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Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Henrich, Dieter
FamRZ-Buch 10: Internationales Scheidungsrecht (3. Aufl. 2012)
- einschließlich Scheidungsfolgen -
3., völlig neu bearb. Auflage (erscheint Anfang Oktober 2012)
€ 39,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1096-9
2012/10 | XV und 127 Seiten | Broschur
Scheidungen mit Ausländerbeteiligung haben steigende Tendenz. Auch die Europäisierung des Rechts nimmt weiter Fahrt auf, so gerade mit dem Inkrafttreten der Rom III-VO am 21.6.2012. Davor hat es bereits mit der EuUntVO, dem Haager Protokoll (beide seit 18.6.2011), dem AUG (vom 23.5.2011) sowie dem KSÜ (seit 1.1.2011) weitreichende Neuerungen gegeben. Auch das deutsche Recht hat mit dem FamFG (§§ 98 ff., 107 ff.), dem VersAusglG und beim Art. 17 EGBGB Änderungen erfahren.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung in dem komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das FamRZ-Buch vom IPR-Spezialisten. Mit wertvollen Informationen für den erfahrenen Praktiker. Und derjenige, der mit internationalen Fällen noch weniger vertraut ist, wird Punkt für Punkt auf den richtigen Weg gebracht.
Für (Fach-)Anwälte, Richter, Notare, Rechtspfleger, Universitäten.
Im Paket das passende FamRZ-Buch 18 "Kinder aus Migrationsfamilien in der Rechtspraxis" (Motzer/Kugler/Grabow), 59,- € (Einzelverkaufspreis)
… zum Sondergesamtpreis von 84,- € [D] (ISBN 978-3-7694-1112-6), gleich hier bestellen...
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung in dem komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das FamRZ-Buch vom IPR-Spezialisten. Mit wertvollen Informationen für den erfahrenen Praktiker. Und derjenige, der mit internationalen Fällen noch weniger vertraut ist, wird Punkt für Punkt auf den richtigen Weg gebracht.
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Im Paket das passende FamRZ-Buch 18 "Kinder aus Migrationsfamilien in der Rechtspraxis" (Motzer/Kugler/Grabow), 59,- € (Einzelverkaufspreis)
… zum Sondergesamtpreis von 84,- € [D] (ISBN 978-3-7694-1112-6), gleich hier bestellen...
... zur 3. Auflage:
"Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr. Was Dieter Henrich im Vorwort schreibt, ist insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 auf den Gebieten insbesondere des Ehescheidungs- und Unterhaltsrechts Realität geworden - allerdings sind diese grundlegenden Neuerungen noch nicht ganz in der Praxis angekommen.
Von besonders aktueller Bedeutung ist die seit 21.6.2012 maßgebende Neuregelung des anwendbaren materiellen Rechts, also die Frage, nach welchem Recht eine Ehe zu scheiden ist. Zwischen 14 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Osterreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Ungarn) ist nämlich nunmehr durch die sog. Rom III-VO eine partielle Vereinheitlichung des Scheidungskollisionsrechts in Europa erreicht worden. Das heißt: Wo immer in diesen 14 Staaten ein Antrag auf Ehescheidung gestellt wird, wird er von den zuständigen Gerichten nach demselben Recht beurteilt. Diese Neuregelung hat damit zur Folge, dass an die Stelle des Art. 17 EGBGB die Rechtswahl als primärer Anknüpfungspunkt und in Ermangelung einer Rechtswahl die praktisch viel bedeutendere Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten getreten ist (Rz. 70 ff.). Diese Struktur der Neuregelung wird in diesem Buch besonders eindrücklich dargestellt. Es hat aber auch den Vorzug, dass Wege und Auswege in schwierigen Situationen gewiesen werden. Eines von mehreren Beispielen: Die zunächst fehlende Zuständigkeit in einem Verfahren können die Beteiligten dadurch herbeiführen, dass sie noch während des Verfahrens eine Rechtswahl treffen.
Wie übrigens auch beim Scheidungsrecht führt Henrich bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts vom bisherigen Rechtszustand ausgehend auf das neue Recht hin. So richtet sich aufgrund des Unt-Prot seit dem 18.6.2011 das anwendbare Recht zum nachehelichen Unterhalt nicht mehr nach dem Recht, nach dem die Ehe geschieden wurde, sondern nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Bedürftigen. Auch hier ist den Beteiligten neu die Möglichkeit einer Rechtswahl eingeräumt worden. Zudem ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt aufgehoben (Rz. 123 ff.). Diese Regelung läuft ab dem 18.6.2011 mit der EuUntVO zur internationalen Zuständigkeit in Unterhaltssachen gleich. Der Inhalt dieser Neuregelungen, aber auch ihre Abgrenzung zu anderen internationalen und nationalen Vorschriften sowie die Rechtslage im Verhältnis zu Staaten, für welche die vorstehenden Vorschriften nicht gelten (so zum Teil die Schweiz, Israel und die Türkei), ist äußerst übersichtlich dargestellt. Gleiches gilt für die Beziehungen zum FamFG. Ebenso präzise wird die Neuregelung zum Kindesunterhalt im EuUntVO und im UntProt behandelt (Rz. 157 ff.). Neben vielen anderen Themen sind auch Währungs- und Transferprobleme (Rz. 145) und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im sonstigen Ausland, darunter in den USA, Kanada und Südafrika, herausgestellt (Rz. 214 ff.).
