1.9.2009: Reformen im Familienrecht! Dazu ein neuer Kommentar und aktuelle FamRZ-Bücher...
Der 1.9.2009 war ein entscheidendes Datum für das Familienrecht:
An diesem Tag trat das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) in Kraft. Das Verfahren in Familiensachen ist bislang teilweise in der Zivilprozessordnung, teilweise im FGG und teilweise in der Hausratsverordnung geregelt. Das FGG-RG beendet nunmehr diese unübersichtliche und schwer durchschaubare Rechtszersplitterung. Es schafft für Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Verfahrensrecht aus einem Guss.
Beachten Sie hierzu unbedingt den neuen FamFG-Kommentar von Bork/Jacoby/Schwab sowie die aktuellen FamRZ-Bücher, vor allem FamRZ-Buch 29 (Familiengerichtliches Verfahren), FamRZ-Buch 14 (Nachlasspflegschaft), FamRZ-Buch 28 (Vollstreckung) und FamRZ-Buch 31 (Kosten)!
Ebenfalls zum 1.9.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) in Kraft getreten.
Die Neuregelung sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht bzw. nur noch auf Antrag stattfinden.
Alles zum neuen Recht finden Sie im neuen FamRZ-Buch 30 (Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis), das noch vor Inkraftreten erscheinen wird!
Zudem ist die Patientenverfügung seit dem 1.9.2009 (endlich) gesetzlich geregelt - dazu das topaktuelle FamRZ-Buch 32 des interdisziplinären Autorenteams Albrecht/Albrecht.
Schließlich ist auch ein Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts am 1.9.2009 in Kraft getreten. Im Bereich des Zugewinnausgleichsrechts werden dadurch einige in der Praxis aufgetretene Ungerechtigkeiten behoben. Beim Vormundschafts-/Betreuungsrecht geht es vor allem um Erleichterungen im Girokonten-Geschäftsverkehr.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden… hier auf unserer Website und alle 14 Tage in der FamRZ!