesondere auch die Rechtsprechung zur Behandlung unbenannter ehebedingter Zuwendungen und zur Ehegatteninnengesellschaft ausführlich dargestellt. Wever gelingt es, die anspruchsvolle Materie übersichtlich und verständlich, dennoch zugleich vollständig unter Berücksichtigung der aktuellen Gerichtsentscheidungen darzustellen. Für den Notar bietet das Buch eine verlässliche Hilfestellung bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute, die über die reine güterrechtliche Abwicklung hinausgeht. Es kann zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden."
(Notarassessor Dr. Jens Tersteegen in DNotI-Report 2010, 51)
... der 4. Auflage:
"... Mit seinem Buch befriedigt Wever [...] ein eminentes Bedürfnis der Praxis. Die darin behandelten Fragen [...] stellen sich bei fast jeder Scheidung oder Trennung. [...] Erreicht ist eine wohl lückenlose Darstellung des Rechtsgebiets.
Wever schreibt in einem angenehmen und flüssigen Stil. Das Buch liest sich ohne Schwierigkeiten, aber auch ohne dass man "darüber hinweg" liest. Dabei wird die Rechts- oder besser Rechtsprechungslage mit vielen Fallbeispielen ausführlich dargestellt und auch bewertet. Literatur und Rechtsprechung sind sorgfältig ausgewertet. Der Verschränktheit des Rechtsgebiets wird durch Querverweise Rechnung getragen. Sinnvolle Untergliederung, ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein erschöpfendes Stichwortverzeichnis gewährleisten gute Übersichtlichkeit. [...]
Wevers Buch ist ein Standardwerk. Für den mit Scheidung und Trennung befassten Juristen ist es unentbehrlich."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz in FamRZ 2006, 603 f.)
"... Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor rund 4 Jahren musste zu allen Bereichen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen - u.a. zur Ehegatteninnengesellschaft und zum Schadensersatz beim Umgangsrecht - eingearbeitet werden. Wever stellt durch den systematischen Aufbau, zahlreiche Fallbeispiele sowie seine klare und präzise Sprache nicht nur die Strukturen der einzelnen Problemkreise dar, sondern geht auf alle Einzelfragen ein, sodass dieser Band eine schnelle und zuverlässige Orientierung in den vielschichtigen vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bietet. Er ist daher für alle Praktiker einfach unverzichtbar."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 8/2006, 191)
...der 3. Auflage:
"... Mit seinem erstmals 1998 erschienenen Werk hat Wever den verdienstvollen Versuch unternommen, die Vielzahl von Einzelproblemen dieses verzweigten Rechtsgebiets zu ordnen und in einer geschlossenen Darstellung sowohl praxisgerecht aufzubereiten als auch wissenschaftlich zu vertiefen. Dieser Versuch ist ihm glänzend gelungen. Sein Buch, das innerhalb von vier Jahren jetzt schon die dritte Auflage erlebt und in Literatur und Rechtsprechung als Spezialwerk zum gesamten Bereich der nicht güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung zunehmend Beachtung findet, bedarf keiner Empfehlung mehr. Nimmt man hinzu, dass Wever sich auch ansonsten zu einschlägigen Fragen immer wieder überzeugend zu Wort meldet ..., wird seine spezielle Kompetenz evident ...
Fazit: Dem Buch, das sich als ständiger Weggefährte für ein ausgesprochen schwieriges Rechtsgebiet anbietet, sind noch viele Neuauflagen zu wünschen. Die besondere Wertschätzung der Praxis ist ihm gewiss."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Bruno Bergerfurth, in FamRZ 2003, 83)
...der 2. Auflage:
„… Bei dieser schwierigen Materie ist man Wever für die jeweils genaue Beschreibung der Problemstellung, die Schilderung der bisherigen Rechtsentwicklung, die ausführliche Darstellung der Literatur und der Rechtsprechung anhand der einzelnen Fälle, die Beurteilung aus eigener Sicht, den Bericht über die Kritik der Literatur und schließlich über die Tendenz der BGH-Rechtsprechung … ganz besonders dankbar.
Dieses Buch ist ein äußerst zuverlässiger Führer auf einem sehr unübersichtlichen und mit vielen Fällen gespickten Gelände. Die nach weniger als zwei Jahren erforderlich gewordene Neuauflage, die zudem stark erweitert ist und selbstverständlich dem letzten Stand von Rechtsprechung und Literatur entspricht, beweist, welch großen Anklang dieses Buch insbesondere bei Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten gefunden hat. Wever hat seine Aufgabe auch in wissenschaftlicher Hinsicht glänzend gelöst, wie die sehr häufige Verweisung des BGH und der Instanzgerichte auf dieses Buch beweist.“
(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, in FamRZ 2001, 147)
„... Für den Praktiker erleichtert ein Blick in den ‚Wever’ die Rechtsfindung ... ein echtes Highlight im Rahmen dieser Buchreihe.“
(Rechtanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Klaus Schnitzler in FF 2001, 106)
„... unverzichtbare Ergänzung zur Lösung der Probleme außerhalb des Güterrechts bei Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten ..."