Im internationalen Kindschaftsrecht hat das KSU in den Mitgliedstaaten mit Wirkung zum 1.1.2011 das Haager MSA abgelöst. Das Zusammenspiel mit der Brüssel Ila-VO, dem MSA, dem IntFamRVG - die Abkürzungen indizieren bereits die Komplexität der Materie - ist unter besonderer Berücksichtigung der Türkei und anderer praxisnaher Beispiele, ebenso der Anerkennung von Entscheidungen und der Vollstreckung äußerst übersichtlich aufbereitet (Rz. 285 ff.).
Bei all diesen Änderungen wundert es, dass das Familienvermögensrecht, also das Güterrecht, das sonstige Familienvermögensrecht, der Versorgungsausgleich, in den beiden letzten Jahren nicht geändert worden ist. Es darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die bisherigen völkerrechtlichen Übereinkommen nicht völlig, sondern nur im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten verdrängt worden sind, für welche die neuen Rechtsinstrumente verbindlich sind.
Fazit: Henrich stellt den Inhalt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in diesem - wie er selbst sagt - Labyrinth von Regelungen, die im Verhältnis zu einzelnen Ländern gelten, für andere nicht gelten, mit der Tiefe dar, wie sie die Wissenschaft bereichert, und mit der Präzision, Kompaktheit, Klarheit und Verständlichkeit, wie sie sich ein Praktiker nur wünschen kann. Das IPR ist nicht einfacher geworden. Henrich hat das Zurechtfinden in dieser Materie jedoch wesentlich einfacher gemacht."
(RA/FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider in FamRZ 2013, 267 f.)
"Dieter Henrich, Emeritus der Universität Regensburg und Mitherausgeber der FamRZ, hat - wie die Leser des FamRB und des FamRBint wissen werden - einen klingenden Namen auf dem Gebiet des Familienrechts und des internationalen Verfahrens- und -Kollisionsrechts. Das hier zu besprechende Buch ist gegenüber den sonstigen Werken des Autors vom Umfang her eher bescheiden. Es ist ursprünglich hervorgegangen aus einem RWS-Skript und liegt als FamRZ-Buch 10 nunmehr in dritter Auflage vor.
Das Werk behandelt nicht nur das internationale Scheidungs- und Ehetrennungsrecht, sondern befasst sich auch mit internationalen Unterhalts-, Güterrechts-, Versorgungsausgleichs- sowie Sorge- und Umgangssachen; Ehewohnungs- und Haushaltssachen werden innerhalb des Kapitels Unterhaltssachen (anwendbares Recht) erörtert. Gestreift werden auch die aus den Vermögensverhältnissen der Beteiligten resultierenden internationalschuld- oder -ehewirkungsrechtlichen Bezüge. Diese genannten weiteren Materien sind über den Zusatz "einschließlich Scheidungsfolgen" in den Buchtitel einbezogen.
Seit der zweiten Auflage des Werks im Jahre 2005 haben das internationale Kollisionsrecht in Scheidungs- und Ehetrennungssachen und das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht in Unterhaltssachen durch das EU-Unionsrecht (sog. Rom III-VO, EuUntVO und sog. Haager Protokoll) einen großen Schub erlebt; begleitet werden diese Umbrüche im deutschen nationalen Recht bei Scheidungs- und Ehetrennungssachen durch das (verspätete) Anpassungsgesetz (bereits vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat - Einspruchsgesetz - hatte bei Fertigstellung des Manuskripts noch nicht entschieden) und für Unterhaltssachen durch das Durchführungs- und Neuordnungsgesetz (BGBl. I 2011, Nr. 24, 898 ff., 917). Hinzu kommen im Staatsvertragsrecht die Ablösung des MSA durch das KSÜ (insoweit Anpassung des Int-FamRVG) und im autonomen deutschen Recht die Einführung des FamFG. Das Ausmaß der gesamten Umstellung ist daran erkennbar, dass z.B. mit Blick auf das neue Scheidungs- und Ehetrennungskollisionsrecht davon gesprochen wird, die Neuregelung durch die sog. Rom III-VO insb. bei der gesetzlichen Rechtswahl habe das Bisherige "gleichsam auf den Kopf" gestellt (Helms, FamRZ 2011, 1765 [1769]) bzw. es habe ein "Paradigmenwechsel" (Rz. 84) stattgefunden. All das ist für jeden Autor auf diesem Gebiet eine große Herausforderung. Henrich hat sie meisterlich erledigt.
Zu den Neuerungen führt der Autor in seinem Vorwort überaus zurückhaltend aus: "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen... Den in diesem Labyrinth Umherirrenden soll dieses kleine Buch ein Ariadnefaden sein.'' Auf jeden Fall bietet das Werk sehr viel mehr als nur eine sehr überzeugende Einführung in die genannten Materien. Die Ausführungen sind gespickt mit einer Fülle von Streitfragen, zu denen der Autor zumeist dezidiert und für den Leser sehr hilfreich Stellung bezieht. Hierbei sind alle genannten aktuellen Neuerungen des EU-Unionsrechts, des Staatsvertragsrechts und des autonomen deutschen Rechts (das Anpassungsgesetz zur sog. Rom III-VO noch anhand des vom Bundestag so beschlossenen Regierungsentwurfs) einbezogen, im Verfahrensrecht von Scheidungs- und Ehetrennungssachen und Angelegenheiten, die die elterliche Verantwortung betreffen, natürlich auch die bereits seit längerem geltende sog. Brüssel IIa-VO. Zu Recht verzichtet Henrich auf einen Gesetzesanhang, denn diese Quellen sind aktuell im Internet greifbar. Bei der Darstellung springt das didaktische Geschick des Autors ins Auge. Die Ausführungen sind angereichert mit in den laufenden Text eingewobenen Fallbeispielen (Bsp.: Rz. 126); diese sowie die klare und eingängige Sprache Henrichs bewirken hohe Verständlichkeit, der Ariadnefaden ist beim Durcharbeiten spürbar. Den eigenen Standpunkt zu einzelnen Zweifelsfragen erarbeitet sich der Verfasser ganz pragmatisch und nah an seinen Fallbeispielen (Bsp.: Rz. 82, 86 ff.); diese Vorgehensweise macht das Werk besonders für den Praktiker so wertvoll.
Das "kleine Buch'' (s.o.) befasst sich in gleicher Weise nicht nur mit auftauchenden gängigen Problemen, sondern es geht auch auf scheinbar am Rande liegende aber praktisch wichtige Fallgestaltungen ein, wie z.B. auf die Frage, ob im autonomen deutschen Unterhalts-Anerkennungsrecht im Fall von § 109 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (erste Alternative) von einer Entscheidungskollision auch gesprochen werden kann, wenn die anzuerkennende ausländische Entscheidung die vorliegende deutsche faktisch abgeändert hatte, ohne dass das ausländische Gericht bei der Entscheidungsfindung von der Existenz der deutschen Entscheidung gewusst hatte (Rz. 197 ff.). Das Durcharbeiten des Werks macht Freude und ... Hunger auf mehr. (…)
Die Neuauflage ist ein großer Gewinn für Praktiker und für alle am internationalen Familienrecht Interessierten. Sie kann trotz des begrenzten Seitenumfangs neben den bisher noch wenigen aktuellen Bucherscheinungen zu diesem weitgehend neu gestalteten Gebiet sehr gut bestehen, und sie hebt sich ganz entschieden und vollständig ab von manchen Zeitschriftenaufsätzen zu den Neuerungen, die oftmals weitgehend nur Wiederholungen von Gesetzestexten zum Inhalt haben. Der Rezensent - wäre er Mitarbeiter der Stiftung Warentest - würde das beste "Test-Qualitätsurteil'' vergeben."
(Direktor des Amtsgerichts a.D. Kai Breuer in FamRBint 2013, 26 f.)
"Schon sieben Jahre ist es her, dass die 2. Auflage erschienen ist. In dieser Zeit konnte man sich gerade mit der Brüssel lla-VO vertraut machen, da kommen EU-weite neue Regelungen daher. Bahnbrechend wird sein, dass die Kegelsche Leiter für die Frage der Rechtsanwendung nicht mehr zu Kopfzerbrechen führt, kann man doch am gewöhnlichen Aufenthalt operieren und schnell in vertrautes "Heimatrecht" kommen. Herr Henrich stellt die Neuerungen gewohnt griffig und plakativ dar, nicht, ohne Kritik auch verlauten zu lassen. Er legt wiederum einen Leitfaden zu Ehescheidung, Unterhalt und Folgesachen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Anwendung deutschen Rechts, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, Zustellungsfragen und materieller Rechtsanwendung vor. Die in der Praxis auftauchenden. Zweifelsfälle werden aufgezeigt und ohne Umschweife auf den Punkt gebracht. Die angebotenen Lösungen sind mit weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungsangaben versehen, Meinungsstreitigkeiten deutlich gekennzeichnet. Erfreulich ist, dass das Buch seine Konzentration nicht verändert, kaum an Umfang zugelegt hat und im Preis gleich geblieben ist. Nach sieben Jahren kann man sich eine Neuauflage ohne Bedenken leisten."
(RA´in/FA´in FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2012, 444)
"Die Neuauflage behandelt die Rom III-VO, die EuUntVO, das Haager Protokoll, das AUG sowie das KSÜ und das FamFG (§§ 98 ff., 107 ff.) wie das VersAusglG und Art. 17 EGBGB. Sie gibt aus meisterlicher Hand eine zuverlässige und prägnante Orientierung in dem komplizierten Normgefüge."