(Rechtsanwältin Barbara Motz in FPR 6/2000, VI)
... der 4. Auflage:
"... Mit seinem Buch befriedigt Wever [...] ein eminentes Bedürfnis der Praxis. Die darin behandelten Fragen [...] stellen sich bei fast jeder Scheidung oder Trennung. [...] Erreicht ist eine wohl lückenlose Darstellung des Rechtsgebiets.
Wever schreibt in einem angenehmen und flüssigen Stil. Das Buch liest sich ohne Schwierigkeiten, aber auch ohne dass man "darüber hinweg" liest. Dabei wird die Rechts- oder besser Rechtsprechungslage mit vielen Fallbeispielen ausführlich dargestellt und auch bewertet. Literatur und Rechtsprechung sind sorgfältig ausgewertet. Der Verschränktheit des Rechtsgebiets wird durch Querverweise Rechnung getragen. Sinnvolle Untergliederung, ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein erschöpfendes Stichwortverzeichnis gewährleisten gute Übersichtlichkeit. [...]
Wevers Buch ist ein Standardwerk. Für den mit Scheidung und Trennung befassten Juristen ist es unentbehrlich."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz in FamRZ 2006, 603 f.)
"... Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor rund 4 Jahren musste zu allen Bereichen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen - u.a. zur Ehegatteninnengesellschaft und zum Schadensersatz beim Umgangsrecht - eingearbeitet werden. Wever stellt durch den systematischen Aufbau, zahlreiche Fallbeispiele sowie seine klare und präzise Sprache nicht nur die Strukturen der einzelnen Problemkreise dar, sondern geht auf alle Einzelfragen ein, sodass dieser Band eine schnelle und zuverlässige Orientierung in den vielschichtigen vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bietet. Er ist daher für alle Praktiker einfach unverzichtbar."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 8/2006, 191)
...der 3. Auflage:
"... Mit seinem erstmals 1998 erschienenen Werk hat Wever den verdienstvollen Versuch unternommen, die Vielzahl von Einzelproblemen dieses verzweigten Rechtsgebiets zu ordnen und in einer geschlossenen Darstellung sowohl praxisgerecht aufzubereiten als auch wissenschaftlich zu vertiefen. Dieser Versuch ist ihm glänzend gelungen. Sein Buch, das innerhalb von vier Jahren jetzt schon die dritte Auflage erlebt und in Literatur und Rechtsprechung als Spezialwerk zum gesamten Bereich der nicht güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung zunehmend Beachtung findet, bedarf keiner Empfehlung mehr. Nimmt man hinzu, dass Wever sich auch ansonsten zu einschlägigen Fragen immer wieder überzeugend zu Wort meldet ..., wird seine spezielle Kompetenz evident ...
Fazit: Dem Buch, das sich als ständiger Weggefährte für ein ausgesprochen schwieriges Rechtsgebiet anbietet, sind noch viele Neuauflagen zu wünschen. Die besondere Wertschätzung der Praxis ist ihm gewiss."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Bruno Bergerfurth, in FamRZ 2003, 83)
...der 2. Auflage:
„… Bei dieser schwierigen Materie ist man Wever für die jeweils genaue Beschreibung der Problemstellung, die Schilderung der bisherigen Rechtsentwicklung, die ausführliche Darstellung der Literatur und der Rechtsprechung anhand der einzelnen Fälle, die Beurteilung aus eigener Sicht, den Bericht über die Kritik der Literatur und schließlich über die Tendenz der BGH-Rechtsprechung … ganz besonders dankbar.
Dieses Buch ist ein äußerst zuverlässiger Führer auf einem sehr unübersichtlichen und mit vielen Fällen gespickten Gelände. Die nach weniger als zwei Jahren erforderlich gewordene Neuauflage, die zudem stark erweitert ist und selbstverständlich dem letzten Stand von Rechtsprechung und Literatur entspricht, beweist, welch großen Anklang dieses Buch insbesondere bei Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten gefunden hat. Wever hat seine Aufgabe auch in wissenschaftlicher Hinsicht glänzend gelöst, wie die sehr häufige Verweisung des BGH und der Instanzgerichte auf dieses Buch beweist.“
(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, in FamRZ 2001, 147)
„... Für den Praktiker erleichtert ein Blick in den ‚Wever’ die Rechtsfindung ... ein echtes Highlight im Rahmen dieser Buchreihe.“
(Rechtanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Klaus Schnitzler in FF 2001, 106)
„... unverzichtbare Ergänzung zur Lösung der Probleme außerhalb des Güterrechts bei Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten ..."