(Redaktion in IPRax 2013, 107)
"Im Rahmen der Globalisierung nehmen Eheschließungen zwischen Ehepartnern verschiedener Staaten zu. Ferner ist auch die Tendenz, dass Eheleute ins Ausland ziehen bzw. aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, steigend. Hier ist dann im Rahmen von Scheidungsverfahren ein vielfältiges Regelungsgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen zu beachten. Somit gewinnt das Internationale Scheidungsrecht immer mehr an Bedeutung. Das Werk bietet zur Thematik eine erste Orientierung mit wertvollen Informationen. Das Buch ist in sechs Bereiche gegliedert und enthält damit alle wichtigen Bestimmungen des Familienrechts von der Ehescheidung (I), zu Unterhaltssachen (II), über die güterrechtliche Auseinandersetzung (III) zu sonstigem Familienvermögensrecht (IV) bis hin zum Versorgungsausgleich (V) und abschließend mit der elterlichen Sorge (IV).
Die 3. Auflage ist notwendig geworden, da seit dem 21.06.2012 nach der sog. Rom III-VO (Verordnung Nr. 1259/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht vom 20.12.2010) nicht mehr in erster Linie das gemeinsame oder letzte gemeinsame Heimatrecht der Eheleute, sondern das von den Eheleuten gewählte Recht oder mangels einer Rechtswahl das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend ist. Auch werden die neuen Regelungen der Europäischen Unterhaltsverordnung vom 18.12.2008 und das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) vom 19.10.1996 mit Wirkung vom 01.01.2011 mit eingearbeitet.
Der Autor schafft es, diese komplexe Materie des Internationalen Scheidungsrechts auf 122 Seiten sehr übersichtlich und in einer klaren Sprache darzustellen. Das Werk richtet sich an den erfahrenen Praktiker, ist aber auch für all diejenigen empfehlenswert, welche sich erst mit der Materie vertraut machen. Es enthält einen hohen Praxisbezug mit vielen Beispielsfällen."
(Susan Mommsen in Hess. Staatsanzeiger 2013, 555)
... zur 2. Auflage:
"... Die in der Praxis auftauchenden Zweifelsfälle werden aufgezeigt und ohne Umschweife auf den Punkt gebracht... die prägnante Darstellung schärft den Blick auf die Stolpersteine internationalen Familienrechts... Fazit: Eine lohnende Investition und ein wirklich hilfreicher Leitfaden, der topaktuell zur Verfügung steht!"
(RA´in und FA´in für FamR Dorothea Hecht, in: Berliner Anwaltsblatt 10/2005, S. 440)
"... Auf insgesamt 122 Seiten wird kurz, sehr übersichtlich und äußerst prägnant dargestellt, was bei einer internationalen Ehescheidung zu beachten ist und wie das Verfahren sachgerecht abgewickelt wird. Die Art und Weise, in der der Stoff aufbereitet wurde, kommt dem Praktiker gelegen: Ohne große Umschweife oder langatmige theoretische Ausführungen wird sofort in die Materie eingestiegen und Punkt für Punkt erläutert, was wichtig ist. [...] Die Ausführungen überzeugen, weil die Sachprobleme sehr präzise herausgearbeitet, anhand von knappen, aber gehaltvollen Ausführungen erläutert und mit Hillfe von zahlreichen, klaren Beispielen hervorragend illustriert werden. [...] Insgesamt betrachtet, ist auch die zweite Auflage des "Internationalen Scheidungsrechts" ein hervorragendes Nachschlagewerk, das gerade der Familienrechtspraktiker bei der Bearbeitung von einschlägigen Sachen sicher gerne und mit Gewinn zur Hand nehmen wird."
(Richter am AG Dr. Martin Menne, in MDR 23/2005, S. R 12)
"... Das Buch ist für die Praxis geschrieben. Es zeichnet sich durch eine übersichtliche Darstellung, verständliche Sprache und eine - gemessen an der vergleichsweise geringen Seitenzahl - erstaunliche Informationsdichte aus. Dem Verf. gelingt es, schwierige Fragen in ihren wesentlichen Grundzügen so darzustellen, dass innerhalb kürzester Zeit eine zuverlässige Orientierung des Lesers möglich ist. [...] Insgesamt kann die Anschaffung des Buches nur jedem empfohlen werden. Für erfahrene Praktiker bietet es passgenaue Informationen und wertvolle Erinnerungsstützen. Diejenigen, die mit internationalen Fällen weniger vertraut sind, werden von Henrich behutsam an die Hand genommen und auf den richtigen Lösungsweg geführt. Das Buch kann in praktisch allen internationalen Scheidungsfällen als Ausgangspunkt für die Lösung des Falles verwendet werden. Es ist in dieser Funktion ein Werk, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte."
(Prof. Dr. Urs Peter Gruber in FamRZ 24/2005, S. 2046)
"... Das Buch ist jedem an internationalen Scheidungsverfahren beteiligten Fachjuristen zu empfehlen und dürfte für Fachanwälte für Familienrecht, die im Rahmen ihrer forensischen Tätigkeit häufiger mit Fragen des internationalen Scheidungsrechts befasst sind, unentbehrlich sein."
(RA/FA FamR Dr. Wolfgang Burandt in ZFE 11/2005, S. 407)
"... Henrich erläutert das komplizierte Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen durch zahlreiche Fallbeispiele ebenso anschaulich und verständlich wie problembezogen. Entstanden ist ein "Leitfaden", der jedem Praktiker eine schnelle und zuverlässige Orientierung gibt."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 5/2006, S. 119)
"... Mit dem vorliegenden Band hat Henrich einmal mehr nicht nur seine führende Position als deutscher International-Privatrechtler, sondern auch als umfassender Kenner des gesamten in- und ausländischen Familienrechts unter Beweis gestellt. Das Buch ist ein "Muss" für jeden, der sich mit deutsch-schweizerischen Scheidungen sowie generell mit internationalem Scheidungsrecht befasst."
(Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer in FamPra.ch 2/2006, S. 397)
"Der prägnante und praxisnahe Leitfaden führt meisterhaft und hochaktuell durch das Normendickicht."
(Anm. d. Red. in IPRax 3/2006, S. 214)
"... Der Autor, der wohl wie kein anderer in der Materie zu Hause ist, hat mit einfacher klarer Sprache ein kompliziertes Gebiet verständlich aufbereitet. Die Darstellung stellt eine gerade für den Rechtspraktiker zu empfehlende Arbeitsgrundlage dar. ..."
(Prof. Dr. Marianne Andrae in FPR 2006, S. 394)
"(...) Fazit: Das Buch ist kurz und gut, rundum gelungen und sehr empfehlenswert."
(Prof. Dr. Jutta Müller-Lukoschek in Rpfl-Stud 2009, 87 f.)
"Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr. Was Dieter Henrich im Vorwort schreibt, ist insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 auf den Gebieten insbesondere des Ehescheidungs- und Unterhaltsrechts Realität geworden - allerdings sind diese grundlegenden Neuerungen noch nicht ganz in der Praxis angekommen.
Von besonders aktueller Bedeutung ist die seit 21.6.2012 maßgebende Neuregelung des anwendbaren materiellen Rechts, also die Frage, nach welchem Recht eine Ehe zu scheiden ist. Zwischen 14 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Osterreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Ungarn) ist nämlich nunmehr durch die sog. Rom III-VO eine partielle Vereinheitlichung des Scheidungskollisionsrechts in Europa erreicht worden. Das heißt: Wo immer in diesen 14 Staaten ein Antrag auf Ehescheidung gestellt wird, wird er von den zuständigen Gerichten nach demselben Recht beurteilt. Diese Neuregelung hat damit zur Folge, dass an die Stelle des Art. 17 EGBGB die Rechtswahl als primärer Anknüpfungspunkt und in Ermangelung einer Rechtswahl die praktisch viel bedeutendere Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten getreten ist (Rz. 70 ff.). Diese Struktur der Neuregelung wird in diesem Buch besonders eindrücklich dargestellt. Es hat aber auch den Vorzug, dass Wege und Auswege in schwierigen Situationen gewiesen werden. Eines von mehreren Beispielen: Die zunächst fehlende Zuständigkeit in einem Verfahren können die Beteiligten dadurch herbeiführen, dass sie noch während des Verfahrens eine Rechtswahl treffen.
Wie übrigens auch beim Scheidungsrecht führt Henrich bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts vom bisherigen Rechtszustand ausgehend auf das neue Recht hin. So richtet sich aufgrund des Unt-Prot seit dem 18.6.2011 das anwendbare Recht zum nachehelichen Unterhalt nicht mehr nach dem Recht, nach dem die Ehe geschieden wurde, sondern nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Bedürftigen. Auch hier ist den Beteiligten neu die Möglichkeit einer Rechtswahl eingeräumt worden. Zudem ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt aufgehoben (Rz. 123 ff.). Diese Regelung läuft ab dem 18.6.2011 mit der EuUntVO zur internationalen Zuständigkeit in Unterhaltssachen gleich. Der Inhalt dieser Neuregelungen, aber auch ihre Abgrenzung zu anderen internationalen und nationalen Vorschriften sowie die Rechtslage im Verhältnis zu Staaten, für welche die vorstehenden Vorschriften nicht gelten (so zum Teil die Schweiz, Israel und die Türkei), ist äußerst übersichtlich dargestellt. Gleiches gilt für die Beziehungen zum FamFG. Ebenso präzise wird die Neuregelung zum Kindesunterhalt im EuUntVO und im UntProt behandelt (Rz. 157 ff.). Neben vielen anderen Themen sind auch Währungs- und Transferprobleme (Rz. 145) und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im sonstigen Ausland, darunter in den USA, Kanada und Südafrika, herausgestellt (Rz. 214 ff.).
Im internationalen Kindschaftsrecht hat das KSU in den Mitgliedstaaten mit Wirkung zum 1.1.2011 das Haager MSA abgelöst. Das Zusammenspiel mit der Brüssel Ila-VO, dem MSA, dem IntFamRVG - die Abkürzungen indizieren bereits die Komplexität der Materie - ist unter besonderer Berücksichtigung der Türkei und anderer praxisnaher Beispiele, ebenso der Anerkennung von Entscheidungen und der Vollstreckung äußerst übersichtlich aufbereitet (Rz. 285 ff.).
Bei all diesen Änderungen wundert es, dass das Familienvermögensrecht, also das Güterrecht, das sonstige Familienvermögensrecht, der Versorgungsausgleich, in den beiden letzten Jahren nicht geändert worden ist. Es darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die bisherigen völkerrechtlichen Übereinkommen nicht völlig, sondern nur im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten verdrängt worden sind, für welche die neuen Rechtsinstrumente verbindlich sind.