(Rechtsanwältin Barbara Motz in FPR 6/2000, VI) [type] => text [len] => -3 ) [Leseprobe] => Array ( [dat] => [type] => text [len] => -3 ) [VVA_Meldeschluessel] => Array ( [dat] => 2 [type] => int_VVA [len] => 3 ) [Verlag_Meldeschluessel] => Array ( [dat] => lieferbar [type] => meta_Verlag [len] => 765 ) [Auflage] => Array ( [dat] => 5., völlig neu bearbeitete Auflage (Oktober 2009) [type] => input [len] => 765 ) [mmID] => Array ( [dat] => 0 [type] => int [len] => 4 ) [Cover] => Array ( [bdid] => 328 [dat] => 328 [type] => img [len] => 22 ) [mmReihe] => Array ( [dat] => FamRZBuecher [type] => input [len] => 765 ) [Seitenzahl] => Array ( [dat] => 0 [type] => input [len] => 765 ) [mmPrintGross] => Array ( [dat] => [type] => input [len] => 765 ) [mmPrintKlein] => Array ( [dat] => [type] => input [len] => 765 ) [mmWebGross] => Array ( [dat] => [type] => input [len] => 765 ) [mmWebKlein] => Array ( [dat] => [type] => input [len] => 765 ) [mmPressetext] => Array ( [dat] => [type] => input [len] => 765 ) [mPressevorschau] => Array ( [dat] => [type] => input [len] => 765 ) [SeitenzahlText] => Array ( [dat] => XXIX und 460 Seiten [type] => input [len] => 765 ) [Veroeffentlichungstermin] => Array ( [dat] => 2009/10 [type] => input [len] => 765 ) [Reihe] => Array ( [dat] => FamRZ [type] => meta [len] => 765 ) [shoptitle] => Array ( [dat] => FamRZ-Buch 08: Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts [type] => input [len] => 765 ) [shopdescription] => Array ( [dat] => [type] => text [len] => -3 ) [Charset] => Array ( [dat] => UTF-8 ) ) [EditPageNr] => 1 [CopyID] => [Owners] => [OwnersReadOnly] => [WebUserID] => 0 [CreatorID] => 1 [ModifierID] => 3 [RestrictOwners] => 0 [DefaultInit] => [DocStream] => [persistent_slots] => Array ( [0] => ClassName [1] => Name [2] => ID [3] => Table [4] => wasUpdate [5] => InWebEdition [6] => OwnersReadOnly [7] => ParentID [8] => ParentPath [9] => Text [10] => Filename [11] => Path [12] => OldPath [13] => CreationDate [14] => ModDate [15] => IsFolder [16] => ContentType [17] => Icon [18] => elements [19] => EditPageNr [20] => CopyID [21] => Owners [22] => CreatorID [23] => ModifierID [24] => DefaultInit [25] => RestrictOwners [26] => WebUserID [27] => Extension [28] => IsDynamic [29] => Published [30] => Category [31] => IsSearchable [32] => InGlossar [33] => Language [34] => schedArr [35] => DocType [36] => FromOk [37] => ToOk [38] => From [39] => To [40] => TemplateID [41] => TemplatePath [42] => hidePages [43] => controlElement [44] => temp_template_id [45] => temp_doc_type [46] => temp_category ) [Name] => 3bf40af97b689ed5060ce6e0b1bc607f [ID] => 6 [DB_WE] => DB_WE Object ( [Host] => 192.168.173.245 [Database] => we_gieseking [User] => we_gieseking [Password] => WEgk2008 [Auto_Free] => 0 [Halt_On_Error] => no [Debug] => 0 [Seq_Table] => db_sequence [Record] => Array ( [0] => /startseite.tmpl [Path] => /startseite.tmpl ) [Row] => 1 [ResultAssoc] => Array ( ) [Errno] => 0 [Error] => [type] => mysql [revision] => 1.2 [Link_ID] => Resource id #36 [Query_ID] => Resource id #156 ) [wasUpdate] => 0 [InWebEdition] => 0 [LoadBinaryContent] => [fileExists] => 1 [Templates] => ,27, [ExtraTemplates] => [TableID] => 2 [ObjectID] => 1564 [OF_ID] => 2131 [Charset] => UTF-8 ) -->