Fazit: Henrich stellt den Inhalt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in diesem - wie er selbst sagt - Labyrinth von Regelungen, die im Verhältnis zu einzelnen Ländern gelten, für andere nicht gelten, mit der Tiefe dar, wie sie die Wissenschaft bereichert, und mit der Präzision, Kompaktheit, Klarheit und Verständlichkeit, wie sie sich ein Praktiker nur wünschen kann. Das IPR ist nicht einfacher geworden. Henrich hat das Zurechtfinden in dieser Materie jedoch wesentlich einfacher gemacht."
(RA/FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider in FamRZ 2013, 267 f.)
"Dieter Henrich, Emeritus der Universität Regensburg und Mitherausgeber der FamRZ, hat - wie die Leser des FamRB und des FamRBint wissen werden - einen klingenden Namen auf dem Gebiet des Familienrechts und des internationalen Verfahrens- und -Kollisionsrechts. Das hier zu besprechende Buch ist gegenüber den sonstigen Werken des Autors vom Umfang her eher bescheiden. Es ist ursprünglich hervorgegangen aus einem RWS-Skript und liegt als FamRZ-Buch 10 nunmehr in dritter Auflage vor.
Das Werk behandelt nicht nur das internationale Scheidungs- und Ehetrennungsrecht, sondern befasst sich auch mit internationalen Unterhalts-, Güterrechts-, Versorgungsausgleichs- sowie Sorge- und Umgangssachen; Ehewohnungs- und Haushaltssachen werden innerhalb des Kapitels Unterhaltssachen (anwendbares Recht) erörtert. Gestreift werden auch die aus den Vermögensverhältnissen der Beteiligten resultierenden internationalschuld- oder -ehewirkungsrechtlichen Bezüge. Diese genannten weiteren Materien sind über den Zusatz "einschließlich Scheidungsfolgen" in den Buchtitel einbezogen.
Seit der zweiten Auflage des Werks im Jahre 2005 haben das internationale Kollisionsrecht in Scheidungs- und Ehetrennungssachen und das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht in Unterhaltssachen durch das EU-Unionsrecht (sog. Rom III-VO, EuUntVO und sog. Haager Protokoll) einen großen Schub erlebt; begleitet werden diese Umbrüche im deutschen nationalen Recht bei Scheidungs- und Ehetrennungssachen durch das (verspätete) Anpassungsgesetz (bereits vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat - Einspruchsgesetz - hatte bei Fertigstellung des Manuskripts noch nicht entschieden) und für Unterhaltssachen durch das Durchführungs- und Neuordnungsgesetz (BGBl. I 2011, Nr. 24, 898 ff., 917). Hinzu kommen im Staatsvertragsrecht die Ablösung des MSA durch das KSÜ (insoweit Anpassung des Int-FamRVG) und im autonomen deutschen Recht die Einführung des FamFG. Das Ausmaß der gesamten Umstellung ist daran erkennbar, dass z.B. mit Blick auf das neue Scheidungs- und Ehetrennungskollisionsrecht davon gesprochen wird, die Neuregelung durch die sog. Rom III-VO insb. bei der gesetzlichen Rechtswahl habe das Bisherige "gleichsam auf den Kopf" gestellt (Helms, FamRZ 2011, 1765 [1769]) bzw. es habe ein "Paradigmenwechsel" (Rz. 84) stattgefunden. All das ist für jeden Autor auf diesem Gebiet eine große Herausforderung. Henrich hat sie meisterlich erledigt.
Zu den Neuerungen führt der Autor in seinem Vorwort überaus zurückhaltend aus: "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen... Den in diesem Labyrinth Umherirrenden soll dieses kleine Buch ein Ariadnefaden sein.'' Auf jeden Fall bietet das Werk sehr viel mehr als nur eine sehr überzeugende Einführung in die genannten Materien. Die Ausführungen sind gespickt mit einer Fülle von Streitfragen, zu denen der Autor zumeist dezidiert und für den Leser sehr hilfreich Stellung bezieht. Hierbei sind alle genannten aktuellen Neuerungen des EU-Unionsrechts, des Staatsvertragsrechts und des autonomen deutschen Rechts (das Anpassungsgesetz zur sog. Rom III-VO noch anhand des vom Bundestag so beschlossenen Regierungsentwurfs) einbezogen, im Verfahrensrecht von Scheidungs- und Ehetrennungssachen und Angelegenheiten, die die elterliche Verantwortung betreffen, natürlich auch die bereits seit längerem geltende sog. Brüssel IIa-VO. Zu Recht verzichtet Henrich auf einen Gesetzesanhang, denn diese Quellen sind aktuell im Internet greifbar. Bei der Darstellung springt das didaktische Geschick des Autors ins Auge. Die Ausführungen sind angereichert mit in den laufenden Text eingewobenen Fallbeispielen (Bsp.: Rz. 126); diese sowie die klare und eingängige Sprache Henrichs bewirken hohe Verständlichkeit, der Ariadnefaden ist beim Durcharbeiten spürbar. Den eigenen Standpunkt zu einzelnen Zweifelsfragen erarbeitet sich der Verfasser ganz pragmatisch und nah an seinen Fallbeispielen (Bsp.: Rz. 82, 86 ff.); diese Vorgehensweise macht das Werk besonders für den Praktiker so wertvoll.
Das "kleine Buch'' (s.o.) befasst sich in gleicher Weise nicht nur mit auftauchenden gängigen Problemen, sondern es geht auch auf scheinbar am Rande liegende aber praktisch wichtige Fallgestaltungen ein, wie z.B. auf die Frage, ob im autonomen deutschen Unterhalts-Anerkennungsrecht im Fall von § 109 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (erste Alternative) von einer Entscheidungskollision auch gesprochen werden kann, wenn die anzuerkennende ausländische Entscheidung die vorliegende deutsche faktisch abgeändert hatte, ohne dass das ausländische Gericht bei der Entscheidungsfindung von der Existenz der deutschen Entscheidung gewusst hatte (Rz. 197 ff.). Das Durcharbeiten des Werks macht Freude und ... Hunger auf mehr. (…)
Die Neuauflage ist ein großer Gewinn für Praktiker und für alle am internationalen Familienrecht Interessierten. Sie kann trotz des begrenzten Seitenumfangs neben den bisher noch wenigen aktuellen Bucherscheinungen zu diesem weitgehend neu gestalteten Gebiet sehr gut bestehen, und sie hebt sich ganz entschieden und vollständig ab von manchen Zeitschriftenaufsätzen zu den Neuerungen, die oftmals weitgehend nur Wiederholungen von Gesetzestexten zum Inhalt haben. Der Rezensent - wäre er Mitarbeiter der Stiftung Warentest - würde das beste "Test-Qualitätsurteil'' vergeben."
(Direktor des Amtsgerichts a.D. Kai Breuer in FamRBint 2013, 26 f.)
"Schon sieben Jahre ist es her, dass die 2. Auflage erschienen ist. In dieser Zeit konnte man sich gerade mit der Brüssel lla-VO vertraut machen, da kommen EU-weite neue Regelungen daher. Bahnbrechend wird sein, dass die Kegelsche Leiter für die Frage der Rechtsanwendung nicht mehr zu Kopfzerbrechen führt, kann man doch am gewöhnlichen Aufenthalt operieren und schnell in vertrautes "Heimatrecht" kommen. Herr Henrich stellt die Neuerungen gewohnt griffig und plakativ dar, nicht, ohne Kritik auch verlauten zu lassen. Er legt wiederum einen Leitfaden zu Ehescheidung, Unterhalt und Folgesachen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Anwendung deutschen Rechts, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, Zustellungsfragen und materieller Rechtsanwendung vor. Die in der Praxis auftauchenden. Zweifelsfälle werden aufgezeigt und ohne Umschweife auf den Punkt gebracht. Die angebotenen Lösungen sind mit weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungsangaben versehen, Meinungsstreitigkeiten deutlich gekennzeichnet. Erfreulich ist, dass das Buch seine Konzentration nicht verändert, kaum an Umfang zugelegt hat und im Preis gleich geblieben ist. Nach sieben Jahren kann man sich eine Neuauflage ohne Bedenken leisten."
(RA´in/FA´in FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2012, 444)
"Die Neuauflage behandelt die Rom III-VO, die EuUntVO, das Haager Protokoll, das AUG sowie das KSÜ und das FamFG (§§ 98 ff., 107 ff.) wie das VersAusglG und Art. 17 EGBGB. Sie gibt aus meisterlicher Hand eine zuverlässige und prägnante Orientierung in dem komplizierten Normgefüge."
(Redaktion in IPRax 2013, 107)
"Im Rahmen der Globalisierung nehmen Eheschließungen zwischen Ehepartnern verschiedener Staaten zu. Ferner ist auch die Tendenz, dass Eheleute ins Ausland ziehen bzw. aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, steigend. Hier ist dann im Rahmen von Scheidungsverfahren ein vielfältiges Regelungsgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen zu beachten. Somit gewinnt das Internationale Scheidungsrecht immer mehr an Bedeutung. Das Werk bietet zur Thematik eine erste Orientierung mit wertvollen Informationen. Das Buch ist in sechs Bereiche gegliedert und enthält damit alle wichtigen Bestimmungen des Familienrechts von der Ehescheidung (I), zu Unterhaltssachen (II), über die güterrechtliche Auseinandersetzung (III) zu sonstigem Familienvermögensrecht (IV) bis hin zum Versorgungsausgleich (V) und abschließend mit der elterlichen Sorge (IV).
Die 3. Auflage ist notwendig geworden, da seit dem 21.06.2012 nach der sog. Rom III-VO (Verordnung Nr. 1259/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht vom 20.12.2010) nicht mehr in erster Linie das gemeinsame oder letzte gemeinsame Heimatrecht der Eheleute, sondern das von den Eheleuten gewählte Recht oder mangels einer Rechtswahl das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend ist. Auch werden die neuen Regelungen der Europäischen Unterhaltsverordnung vom 18.12.2008 und das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) vom 19.10.1996 mit Wirkung vom 01.01.2011 mit eingearbeitet.
Der Autor schafft es, diese komplexe Materie des Internationalen Scheidungsrechts auf 122 Seiten sehr übersichtlich und in einer klaren Sprache darzustellen. Das Werk richtet sich an den erfahrenen Praktiker, ist aber auch für all diejenigen empfehlenswert, welche sich erst mit der Materie vertraut machen. Es enthält einen hohen Praxisbezug mit vielen Beispielsfällen."
(Susan Mommsen in Hess. Staatsanzeiger 2013, 555)
... zur 2. Auflage:
"... Die in der Praxis auftauchenden Zweifelsfälle werden aufgezeigt und ohne Umschweife auf den Punkt gebracht... die prägnante Darstellung schärft den Blick auf die Stolpersteine internationalen Familienrechts... Fazit: Eine lohnende Investition und ein wirklich hilfreicher Leitfaden, der topaktuell zur Verfügung steht!"
(RA´in und FA´in für FamR Dorothea Hecht, in: Berliner Anwaltsblatt 10/2005, S. 440)
"... Auf insgesamt 122 Seiten wird kurz, sehr übersichtlich und äußerst prägnant dargestellt, was bei einer internationalen Ehescheidung zu beachten ist und wie das Verfahren sachgerecht abgewickelt wird. Die Art und Weise, in der der Stoff aufbereitet wurde, kommt dem Praktiker gelegen: Ohne große Umschweife oder langatmige theoretische Ausführungen wird sofort in die Materie eingestiegen und Punkt für Punkt erläutert, was wichtig ist. [...] Die Ausführungen überzeugen, weil die Sachprobleme sehr präzise herausgearbeitet, anhand von knappen, aber gehaltvollen Ausführungen erläutert und mit Hillfe von zahlreichen, klaren Beispielen hervorragend illustriert werden. [...] Insgesamt betrachtet, ist auch die zweite Auflage des "Internationalen Scheidungsrechts" ein hervorragendes Nachschlagewerk, das gerade der Familienrechtspraktiker bei der Bearbeitung von einschlägigen Sachen sicher gerne und mit Gewinn zur Hand nehmen wird."
(Richter am AG Dr. Martin Menne, in MDR 23/2005, S. R 12)
"... Das Buch ist für die Praxis geschrieben. Es zeichnet sich durch eine übersichtliche Darstellung, verständliche Sprache und eine - gemessen an der vergleichsweise geringen Seitenzahl - erstaunliche Informationsdichte aus. Dem Verf. gelingt es, schwierige Fragen in ihren wesentlichen Grundzügen so darzustellen, dass innerhalb kürzester Zeit eine zuverlässige Orientierung des Lesers möglich ist. [...] Insgesamt kann die Anschaffung des Buches nur jedem empfohlen werden. Für erfahrene Praktiker bietet es passgenaue Informationen und wertvolle Erinnerungsstützen. Diejenigen, die mit internationalen Fällen weniger vertraut sind, werden von Henrich behutsam an die Hand genommen und auf den richtigen Lösungsweg geführt. Das Buch kann in praktisch allen internationalen Scheidungsfällen als Ausgangspunkt für die Lösung des Falles verwendet werden. Es ist in dieser Funktion ein Werk, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte."
(Prof. Dr. Urs Peter Gruber in FamRZ 24/2005, S. 2046)
"... Das Buch ist jedem an internationalen Scheidungsverfahren beteiligten Fachjuristen zu empfehlen und dürfte für Fachanwälte für Familienrecht, die im Rahmen ihrer forensischen Tätigkeit häufiger mit Fragen des internationalen Scheidungsrechts befasst sind, unentbehrlich sein."
(RA/FA FamR Dr. Wolfgang Burandt in ZFE 11/2005, S. 407)
"... Henrich erläutert das komplizierte Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen durch zahlreiche Fallbeispiele ebenso anschaulich und verständlich wie problembezogen. Entstanden ist ein "Leitfaden", der jedem Praktiker eine schnelle und zuverlässige Orientierung gibt."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 5/2006, S. 119)
"... Mit dem vorliegenden Band hat Henrich einmal mehr nicht nur seine führende Position als deutscher International-Privatrechtler, sondern auch als umfassender Kenner des gesamten in- und ausländischen Familienrechts unter Beweis gestellt. Das Buch ist ein "Muss" für jeden, der sich mit deutsch-schweizerischen Scheidungen sowie generell mit internationalem Scheidungsrecht befasst."
(Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer in FamPra.ch 2/2006, S. 397)
"Der prägnante und praxisnahe Leitfaden führt meisterhaft und hochaktuell durch das Normendickicht."
(Anm. d. Red. in IPRax 3/2006, S. 214)
"... Der Autor, der wohl wie kein anderer in der Materie zu Hause ist, hat mit einfacher klarer Sprache ein kompliziertes Gebiet verständlich aufbereitet. Die Darstellung stellt eine gerade für den Rechtspraktiker zu empfehlende Arbeitsgrundlage dar. ..."
(Prof. Dr. Marianne Andrae in FPR 2006, S. 394)
"(...) Fazit: Das Buch ist kurz und gut, rundum gelungen und sehr empfehlenswert."
(Prof. Dr. Jutta Müller-Lukoschek in Rpfl-Stud 2009, 87 f.)
